Kanalspülung und optische Kanalinspektion an der A 44 bei Kassel
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
- CPV-Codes
- Überprüfung von Abwasserkanälen (90491000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 476779-2026
- Verfahrensnummer
- edfc5c48-6e2f-4150-8204-7d90399c58d5
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, beauftragt auf der A 44 zwischen den Anschlussstellen Breuna und Wilhelmshöhe in Richtung Kassel die Spülung und optische Untersuchung der Kanäle mit Kanalfernsehtechnik. Vorgesehen sind etwa 10.350 m Kanal DN 300, 1.500 m DN 400 und 250 m DN 500 in der Region Kassel. Die Ausführung ist innerhalb von 30 Tagen vorgesehen; Angebote können bis zum 11. August 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
A 44, AS Breuna - AS Wilhelmshöhe, Kanalbestandsbefahrung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · A 44, AS Breuna - AS Wilhelmshöhe, FR Kassel - Kanalbestandsbefahrung
ca. 10.350 m Spülen und TV-Untersuchung DN 300; ca. 1.500 m Spülen und TV-Untersuchung DN 400; ca. 250 m Spülen und TV-Untersuchung DN 500
Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 623061-2026
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