Lieferung von Recyclingpapier für Schulen, Verwaltung und Stadtdruckerei
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.04.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
- CPV-Codes
- Druckpapier (30197630)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 242844-2026
- Verfahrensnummer
- 526f997b-8328-4ead-ada1-28b25c0f9536
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf beschafft Recyclingpapier für die Gesamtverwaltung, alle städtischen Schulen und die Stadtdruckerei. Die Lieferung erfolgt für den Standort Düsseldorf; Wert und genaue Mengen sind nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 17. April 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden, wobei Preis sowie klimaneutrale Lieferung und Umweltmanagement jeweils zur Hälfte gewichtet werden.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung Recyclingpapier für die Gesamtverwaltung, alle Schulen sowie die Stadtdruckerei
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lieferung Recyclingpapier Schulen und Verwaltung
Die Stadtverwaltung Düsseldorf beschafft bis 2030 sukzessive möglichst alle Produkte nach den Kriterien der Nachhaltigkeit. Berücksichtigt werden nicht nur die Produkte selbst, sondern auch die Herstellung und Bereitstellung der Produkte. Im Fokus stehen dabei ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte. Die Umsetzung erfolgt als verwaltungsweite Querschnittsaufgabe. Nachhaltige Produkte werden zum neuen Standard in der Beschaffung. Mit dieser Ausschreibung soll der Bedarf an Recyclingpapier DIN A3 und DIN A4 aller städtischen Dienststellen einschließlich der Schulen für eine Grundvertragslaufzeit von einem Jahr mit einer Option zur Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr gedeckt werden.
Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Lieferung Recyclingpapier Schulen und Verwaltung
- Klimaneutrale Lieferung und Umweltmanagementmaßnahmen
- 50 %
- Höhe des Angebotspreises
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 596100-2026
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