Rahmenvertrag für Apple-Hardware, Zubehör, Dienstleistungen und Support
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- 6.000.000 EUR
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.11.2023
- CPV-Codes
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- Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen (30000000)
- Computeranlagen und Zubehör (30200000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 694268-2023
- Verfahrensnummer
- 708d70e9-a786-4670-9567-d9a884115ce6
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID) schreibt einen Rahmenvertrag mit jeweils einem Anbieter pro Los für Apple-Hardware und zugehörige Leistungen aus. Los 1 betrifft allgemeinbildende, berufsbildende und Förderschulen in Sachsen-Anhalt und umfasst zusätzlich Zubehör, Dienstleistungen sowie deutschsprachigen Support; Los 2 betrifft kommunale Einrichtungen und Behörden. Das geschätzte Gesamtvolumen beträgt 6 Millionen Euro, davon 3,2 Millionen Euro für Schulen und 2,8 Millionen Euro für Verwaltung und Behörden; die Laufzeit je Los beträgt 1.440 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung an Apple-Hardware und -leistungen sowie mit entsprechendem Zubehör zu decken. Der Bedarf wird für die LOSE 1 an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und für das LOS 2 in der Verwaltung entstehen. Der Rahmenvertrag für das LOS 1 dient insbesondere dazu, den Bedarf an Apple-Hardware und -leistungen für Schulen sowie entsprechenden Zubehör, Dienstleistungen und deutschsprachigen Support zu decken. Ebenso beinhaltet der Vertrag die Maßgaben des DigitalPaktes Schule und der Umsetzung zur "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht bei Schulträgern des Landes Sachsen-Anhalt. Des Weiteren soll der Rahmenvertrag dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen. Hintergrund DigitalPakt Schule Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert. Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten: • Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.09.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen) • Verfahrenshinweise • Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen • Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen • Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" • Handreichung Datenschutz an Schulen nebst Anlagen Hintergrund IKT-RL Mit der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen Schulausstattung für Oberzentren“ umgesetzt. Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt. Dies beinhaltet die Ausstattung von Schulen aller Schulformen mit Hard und Softwarelösungen (Peripheriegeräte) zur elektronischen Herstellung, Be- und Verarbeitung, zum Unterrichtseinsatz und zur Distribution digitaler Medien und Dokumente über lokale Netzwerke mit Internetanbindung innerhalb des Bewilligungszeitraumes. • Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikations-technologien an Schulen – IKT-RL, RdErl. des MB vom 10.02.2023 – 35-46105
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Apple-Hardware für Grund-, weiterführende -, berufsbildende - und Förderschulen3.200.000 EUR
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung von Apple-Hardware und -leistungen zu decken. Derzeit hat die KID Magdeburg GmbH mehrere Schulträger Sachen-Anhalts in der Betreuung. Der Bedarf der Schulträger definiert sich im Kontext der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations-und Kommunikationstechnologien" (IKT) sowie an der Richtlinie zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt (IKT-RL), veröff. am 20. Februar 2023 im SVBl. LSA gem. RdErl. des MB vom 10. Februar 2023 – 35-46105.
LOT-0002 · Apple-Hardware für kommunalen Einrichtungen und Behörden2.800.000 EUR
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung von Apple-Hardware und -leistungen zu decken. Derzeit hat die KID Magdeburg GmbH 52 Bedarfsträger in der Sitzungsdienst-Betreuung. Die KID Magdeburg GmbH sieht immer mehr den Trend, dass die Gremienarbeit digital, sprich über eine Anwendung auf einem Tablet, erfolgen soll. Die Größe der Räte, in welchen die Technik eingesetzt wird, variiert und ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommunen. So gibt es Kommunen mit einem Stadtrat von 20 Stadträten, aber auch Kommunen mit weit über 40 Ratsmitgliedern (in der Landeshauptstadt Magdeburg als Spitze sogar 56). Neben den Gemeinde- und Stadträten werden Tablets und einige Notebooks auch in den Ortschaftsräten zur digitalen Gremienarbeit verwendet. Ebenso plant der Bedarfsträger Landeshauptstadt Magdeburg mit 2.500 Mitarbeitern in den nächsten Jahren zuerst die Diensthandys von Android-Geräten auf iOS-Geräte sukzessive sowie teilweise bei mobilen Geräten umzustellen. Aus den Erfahrungen heraus sollten die eingesetzten Endgeräte alle 3-4 Jahre ausgetauscht werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Apple-Hardware für Grund-, weiterführende -, berufsbildende - und Förderschulen
- Preis
- 60 %
LOT-0002 · Apple-Hardware für kommunalen Einrichtungen und Behörden
- Preis
- 60 %
Vergabeunterlagen
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