Druck und Versand von Abfallgebührenbescheiden und Serienbriefen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Ludwigsburg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
- CPV-Codes
- Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 841898-2025
- Verfahrensnummer
- d4e1c343-5025-4fe3-81cb-aec07ae9914f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Ludwigsburg vergibt Druckdienstleistungen für Abfallgebührenbescheide und Serienbriefe im Landkreis Ludwigsburg. Der Auftrag umfasst unter anderem die Bereitstellung von Papier und Versandhüllen, die Verarbeitung der Druckdaten, den personalisierten Druck, die Konfektionierung, Kuvertierung, Sortierung und Übergabe an den Versanddienstleister. Die geschätzte Menge beträgt jährlich 1.918.374 Druckseiten und 355.300 Versandhüllen; die Gesamtlaufzeit einschließlich Optionsjahren beträgt vier Jahre.
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Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt die Vergabe von Druckdienstleistungen für Abfallgebührenbescheide und Serienbriefe. Die geschätzte jährliche Abnahmemenge liegt bei 1.918.374 Druckseiten und 355.300 Versandhüllen. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre liegt die geschätzte Abnahmemenge bei 7.673.496 Druckseiten und 1.421.200 Versandhüllen. Die Höchstabnahmemenge liegt jährlich bei 2.302.049 Druckseiten und 426.360 Versandhüllen. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre liegt die Höchstabnahmemenge bei 9.208.196 Druckseiten und 1.705.440 Versandhüllen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Druckdienstleistungen
Die gegenständliche Leistung umfasst die Bereitstellung der erforderlichen Mengen an Druckpapier für die Serienbriefe, Bescheide und Beilagen sowie an Versandhüllen, die Fertigstellung der Vordrucke, die Verarbeitung der Druckdaten, den Druck der personalisierten Bescheidblätter, die Konfektionierung und Kuvertierung der Bescheide, die Sortierung der Abfallgebührenbescheide zum Zwecke der Portooptimierung und die Übergabe an den Versanddienstleister. Die Abstimmung mit dem Versanddienstleister zum Zwecke der Sortierung sowie Abholung ist ebenfalls Gegenstand der Leistung. Die geschätzte jährliche Abnahmemenge liegt bei 1.918.374 Druckseiten und 355.300 Versandhüllen. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre liegt die geschätzte Abnahmemenge bei 7.673.496 Druckseiten und 1.421.200 Versandhüllen. Die Höchstabnahmemenge liegt jährlich bei 2.302.049 Druckseiten und 426.360 Versandhüllen. Für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren inkl. der Optionsjahre liegt die Höchstabnahmemenge bei 9.208.196 Druckseiten und 1.705.440 Versandhüllen.
Frist: 26.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Druckdienstleistungen
- Die zu erreichende Höchstpunktzahl beträgt 70 Punkte. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält die maximal erreichbare Punktzahl. Die übrigen Angebote werden entsprechend ihrem prozentualen Abstand im Verhältnis zum Angebot des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Maßgeblich für die Bewertung des Entgelts sind die vom Bieter in die Angebotsblätter eingetragenen Entgelte. Die Wertung erfolgt auf Grundlage der Gesamtpreise (brutto), d. h. die vom Bieter angebotenen Entgelte fließen unter Berücksichtigung der nur zu Wertungszwecken vorgegebenen jährlichen Sendungsmengen in die Angebotswertung ein. Beispiel: Ein Angebot, das 5 % teurer ist als das Angebot des Bestbieters, erhält in diesem Kriterium einen Punktabzug von 5 % von maximal 70 Punkten, das entspricht 66,50 Punkten. Dezimalstellen werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
- 70 %
- Die zu erreichende Höchstpunktzahl beträgt 5 Punkte. Dies entspricht der maximalen Gesamtpunktzahl des bewerteten Qualitätskonzeptes. Das Qualitätskonzept wird wie folgt gewertet: 5 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers sehr gute konzeptionelle Ausgestaltung. 4 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers gute konzeptionelle Ausgestaltung. 3 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers befriedigende konzeptionelle Ausgestaltung. 2 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers ausreichende konzeptionelle Ausgestaltung. 1 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers mangelhafte konzeptionelle Ausgestaltung. 0 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung.
- 5 %
- Die zu erreichende Höchstpunktzahl beträgt 5 Punkte. Dies entspricht der maximalen Gesamtpunktzahl des bewerteten Qualitätskonzeptes. Das Qualitätskonzept wird wie folgt gewertet: 5 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers sehr gute konzeptionelle Ausgestaltung. 4 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers gute konzeptionelle Ausgestaltung. 3 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers befriedigende konzeptionelle Ausgestaltung. 2 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers ausreichende konzeptionelle Ausgestaltung. 1 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers mangelhafte konzeptionelle Ausgestaltung. 0 Punkte = Aus Sicht des Auftraggebers unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung.
- 5 %
- Die zu erreichende Höchstpunktzahl beträgt 20 Punkte. Die Punktzahl errechnet sich aus der Fahrtzeit zur Landkreisgrenze und wird wie folgt bewertet: 20 Punkte = Im Landkreis Ludwigsburg oder weniger als 15 Minuten 14 Punkte = Weniger als 30 Minuten 7 Punkte = Weniger als 45 Minuten 0 Punkte = Mehr als 60 Minuten
- 20 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 149405-2026
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