Lieferung von Papier in den Formaten A3 und A4 für Justizbehörden
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.11.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.10.2025
- CPV-Codes
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- Druckpapier (30197630)
- Fotokopierpapier (30197643)
- Briefpapier (30199720)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 654962-2025
- Verfahrensnummer
- 4003804c-0494-418e-aacf-7d5c0bfd38e6
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München, beschafft Papier in den Formaten A3 und A4 für Justizbehörden in München und Augsburg. Über einen Rahmenvertrag sollen das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie Gerichte und Staatsanwaltschaften in beiden Städten Papier abrufen können; der bisherige jährliche Bedarf lag bei etwa 50 Millionen Blatt. Die Angebotsfrist endet am 7. November 2025 um 11:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Der jährliche Bedarf an Papier (DIN A3 und DIN A4) der Justizbehörden in München und Augsburg betrug in der Vergangenheit ca. 50 Mio. Blatt. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags sollen künftig das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Sitz in München und Augsburg berechtigt sein, Papier zu den Konditionen dieses Vertrages abzurufen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Lieferung von Papier für die Justizbehörden in München und Augsburg
Der jährliche Bedarf an Papier (DIN A3 und DIN A4) der Justizbehörden in München und Augsburg betrug in der Vergangenheit ca. 50 Mio. Blatt. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags sollen künftig das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Sitz in München und Augsburg berechtigt sein, Papier zu den Konditionen dieses Vertrages abzurufen.
Frist: 07.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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LOT-0001 · Lieferung von Papier für die Justizbehörden in München und Augsburg
- Preis
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 805087-2025
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