Generalplanungsleistungen zur Teilerneuerung und Erweiterung der Kläranlage Meppen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.01.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 1.619.564,34 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtwerke Meppen - Eigenbetrieb der Stadt MeppenProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.12.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 866861-2025
- Verfahrensnummer
- 93901cd5-5b5e-4f4b-b315-183d764ee137
- CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen; 71250000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste; 71300000 · Dienstleistungen von IngenieurbürosMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Stadtwerke Meppen schreiben Generalplanungsleistungen für die umfassende Modernisierung und Erweiterung ihrer Kläranlage aus. Das Projekt umfasst unter anderem den Neubau einer Schlammfaulung, einer Photovoltaikanlage sowie die Erneuerung der Belüftungstechnik und Schlammentwässerung. Die geschätzten Baukosten für das Gesamtvorhaben belaufen sich auf rund 15 Millionen Euro, wobei die Planungsleistungen (Leistungsphasen 3 und 4) zeitlich eng an Förderfristen gebunden sind.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Stadtwerke Meppen betreiben die Kläranlage (KA) Meppen mit einer Ausbaugröße von 40.000 Einwohnerwerten (EGW). Bis 1990 wurde die Kläranlage mit einem sogenannten Tropfkörperverfahren betrieben. Ab 1990 wurde die Kläranlage erneuert und an die gestiegenen Reinigungsanforderungen (Nährstoffelimination) angepasst. Zur Abwasserreinigung stehen eine mechanische und eine biologische Reinigungsstufe zur Verfügung. In der mechanischen Reinigungsstufe werden mit Rechen und Sandfang Feststoffe aus dem Abwasser abgeschieden. Die biologische Reinigung erfolgt im Belebungsverfahren. Zur weitergehenden Phosphatelimination wird das Fällmittel Eisen-III-Chlorid-Sulfat zugegeben. Das gereinigte Abwasser fließt über den Vorfluter, die Nordradde, in die Ems. Der bei der Abwasserreinigung anfallende Klärschlamm wird in der Belebungsanlage aerob stabilisiert und bis in das Jahr 2024 auf die etwa vier Kilometer entfernten Klärschlammvererdungsbeete aufgebracht. Seit dem Jahr 2024 wird der aerob stabilisierte Klärschlamm überwiegend mobil entwässert und anschließend thermisch oder je nach Möglichkeit landwirtschaftlich verwertet. Ein Teil des Schlammes wird weiterhin auf die Klärschlammvererdungsbeete aufgebracht. Aufgrund der stetig steigenden Energiepreise sowie dem sich abzeichnendem Ende der Vererdungsbeetelebensdauer wurde seitens der Stadtwerke Meppen geprüft, wie auch zukünftig die Wirtschaftlichkeit der Abwasserreinigung und der Klärschlammbehandlung der Stadt Meppen gewährleistet werden kann. Zusätzlich wurde berücksichtigt, dass nach der EU-Kommunalabwasserrichtlinie bis 2045 eine 100%ige Energieneutralität für Kläranlagen gefordert wird. Als Ergebnis der Prüfung wurde die Errichtung eines Faul-turms inkl. BHKW als mögliche Lösung festgehalten. Um die Ergebnisse noch inhaltlich zu vertiefen und um eine perspektivische Förderung der zukünftigen Baumaßnahmen zu erhalten, haben die Stadtwerke Meppen eine Machbarkeitsstudie nach 4.1.6 der Kommunalrichtlinie (KRL) durch das Planungsbüro PFI aus Hannover erstellen lassen. Dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie entsprechend werden hiermit die Planungsleistungen für folgende Maßnahmen auf der Kläranlage ausgeschrieben: - Austausch der zwei Transformatoren - Austausch der Sandfanggebläse (zwei Ringkolbenverdichter) - Erneuerung des Belüftungssystems der biologischen Reinigungsstufe (Gebläse inkl. EMSR-Technik, Druckluftleitungen, Plattenmembranbelüfter etc.) - Neubau einer Photovoltaikanlage auf verschiedenen Flächen des Kläranlagengeländes (siehe Machbarkeitsstudie) mit einer Gesamtleistung von ca. 420 kWp - Neubau einer Schlammentwässerung (Zentrifuge oder Schneckenpresse, Schlammstapel- und Verladesilo etc.) - Neubau einer Schlammfaulung (Vorklärbecken, Primärschlammpumpwerk, Faulturm, Gasspeicher, BHKW, Klärgasfackel, Maschinengebäude zur Schlammbehandlung und Gasverwertung inkl. Einrichtung (ÜS-Schlammeindickung, Polymerdosierstation, Wärmetauscher für den Heizkreislauf, Gasaufbereitungssystem etc.) - Annahmestelle für Klärschlamm von der Kläranlage Rühle Die vorgenannten Maßnahmen sollen so geplant werden, dass auf dem bestehenden Kläranlagengelände weiterhin ausreichend Platz bleibt für Kapazitätserhöhungen sowie Verfahrenserweiterungen; wie bspw. dem Bau einer vierten Reinigungsstufe. Die vorgenannte Machbarkeitsstudie soll dabei als grobe Orientierung der Planungsleistungen dienen. Weiterhin soll im Rahmen der hiermit ausgeschriebenen Planungsleistungen sichergestellt werden, dass die Qualitätsanforderungen weiterhin erfüllt werden bzw. nach Möglichkeit mehr als erfüllt werden. In diesem Zuge sind verschiedene Varianten und Kosten-Nutzen-Analysen für die Ausführungsvarianten der verschiedenen zu planenden Maß-nahmen zu erstellen. Wenn für die Auslegung der neuen Schlammentwässerung oder der Schlammfaulung beispielsweise Schlammversuche etc. nötig sind, dann ist dies auch Bestandteil der Planungsleistungen. Während der Planungsphase ist ebenfalls zu beachten, dass Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die geplanten Maßnahmen nach den geltenden Richtlinien und Gesetzen möglichst eliminiert werden bzw. so gering wie möglich ausfallen. Mit der Teilerneuerung und Erweiterung der Kläranlage soll eine langfristige Prozessstabilität und dauerhaft gesicherte Abwasserreinigung realisiert werden. Das Ziel ist die Reinigung des Abwassers unter zukünftigen Reinigungsanforderungen bzw. Parametervorgaben bei gleichzeitig wirtschaftlich optimalem Betrieb zu gewährleisten. Verschiedene Varianten sind hinsichtlich Optimierungs- und Einsparpotentiale zu erarbeiten und vorzustellen. Das DWA-Regelwerk ist für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen zur Abwasserreinigung maßgeblich zu berücksichtigen. Die Gesamtbaukosten liegen lt. Studie bei brutto 15,0 Mio. EUR (KG 200 bis 700). Eine Fertigstellung und Aufnahme des Probebetriebs werden bis Ende 2030 angestrebt. Förderung: Die hier mit ausgeschriebenen Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI werden seitens der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH gefördert. Der dazugehörige Zuwendungsbescheid liegt den Stadtwerken Meppen bereits vor und beinhaltet den Bewilligungszeit-raum von einem Jahr ab Anzeige des Vorhabenbeginns. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer ab Beginn der Leistungsphase 3 nach HOAI genau ein Jahr Zeit hat die hier mit ausgeschriebenen Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI fertigzustellen. Daneben wird zusätzlich auf die Fördermittelbeantragung der sich aus hier mit ausgeschrieben Planungen ergebenden Baumaßnahmen hingewiesen. Insbesondere wird seitens der Stadtwerke Meppen eine Förderung der Baumaßnahmen nach der Kommunalrichtlinie angestrebt. Der Auftragnehmer wird hiermit verpflichtet, seinen zeitlichen Ablauf der Planungen so zu optimieren, dass der Fördermittelantrag für die späteren förderbaren Baumaß-nahmen bis spätestens 31.12.2027 der ZUG in Berlin in Papierform vorliegt.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Stadtwerke Meppen - Teilerneuerung und Erweiterung Kläranlage Meppen - Generalplanungsleistungen
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 sowie insbesondere folgende besondere/zusätzliche Leistungen: - Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zur HOAI 2021 für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen - Bauvermessung gemäß Anlage 1.4.5 ff. zur HOAI 2021, Leistungsphase 1 bis 4 - Erarbeitung eines Anforderungskataloges für die erforderlichen Baugrunduntersuchungen, Aufstellen eines Gründungskonzeptes auf Grundlage der Bodengutachten und in Zusammenarbeit mit dem Statiker - Betrachtung, Prüfung und ggf. Durchführung erforderlicher CFD-Simulation und -analyse - Erstellung eines Brandschutzkonzeptes - Erstellung einer Blitzschutzrisikobeurteilung - Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes für die gesamte Kläranlage - Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung einschließlich einer Risikobeurteilung für die gesamte Kläranlage - Erstellung einer Betriebsanleitung für die gesamte Kläranlage - Vorbereiten einer CE Konformitätserklärung für die gesamte Kläranlage - Planung und Begleitung von Versuchen für die Anlagentechnik (z.B. Sauerstoffeintragsversuch / Entwässerungsversuch) - Recherche und Prüfung von Fördermitteln Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung für Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Gebäude sowie der Fachplanung Technischen Ausrüstung gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen und Bauabschnitte im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 402121-2026
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| EMEmschergenossenschaft | Essen | 9 | 23.07.2026 |
| KEKommunale Energieverwertung Schwaben gKU | Mindelheim | 6 | 29.06.2026 |
| ASAbwasserentsorgung Südheide GmbH & Co. KG | Celle | 5 | 10.07.2026 |
| SBStadt Bad Kissingen | Bad Kissingen | 5 | 10.07.2026 |
| VRVerbandsgemeinde Ransbach-Baumbach | Ransbach-Baumbach | 4 | 11.09.2026 |
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Stadtwerke Meppen - Eigenbetrieb der Stadt Meppen
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Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 30.12.2025 | Generalplanungsleistungen zur Teilerneuerung und Erweiterung der Kläranlage Meppen | Vergeben | IHIngenieurgesellschaft Heidt + Peters mbH | 1,6 Mio. € |
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Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAnlagentechnik für Umbau und Erweiterung der Kläranlage Bad Salzig
Boppard · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Boppard vergibt Bauleistungen für den Umbau und die Erweiterung der Kläranlage Bad Salzig im Mittelrheintal. Das Projekt umfasst die Demontage bestehender Anlagen sowie den Neubau und die Erneuerung von Anlagentechnik wie Zulaufbauwerk, mechanische Vorreinigung, Vorklärbecken, Belebungsbecken, Schlammpumpwerke und Eindickungsanlage. Der geschätzte Auftragswert beträgt etwa 3,65 Millionen Euro, die Abgabefrist ist der 1. Oktober 2026.
59 % ähnlichPlanungsleistungen für die Sanierung und Ertüchtigung der Kläranlage Friesenried
Friesenried · Offen · Frist 05.10.2026
Die Gemeinde Friesenried vergibt Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zur Sanierung und Ertüchtigung ihrer Kläranlage. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Planung von Ingenieurbauwerken, Maschinen-, Verfahrens- und Elektro-/EMSR-Technik, die Tragwerksplanung sowie die örtliche Bauüberwachung; die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der geschätzte Auftragswert beträgt 451.397 Euro, die Leistung ist der Region DE27B zugeordnet, und Angebote können bis zum 5. Oktober 2026, 9:00 Uhr, eingereicht werden.
58 % ähnlichFachplanung für den Umbau der Kläranlage Remmesweiler zur technischen Kläranlage
Saarbrücken · Offen · Frist 12.10.2026
Der Entsorgungsverband Saar aus Saarbrücken sucht Planungsleistungen für den Umbau der bestehenden Teichkläranlage in Remmesweiler zu einer technischen Kläranlage. Der Leistungsumfang umfasst die Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich mechanischer Reinigung mit Rechen und belüftetem Sandfang, weitergehender Nitrifikation, Denitrifikation, Phosphorelimination und Schlammstabilisierung. Die Ausschreibung betrifft die Region Saarland; Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
54 % ähnlichAusbaugewerke, Betonsanierung und Versorgungstechnik für die Kläranlage Wermelskirchen
Offen · Frist 08.10.2026
Der Wupperverband vergibt Bauleistungen zur umfangreichen Sanierung der Kläranlage Wermelskirchen mit einer Ausbaugröße von 18.000 Einwohnerwerten (EW). Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Fenster, Türen, Zimmer- und Dachdeckerarbeiten, Fassaden- und Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Betonsanierung der Nachklärbecken, Bodenbeläge, Estrich sowie Versorgungstechnik für Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS). Die Maßnahmen werden am Standort in Wermelskirchen in insgesamt acht Losen vergeben; die Frist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
53 % ähnlichNeubau einer Kläranlage für 350 Einwohnerwerte in Peuschen
Offen · Frist 08.10.2026
Der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla beauftragt den Neubau einer Kläranlage in Peuschen mit einer Auslegung für 350 Einwohnerwerte. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem Erd- und Bauarbeiten, ein Kombibecken mit 326 m³ Nutzvolumen, Rohrleitungen, Pumpen- und Speichertechnik sowie die Schalt-, Steuerungs- und Fernwirktechnik. Die Vergabe betrifft die Region Thüringen; die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 13:00 Uhr, und Angebote sind ausschließlich schriftlich einzureichen.
53 % ähnlichBautechnik für die Erweiterung der Kläranlage Friedersdorf
Königs Wusterhausen · Offen · Frist 16.10.2026
Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) erweitert die Kläranlage Friedersdorf südöstlich von Berlin um eine Schlammbehandlung und ein Maschinenhaus; die Ausbaukapazität von 2.000 Einwohnerwerten bleibt bestehen. Ausgeschrieben sind unter anderem Baustraße, Erdarbeiten, Schalung und Ortbeton, Verkehrsflächen, erdverlegte Rohrleitungen, Armaturen, zwei komplette Pumpwerke, Grundwasserabsenkung und Verbau. Die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
52 % ähnlichElektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Erweiterung der Kläranlage Friedersdorf
Königs Wusterhausen · Offen · Frist 16.10.2026
Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) beschafft die Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Erweiterung der Kläranlage Friedersdorf südöstlich von Berlin. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem zwei Niederspannungsunterverteilungen, zwei Softstarter, Automatisierungsgeräte sowie verschiedene Mess- und Sensortechnik für die geplante Schlammbehandlung, das Maschinenhaus und weitere Anlagenteile; die Ausbaukapazität von 2.000 Einwohnerwerten bleibt bestehen. Angebote müssen bis zum 16. Oktober 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
51 % ähnlichFachplanung technische Ausrüstung für den Neubau der Kläranlage Rammelfangen
Saarbrücken · Offen · Frist 05.10.2026
Der Entsorgungsverband Saar mit Sitz in Saarbrücken vergibt die Fachplanung der technischen Ausrüstung für den Neubau einer Kläranlage in Rammelfangen im Saarland. Die Planung umfasst nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 sowie eine Regenwasserbehandlung; vorgesehen sind Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphor-Elimination nach dem Biocos-Verfahren. Zur Einhaltung von Lärm- und Geruchsanforderungen soll die gesamte Anlage eingehaust werden; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
51 % ähnlichPlanungsleistungen für die Erweiterung der Schlammbehandlung einer Kläranlage
Grevesmühlen · Offen · Frist 06.10.2026
Der Zweckverband Grevesmühlen beauftragt Planungsleistungen für die Erweiterung der Schlammbehandlung auf der Kläranlage Grevesmühlen. Der Leistungsumfang umfasst die Objektplanung von Ingenieurbauwerken sowie die Fachplanung für technische Ausrüstung und Tragwerksplanung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Angebote können bis zum 6. Oktober 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
51 % ähnlichErneuerung der Rechenanlage einer Kläranlage
Bergisch Gladbach · Offen · Frist 20.10.2026
Die Stadt Bergisch Gladbach – Abwasserwerk vergibt Leistungen zur technischen und baulichen Ertüchtigung eines Teils der bestehenden Rechenanlage einschließlich des zugehörigen Betriebsgebäudes in Bergisch Gladbach. Die neue Anlage soll für eine garantierte maximale Zulaufmenge von 800 Litern pro Sekunde ausgelegt werden und Anforderungen an Arbeitssicherheit, Hygiene, Energieeffizienz sowie Wartungszugänglichkeit erfüllen; vorgesehen sind technische Ausrüstung und Gebäudeplanung in zwei Losen. Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
51 % ähnlichErneuerung der Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für die Schlammentwässerung
Gransee · Offen · Frist 15.10.2026
Der Trink- und Abwasserverband Lindow Gransee beschafft Bauleistungen zur Erneuerung der Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für die Schlammentwässerung einer Kläranlage im Raum Gransee (Region DE40A). Zum Umfang gehören unter anderem die Demontage und Entsorgung der bestehenden Niederspannungsunterverteilung, der Neubau mit 20 Prozent Ausbaureserve sowie die Einrichtung eines automatisierten Betriebs mit einer speicherprogrammierbaren Steuerung und Bedien-, Beobachtungs- und Archivierungsfunktionen. Angebote müssen bis zum 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
51 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für eine kombinierte Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wärmepumpenanlage
Pforzheim · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Pforzheim beauftragt Generalplanungsleistungen für den Neubau einer kombinierten Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wärmepumpenanlage im Westen von Pforzheim. Geplant sind eine Gesamtleistung von etwa 14 MW elektrisch und 17,5 MW thermisch, ein Wärmespeicher mit 2.000 m³ sowie ein Heizhaus und Nebenanlagen. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), zunächst mit einer Grundbeauftragung der Phasen 1 bis 4; die Frist endet am 23. September 2026 um 10:00 Uhr.
50 % ähnlichVerfahrens- und Maschinentechnik für die Erweiterung der Kläranlage Friedersdorf
Königs Wusterhausen · Offen · Frist 16.10.2026
Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) beschafft die Verfahrens- und Maschinentechnik für die Erweiterung der Kläranlage Friedersdorf südöstlich von Berlin. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Ausstattung der Schlammbehandlung, Pumpen, Rührwerke, Mess- und Steuerungstechnik, Rohrleitungen, eine Fällmittelstation, Lüftungs- und Krananlagen sowie mehrere Inbetriebnahmen; die Ausbaustufe für 2.000 Einwohnerwerte bleibt bestehen. Die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 08:30 Uhr (UTC).
50 % ähnlichGesamtplanung für den Neubau der Kläranlage Ohlstadt
Ohlstadt · Offen · Frist 30.09.2026
Die Gemeinde Ohlstadt beauftragt die stufenweise Gesamtplanung für den Neubau der Kläranlage am bestehenden Standort am Wachtweg 1 in Ohlstadt, direkt an der Autobahn A 95. Vorgesehen sind eine Belebungsanlage mit aerober Schlammstabilisierung sowie die teilweise Weiternutzung, Sanierung oder Erneuerung bestehender Gebäude und Anlagenteile; beauftragt werden Leistungen für Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung und Verkehrsanlagen. Die geschätzten Brutto-Baukosten der Gesamtmaßnahme betragen etwa 6,4 Millionen Euro, die erste Beauftragung soll Ende 2026 erfolgen, die Vorplanung Ende 2027 abgeschlossen sein und die Anlage spätestens 2030 in Betrieb gehen.
49 % ähnlichPlanungsleistungen für eine 13-MW-Wärmepumpe an der Kläranlage Wolfsburg
Wolfsburg · Offen · Frist 02.10.2026
Die LSW Netz GmbH & Co. KG beauftragt Planungsleistungen für die Errichtung und Inbetriebnahme einer Wärmepumpe an der Kläranlage Wolfsburg. Die Wärmepumpe soll dem gereinigten Klärwasser Wärme entziehen und in das Wärmenetz einspeisen; vorgesehen sind außerdem die Objekt- und Tragwerksplanung für das Betriebsgebäude sowie die Leistungsphasen 5 bis 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), also Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung, Mitwirkung bei der Vergabe und Bauüberwachung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,1 Millionen Euro, die Laufzeit 720 Tage; Angebote beziehungsweise Teilnahmeanträge sind bis zum 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.
49 % ähnlichPlanungsleistungen Elektrotechnik für neues Schaltgebäude der Kläranlage Tübingen
Tübingen · Offen · Frist 28.09.2026
Die Universitätsstadt Tübingen schreibt Planungsleistungen für die Elektrotechnik eines neuen Schaltgebäudes auf der Kläranlage aus. Ziel ist die Entlastung der bestehenden Niederspannungshauptverteilung (NSHV) sowie die Optimierung der Steuerung für verschiedene Becken und Bauwerke. Der Auftrag umfasst die technische Planung der Ausgliederung und Integration der Steuerungstechnik.
49 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für den Ersatzneubau des Wasserwerks Haddenhausen
Minden · Offen · Frist 06.10.2026
Der Wasserbeschaffungsverband (WBV) Wiehengebirge beauftragt Generalplanungsleistungen für den Ersatzneubau des Wasserwerks Haddenhausen auf dem bestehenden Gelände in Minden-Haddenhausen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Planung des Ingenieurbauwerks, der Tragwerksplanung, der Verfahrenstechnik sowie der Elektrotechnik und Steuerung; verarbeitet werden sollen 55 bis 90 m³ Rohwasser pro Stunde aus vier bestehenden Brunnen. Die Bearbeitung soll unmittelbar nach der Beauftragung beginnen, die geschätzten Herstellungskosten betragen rund 2,8 Millionen Euro netto; die Teilnahmefrist endet am 6. Oktober 2026 um 09:00 Uhr UTC.
47 % ähnlichSanierung der Kläranlage Güdesweiler und Erneuerung der Regenwasserbehandlung
Saarbrücken · Offen · Frist 25.09.2026
Der Entsorgungsverband Saar mit Sitz in Saarbrücken beauftragt in Güdesweiler bei Oberthal den Rückbau einer bestehenden Teichkläranlage und den Neubau einer technischen Kläranlage einschließlich Regenwasserbehandlung. Zum Umfang gehören unter anderem ein neues Funktionalgebäude mit etwa 190 m² Nutzfläche, Bau-, Maschinen- sowie Elektro-, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, rund 10.000 m³ Aushub, 8.500 m³ Ersatzboden, 900 m³ Stahlbeton und 2.000 m² Asphaltarbeiten. Angebote müssen bis zum 25. September 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
47 % ähnlichErtüchtigung des Klärgasspeichers und der zugehörigen Technik
Offen · Frist 24.09.2026
Der Eigenbetrieb Abwasser Spreequellen schreibt die Ertüchtigung des Klärgasspeichers auf der Kläranlage Ebersbach in Ebersbach-Neugersdorf aus. Vorgesehen sind der Rückbau eines 500-m³-Kissengasspeichers und der Neubau eines 800-m³-Doppelmembrangasspeichers sowie Bauarbeiten, Rohrleitungsarbeiten und elektrische Mess-, Steuer-, Regelungs- und Leittechnik einschließlich der Anbindung an das Prozessleitsystem. Die Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt und sollen vom 1. Dezember 2026 bis zum 24. Mai 2027 ausgeführt werden; Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
47 % ähnlichElektroinstallationsarbeiten für Klärschlammtrocknung mit Pyrolyse und Verwaltungsgebäude
Mindelheim · Offen · Frist 05.10.2026
Die Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU in Mindelheim beschafft Elektroarbeiten für den Neubau einer Klärschlamm-Upcycling-Anlage mit Trocknung und Pyrolyse sowie eines Verwaltungsgebäudes. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Kabeltrassen, allgemeine Elektro- und Beleuchtungsanlagen, Daten- und Kameraverkabelung, Zuleitungen zu technischen Anlagenteilen sowie Kabelzüge für die Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Die Gebäude umfassen rund 1.642 m² Hallenfläche und 151 m² Verwaltungsfläche; die Ausführung soll am 25. Januar 2027 beginnen, die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026.
46 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Ingenieurgesellschaft Heidt + Peters mbH
Zuschlagswert: 1.619.564,34 EUR · Vertragsschluss: 08.06.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
255 vergleichbare Verfahren, davon 129 mit erfasstem Zuschlag · 79 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 707.665,26 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 21 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
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Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadtwerke Meppen - Eigenbetrieb der Stadt Meppen
49716 · Meppen
vergabestelle@bbt-kanzlei.de0511220074231 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenRegierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-3308
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@bbt-kanzlei.de051122007423
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