Kanalreinigung und TV-Inspektion im Sammlernetz Heist-Holm
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.04.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Abwasser-Zweckverband Südholstein
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
- CPV-Codes
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- Reinigung von Abwässerkanälen (90470000)
- Überprüfung von Abwasserkanälen (90491000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 204876-2026
- Verfahrensnummer
- 11a9eecc-de4b-4879-89c6-087c7747622d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Abwasser-Zweckverband Südholstein schreibt die Wiederholungsinspektion und Reinigung von Schmutzwassersammlern in den Gebieten Heist und Holm aus. Der Auftrag umfasst die Reinigung und TV-Inspektion von insgesamt über 3.000 Metern Kanalnetz sowie die Errichtung mobiler Baustraßen für die Zuwegung. Die Vergabe erfolgt als ein Los über das offene Verfahren.
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Leistungsbeschreibung
Kanalreinigung und TV-Inspektion entsprechend SÜVO Schleswig-Holstein im AZV-Sammlernetz; Verlegen von mobilen Baustraßen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Wiederholungsinspektion AZV Sammler Heist - Holm
Reinigung und TV-I von ca. 2.415 m DN 1700, ca. 30 m 900x1600 Rechteckprofil und ca. 83 m DN 250 Schmutzwassersammler Reinigung von ca. 590 m DN 1800 Schmutzwassersammler Mobile Baustraße als Zuwegung zu Schächten auf unwegsamen Gelände ca. 330m
Frist: 28.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 362489-2026
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