Miete von zwei digitalen Vollfarbproduktionsdrucksystemen mit Workflow und Farbmanagement

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.08.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
20.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Druckmaschinen (42991200)
  • Digitaldruck (79811000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
500658-2026
Verfahrensnummer
6586a7c0-26ba-48fb-924b-4bd2fc216a29

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schreibt für seine Hausdruckerei in Bonn die Miete von zwei neuen digitalen Vollfarbproduktionsdrucksystemen sowie eines zugehörigen Workflow- und Farbmanagementsystems aus. Vorgesehen sind außerdem ein All-in-Servicevertrag und ein Vertrag mit Inklusiv-Klickvolumen; die Laufzeit beträgt 2.190 Tage. Die Angebotsfrist endet am 19. August 2026.

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Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betreibt eine eigene Hausdruckerei. Diese versteht sich als ein moderner Dienstleister, der seinen internen (BMAS) und externen Kunden ein breites Spektrum an Druckerzeugnissen und Dienstleistungen anbietet. Die Druckerei gliedert sich u.a. hinsichtlich der zum Einsatz kommenden Drucktechnologien in die Bereiche Offsetdruck und Digitaldruck, sowie die daran angeschlossene Druckweiterverarbeitung, in der die Endfertigung der aus beiden Bereichen zugeführten Druckprodukte erfolgt. Im Digitaldruck werden durch die Druckerei grundsätzlich klein- und mittelauflagige, eilbedürftige und auch vertrauliche Erzeugnisse für die internen und externen Auftraggeber produziert. Das BMAS beabsichtigt für die Hausdruckerei am Standort Bonn: die Anmietung von zwei digitalen Vollfarbproduktionsdrucksystemen (Neugerät/ fabrikneu) und eines Workflows und Farbmanagementsystems im Zusammenhang mit den digitalen Produktionsdrucksystemen. Die Anforderungen an beide Produktionsdrucksysteme sind den Technischen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Hinsichtlich der Anforderung an den Workflow und das Farbmanagement wird ebenfalls auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Weiterhin ist der Abschluss eines „ALL-IN“-Servicevertrages, sowie der Abschluss eines Poolklickvertrages = Inklusiv-Klickvolumen vorgesehen (nähere Infos in den Vergabeunterlagen). Es ist zwingend zu beachten, dass die in den Vergabeunterlagen aufgezeigten baulichen sowie ausstattungs- und technischen Gegebenheiten nicht zur Disposition stehen. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Miete von zwei digitalen Produktionsdrucksystemen für die Hausdruckerei des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am Dienstort Bonn

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betreibt eine eigene Hausdruckerei. Diese versteht sich als ein moderner Dienstleister, der seinen internen (BMAS) und externen Kunden ein breites Spektrum an Druckerzeugnissen und Dienstleistungen anbietet. Die Druckerei gliedert sich u.a. hinsichtlich der zum Einsatz kommenden Drucktechnologien in die Bereiche Offsetdruck und Digitaldruck, sowie die daran angeschlossene Druckweiterverarbeitung, in der die Endfertigung der aus beiden Bereichen zugeführten Druckprodukte erfolgt. Im Digitaldruck werden durch die Druckerei grundsätzlich klein- und mittelauflagige, eilbedürftige und auch vertrauliche Erzeugnisse für die internen und externen Auftraggeber produziert. Das BMAS beabsichtigt für die Hausdruckerei am Standort Bonn: die Anmietung von zwei digitalen Vollfarbproduktionsdrucksystemen (Neugerät/ fabrikneu) und eines Workflows und Farbmanagementsystems im Zusammenhang mit den digitalen Produktionsdrucksystemen. Die Anforderungen an beide Produktionsdrucksysteme sind den Technischen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Hinsichtlich der Anforderung an den Workflow und das Farbmanagement wird ebenfalls auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Weiterhin ist der Abschluss eines „ALL-IN“-Servicevertrages, sowie der Abschluss eines Poolklickvertrages = Inklusiv-Klickvolumen vorgesehen (nähere Infos in den Vergabeunterlagen). Es ist zwingend zu beachten, dass die in den Vergabeunterlagen aufgezeigten baulichen sowie ausstattungs- und technischen Gegebenheiten nicht zur Disposition stehen. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

    Frist: 19.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV

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Anforderungen

Ausgeschlossen werden, 1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind, 2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen, 3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen, 4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen, 5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen. Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen. Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 746508-2026

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