Managed Service für Entwicklung, Pflege und Unterstützung der elektronischen Akte
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 742067-2026
- Verfahrensnummer
- 630aeb8d-c7a5-461a-b305-982138197675
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch ihr Service-Haus in Nürnberg, beschafft einen Managed Service für ihren Basisdienst E-AKTE, also die elektronische Akte. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung und Pflege des Systems, Entwicklungsarbeiten, Qualitätssicherung, Schnittstellen und Anbindungen sowie eine vorläufige und gegebenenfalls abschließende Übergabe mit Exitmanagement; vorgesehen ist außerdem ein Dienstleistungskontingent von 32.000 PS. Die Vertragsdauer beträgt 1.440 Tage. Eine Rahmenvereinbarung ist in der Beschreibung nicht ausgewiesen.
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Leistungsbeschreibung
Managed Service Leistungen zur Pflege und Unterstützung des Basisdienstes E-AKTE, sowie vorl. Transition und opt. abschließende Transition / Exitmanagement, DL-Kontingent (32.000 PS)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Managed Service E-AKTE 2027
Beschaffungsgegenstand ist ein Managed Service zur Bereitstellung des Systems E-AKTE als produktionsreifer Liefergegenstand und aller dafür notwendigen fachlichen und technischen Entwicklungsarbeiten hinsichtlich gesetzlicher und standardisierter Anforderungen, Qualitätssicherung und Pflege der E-AKTE der Bundesagentur für Arbeit sowie Schnittstellenkommunikation und die Anbindung weiterer Verfahren und Projekte an den Basisdienst. Dazu gehört die Durchführung der Anwendungsentwicklung E-AKTE inkl. Analyse des Anwendungsdesigns bei Änderungen an der Oberfläche sowie Beurteilung der Auswirkungen auf die Konfiguration und Infrastruktur. Das IT-Systemhaus der BA verantwortet die IT-Betriebsführung und übernimmt diese. Dies schließt die Bereitstellung der dafür notwendigen IT-Infrastruktur mit ein. Beim ersten Einsatz wie auch bei einem Wechsel des eingesetzten Personals ist zu berücksichtigen, dass eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach § 9 SÜG für den (in der BA) neuen Dienstleister durchzuführen ist. Die ersten Abrufe erfolgen voraussichtlich umgehend nach Zuschlagserteilung. Leistungen, welche innerhalb der Vertragslaufzeit abgerufen werden, sind auch nach Vertragsende zu erbringen. Für sie gelten dieselben Vertragsbedingungen. -Vorlaufende Transition (Werkleistung): Die vorlaufende Transition umfasst sämtliche Tätigkeiten des Auftragnehmers von der Einarbeitung bis zur verantworteten Übernahme des Managed Service der E-AKTE. Der Leistungszeitraum dieser Leistung beträgt bis zu drei Kalendermonate und endet mit der fachlichen Abnahme der Leistung. Der Beginn der vorlaufenden Transition erfolgt voraussichtlich in Abstimmung zwischen BA und Auftragnehmer direkt nach Zuschlagserteilung. Sofern der Vorauftragnehmer erneut den Zuschlag erhalten sollte, beginnt der Leistungszeitraum ab Zuschlag mit den Leistungen des Managed Service. -Ergänzendes DL-Kontingent, optional: Zusätzlich besteht für die BA die Möglichkeit, ein ergänzendes, optionales Dienstleistungskontingent abzurufen, um bei den in der Anlage 4 zur Leistungs- beschreibung dargestellten Skills bei beispielsweiser operativer Notwendigkeit eine vorübergehende Personalverstärkung zu erhalten. Die geschätzte Abrufmenge über den maximal möglichen Leistungszeitraum hinweg beträgt 4.000 Personentage (PT). Dies entspricht 32.000 Personenstunden (PS). -Exit-Management: Die Leistungen des Exitmanagements, die optional während der Vertragslaufzeit abgerufen werden, sind erst nach dem Abschluss des Managed Service zu den vertraglichen Bedingungen, zu erbringen (siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 7.3). -Abschließende Transition (optional): Die BA geht davon aus, dass die konkrete Durchführung der abschließenden Transition (Einarbeitung eines neuen Leistungserbringers) ca. 2 Monate dauert. Die abschließende Transition endet zeitgleich mit der Leistungserbringung. Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung.
Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbs- registergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
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Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbs- registergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
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