Abfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier, Sperrmüll und Elektroaltgeräten
Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
- Originalbekanntmachung
- subreport.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 647521-2026
- Verfahrensnummer
- 34568487-3bb8-4784-9d0a-02a0ef70ebec
- CPV-Codes
- Abholung von Siedlungsabfällen (90511000)
Kurzbeschreibung
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis schreibt die Sammlung und Abfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier, Sperrmüll und Elektroaltgeräten in seinem Verbandsgebiet aus. Der jährliche Umfang umfasst unter anderem etwa 150.000 Restmüllleerungen, 167.000 Bioabfallleerungen, 250.000 Altpapierleerungen sowie rund 1.000 Tonnen Sperrmüll und 270 Tonnen Elektroaltgeräte; bei der Bioabfallsammlung ist außerdem ein System zur Identifikation und Erkennung von Störstoffen vorgesehen. Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Sammlung von Restmüll, Bioabfall, Altpapier, Sperrmüll und E-Geräte im Gebiet des Zweckverbandes
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Abfallabfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier mit Betrieb eines Ident- und Störstoffdetektionssystems (Bioabfallsammlung)
Abfallabfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier mit Betrieb eines Ident- und Störstoffdetektionssystems bei der Bioabfallsammlung Restmüll: ca. 150.000 Leerungen/a, ca. 4.500 Mg/a Bioabfall: ca. 167.000 Leerungen/a, ca. 5.400 Mg/a PPK: ca. 250.000 Leerungen/a, ca. 3.400 Mg/a Andienden des PPK und Restmülls an den benannten Anlagen am Standort Weidenhausen Andienen des Bioabfalls an der Bioabfallvergärungsanlage in Lohfelden
Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Abfallabfuhr von Sperrmüll und E-Altgeräte
Abfallabfuhr von Sperrmüll und E-Altgeräten Sperrmüll ca. 1.000 Mg/a E-Geräte ca. 270 Mg/a Abfuhr von Sperrmüll nach dem Abrufsystem, ca. 3.500 Anmeldungen/a 2 Abfuhren pro Jahr für E-Geräte per Straßensammlung
Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Siehe § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1, weitere Ausschlussgründe sind in § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1-10 genannt. § 123 GWB Abs. 2-5 finden ebenfalls Anwendung Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs.2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen han-delt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wett-bewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist ordnungsgemäß und vollständig vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der vom AG gesetzten Frist nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Abfallabfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier mit Betrieb eines Ident- und Störstoffdetektionssystems (Bioabfallsammlung)
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LOT-0002 · Abfallabfuhr von Sperrmüll und E-Altgeräte
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Vergabeunterlagen
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Siehe § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1, weitere Ausschlussgründe sind in § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1-10 genannt. § 123 GWB Abs. 2-5 finden ebenfalls Anwendung Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs.2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen han-delt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wett-bewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist ordnungsgemäß und vollständig vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der vom AG gesetzten Frist nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
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