Kanalabnahmebefahrung und TV-Inspektion von Entwässerungsleitungen an der A 7
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.03.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.03.2026
- CPV-Codes
- Überprüfung von Abwasserkanälen (90491000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 144964-2026
- Verfahrensnummer
- d9af41d9-77d1-46af-a5c9-45b85857bc6c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Kanalabnahmebefahrung neu hergestellter Entwässerungsleitungen auf einem Teilabschnitt der A 7 zwischen Malsfeld und Homberg/Efze aus. Der Auftrag umfasst die TV-Inspektion von Drainage-, Anschluss- und Sammelleitungen sowie Straßenabläufen. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Kanalinspektion.
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Leistungsbeschreibung
A 7, AS Malsfeld - AS Homberg/Efze, km 335,0 - 339,5, FR Würzburg - Kanalabnahmebefahrung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · A 7, AS Malsfeld - AS Homberg/Efze, km 335,0 - 339,5, FR Würzburg - Kanalabnahmebefahrung
A 7, AS Malsfeld - AS Homberg/Efze, km 335,0 - 339,5, FR Würzburg - Kanalabnahmebefahrung: Es handelt sich in dieser Ausschreibung um die Untersuchung neu hergestellter Entwässerungsleitungen auf dem Teilabschnitt der Bundesautobahnen A 7, AS Bad Hersfeld bis AS Homberg, km 357,800 - 354,700 Fahrtrichtung Kassel. Dazu gehören die TV-Befahrungen von Drainage- und Anschlussleitungen DN 100- 150, Sammelleitungen der Regenwasserkanäle DN 300 sowie Straßenabläufen. Die Entwässerungsleitungen liegen neben dem Standstreifen der jeweiligen Bundesautobahn. Fahrbahnquerende Leitungen besitzen einen Zugang über Kontrollschächte neben dem Standstreifen. Die Untersuchung umfasst die Zustandserfassung einschl. eventueller Schadens- erfassung mit Kodierung gem. ISYBAU-XML-Format, DWA M 149/2 (DIN EN 13508- 2), Werkstoff- und Querschnittsbestimmung, Videoaufzeichnung einschließlich Kommentierung und aller erforderlichen Nebenarbeiten. Es sind Dichtheitsprüfungen gemäß DIN EN 1610 / DWA-A139 durchzuführen. Dabei werden sowohl komplette Haltungen, als auch Teilbereiche von Haltungen (z.B. zwischen Anschlussstutzen), Schächte und Muffen auf Dichtheit geprüft. Muffendruckprüfungen sind nur auf Anweisung des AG auszuführen. Außerdem sind Deformationsmessungen gem. DIN EN 1610 / DWA-A 139 und Arbeitsblatt ATV- DVWK-A 127 durchzuführen und zu dokumentieren. Des Weiteren ist eine Neigungsmessung bei den Entwässerungsrohrleitungen durchzuführen und zu dokumentieren.
Frist: 30.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
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LOT-0000 · A 7, AS Malsfeld - AS Homberg/Efze, km 335,0 - 339,5, FR Würzburg - Kanalabnahmebefahrung
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- 100 %
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 342014-2026
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