Unterhaltsreinigung kommunaler Senioren-, Jugend- und Kultureinrichtungen in Berlin-Lichtenberg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.03.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
11.02.2025
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
93416-2025
Verfahrensnummer
c64029f9-f0e0-4b29-877a-9d2067255e0d

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, vergibt die laufende Reinigung einschließlich Nebenleistungen in kommunalen Seniorenbegegnungsstätten sowie Jugend- und Kultureinrichtungen. Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt; zusätzlich kann je Los einmal jährlich eine Grundreinigung beauftragt werden, wobei die Reinigungszeiten den Betrieb der Einrichtungen nicht beeinträchtigen dürfen. Die Angebotsfrist endet am 13. März 2025 um 09:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).

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Leistungsbeschreibung

Vorliegend wird die Unterhaltsreinigung verschiedener Liegenschaften des Bezirks Lichtenberg vergeben. Bei den Reinigungsobjekten handelt es sich um kommunale Seniorenbegegnungsstätten sowieso um diverse Jugend- und Kultureinrichtungen. Die auftraggebende Stelle behält sich vor, optional einmal jährlich eine Grundreinigung in den aufgeführten Einrichtungen je Los zu beauftragen. Die Reinigungszeiten sind so abzustimmen und einzurichten, dass der Betrieb in den jeweiligen Einrichtungen nicht behindert bzw. beeinträchtigt wird.

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Los 1: Seniorenbegegnungsstätten

    Unterhaltsreinigung inkl. Nebenleistungen in kommunalen Seniorenbegegnungsstätten Optional Grundreinigung einmal jährlich

    Frist: 13.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2: Jugendfreizeiteinrichtungen

    Unterhaltsreinigung inkl. Nebenleistungen in Jugendfreizeiteinrichtungen des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin Optional Grundreinigung einmal jährlich

    Frist: 13.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3: Kultureinrichtungen

    Unterhaltsreinigung inkl. Nebenleistungen in Kultureinrichtungen des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin Optional Grundreinigung einmal jährlich

    Frist: 13.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht: I. gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder II. gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder III. gem. § 19 Mindestlohngesetz oder IV. gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz V. gem. § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von 2.500 € oder mehr bzw. mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden bin/sind. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert, hiervon ausgeschlossen sind leistungsbezogene Unterlagen die die Wirtschaftlichkeit der Angebote betreffen sowie Selbstreinigungsunterlagen bei Verträgen gemäß §124 GWB.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1: Seniorenbegegnungsstätten

Preis

LOT-0002 · Los 2: Jugendfreizeiteinrichtungen

Preis

LOT-0003 · Los 3: Kultureinrichtungen

Preis

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht: I. gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder II. gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder III. gem. § 19 Mindestlohngesetz oder IV. gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz V. gem. § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von 2.500 € oder mehr bzw. mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden bin/sind. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert, hiervon ausgeschlossen sind leistungsbezogene Unterlagen die die Wirtschaftlichkeit der Angebote betreffen sowie Selbstreinigungsunterlagen bei Verträgen gemäß §124 GWB.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 302650-2025

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