Lieferung von Druck- und Kopierpapier für bayerische Behörden

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1 EUR
Lose
4
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
11.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Druckpapier (30197630)
  • Kopierpapier und xerografisches Papier (30197642)
  • Fotokopierpapier (30197643)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
400543-2026
Verfahrensnummer
40c89b88-d809-42a3-9148-74f786d0ab48

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bayerische Landesamt für Steuern beschafft insgesamt rund 77,35 Millionen Blatt Druck- und Kopierpapier in verschiedenen Qualitäten, darunter Recyclingpapier im Format DIN A4 und DIN A3 sowie chlorfrei gebleichtes TCF-Papier (Totally Chlorine Free) im Format DIN A4. Die Lieferung erfolgt bayernweit auf Abruf in Teilmengen an verschiedene Behörden und Dienststellen; der erste Abruf ist für August 2026 vorgesehen. Angebote können bis zum 14. Juli 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier. Es werden vier verschiedene Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/untergeordnete Dienststellen auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind. Für die verschiedenen Papiersorten werden vier Lose gebildet. Beschafft werden - 50.500.000 Blatt 70er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 1) - 15.500.000 Blatt 80er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 2.1) - 1.000.000 80er Weiße, recyclingpapier, DIN A3, ungelocht (LOS 2.2) - 3.050.000 Blatt 100er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 3) - 7.300.000 Blatt TCF-Papier, DIN A4, ungelocht (Los 4) Ein erster Abruf von Teilmengen ist für August 2026 vorgesehen. Weitere Details wie z.B. zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sind während der laufenden Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 70er Weiße1 EUR

    Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 70er Weiße

    Frist: 14.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Recyclingpapier DIN A4 (LOS 2.1) und DIN A3 (LOS 2.2), ungelocht, 80er Weiße1 EUR

    Recyclingpapier DIN A4 (LOS 2.1) und DIN A3 (LOS 2.2), ungelocht, 80er Weiße

    Frist: 14.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 100er Weiße (ISO 2470)1 EUR

    Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 100er Weiße (ISO 2470)

    Frist: 14.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · TCF-Papier DIN A4, ungelocht1 EUR

    TCF-Papier DIN A4, ungelocht

    Frist: 14.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. ---- Das Nichtvorliegen der in der Eigenerklärung "Russische Unternehmen" ist zu bestätigen. --- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, haben diese ebenfalls die entsprechende Eigenerklärung abzugeben ---- Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende, mängelbehaftete oder unzureichende Unterlagen nicht nachzufordern. Dies kann zum Verfahrensausschluss führen.

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Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. ---- Das Nichtvorliegen der in der Eigenerklärung "Russische Unternehmen" ist zu bestätigen. --- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, haben diese ebenfalls die entsprechende Eigenerklärung abzugeben ---- Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende, mängelbehaftete oder unzureichende Unterlagen nicht nachzufordern. Dies kann zum Verfahrensausschluss führen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 519795-2026

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