Mobile Sammlung von Problemabfällen aus Haushalten

Landkreis Tirschenreuth

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landkreis Tirschenreuth
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
17.07.2026
Originalbekanntmachung
plattform.aumass.de
Bekanntmachungsnummer
495474-2026
Verfahrensnummer
e7992f3a-989c-4a3a-91b7-2cae73bc16be
CPV-Codes
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000); Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden (90523000)

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Tirschenreuth beauftragt die mobile Sammlung von Problemabfällen an 26 Standorten im Landkreis sowie am Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Steinmühle. Die Sammlungen finden im Frühjahr und Herbst sowie zehnmal jährlich am Abfallwirtschaftszentrum statt; 2025 wurden insgesamt etwa 34 Tonnen Problemabfälle gesammelt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Tirschenreuth, beabsichtigt die flächendeckende mobile Sammlung von Problemabfällen zu vergeben. Die mobile Problemabfallsammlung erfolgt an 26 Standorten im Landkreis Tirschenreuth und auf dem Gelände des AWZ Steinmühle. Die Jahresmenge der Gemeindesammlungen im Frühjahr und Herbst und der 10 Sammlungen auf dem Gelände des AWZ Steinmühle betrug im Jahr 2025 ca. 34 t.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Mobile Sammlung von Problemabfällen aus Haushaltungen im Landkreis Tirschenreuth

    Der Landkreis Tirschenreuth, beabsichtigt die flächendeckende mobile Sammlung von Problemabfällen zu vergeben. Die mobile Problemabfallsammlung erfolgt an 26 Standorten im Landkreis Tirschenreuth und auf dem Gelände des AWZ Steinmühle. Die Jahresmenge der Gemeindesammlungen im Frühjahr und Herbst und der 10 Sammlungen auf dem Gelände des AWZ Steinmühle betrug im Jahr 2025 ca. 34 t.

    Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 658070-2026

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