Ersatzneubau von Bauwerken am Autobahnkreuz Mutterstadt an Landesstraße 532 und Deutscher Bahn

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.08.2026, 14:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
14.07.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
560740-2026
Verfahrensnummer
ef3d228d-7b4d-4e13-9bf1-13736ae68d62
CPV-Codes
Bau von Straßenbrücken (45221111)

Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südwest, beauftragt den Ersatzneubau von Bauwerken der Bundesautobahn A65 am Autobahnkreuz Mutterstadt im Bereich der Landesstraße 532 und der Deutschen Bahn. Der Leistungsumfang umfasst den Abbruch von 740 m³ Beton, die Herstellung von 8.600 Tonnen bewehrtem Beton und den Einbau von 110 Tonnen Betonstahl. Die Arbeiten liegen in der Region Mutterstadt in Rheinland-Pfalz; die Angebotsfrist endet am 20. August 2026 um 12:30 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

A65, Ersatzneubau AK Mutterstadt UF L532 und DB

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · A65, Ersatzneubau AK Mutterstadt UF L532 und DB

    740 m3 Betonabbruch 8600 t bewehrten Beton herstellen 110 t Betonstahl einbauen

    Frist: 20.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

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LOT-0000 · A65, Ersatzneubau AK Mutterstadt UF L532 und DB

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Änderungen und Bieterfragen

3 Einträge
  1. 22.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 651275-2026
  2. 13.08.2026Berichtigung 1Das LV musste angepasst und ausgetauscht werden. Der Submissionstermin wird auf den 20.08.2026 um 14:30 Uhr verschoben.
  3. 11.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 54321-Tender-19f4acb828c-621cb628e9095267

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