IT-Beratung und Unterstützung für SAP-Systeme und Organisationsentwicklung
digital@M
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.07.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 6
- Auftraggeber
- digital@M
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
- Originalbekanntmachung
- plattform.aumass.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 393122-2026
- Verfahrensnummer
- ad436375-1026-4701-b73a-1a9263fcba04
- CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000); Softwareprogrammierung und -beratung (72200000); Software-Implementierung (72263000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
digital@M beabsichtigt in München den Abschluss von Rahmenverträgen in sechs Bereichen: SAP-Systeme, Personal- und Analyselösungen, die SAP Business Technology Platform (BTP) sowie Organisationsentwicklung. Gesucht werden Beratungsleistungen von der Konzeption und Umsetzung über Tests bis zur Inbetriebnahme und Unterstützung im Betrieb; die Leistungen werden bei Bedarf einzeln abgerufen, ohne feste Abnahmeverpflichtung. Die Angebotsfrist endet am 13. Juli 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss von Rahmenverträgen zur Erbringung von IT-Beratungs- und Unterstützungsleistungen im SAP-Umfeld, insbesondere in den Bereichen SAP H4S4 & SuccessFactors, SAP Analytics, SAP Business Technology Platform (BTP) sowie Organisationsentwicklung. Gegenstand der Ausschreibung sind projektbezogene Leistungen in den Bereichen fachliche, technische und Organisations-Beratung, Konzeption, Implementierung (Customizing und Entwicklung) sowie Unterstützung bei Test, Go-Live und Betrieb. Die Leistungen werden im Wege von Einzelabrufen innerhalb der jeweiligen Lose bedarfsgerecht und ohne Abnahmeverpflichtung beauftragt.
Leistungen nach Losen (6)
LOT-0001 · Konzeption und Implementierung im SAP S/4 HANA
Gegenstand sind insbesondere konzeptionelle, fachliche und technische Leistungen im Zusammenhang mit der Implementierung und Weiterentwicklung von SAP-Systemen.
Frist: 13.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Konzeption und Implementierung im SAP H4S4 & Success Factors
Gegenstand sind insbesondere fachliche und technische Leistungen zur Implementierung (Customizing und Entwicklung), Weiterentwicklung sowie Unterstützung bei Test, Go-Live und Betrieb entsprechender SAP-Lösungen.
Frist: 13.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Konzeption und Implementierung im SAP Analytics
Gegenstand sind insbesondere Leistungen zur Konzeption, Implementierung und Weiterentwicklung von Analytics-Lösungen sowie zur Unterstützung bei Test, Go-Live und Betrieb.
Frist: 13.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Konzeption und Implementierung im SAP BTP
Gegenstand sind insbesondere Leistungen zur Einrichtung, Konfiguration und Weiterentwicklung von BTP-Lösungen sowie zur Unterstützung bei Implementierung, Test und Inbetriebnahme.
Frist: 13.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Organisationsentwicklung
Gegenstand sind insbesondere Leistungen zur strategischen Steuerung und Begleitung organisationsweiter Transformationsprozesse sowie zur Entwicklung organisationaler Fähigkeiten, Führungsstrukturen und nachhaltiger Veränderungskompetenzen.
Frist: 13.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Konzeption und Weiterentwicklung SAP S/4HANA im Betrieb
Gegenstand sind insbesondere konzeptionelle, fachliche und technische Leistungen im Zusammenhang mit der Implementierung und Weiterentwicklung von SAP-Systemen.
Frist: 13.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§§ 123, 124 GWB Das Nachfordern von Unterlagen steht in den Grenzen der Transparenz und Gleichbehandlung im Ermessen des Auftraggebers. Die Angebotsabgabe durch Einzelbieter und durch Bietergemeinschaften ist gleichermaßen zulässig. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (siehe Eigenerklärung) abzugeben. Sämtliche weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft haben die nach den Vorgaben dieser Ausschreibung vorzulegenden Nachweise zur Eignung(Fragebogen zur Eignung) jeweils separat abzugeben.Die Erklärungen und Unterlagenbezüglich derFachkunde und der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von jedem Mitglied gesondert eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen sind. Erbringt die Bietergemeinschaft die erforderlichen Referenzen gemeinsam, muss die Bietergemeinschaft darlegen, welches Mitglied der Bietergemeinschaft voraussichtlich welchen Leistungsanteil erbringt. Die von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft getrennt eingereichtenReferenzen müssen auf den jeweiligen Leistungsanteil des Mitgliedes der Bietergemeinschaft bezogen sein.Veränderungen in derZusammensetzung der Bietergemeinschaft sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Das Nachfordern von Unterlagen steht in den Grenzen der Transparenz und Gleichbehandlung im Ermessen des Auftraggebers. Die Angebotsabgabe durch Einzelbieter und durch Bietergemeinschaften ist gleichermaßen zulässig. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (siehe Eigenerklärung) abzugeben. Sämtliche weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft haben die nach den Vorgaben dieser Ausschreibung vorzulegenden Nachweise zur Eignung (Fragebogen zur Eignung) jeweils separat abzugeben. Die Erklärungen und Unterlagenbezüglich der Fachkunde und der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von jedem Mitglied gesondert eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen sind. Erbringt die Bietergemeinschaft die erforderlichen Referenzen gemeinsam, muss die Bietergemeinschaft darlegen, welches Mitglied der Bietergemeinschaft voraussichtlich welchen Leistungsanteil erbringt. Die von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft getrennt eingereichten Referenzen müssen auf den jeweiligen Leistungsanteil des Mitgliedes der Bietergemeinschaft bezogen sein. Veränderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Qualitäten Mitarbeiter in Festanstellung
- 35 %
- Nachhaltigkeitskonzept: In die Bewertung des Nachhaltigkeitskonzeptes fließen folgende Kriterien ein: Maßnahmen zur Förderung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen Maßnahmen zur Einhaltung und Sicherstellung der Vorgaben des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Fluktuationsrate (Anzahl der Mitarbeiterinnen, welche mehr als 5 Jahre bei der Bieterin in Festanstellung tätig sind).
- Nachhaltigkeitskonzept: In die Bewertung des Nachhaltigkeitskonzeptes fließen folgende Kriterien ein: Maßnahmen zur Förderung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen Maßnahmen zur Einhaltung und Sicherstellung der Vorgaben des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Fluktuationsrate (Anzahl der Mitarbeiterinnen, welche mehr als 5 Jahre bei der Bieterin in Festanstellung tätig sind).
- 15 %
- Die Gewichtung des Preises erfolgt mittels Interpolationsverfahren gemäß nachfolgender Formel: 50 X (Angebot min./Angebot) Es ist ein preisliches Honorar gemäß den als Anlage 3 beigefügten Preisblatt abzugeben, das sämtlichen Nebenkosten enthält. Reisezeiten sowie Reisekosten zum Leistungsort werden nicht gesondert erstattet. Ein Tagessatz ist auf 8 Stunden zu kalkulieren. Minderstunden werden anteilig verrechnet.
- 50 %
- Qualitäten der Mitarbeiter in Festanstellung.
- 35 %
- Nachhaltigkeitskonzept. In die Bewertung des Nachhaltigkeitskonzeptes fließen folgende Kriterien ein: Maßnahmen zur Förderung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen Maßnahmen zur Einhaltung und Sicherstellung der Vorgaben des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Fluktuationsrate (Anzahl der Mitarbeiterinnen, welche mehr als 5 Jahre bei der Bieterin in Festanstellung tätig sind).
- 15 %
- Die Gewichtung des Preises erfolgt mittels Interpolationsverfahren gemäß nachfolgender Formel: 50 X (Angebot min./Angebot) Es ist ein preisliches Honorar gemäß den als Anlage 3 beigefügten Preisblatt abzugeben, das sämtlichen Nebenkosten enthält. Reisezeiten sowie Reisekosten zum Leistungsort werden nicht gesondert erstattet. Ein Tagessatz ist auf 8 Stunden zu kalkulieren. Minderstunden werden anteilig verrechnet. Bei der Kalkulation der Tagessätze hat die Auftragnehmerin zwingend zu beachten, dass geschätzte 25 % der Leistungszeiten vor Ort erbracht werden sollen (Raum Landeshauptstadt München).
- 50 %
- Qualitäten Mitarbeiter in Festanstellung.
- 35 %
- Nachhaltigkeitskonzept: In die Bewertung des Nachhaltigkeitskonzeptes fließen folgende Kriterien ein: Maßnahmen zur Förderung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen Maßnahmen zur Einhaltung und Sicherstellung der Vorgaben des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Fluktuationsrate (Anzahl der Mitarbeiterinnen, welche mehr als 5 Jahre bei der Bieterin in Festanstellung tätig sind).
- Die Gewichtung des Preises erfolgt mittels Interpolationsverfahren gemäß nachfolgender Formel: 50 X (Angebot min./Angebot) Es ist ein preisliches Honorar gemäß den als Anlage 3 beigefügten Preisblatt abzugeben, das sämtlichen Nebenkosten enthält. Reisezeiten sowie Reisekosten zum Leistungsort werden nicht gesondert erstattet. Ein Tagessatz ist auf 8 Stunden zu kalkulieren. Minderstunden werden anteilig verrechnet. Bei der Kalkulation der Tagessätze hat die Auftragnehmerin zwingend zu beachten, dass geschätzte 25 % der Leistungszeiten vor Ort erbracht werden sollen (Raum Landeshauptstadt München).
- 50 %
- Die Gewichtung des Preises erfolgt mittels Interpolationsverfahren gemäß nachfolgender Formel: 50 X (Angebot min./Angebot) Es ist ein preisliches Honorar gemäß den als Anlage 3 beigefügten Preisblatt abzugeben, das sämtlichen Nebenkosten enthält. Reisezeiten sowie Reisekosten zum Leistungsort werden nicht gesondert erstattet. Ein Tagessatz ist auf 8 Stunden zu kalkulieren. Minderstunden werden anteilig verrechnet. Bei der Kalkulation der Tagessätze hat die Auftragnehmerin zwingend zu beachten, dass geschätzte 25 % der Leistungszeiten vor Ort erbracht werden sollen (Raum Landeshauptstadt München).
- 50 %
- Qualitäten Mitarbeiter in Festanstellung
- 35 %
- Nachhaltigkeitskonzept: In die Bewertung des Nachhaltigkeitskonzeptes fließen folgende Kriterien ein: Maßnahmen zur Förderung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen Maßnahmen zur Einhaltung und Sicherstellung der Vorgaben des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Fluktuationsrate (Anzahl der Mitarbeiterinnen, welche mehr als 5 Jahre bei der Bieterin in Festanstellung tätig sind).
- 15 %
- Die Gewichtung des Preises erfolgt mittels Interpolationsverfahren gemäß nachfolgender Formel: 50 X (Angebot min./Angebot) Es ist ein preisliches Honorar gemäß den als Anlage 3 beigefügten Preisblatt abzugeben, das sämtlichen Nebenkosten enthält. Reisezeiten sowie Reisekosten zum Leistungsort werden nicht gesondert erstattet. Ein Tagessatz ist auf 8 Stunden zu kalkulieren. Minderstunden werden anteilig verrechnet. Bei der Kalkulation der Tagessätze hat die Auftragnehmerin zwingend zu beachten, dass geschätzte 25 % der Leistungszeiten vor Ort erbracht werden sollen (Raum Landeshauptstadt München).
- 50 %
- Qualitäten Mitarbeiter in Festanstellung.
- 35 %
- Die Gewichtung des Preises erfolgt mittels Interpolationsverfahren gemäß nachfolgender Formel: 50 X (Angebot min./Angebot) Es ist ein preisliches Honorar gemäß den als Anlage 3 beigefügten Preisblatt abzugeben, das sämtlichen Nebenkosten enthält. Reisezeiten sowie Reisekosten zum Leistungsort werden nicht gesondert erstattet. Ein Tagessatz ist auf 8 Stunden zu kalkulieren. Minderstunden werden anteilig verrechnet. Bei der Kalkulation der Tagessätze hat die Auftragnehmerin zwingend zu beachten, dass geschätzte 25 % der Leistungszeiten vor Ort erbracht werden sollen (Raum Landeshauptstadt München).
- 50 %
- Qualitäten Mitarbeiter in Festanstellung.
- 35 %
- Nachhaltigkeitskonzept: In die Bewertung des Nachhaltigkeitskonzeptes fließen folgende Kriterien ein: Maßnahmen zur Förderung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen Maßnahmen zur Einhaltung und Sicherstellung der Vorgaben des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Fluktuationsrate (Anzahl der Mitarbeiterinnen, welche mehr als 5 Jahre bei der Bieterin in Festanstellung tätig sind).
- 15 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§§ 123, 124 GWB Das Nachfordern von Unterlagen steht in den Grenzen der Transparenz und Gleichbehandlung im Ermessen des Auftraggebers. Die Angebotsabgabe durch Einzelbieter und durch Bietergemeinschaften ist gleichermaßen zulässig. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (siehe Eigenerklärung) abzugeben. Sämtliche weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft haben die nach den Vorgaben dieser Ausschreibung vorzulegenden Nachweise zur Eignung(Fragebogen zur Eignung) jeweils separat abzugeben.Die Erklärungen und Unterlagenbezüglich derFachkunde und der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von jedem Mitglied gesondert eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen sind. Erbringt die Bietergemeinschaft die erforderlichen Referenzen gemeinsam, muss die Bietergemeinschaft darlegen, welches Mitglied der Bietergemeinschaft voraussichtlich welchen Leistungsanteil erbringt. Die von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft getrennt eingereichtenReferenzen müssen auf den jeweiligen Leistungsanteil des Mitgliedes der Bietergemeinschaft bezogen sein.Veränderungen in derZusammensetzung der Bietergemeinschaft sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Das Nachfordern von Unterlagen steht in den Grenzen der Transparenz und Gleichbehandlung im Ermessen des Auftraggebers. Die Angebotsabgabe durch Einzelbieter und durch Bietergemeinschaften ist gleichermaßen zulässig. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (siehe Eigenerklärung) abzugeben. Sämtliche weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft haben die nach den Vorgaben dieser Ausschreibung vorzulegenden Nachweise zur Eignung (Fragebogen zur Eignung) jeweils separat abzugeben. Die Erklärungen und Unterlagenbezüglich der Fachkunde und der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von jedem Mitglied gesondert eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen sind. Erbringt die Bietergemeinschaft die erforderlichen Referenzen gemeinsam, muss die Bietergemeinschaft darlegen, welches Mitglied der Bietergemeinschaft voraussichtlich welchen Leistungsanteil erbringt. Die von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft getrennt eingereichten Referenzen müssen auf den jeweiligen Leistungsanteil des Mitgliedes der Bietergemeinschaft bezogen sein. Veränderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 659765-2026
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