Beschaffung eines HPC-Clusters

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.260.504 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
15.10.2025
CPV-Codes
Server (48820000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
678581-2025
Verfahrensnummer
77b3d00b-cabc-49ef-92b3-1a8ec60faafb

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena schreibt die Lieferung eines High-Performance-Computing-Clusters (HPC) aus. Der Auftrag umfasst die Hardware sowie die dazugehörigen Nebenleistungen gemäß den technischen Anlagen. Das Projekt hat ein geschätztes Volumen von rund 1,26 Millionen Euro.

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Leistungsbeschreibung

Erwartet wird ein Hauptangebot für einen Vertrag über die entsprechenden in der Anlage 2 und Anlage 2.1 aufgeführten Punkte, inkl. der geforderten Nebenleistungen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · HPC Cluster1.260.504 EUR

    Erwartet wird ein Hauptangebot für einen Vertrag über die entsprechenden in der Anlage 2 und Anlage 2.1 aufgeführten Punkte, inkl. der geforderten Nebenleistungen.

    Frist: 20.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Angebotsausschluss erfolgt gemäß§§ 123, 124 GWB, §§ 56, 57 VgV sowie Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Ausschreibung sind schriftliche Erklärungen und Nach weise des Anbieters erforderlich. Auf Kapitel 5.1.9 dieser Bekanntmachung wird zusätzlich hingewiesen. Interessenkonflikt: Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. Erfüllt das angebotene Produkt die Anforderungen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies zum Wertungsausschluss des Angebotes. Eigenerklärungen: - Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1) - Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 5) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 6) - Eigenerklärung staatlicher Auftraggeber (Anlage 7) - Fremdfirmenordnung Universität Jena (Anlage 8) Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§57 VgV bzw. § 8 ThürVgG).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · HPC Cluster

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode. Dabei gilt es 1000 Leistungspunkte zu erreichen. Der Quotient aus Gesamtsumme aller Leistungspunkte eines Anbieters geteilt durch den angebotenen Gesamtpreis ergibt eine Kennzahl,
1000 %

Vergabeunterlagen

Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.

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Anforderungen

Der Angebotsausschluss erfolgt gemäß§§ 123, 124 GWB, §§ 56, 57 VgV sowie Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Ausschreibung sind schriftliche Erklärungen und Nach weise des Anbieters erforderlich. Auf Kapitel 5.1.9 dieser Bekanntmachung wird zusätzlich hingewiesen. Interessenkonflikt: Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. Erfüllt das angebotene Produkt die Anforderungen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies zum Wertungsausschluss des Angebotes. Eigenerklärungen: - Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1) - Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 5) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 6) - Eigenerklärung staatlicher Auftraggeber (Anlage 7) - Fremdfirmenordnung Universität Jena (Anlage 8) Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§57 VgV bzw. § 8 ThürVgG).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 526915-2026

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