Zwischenlagerung und Entsorgung von Boden- und gefährlichem Aushubmaterial
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.08.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 22.07.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 478481-2025
- Verfahrensnummer
- b43d516e-5760-4c11-b3c5-a83079de2a25
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, beauftragt die Zwischenlagerung und Entsorgung von Bodenmaterial der Zuordnungsklassen Z0 bis größer Z2 einschließlich gefährlicher Abfälle. Das Material fällt bei verschiedenen Neu- und Unterhaltsmaßnahmen der Hauptabteilung Tiefbau im Stadtgebiet München an und kann vor Ort nicht wiederverwendet werden. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 360 Tagen; Angebote müssen bis zum 26. August 2025 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Zwischenlagerung und Entsorgung von Bodenmaterial der Zuordnungsklassen Z0 bis größer Z2 einschließlich gefährlicher Abfall aus verschiedenen Baumaßnahmen der HA Tiefbau im Stadtgebiet München
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Zwischenlagerung und Entsorgung von Aushubmaterial
Das Baureferat, Hauptabteilung Tiefbau, der Landeshauptstadt München ist für Neubau- und Unterhaltsmaßnahmen bei Straßen im Stadtgebiet München zuständig. Bei einigen dieser Maßnahmen fällt Aushubmaterial an, welches vor Ort nicht mehr wiederverwendet werden kann (z. B. Verdrängung durch stärkeren gebundenen Aufbau, aufgrund seiner bodenmechanischen Eigenschaften etc.). Dieses Material kann, je nach Herkunft, mit Schadstoffen unterschiedlicher Art und Höhe kontaminiert sein und ist daher bis zur Vorlage der Deklarationsanalytik zwischenzulagern und anschließend einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Das Material wird zu diesem Zweck mittels Deklarationsanalysen in Zuordnungsklassen (Z0 bis größer Z2) gemäß Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen sowie Tagebauen (LVGBT, Stand: 06.07.2023) bzw. teilweise auch in Deponieklassen gemäß Deponieverordnung (DepV, Stand: 09.07.2021) eingestuft. Aufgrund von technisch nicht abtrennbaren Beimengungen an alten Straßenbelagsresten kann in Einzelfällen das Material nach einer Hot-Spot-Beprobung als gefährlicher Abfall (AVV 170503*) eingestuft werden. Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist eine vom Auftragnehmer durchzuführende Zwischenlagerung von Aushubmaterial aus Baustellen innerhalb des Stadtgebietes auf einer für gefährlichen Abfall (u. a. AVV 170503*) genehmigten und bewirtschafteten Zwischenlagerfläche zur Deklaration sowie eine vom Auftragnehmer durchzuführende ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung (z. B. Verwertung als Verfüllung oder Deponieersatzbaustoff, durch thermische Verwertung, Recycling o.ä.) in hierfür zugelassenen Anlagen. Hierzu wird der Auftragnehmer gemäß § 22 KrWG mit der Erfüllung der Pflichten des Abfallerzeugers (hier: der Auftraggeber) beauftragt. Die abfallrechtliche Verantwortung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. -- Aufgrund der Erfahrung der letzten Jahre wird für diese Rahmenvereinbarung im ausgeschriebenen Zeitraum eine Menge von ca. 13.000 t Aushubmaterialien aus verschiedenen Baumaßnahmen der Hauptabteilung Tiefbau erwartet. Die ausgeschriebenen Mengen einzelner Leistungen beruhen auf den Erfahrungen der letzten Jahre, Abschätzungen aus den Baugrunderkundungen sowie den derzeit vorliegenden Kenntnissen über geplante Baumaßnahmen. Sie sind daher erfahrungsgemäß mit Unsicherheiten belastet, so dass die tatsächlich abgerufene Menge einer Leistung von den ausgeschriebenen Mengen abweichen kann. Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Mindestabnahmemenge von 70% der Gesamtsumme des Angebotes festgesetzt. Die Höchstgrenze, bis zu der ein Einzelabruf durch den Auftraggeber erfolgen kann, ist 140% der Gesamtsumme des Angebots.
Frist: 26.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. -- Alle Unterlagen sind in dem Dokument „L_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung_zuBekanntm-0823a" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=283699 Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
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LOT-0000 · Zwischenlagerung und Entsorgung von Aushubmaterial
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt L227) aufgeführt, https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/283699.
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt L227) aufgeführt, https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/283699.
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. -- Alle Unterlagen sind in dem Dokument „L_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung_zuBekanntm-0823a" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=283699 Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 709777-2025
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