Kanalinspektion, Kanalreinigung und Störungsbereitschaft in Bornheim
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.08.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- StadtBetrieb Bornheim AöR
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 11.07.2024
- CPV-Codes
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- Reinigung von Abwässerkanälen (90470000)
- Überprüfung von Abwasserkanälen (90491000)
- Bekanntmachung
- vmp-rheinland.de
- Bekanntmachungsnummer
- 414650-2024
- Verfahrensnummer
- 2f6da46a-6391-424e-9565-b79c6202aa87
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der StadtBetrieb Bornheim AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts) sucht einen Dienstleister für die Unterhaltungs- und Sonderreinigung von Abwasserkanälen, Sonderbauwerken und verrohrten Gewässerstrecken im Stadtgebiet Bornheim. Der Umfang umfasst etwa 216 Kilometer Kanäle, 51 Sonderbauwerke sowie die Reinigung verschiedener Straßenentwässerungseinrichtungen, darunter rund 550 Nassabläufe, 6.100 Trockenabläufe, 580 Bergeinläufe, 135 Sandfänge, 215 Einlaufroste und 24 Sickerschächte, einschließlich eines Bereitschaftsdienstes zur Beseitigung von Kanalabflussstörungen. Der Rahmenvertrag läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 mit Verlängerungsoptionen; Angebote müssen bis zum 14. August 2024 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Unterhaltungs- und Sonderreinigung sämtlicher Abwasserkanäle im Stadtgebiet Bornheim inkl. Sonderbauwerke sowie verrohrte Gewässerstrecken, Reinigung von Einbauten zur Straßenoberflächenentwässerung im Stadtgebiet Bornheim sowie Bereitschaftsdienst zur Beseitigung von Kanalabflussstörungen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag zur Kanalinspektion und Kanalreinigung im Zeitraum 01.01.2025 - 31.12.2025 mit Verlängerungsoptionen
Unterhaltungs- und Sonderreinigung von Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanälen, der dazugehörigen Sonderbauwerken sowie der verrohrten Gewässerstrecken. ca. 216 km und 51 Sonderbauwerke Reinigung von Einbauten zur Straßenoberflächenentwässerung im Stadtgebiet Bornheim ca. 550 Stück Nassabläufe ca. 6.100 Stück Trockenabläufe ca. 580 Stück Bergeinläufe ca. 135 Stück Sandfänge ca. 215 Stück Einlaufroste ca. 24 Stück Sickerschächte c) Beseitigung von Kanalabflussstörungen (Bereitschaftsdienst) Der AN muss die Arbeiten am Einsatzort im Störfall 45 Minuten nach dem Eingang der Störmeldung aufnehmen! Häufigkeit der Reinigung Die Reinigung der Kanäle, Schacht-, und Sonderbauwerke entspricht grundsätzlich den Anforderungen des Runderlasses "Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen" des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (MURL) des Landes NRW vom 17.10.2013. Hiernach haben wir die Kanalnetze regelmäßig oder nach Bedarf entsprechend dem Ergebnis der nach § 2 der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVo Abw) durchgeführten Überwachung zu unterhalten. Entsprechend diesen Anforderungen ist die turnusmäßige Unterhaltungsreinigung gemäß nachfolgender Aufstellung umzusetzen. Die aufgeführten Häufigkeiten sind dabei Mindestanforderungen an die Unterhaltungsreinigung. Die hier angegebenen Massen beziehen sich auf den Stand April 2024. Im Zuge der Bestimmung des Kanalreinigungsablaufes erfolgt auch eine Abstimmung welche Bezirke in dem jeweiligen Jahr einer TV-Inspektion oder Dichtigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Die im Zuge dieser Überwachung unmittelbar vor der Inspektion bzw. Druckprüfung gereinigten Kanäle werden für das jeweilige Jahr bei der Unterhaltungsreinigung ausgespart. - Kanäle, 216 km, Reinigung, jährlich - Druckleitungen, 12,6 km, Reinigung, alle 2 Jahre bedarfsorientiert - Schachtbauwerke, ca. 6400 Stück, Reinigung, jährlich - Pumpwerke, 23 Stück, Reinigung des Pumpensumpfs, bedarfsorientiert bis zu 12x pro Jahr Kanal TV-Inspektion Das Kanalnetz des Abwasserwerkes hat eine Gesamtlänge von ca. 216 km in verschiedenen Größen, Profilen und Materialien und ca. 7000 Schacht- oder Sonderbauwerke. Nach der Selbstüberwachungverordnung Abwasser (SüwVO) sind alle Kanäle mit sämtlichen Anschlusseinbindungen und Schächten innerhalb von 15 Jahren einmal zu inspizieren - mindestens aber 5% pro Jahr. Im Wasserschutzgebiet (WSG) sind die Inspektionen zweimal jahrlich durchzuführen. Die Dritte Befahrung läuft 2021 bis 2035. Auf dieser Grundlage ist das Kanalnetz anhand der Fließwege in Kanalbezirke aufgeteilt worden. Für eine gleichmäßige Jahresverteilung werden jedes Jahr drei bis vier Bezirke unterschiedlicher Größe zusammengefasst und somit im Durchschnitt pro Jahr der Zustand von 19 km Kanalisation erfasst. In diesen Bezirken findet im Inspektionsjahr keine routinemäßige Kanalreinigung statt. Es ist maximal ein Arbeitstag früher eine Vorlaufreinigung zu leisten. Die Inspektion ist nach dem Merkblatt DWA-M 149-5 und die daraus resultierende Zustandserfassung nach DWA-M 149-2 bzw. DIN EN 13508-2 durchzuführen und zu dokumentieren. Die Schachtinspektion hat hierbei grundsätzlich durch eine dreidimensional aufnehmenden Schachtinspektionskamera mit digitaler Dokumentation zu erfolgen. Bei Sonderbauwerken sind ggf. zwei Inspektionen durchzuführen. Der Ablauf innerhalb der Bezirke erfolgt nach der Reinigungs- und Inspektionsliste ("Spülreihenfolge"). Die weiteren Merkmale zur Beschreibung der Beschaffung finden Sie im Dokument "Leistungsbeschreibung" auf den Seiten 3-8, bzw. 46-47.
Frist: 14.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Fehlende Bieterunterlagen zur Eignung werden nach Ablauf der Submission durch den Auftraggeber nachgefordert. (vgl. § 56 VgV)
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 613385-2024
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