Erneuerung der Belüftungstechnik und Prozessoptimierung in den Belebungsbecken der Kläranlage Fürth

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Fürth
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
12.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten für Klär-, Reinigungs- und Müllverbrennungsanlagen (45252000)
  • Ausrüstung für Kläranlage (45252130)
  • Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
404750-2026
Verfahrensnummer
c49a9ac2-f78e-4495-8571-1288083aa254

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Fürth beschafft die Erneuerung der Belüftungstechnik sowie die Optimierung der Verfahrenstechnik und Belüftungsregelung in der biologischen Stufe ihrer Kläranlage. Betroffen sind drei parallel betriebene Doppelstraßen der Belebungsanlage, die mit einem hocheffizienten, feinblasigen Druckbelüftungssystem ausgestattet werden sollen, um Kohlenstoff- und Stickstoffelimination sicherzustellen. Die Umbauarbeiten müssen während des laufenden Anlagenbetriebs erfolgen; Angebote sind bis zum 14. Juli 2026, 08:00 Uhr, einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Erneuerung der Belüftungstechnik sowie Optimierung der Verfahrenstechnik und der Belüftungsregelung in den Belebungsbecken der biologischen Stufe der Kläranlage Fürth. Die biologische Stufe der Kläranlage Fürth wird verfahrenstechnisch und energetisch optimiert. In den Belebungsbecken muss neben der Kohlenstoffelimination auch die Stickstoffelimination gewährleistet werden. Als Prozessführung wird das Verfahren der vorgeschalteten Denitrifikation gewählt. Die Belebungsanlage besteht aus drei Doppelstraßen, die parallel betrieben und mit einem hocheffizienten Druckbelüftungssystem ausgestattet werden sollen. Im Zuge der Erneuerung der Belüftungstechnik als flächige, hocheffiziente, feinblasige Druckbelüftung soll die Verfahrenstechnik und Belüftungsregelung optimiert werden. Die gesamte Umbaumaßnahme wird unter Betrieb der Anlage durchgeführt. Alle betrieblichen Belange haben absoluten Vorrang.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Austausch Belüftungstechnik Belebungsbecken Kläranlage - StEF 168

    Erneuerung der Belüftungstechnik sowie Optimierung der Verfahrenstechnik und der Belüftungsregelung in den Belebungsbecken der biologischen Stufe der Kläranlage Fürth. Die biologische Stufe der Kläranlage Fürth wird verfahrenstechnisch und energetisch optimiert. In den Belebungsbecken muss neben der Kohlenstoffelimination auch die Stickstoffelimination gewährleistet werden. Als Prozessführung wird das Verfahren der vorgeschalteten Denitrifikation gewählt. Die Belebungsanlage besteht aus drei Doppelstraßen, die parallel betrieben und mit einem hocheffizienten Druckbelüftungssystem ausgestattet werden sollen. Im Zuge der Erneuerung der Belüftungstechnik als flächige, hocheffiziente, feinblasige Druckbelüftung soll die Verfahrenstechnik und Belüftungsregelung optimiert werden. Die gesamte Umbaumaßnahme wird unter Betrieb der Anlage durchgeführt. Alle betrieblichen Belange haben absoluten Vorrang.

    Frist: 14.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 628654-2026

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