Gutachterliche Zustandserfassung und Monitoring von Abwasserkanälen und Bauwerken
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.07.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.07.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 451120-2025
- Verfahrensnummer
- a4c0bf31-b39d-4f65-9519-d69fa2838278
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, sucht eine Rahmenvereinbarung für die gutachterliche bautechnische Bewertung von Abwasserkanälen und Bauwerken im Münchner Kanalnetz. Der Leistungsumfang umfasst optische, erweiterte und vertiefte Zustandserfassungen, die Bewertung von Verkehrs- und Standsicherheit sowie Dauerhaftigkeit, Prüfungen nach DIN 1076 und die Begleitung vorübergehender Instandsetzungsmaßnahmen. Angebote müssen bis zum 22. Juli 2025 um 09:00 Uhr (Koordinierte Weltzeit, UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die gutachterliche bautechnische Bewertung von Abwasserkanälen und Bauwerken innerhalb des Münchner Kanalnetzes. Dies beinhaltet die optische Inspektion, die erweiterte Zustandserfassung und die vertiefte Zustandserfassung. Ziel ist dabei: - die Sicherstellung des langfristigen Substanzerhaltes abwasserführender Bauwerke mit hoher Vermögensanlage. - die Ermittlung der Verkehrssicherheit, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit, wie in RI-EBW-PRÜF beschrieben - Vorabbegehung und Erstellung eines Untersuchungskonzeptes zur Hauptprüfung von Bauwerken, die nach DIN 1076 zu untersuchen sind. Anschließende Durchführung der Hauptprüfung – ggfs. Erstellung / Anpassung des Bauwerkbuches. - Anlassbezogene Begehung und Untersuchung von Haltungen und Bauwerken im Münchner Kanalnetz mit anschließender Beurteilung zur Schadensentwicklung und – Ursache, Standsicherheit. - Ausarbeiten und Begleiten temporärer Instandsetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung vertiefte Zustandserfassung und Monitoring von Abwasserkanälen und Bauwerken
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die gutachterliche bautechnische Bewertung von Abwasserkanälen und Bauwerken innerhalb des Münchner Kanalnetzes. Dies beinhaltet die optische Inspektion, die erweiterte Zustandserfassung und die vertiefte Zustandserfassung. Ziel ist dabei: - die Sicherstellung des langfristigen Substanzerhaltes abwasserführender Bauwerke mit hoher Vermögensanlage. - die Ermittlung der Verkehrssicherheit, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit, wie in RI-EBW-PRÜF beschrieben - Vorabbegehung und Erstellung eines Untersuchungskonzeptes zur Hauptprüfung von Bauwerken, die nach DIN 1076 zu untersuchen sind. Anschließende Durchführung der Hauptprüfung – ggfs. Erstellung / Anpassung des Bauwerkbuches. - Anlassbezogene Begehung und Untersuchung von Haltungen und Bauwerken im Münchner Kanalnetz mit anschließender Beurteilung zur Schadensentwicklung und – Ursache, Standsicherheit. - Ausarbeiten und Begleiten temporärer Instandsetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit.
Frist: 22.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung vertiefte Zustandserfassung und Monitoring von Abwasserkanälen und Bauwerken
- Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- 40 %
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- 60 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 760135-2025
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