Lieferung von 110 leistungsstarken Pool-PCs mit Zubehör und optionalen Garantieverlängerungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Hochschule MerseburgProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 525530-2026
- Verfahrensnummer
- 7ac665eb-0b81-4df2-9f64-9463c18c06d1
- CPV-Codes
30000000 · Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen; 30213000 · Personalcomputer; 30213300 · Tischcomputer; 30237000 · Teile und Zubehör für ComputerMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Hochschule Merseburg beschafft 110 Pool-PCs einschließlich Gehäuse, Prozessor, Grafikkarte, Arbeitsspeicher, 1-TB-SSD, Betriebssystem, kabelgebundener Maus und Tastatur sowie Netzwerkanschluss. Zusätzlich können eine Aufrüstung des Arbeitsspeichers auf 64 GB und Garantieverlängerungen auf drei oder fünf Jahre je PC angeboten werden. Der Auftrag wird am Standort Merseburg in Sachsen-Anhalt ausgeführt; die Angebotsfrist endet am 10. August 2026 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Hochschule Merseburg benötigt für 110 Pool-PC folgende Komponenten: Gehäuse - Mikro-ATX-Format - Abmessungen maximal BHT 215x393x432 mm - oben vollständig geschlossen (Anschlüsse/Taster oben möglich) - kein Glasfenster - Lüfter minimal 120mm Durchmesser - mindestens 2 USB3-Buchsen z. B. "Fractal Design Pop Mini Silent Black Solid" oder gleichwertig Netzteil - Spezifikation mindestens ATX 3.1 - mindestens 600 W - Zertifizierung 80 PLUS Gold oder besser - Lüfter minimal 120mm Durchmesser Mainboard - Mikro-ATX - min. B860 Chipsatz (Intel) bzw. B850 (AMD) - mindestens 2 PCIe-Slots (incl. Grafik) insgesamt - davon mindestens ein PCIe-5.0-x16 Slot - inclusive Thunderbolt 4 z.B. "ASRock B860M LiveMixer" oder gleichwertig Kühlung - Luftkühlung, passend zu CPU - keine Wasserkühlung - TDP ab 220 W - mindestens 120 mm Lüfter - Tower-Kühler, silent Prozessor - Leistung Single-Thread mindestens 4.925 Punkte (Passmark) - Leistung Multi-Thread mindestens 58.768 Punkte (Passmark) z.B.: "Intel Core Ultra 7 265K (3.90-5.50GHz) 8C+12c/20T" oder gleichwertig Arbeitsspeicher - 32 GB DDR5-5600 bis CL46 PC5-44800U - genau ein Modul, nicht 2x16 GB - 1.1V (JEDEC-Normspannung) - kein Overclocker-RAM Optionale Aufrüstung Arbeitsspeicher auf 64 GB - Optionale Lieferung von 64 GB RAM je PC, bestehend aus 2× 32 GB DDR5?5600 bis CL46 PC5?44800U - gleiche elektrische und technischen Spezifikationen wie die Grundleistung - Der Bieter hat für die optionale Aufrüstung einen gesonderten Einheitspreis je PC (Mehrpreis gegenüber der Grundleistung) anzugeben. Speicher / SSD - 1 TB NVMe SSD - PCIe 5.0 x4 - TLC Flash (kein QLC) - Lesen mind. 14.000MB/s - Schreiben mind. 10.000MB/s - IOPS mind. 1500K - TBW mind. 600TB z.B. "SAMSUNG 9100 PRO" oder gleichwertig Grafikkarte - mindestens 16 GB Grafik-RAM - mindestens 448 GB/s Speicherbandbreite - mindestens 23,70 TFLOPS FP32 - PCIe 5.0 x8 oder PCIe 5.0 x16 - höchstens TDP 220W - mindestens 2 Lüfter - Lüfter mindestens 90 mm Durchmesser - Zero_Fan-Modus z.B.: "RTX 5060 Ti" oder gleichwertig Netzwerk - mindestens 2.5GBase-T Betriebssystem - Gültige Win11 Basislizenz Eingabegeräte (Maus/ Tastatur) - kabelgebunden, USB - schwarz - Maus beidhändig, 3 Tasten, Scrollrad - Tastatur: NumPad standard, QWERTZ, deutsch, inkl. Funktionstasten (F-Tasten) z.B.: "Cherry KC 2000" oder gleichwertig Garantie-verlängerung - Option 1: Garantieverlängerung auf insgesamt 3 Jahre ab Ablieferung der PCs. - Option 2: Garantieverlängerung auf insgesamt 5 Jahre ab Ablieferung der PCs. Die Garantieverlängerungen umfassen inhaltlich dieselben Leistungen wie die Grundleistung (Art des Service, Reaktionszeiten, Ausschlüsse). Der Bieter hat für Option 1 und Option 2 jeweils einen gesonderten Pauschalpreis (Gesamtpreis je PC für die jeweilige Garantielaufzeit) anzugeben.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Hochschule Merseburg, Los 1: Hardware für 110 Pool-PCs
Die genaue Beschreibung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Frist: 10.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Es entfallen 100 % der Angebotswertung auf den angebotenen Preis.
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 14.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 630521-2026
- 29.07.2026Berichtigung 1Die Vergabeunterlagen sowie die Leistungs- und Vertragsanforderungen für die Lose 1 bis 3 bleiben unverändert. Geändert werden ausschließlich die Frist für die Einreichung von Bieterfragen, die Angebotsfrist und die Bindefrist. Diese Fristen werden an die für Los 4 angepassten Verfahrensfristen angeglichen. Die jeweils maßgeblichen neuen Fristen ergeben sich aus der Änderungsbekanntmachung.
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| HFHandwerkskammer für Oberfranken | Bayreuth | 4 | 02.07.2026 |
| LHLandeshauptstadt Hannover - Fachbereich Personal und Organisation | Hannover | 4 | 12.06.2026 |
| SLStadtwerke Leipzig GmbH | Leipzig | 4 | 15.05.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Sachsen-Anhalt- Lieferung und teilweise Montage digitaler Hardware für kommunale Schulen in MagdeburgLur SL GmbH +8 weitereLandeshauptstadt Magdeburg, Die OberbürgermeisterinMagdeburg, Deutschland7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.12.2024läuft aus30.09.2026
- Rahmenvereinbarung für die Lieferung von etwa 1.000 ClientsystemenH&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbHDeutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e.V.Bonn, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet15.01.2025noch 3 Monate31.12.2026
- Rahmenvertrag für Apple-Hardware, Zubehör, Dienstleistungen und SupportBechtle GmbH +1 weitereKommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)Magdeburg, Deutschland4,5 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.11.2023noch 14 Monate13.11.2027
- Rahmenvereinbarung für IT-Standardhardware mit webbasiertem OnlineshopBechtle GmbHOtto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)Magdeburg, Deutschland1,7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet15.04.2024noch 19 Monate14.04.2028
- Lieferung von Apple-Hardware, Lade- und Aufbewahrungssystemen sowie IT-ServicesACP TechWerk GmbH +1 weitereLandeshauptstadt Magdeburg, Die OberbürgermeisterinMagdeburg, Deutschland1,7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.09.2026noch 23 Monate16.08.2028
Hochschule Merseburg
Aktiv seit 2026 · 6 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| ASAVI.DAT Software&Technology GmbH | 1 | 07.09.2026 | - |
| AIArktis IT solutions GmbH | 1 | 07.09.2026 | - |
| CCCLS Computer | 1 | 07.09.2026 | - |
| SGStudio-Elektroakustik GmbH | 1 | 07.09.2026 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 01.09.2026 | Hochauflösendes LC/MS/MS-System mit zwei HPLC-Systemen | Offen | - | - |
| 10.07.2026 | Lieferung von 110 leistungsstarken Pool-PCs mit Zubehör und optionalen Garantieverlängerungen | Vergeben | CCCLS Computer | - |
| 10.07.2026 | Laserprojektoren mit WUXGA-Auflösung und mindestens 6.500 ISO-Lumen | Vergeben | SGStudio-Elektroakustik GmbH | - |
| 10.07.2026 | Digitale Tafeln mit 98-Zoll-Touchdisplay und integrierter Lehrsoftware | Vergeben | ASAVI.DAT Software&Technology GmbH | - |
| 10.07.2026 | 110 WQHD-Bildschirme mit USB-C-Docking und 90-Watt-Stromversorgung | Vergeben | AIArktis IT solutions GmbH | - |
| 21.04.2026 | Peripherie-Switche für Hochschule Merseburg | Vergeben | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenLieferung von 600 Mini-PCs mit Zubehör, Treiberpaketen und Vor-Ort-Service
Zwickau · Offen · Frist 16.10.2026
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Schule und Bildung, beschafft 600 Mini-PCs einschließlich Zubehör. Zum Leistungsumfang gehören außerdem Treiberpakete für die Verwaltung mit dem System Center Configuration Manager (SCCM), die Lieferung an sieben Standorte sowie eine Garantie von 60 Monaten mit Vor-Ort-Service. Die Lieferung erfolgt in Sachsen; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
61 % ähnlichLieferung von 6 Mini-PCs mit dedizierter Grafikeinheit
Offen
Die Technische Hochschule Wildau beschafft sechs Mini-PCs mit jeweils einer dedizierten Grafikeinheit. Der Auftrag betrifft die Region DE4; weitere Angaben zum Auftragswert oder zum Zeitrahmen sind nicht enthalten.
52 % ähnlichAll-in-One-Rechner für PC-Hörsäle
Mülheim an der Ruhr · Offen · Frist 20.10.2026
Die Hochschule Ruhr West am Standort Mülheim an der Ruhr beschafft All-in-One-Rechner als zentrale Arbeitsplätze für PC-Hörsäle. Die Geräte werden von Studierenden für Lehrveranstaltungen, Übungen, Praktika, Schulungen und Prüfungen sowie für Anwendungen wie Bürosoftware, fachspezifische Programme, Programmierumgebungen, Statistik und computergestütztes Konstruieren (CAD) genutzt. Der Einsatz erfolgt in den Regionen Mülheim an der Ruhr und vermutlich weiteren Teilen des westlichen Ruhrgebiets; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
49 % ähnlichLieferung von Datenaufbereitungs- und Datensicherungs-PCs
Markkleeberg · Offen · Frist 25.09.2026
Das Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum Markkleeberg beschafft insgesamt 56 spezialisierte Personal Computer für die Polizei Sachsen: 30 Datenaufbereitungs-PCs und 26 Datensicherungs-PCs. Die Lieferung erfolgt in zwei Losen mit jeweils 25 Tagen Lieferfrist in der Region Sachsen-Anhalt. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit Gewichtung von 90 Prozent auf den Preis und 10 Prozent auf Qualitätskriterien.
45 % ähnlichLieferung verschiedener Workstations einschließlich Zubehör
Offen
Die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt beschafft verschiedene Workstations einschließlich Zubehör. Die Lieferung erfolgt an den Standort in Schönebeck (Elbe), Sachsen-Anhalt, und muss spätestens bis zum 1. November 2026 erfolgen. Interessensbekundungen sind bis zum 1. Oktober 2026 möglich; anschließend sollen die Ausschreibungsunterlagen versendet werden.
42 % ähnlichLieferung, Montage und Verkabelung von PC-Arbeitsplätzen
Offen · Frist 30.09.2026
Die Hochschule Bremen beschafft die Lieferung, Montage und Verkabelung von PC-Arbeitsplätzen. Der Umfang umfasst 108 PC-Tische, 3 Dozententische und 3 Liefer- und Montageetappen am Standort Bremen. Die Frist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
41 % ähnlichLieferung und Instandhaltung von 550 leistungsstarken Notebooks für den Prüfungsaußendienst
Erfurt · Offen · Frist 13.10.2026
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Finanzen, beschafft 550 Notebooks mit erhöhten Hardwareanforderungen für den Prüfungsaußendienst. Zum Auftrag gehören außerdem Zubehör, Instandhaltung und weitere Leistungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,65 Millionen Euro; die Leistung ist der Region Erfurt (NUTS-Code DEG01) zugeordnet, und Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
40 % ähnlichLieferung von Servern und Datenspeicher für Hyper-V-Failovercluster
Halle/Saale · Offen · Frist 09.10.2026
Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) beschafft Hardware für Hyper-V-Failovercluster, also ausfallsichere Verbünde zur Ausführung virtueller Server. In zwei Losen sollen jeweils zwei Dell PowerEdge R7725-Server mit Datenspeicher geliefert werden, ein Los für das LISA in Halle (Saale) und eines für das Landesschulamt in der Region Halle. Die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026; für Los 2 ist eine Dauer von 30 Tagen angegeben.
40 % ähnlichKauf und Lieferung von 50 neuen Lenovo-PCs für eine Kreisverwaltung
Offen · Frist 09.10.2026
Der Landkreis Wittenberg beschafft 50 neue PCs der Marke Lenovo einschließlich Lieferung und einer Herstellergarantie von 24 Monaten. Die Lieferung erfolgt an die Kreisverwaltung in Lutherstadt Wittenberg und soll schnellstmöglich nach Auftragserteilung, spätestens bis zur 49. Kalenderwoche 2026, abgeschlossen sein. Angebote können bis zum 9. Oktober 2026 um 10:00 Uhr ausschließlich elektronisch eingereicht werden.
39 % ähnlichLieferung von 800 Business-Notebooks mit Windows 11 Pro und Vor-Ort-Service
Recklinghausen · Offen · Frist 01.10.2026
Der Kreis Recklinghausen, vertreten durch den Landrat, beschafft insgesamt 800 fabrikneue Business-Notebooks in zwei Losen: 700 Geräte der 16-Zoll-Klasse mit integriertem Nummernblock sowie 100 kompaktere Geräte der 14-Zoll-Klasse ohne Nummernblock. Die Lieferung umfasst jeweils eine Lizenz für Microsoft Windows 11 Pro, Dokumentation und 60 Monate Vor-Ort-Service für den Einsatz in der Verwaltung. Zusätzlich kann der Auftraggeber innerhalb von zwölf Monaten nach vollständiger Abnahme der Grundmenge bis zu 600 weitere Geräte abrufen, ohne dazu verpflichtet zu sein; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 7:00 Uhr (UTC).
39 % ähnlichLieferung von Lenovo-Personalcomputern, Monitoren und Notebooks
Offen · Frist 25.09.2026
Die Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH beschafft für ihren Standort in Zittau insgesamt 149 Lenovo-Personalcomputer, 149 Monitore sowie 31 Notebooks. Die Lieferung umfasst 109 ThinkVision-T24-40-Monitore, 40 ThinkVision-T24v-30-Monitore, 21 ThinkPad-E16-Notebooks und 10 ThinkPad-L13-2-in-1-Notebooks. Die Ausführung ist vom 19. Oktober bis zum 20. November 2026 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 25. September 2026 um 12:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
38 % ähnlichLieferung einer Workstation
Offen · Frist 21.09.2026
Die Hochschule Zittau/Görlitz beschafft eine Workstation mit technischen Spezifikationen gemäß Leistungsbeschreibung. Die Lieferung erfolgt an den Standort in Zittau, Sachsen (NUTS-Region DED), voraussichtlich vom 26. Oktober bis 6. November 2026 oder innerhalb von zwei Wochen nach Beauftragung. Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 13:00 Uhr elektronisch über evergabe.de eingereicht werden.
38 % ähnlichLieferung eines GPU-Servers für Forschungszwecke
Weimar · Offen · Frist 28.09.2026
Die Bauhaus-Universität Weimar schreibt die Beschaffung eines GPU-Serversystems für die Forschung im Bereich Intelligent Information Systems aus. Das System muss Linux-kompatibel sein, in ein 19-Zoll-Rack passen und über eine Luftkühlung betrieben werden. Die Lieferung erfolgt an die Medienfakultät in Weimar.
38 % ähnlichLieferung von 30 Monitoren und 50 Laptops
Offen · Frist 05.10.2026
Das Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH beschafft 30 Monitore und 50 Laptops für seinen Standort in Merseburg. Die Lieferung und Rechnungserstellung müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen. Angebote sind bis zum 5. Oktober 2026 ausschließlich elektronisch einzureichen; der Zuschlag wird nach dem niedrigsten Preis erteilt.
38 % ähnlichLieferung von 13 Tablets mit Garantieerweiterung, Tastatur und Dockingstation
Offen · Frist 08.10.2026
Die Duale Hochschule Sachsen beschafft 13 Tablets einschließlich einer Garantieerweiterung, einer Tastatur mit integriertem Stift und jeweils einer Dockingstation. Ein geschätzter Auftragswert und eine Region sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
37 % ähnlichLieferung von 314 Personalcomputern für Schulen des Erzgebirgskreises
09456 Annaberg-Buchholz · Offen · Frist 01.10.2026
Das Landratsamt Erzgebirgskreis beschafft 314 Personalcomputer (PCs) für die Schulen des Erzgebirgskreises an verschiedenen Standorten. Die Lieferung soll ab der Auftragsvergabe bis spätestens zur 46. Kalenderwoche 2026 erfolgen; eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 11:00 Uhr elektronisch über evergabe.de eingereicht werden.
37 % ähnlichLieferung von 30 Monitoren und 50 Laptops
Offen · Frist 05.10.2026
Das Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH in Merseburg beschafft 30 Monitore und 50 Laptops. Die Lieferung und Rechnungserstellung müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen. Angebote sind bis zum 5. Oktober 2026 ausschließlich elektronisch einzureichen; die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis.
37 % ähnlichErneuerung und Optimierung einer bestehenden VMware-Umgebung mit Serverhardware und Lizenzen
Magdeburg · Offen · Frist 19.10.2026
Die Hochschule Magdeburg-Stendal beschafft Serverhardware und Lizenzen für die Virtualisierungsplattform VMware vSphere und beauftragt außerdem deren Einbau, Installation und Implementierung. Der Auftrag wird in der Region Magdeburg und Stendal umgesetzt; Angebote können bis zum 19. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
37 % ähnlichLieferung und Einrichtung eines redundanten Hochleistungs-Speichersystems als Metro-Cluster
Magdeburg · Offen · Frist 06.10.2026
Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. beschafft für seine zentrale IT-Infrastruktur mindestens zwei redundante Hochleistungs-Speichersysteme als betriebsbereite Metro-Cluster-Lösung. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Hardware-, Software- und Lizenzkomponenten sowie Kabel, Transceiver, Optiken, Installation und Anbindung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 755.000 Euro; die Leistung ist am Standort Magdeburg zu erbringen, und Angebote können bis zum 6. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
36 % ähnlichStandard-Hardware: Arbeitsplatztechnik, Tablets und Telefone
Cottbus · Offen · Frist 19.10.2026
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Cottbus, beschafft Standard-Hardware in drei Bereichen: Arbeitsplatztechnik, Tablets und Telefone. Vorgesehen sind über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoptionen bis zu 20.000 Geräte für die Arbeitsplatztechnik, 2.500 Tablets und 1.120 Telefone; eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Die Rahmenvereinbarungen gelten für 720 Tage und werden für den Raum Cottbus (NUTS-Region DE402) ausgeschrieben.
35 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: CLS Computer
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 07.09.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
262 vergleichbare Verfahren, davon 156 mit erfasstem Zuschlag · 137 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 823.551,75 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 36 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
ITMediaConsult AG · Züsch
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
H&G Hansen & Gieraths IT Solutions GmbH · Bonn
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Dell GmbH · Frankfurt am Main
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MEGWARE Computer Vertrieb und Service GmbH · Chemnitz-Röhrsdorf
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Lur SL GmbH · Leuterod
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CES IT-Systemhaus GmbH · Dresden
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Arktis IT solutions GmbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Bechtle GmbH · Weimar
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
sysGen GmbH · Bremen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
EduXpert GmbH · Regensburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Sachsen-Anhalt, nach Vertragsende sortiert.
- Lieferung und teilweise Montage digitaler Hardware für kommunale Schulen in Magdeburg
Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin · Magdeburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: Lur SL GmbH +8 weitere
Vertragsschluss: 17.12.2024
Zuschlagswert: 7.006.761,96 EUR
- Rahmenvereinbarung für die Lieferung von etwa 1.000 Clientsystemen
Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e.V. · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: H&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbH
Vertragsschluss: 15.01.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für Apple-Hardware, Zubehör, Dienstleistungen und Support
Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID) · Magdeburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 13.11.2027
Auftragnehmer: Bechtle GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 13.11.2023
Zuschlagswert: 4.476.653,87 EUR
- Rahmenvereinbarung für IT-Standardhardware mit webbasiertem Onlineshop
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) · Magdeburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.04.2028
Auftragnehmer: Bechtle GmbH
Vertragsschluss: 15.04.2024
Zuschlagswert: 1.718.040 EUR
- Lieferung von Apple-Hardware, Lade- und Aufbewahrungssystemen sowie IT-Services
Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin · Magdeburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 16.08.2028
Auftragnehmer: ACP TechWerk GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 07.09.2026
Zuschlagswert: 1.706.147,71 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Hochschule Merseburg
06217 · Merseburg
beschaffung@hs-merseburg.de0006 erfasste Verfahren, davon 5 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de+49 3455141529
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de+49 34123820-300
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:16 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 10.07.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 14.09.2026, 06:02 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
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- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
Leistungen und Preise ansehen