Lieferung von Druck- und Kopierpapier für bayerische Behörden
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1 EUR
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- CPV-Codes
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- Druckpapier (30197630)
- Kopierpapier und xerografisches Papier (30197642)
- Fotokopierpapier (30197643)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 400543-2026
- Verfahrensnummer
- 40c89b88-d809-42a3-9148-74f786d0ab48
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bayerische Landesamt für Steuern beschafft insgesamt rund 77,35 Millionen Blatt Druck- und Kopierpapier in verschiedenen Qualitäten, darunter Recyclingpapier im Format DIN A4 und DIN A3 sowie chlorfrei gebleichtes TCF-Papier (Totally Chlorine Free) im Format DIN A4. Die Lieferung erfolgt bayernweit auf Abruf in Teilmengen an verschiedene Behörden und Dienststellen; der erste Abruf ist für August 2026 vorgesehen. Angebote können bis zum 14. Juli 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier. Es werden vier verschiedene Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/untergeordnete Dienststellen auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind. Für die verschiedenen Papiersorten werden vier Lose gebildet. Beschafft werden - 50.500.000 Blatt 70er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 1) - 15.500.000 Blatt 80er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 2.1) - 1.000.000 80er Weiße, recyclingpapier, DIN A3, ungelocht (LOS 2.2) - 3.050.000 Blatt 100er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 3) - 7.300.000 Blatt TCF-Papier, DIN A4, ungelocht (Los 4) Ein erster Abruf von Teilmengen ist für August 2026 vorgesehen. Weitere Details wie z.B. zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sind während der laufenden Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 70er Weiße1 EUR
Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 70er Weiße
Frist: 14.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Recyclingpapier DIN A4 (LOS 2.1) und DIN A3 (LOS 2.2), ungelocht, 80er Weiße1 EUR
Recyclingpapier DIN A4 (LOS 2.1) und DIN A3 (LOS 2.2), ungelocht, 80er Weiße
Frist: 14.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 100er Weiße (ISO 2470)1 EUR
Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 100er Weiße (ISO 2470)
Frist: 14.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · TCF-Papier DIN A4, ungelocht1 EUR
TCF-Papier DIN A4, ungelocht
Frist: 14.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. ---- Das Nichtvorliegen der in der Eigenerklärung "Russische Unternehmen" ist zu bestätigen. --- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, haben diese ebenfalls die entsprechende Eigenerklärung abzugeben ---- Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende, mängelbehaftete oder unzureichende Unterlagen nicht nachzufordern. Dies kann zum Verfahrensausschluss führen.
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Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. ---- Das Nichtvorliegen der in der Eigenerklärung "Russische Unternehmen" ist zu bestätigen. --- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, haben diese ebenfalls die entsprechende Eigenerklärung abzugeben ---- Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende, mängelbehaftete oder unzureichende Unterlagen nicht nachzufordern. Dies kann zum Verfahrensausschluss führen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 519795-2026
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