Rahmenvereinbarung zur bundesweiten Lieferung von Büroverbrauchsmaterial
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.04.2025
- CPV-Codes
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- Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln (30100000)
- Bürobedarf (30192000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 214290-2025
- Verfahrensnummer
- 38ff8d97-74b5-4ef5-a652-854327716b44
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik mit Sitz in Mannheim beschafft im Rahmen einer Vereinbarung Büroverbrauchsmaterial für die bundesweite Versorgung. Der konkrete Auftragswert und die Laufzeit der Vereinbarung sind nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 12. Mai 2025 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit, UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin schreibt einen Rahmenvereinbarung zur bundesweiten Lieferung von Büroverbrauchsmaterial aus. Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Beschaffung von Büroverbrauchsmaterial für die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Die Auftraggeberin schreibt einen Rahmenvereinbarung zur bundesweiten Lieferung von Büroverbrauchsmaterial aus. Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
Frist: 12.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es liegen keine zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vor. Nicht fristgerecht eingehende Unterlagen die für die Zuschlagswertung entscheidend sind, dürfen nicht nachgefordert werden.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es liegen keine zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vor. Nicht fristgerecht eingehende Unterlagen die für die Zuschlagswertung entscheidend sind, dürfen nicht nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 363215-2025
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