Kompaktes Micro-Transfer-Printing-System für mikro- und optoelektronische Bauelemente
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 02.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Friedrich-Schiller-Universität Jena
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 01.06.2026
- CPV-Codes
- Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 374458-2026
- Verfahrensnummer
- e2782032-5aba-4131-96c8-5f0e335ba93a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beschafft ein kompaktes, laborfähiges Micro-Transfer-Printing-System für die Entwicklung und reproduzierbare Durchführung von Transferdruckprozessen. Das System soll einzelne und parallele Mehrfachtransfers von mikro- und optoelektronischen Bauelementen, Chiplets, Coupons und vergleichbaren Mikrostrukturen auf Zielsubstrate ermöglichen. Der Auftrag wird in Jena vergeben; Angebote müssen bis zum 2. Juli 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Die Friedrich-Schiller-Universitat Jena beabsichtigt für Ihre wissenschaftliche Tatigkeit den Kauf eines (1) kompakten, laborfähigen Micro-Transfer-Printing-Systems zur Entwicklung, Qualifizierung und reproduzierbaren Durchführung von Transferdruckprozessen für mikro- und optoelektronische Bauelemente, Chiplets, Coupons und vergleichbare Mikrostrukturen. Das System muss insbesondere für die heterogene Integration von Halbleiter-, Photonik- und Mikrobauelementen auf Zielsubstraten geeignet sein und sowohl Einzeltransferprozesse als auch parallele Mehrfachtransferprozesse unterstützen. Die technischen Leistungsparameter aus Anlage 2 sind mindestens zu erfüllen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Micro-Transfer-Printing-System
Die Friedrich-Schiller-Universitat Jena beabsichtigt für Ihre wissenschaftliche Tatigkeit den Kauf eines (1) kompakten, laborfähigen Micro-Transfer-Printing-Systems zur Entwicklung, Qualifizierung und reproduzierbaren Durchführung von Transferdruckprozessen für mikro- und optoelektronische Bauelemente, Chiplets, Coupons und vergleichbare Mikrostrukturen. Das System muss insbesondere für die heterogene Integration von Halbleiter-, Photonik- und Mikrobauelementen auf Zielsubstraten geeignet sein und sowohl Einzeltransferprozesse als auch parallele Mehrfachtransferprozesse unterstützen. Die technischen Leistungsparameter aus Anlage 2 sind mindestens zu erfüllen.
Frist: 02.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Angebotsausschluss erfolgt gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 56, 57 VgV sowie Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Ausschreibung sind schriftliche Erklärungen und Nachweise des Anbieters erforderlich. Auf Kapitel 5.1.9 dieser Bekanntmachung wird zusätzlich hingewiesen. Erfüllt das angebotene Produkt die Anforderungen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies zum Wertungsausschluss des Angebotes. Eigenerklärungen: • Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1) • Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 5) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 6) • Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 (Anlage 7) Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG).
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Gesamtangebotspreis (netto; ohne Berücksichtigung von bedingten Rabatten, wie z. B. Skonto). /Gewichtung: 100 % Hinweis: Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt die vollständige Zahlung des Gesamtpreises direkt bei Zuschlag und fordert dafür eine Bankbürgschaft..
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Angebotsausschluss erfolgt gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 56, 57 VgV sowie Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Ausschreibung sind schriftliche Erklärungen und Nachweise des Anbieters erforderlich. Auf Kapitel 5.1.9 dieser Bekanntmachung wird zusätzlich hingewiesen. Erfüllt das angebotene Produkt die Anforderungen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies zum Wertungsausschluss des Angebotes. Eigenerklärungen: • Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1) • Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 5) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 6) • Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 (Anlage 7) Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 31.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 598170-2026
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