Lieferung und Installation eines Röntgenabsorptionsspektrometers
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universität Heidelberg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
- CPV-Codes
- Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 490479-2026
- Verfahrensnummer
- 4adb4886-f3c6-4cfa-8c75-ef4f31ea6d06
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Universität Heidelberg beschafft eine laborbasierte Röntgenspektroskopie-Plattform mit einem Röntgenabsorptionsspektrometer für Photonenenergien von etwa 4 bis 25 keV. Zum Auftrag gehören Lieferung, Installation, betriebsfertige Übergabe, Funktionstest, Einweisung und Abnahme; das System soll Hochdurchsatzuntersuchungen und grundlegende Studien an funktionalen Materialien und Geräten ermöglichen. Der Auftrag wird in Heidelberg ausgeführt; die Angebotsfrist endet am 13. August 2026.
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Leistungsbeschreibung
Vergabeverfahren zur Lieferung eines Röntgenabsorptionsspektrometers
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Vergabeverfahren zur Lieferung eines Röntgenabsorptionsspektrometers
Ausgeschrieben wird die Lieferung, Installation und betriebsfertige Übergabe inkl. Funktionstest, Einweisung und Abnahme einer vielseitig laborbasierten Röntgen-spektroskopie-Plattform (X-ray Spectroscopy Suite, XSS), um Hochdurchsatzunter-suchungen und grundlegende Studien an neuartigen funktionalen Materialien und Devices in situ und in operando zu ermöglichen. Die geplante XSS umfasst ein laborbasiertes Röntgenabsorptionsspektrometer für den Photonenenergiebereich von zirka 4-25 keV. Das System soll hochenergieaufgelöste Messungen der X-ray Absorption Near Edge Structure (XANES) sowie Untersuchungen der Extended X-ray Absorption Fine Structure (EXAFS) mit hohen Messgeschwindigkeiten und damit geeignet für Hochdurchsatz-anwendungen ermöglichen. Es soll möglich sein, externe Lichtquellen einzukoppeln um photoinduzierte Änderungen im XAS Signal auf schnellen Zeitskalen im Pikosekunden/Nanosekunden Bereich zu detektieren. Eine zukünftige Erweiterungsmöglichkeit für X-ray Fluoreszenz und Mikroskopie soll möglich sein. Die geplante XSS soll insbesondere dazu beitragen, i. neuartige Synthesewege für molekulare und kristalline Materialien zu erschließen, ii. die elektronische Zustandsstruktur neuartiger Energiematerialien, funktionaler magnetischer Materialien sowie Quantenmaterialien zu charakterisieren, iii. innovative, insbesondere zeitaufgelöste, spektroskopische Konzepte in der Röntgenabsorptionsspektroskopie zu entwickeln. Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden bei 1.188.000,- EUR (einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zölle und etwaigen Skonti). Angebote, die diesen Grenzwert überschreiten, können nicht berücksichtigt werden. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zölle sind Bestandteil des Grenzwerts. Maximalprinzip Die Ausschreibung erfolgt nach dem Maximalprinzip. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Abflusses der finanziellen Mittel ein Mehr an Leistung im angebotenen Geräteprogramm gewünscht wird. Dementsprechend ist das wirtschaftlichste Angebot dasjenige, das unter Einhaltung des vorgegebenen Budgets die meisten Wertungspunkte erhält. Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Lieferbedingungen sind zwingend einzuhalten.
Frist: 13.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben. Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- siehe Anlage: 02_Leistungsverzeichnis und Bewertung_Uni-HD.2026.577 - Alle wertbaren Angebote werden in Bezug auf die genannten Bedingungen aus- bzw. bewertet. - Für jede Mehrleistung der in diesem Vergabeverfahren zu Grunde gelegten Mindestbedingungen bzw. der hier genannten Bewertungskriterien werden Punkte innerhalb der genannten Bandbreite vergeben. - Anschließend wird die Gesamtpunktzahl durch Addition der in den Bewertungskriterien vergebenen Punkte ermittelt. - Eine weitere Bewertung wird für die Testmessungen der zur Verfügung gestellten Proben vorgenommen. Die hier geplante Bewertung findet sich im Abschnitt 3.10. Die Gesamtpunktzahl dieser Punkte wird zu den erreichten Punkten aus der Anlage 02_Leistungsverzeichnis und Bewertung_Uni-HD.2026.577 dazu addiert. Die erhaltenen Punkte aus Anlage 02 + Testmessungen werden entsprechend dem Wert des Zuschlagskriteriums gewichtet.
- 80 %
- siehe Anlage: 02_Leistungsverzeichnis und Bewertung_Uni-HD.2026.577 Die erhaltenen Punkte werden entsprechend dem Wert des Zuschlagskriteriums gewichtet.
- 20 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben. Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 750754-2026
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