Schadstoffsammlung und -entsorgung im Landkreis Aurich

MKW - Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft GmbH & Co. KG

Status
Offen
Angebotsfrist
22.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
1.230.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
MKW - Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft GmbH & Co. KG
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
23.09.2026
Originalbekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
654081-2026
Verfahrensnummer
5060aa86-0e54-4668-a1a3-843d5036af2c
CPV-Codes
Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen (90520000)

Kurzbeschreibung

Die MKW – Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft GmbH & Co. KG schreibt die Sammlung und Entsorgung gefährlicher Abfälle aus Privathaushalten im Landkreis Aurich aus. Der Leistungsumfang umfasst mobile Sammlungen auf dem Festland sowie auf Juist und Baltrum, semimobile Sammlungen an den Wertstoffhöfen Großefehn, Hage und Georgsheil sowie die stationäre Sammlung auf Norderney einschließlich Übernahme und Transport zur Entsorgungsanlage. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,23 Millionen Euro; die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026 um 10:00 Uhr deutscher Zeit.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Schadstoffsammlung und -entsorgung im Landkreis Aurich

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Aurich Schadstoffsammlung und -entsorgung

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist: - die mobile Sammlung von gefährlichen Abfällen aus Privathaushalten auf dem Festlandsgebiet des Landkreises Aurich und auf den Inseln Juist und Baltrum, - die semimobile Sammlung gefährlicher Abfälle an den Wertstoffhöfen Großefehn, Hage und Georgsheil, - die Durchführung der stationären Sammlung gefährlicher Abfälle auf der Insel Norderney sowie die Übernahme und der Transport dieser Abfälle zur Entsorgungsanlage, - die ordnungsgemäße, schadlose und umweltgerechte Entsorgung der gesammelten Abfälle in Anlagen nach Wahl des AN einschließlich aller dazu nötigen Transporte, - außerdem die Abholung und Entsorgung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen im Landkreis Aurich (vorwiegend Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Schulen) - die Gestellung eines Gefahrgutbeauftragten für den Auftraggeber. Insgesamt sind pro Jahr rund 200 t schadstoffhaltige Abfälle zu erfassen und zu entsorgen. Für die Schadstoffsammlung auf den kreisangehörigen Inseln bestehen besondere Randbedingungen. Für Näheres zur Leistung siehe Vergabeunterlagen.

    Frist: 22.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Da die bisherige Rechtsprechung zur eben genannten Regelung eine Korrektur von Unterlagen teilweise nicht zulässt, raten wir den Bietern dringend, alle eignungs- und leistungsbezogenen Angaben sorgfältig auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Vergabeunterlagen zu prüfen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Aurich Schadstoffsammlung und -entsorgung

Bruttopreis gemäß Preisblatt des Angebotsformulars

Vergabeunterlagen

2 Dateien laut Portal · Stand 23.09.2026
Angebotsformular AUR ProSa 2026.pdfFormular336 KB
VU AUR ProSa 2026.pdfSonstiges1 MB

Anforderungen

Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Da die bisherige Rechtsprechung zur eben genannten Regelung eine Korrektur von Unterlagen teilweise nicht zulässt, raten wir den Bietern dringend, alle eignungs- und leistungsbezogenen Angaben sorgfältig auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Vergabeunterlagen zu prüfen.

Änderungen und Bieterfragen

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