Managed Service für den Betrieb der SAP-Privat-Cloud-Infrastruktur

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.06.2024, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.05.2024
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
302818-2024
Verfahrensnummer
6eb1e71b-344f-4939-828c-96c003d5f2df

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg sucht einen Managed Service für Planung, Aufbau und laufenden Betrieb ihrer SAP-Privat-Cloud-Infrastruktur. Der Auftrag umfasst den eigenständigen Betrieb der technischen Referenzumgebung und der produktiven Infrastruktur sowie optionale Unterstützungsleistungen, Vor-Ort-Tätigkeiten und gegebenenfalls Übergangs- oder Ausstiegsmanagement bei einem Auftragnehmerwechsel. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage; Angebote sind bis zum 26. Juni 2024, 12:00 Uhr, einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

(Folge-)Dienstleistungsvertrages in Form eines Managed Service (PLAN-, BUILD und RUN-Modell) für den Betrieb der SAP Privat Cloud Infrastruktur. Ergänzende optionale Leistungen (Dienstleistungsunterstützung [Stunden], Zuschläge für Vor-Ort-Tätigkeiten, ggf. Transitions- und oder Exitmanagement [bei AN-Wechsel])

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · BA SAP Private Cloud Managed Service 2024

    Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Leistungen eines Managed Service für die BA SAP PCL. Dieser Managed Service stellt einen eigenständigen, in sich geschlossenen Betrieb mit definierten Leistungsübergabepunkten (LÜPs) dar und deckt den Betrieb der Technischen-Referenz-Umgebung (TRU) und der produktiven BA SAP PCL-Infrastruktur ab. Die im Folgenden dargestellten Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dabei handelt es sich jeweils - sofern nicht anders angegeben - um eine Dienstleistungsunterstützung zum Festpreis. Nicht-optionale Leistungen - Betriebsleistungen im Rahmen des Managed Service (siehe Kapitel 3), unterteilt in: - Allgemeine Tätigkeiten (siehe Kapitel 3.2.1) - PLAN-Aktivitäten (siehe Kapitel 3.2.2) - BUILD-Aktivitäten (siehe Kapitel 3.2.3) - RUN-Aktivitäten (siehe Kapitel 3.2.4) - RUN-Aktivitäten inkl. einem Kontingent von 336 Personenstunden für Tätigkeiten außerhalb der Servicezeiten [bedienter Betrieb] (siehe Kapitel 3.1.4) - Die Leistungserbringung erfolgt dabei - bis auf Ausnahmefälle (siehe Kapitel 4.2) - in Remote mit Zugriff auf das BA-Netz Optionale Leistungen: - Dienstleistungsunterstützung (Personenstunden) im Falle einer Überschreitung des in-kludierten Stundenkontingent für die RUN-Aktivitäten (siehe Kapitel 3.1.4 iVm. Kapitel 4.1) - Stundenzuschläge für Vor-Ort-Tätigkeiten (siehe Kapitel 4.2) - Vorlaufende Transition im Falle eines Auftragnehmerwechsels - Werkleistung (siehe Kapitel 4.3) - Exit-Management - Werkleistung (siehe Kapitel 4.4) Für die optionalen Leistungen besteht keine Abrufverpflichtung für die BA. Dies gilt insbeson-dere auch für Stundenangaben, welche lediglich Schätzmengen darstellen. Die BA entscheidet über die Notwendigkeit der jeweiligen (optionalen Leistung) und ruft diese bei Bedarf ab. Die BA stellt keine Arbeitsplatzausstattung zur Leistungserbringung zur Verfügung. Mitwirkungs- und Beistellleistungen des Auftraggebers werden in Kapitel 3.8 aufgeführt. Die BA misst die Einhaltung des geforderten Leistungsumfangs anhand von SLAs und KPIs (siehe Kapitel 3.5). Bei Nichteinhaltung dieser Messwerte greift eine Malus-Regelung.

    Frist: 26.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · BA SAP Private Cloud Managed Service 2024

Qualität
50 %
Preis
50 %

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Anforderungen

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.09.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 548413-2024

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