Kamerainspektion des Kanalnetzes und öffentlicher Anschlussleitungen 2027
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtbetriebe Hennef
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 13.10.2026
- CPV-Codes
- Überprüfung von Abwasserkanälen (90491000)
- Bekanntmachung
- vmp-rheinland.de
- Bekanntmachungsnummer
- 706722-2026
- Verfahrensnummer
- 98e54143-7d2e-4a0b-a417-3c73095b9890
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadtbetriebe Hennef vergeben die kameragestützte Untersuchung von Teilen des Kanalnetzes, öffentlichen Anschlussleitungen und Schachtbauwerken nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO-Abw). Jährlich wird ungefähr ein Fünfzehntel des gesamten Kanalnetzes untersucht; die Arbeiten betreffen Hennef und sind für 2027 mit einer Laufzeit von 365 Tagen vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
Jahresvertrag TV Untersuchung SüwVO Abw
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Jahresvertrag TV-Untersuchung gem. SüwVO-Abw 2027
Die Stadtbetriebe Hennef, Fachbereich Daten- und Entwässerungsservice, beabsichtigen, die Untersuchung von Teilen des Kanalnetzes gemäß SüwVO Abw zu vergeben. Bestandteil der Ausschreibung ist die Untersuchung der Kanalhaltungen, Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich und der Schachtbauwerke. Die Stadtbetriebe müssen jedes Jahr ca. 1/15 ihres gesamten Kanalnetzes untersuchen. Die Durchführung der jährlichen Untersuchungen erfolgt jeweils in einzelnen Stadtteilen bzw. sogenannten Sanierungsgebieten. Weiterhin sind aber auch Untersuchungen von durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sowie Neuerschließungen durchzuführen. Die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen erfolgt im Rahmen eines Jahresvertrags. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027. Ab dem 01.01.2027 ist hierbei mit den Arbeiten, die im Zusammenhang mit Störungen erforderlich sind, zu beginnen. Die für die Reinigung erforderlichen Spülpläne stehen voraussichtlich ab dem 01.02.2027 zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt ist mit der Jahresuntersuchung der Kanäle zu beginnen. Die TV-Untersuchungen sind jeweils in ca.1/3 große Teilbereiche pro Untersuchungsjahr aufgegliedert. Der 1te Teil ist spätestens am 30.05.2027, der 2. Teil am 30.08.2027 und der letzte am 30.11.2027 zu beenden, damit der Fachbereich Abwasser die erforderlichen Auswertungen bis zum Jahresende vornehmen kann. Diese Fristen sind auch bei einer evtl. Auftragsverlängerung in den Folgejahren einzuhalten. Die Übergabe der Daten hat dann jeweils 14 Tage nach Beendigung der Befahrungen in den drei Gebieten zu erfolgen. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor dem 31.12. eines jeweiligen Jahres gekündigt wird. Eine Verlängerung ist maximal bis zum 31.12.2030 möglich. Eine besondere Kündigung zum 31.12.2030 durch den AG und AN ist nicht erforderlich. Die Beauftragung ist bis zum 31.12.2026 geplant. Bis zum 31.01.2027 ist die in der Ausschreibung enthaltene Probebefahrung durchzuführen und auszuwerten. Die Stadtbetriebe Hennef werden die Untersuchungen bis zum 15.02.2027 kontrollieren. Im Anschluss erfolgt die Freigabe oder es werden Änderungen dem Auftragnehmer mitgeteilt. Pro Jahr werden die Stadtbetriebe Hennef ca. 30 km ihres Kanalnetzes befahren lassen. Diese Gesamtzahl setzt sich zum einem aus Abnahmebefahrungen aus vorhandenen Kanalsanierungsgebieten vorhanden und zum anderen aus allgemeinen Netzbefahrungen. Diese werden in der Regel die Netze sein, die am längsten nicht befahren worden sind.
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe / § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Der öffentliche Auftraggeber fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Jahresvertrag TV-Untersuchung gem. SüwVO-Abw 2027
- Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag
- 1 %
Vergabeunterlagen
15 Dateien laut Portal · Stand 13.10.2026| Sonstiges | 110 KB | |
| Sonstiges | 461 KB | |
| Formular | 34 KB | |
| Anschreiben | 29 KB | |
| Sonstiges | 78 KB | |
| Sonstiges | 35 KB | |
| Anschreiben | 33 KB | |
| Sonstiges | 27 KB | |
| Anschreiben | 38 KB | |
| Vertragsbedingungen | 43 KB | |
| Vertragsbedingungen | 36 KB | |
| Sonstiges | 34 KB | |
| Formular | 25 KB | |
| Formular | 29 KB | |
| Formular | 28 KB |
Anforderungen
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe / § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Der öffentliche Auftraggeber fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen.
Änderungen und Bieterfragen
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