Jahresunterhaltspflege von Grün- und Außenanlagen in Königs Wusterhausen
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale Vergabestelle
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 22.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale Vergabestelle
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- Originalbekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 651766-2026
- Verfahrensnummer
- c69f5dc1-146e-4fb0-8345-ee577a0aeaf8
- CPV-Codes
- Grundstückspflege (77314000)
Kurzbeschreibung
Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), Zentrale Vergabestelle in Zossen, sucht einen Dienstleister für die Jahresunterhaltspflege der Grün- und Außenanlagen am Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) in Königs Wusterhausen. Die zu pflegende Grundstücksfläche umfasst rund 94.000 m². Die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Grün- und Außenanlagenpflege
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ), Schillerstr. 6, 15711 Königs Wusterhausen, Grün- und Außenanlagenpflege
Jahresunterhaltspflege auf Grünanlagen im AFZ KWH mit 94.000 m2 Grundstücksfläche
Frist: 22.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es finden die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB Anwendung. Darüber hinaus finden die Ausschlussgründe von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Anwendung. Für Maßnahmen zur Selbstreinigung findet § 125 GWB Anwendung. Keine
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es finden die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB Anwendung. Darüber hinaus finden die Ausschlussgründe von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Anwendung. Für Maßnahmen zur Selbstreinigung findet § 125 GWB Anwendung. Keine
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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