Gebäudereinigung für eine Dienstliegenschaft in der Zimmerstraße 28/X8 in Berlin
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.02.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 12.12.2025
- CPV-Codes
- Gebäudereinigung (90911200)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 826228-2025
- Verfahrensnummer
- 6ec91e3d-e0f8-46d6-a5a5-52cab02cc58d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt Unterhaltsreinigungsleistungen für eine Dienstliegenschaft in Berlin aus. Das Objekt umfasst eine Grundfläche von ca. 15.640 m² und eine jährliche Reinigungsgesamtfläche von knapp 2 Millionen m². Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben.
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Leistungsbeschreibung
Unterhaltsreinigungsleistungen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · VOEK 247-25
Unterhaltsreinigungsleistungen für die Dienstliegenschaft Zimmerstraße 28/X8, in 10969 Berlin. Die Reinigung umfasst eine Grundfläche (Fußbodenfläche) von 15.640,45 m² sowie eine jährliche Reinigungsgesamtflächen von 1.998.767,99 m².
Frist: 09.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
1) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. 2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. 3) Überschreitung der maximalen Stundenrichtleistungen; hierbei dürfen die Maximalwerte in den Raumgruppen/Reinigungsbereichen nicht überschritten werden. Die Maximalwerte sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · VOEK 247-25
- Wertungspreis: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 70 %
- 70 %
- Angebotene Reinigungsstunden: Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen und Reinigungsbereiche laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden). Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen. Gewichtung 30 %
- 30 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
1) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. 2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. 3) Überschreitung der maximalen Stundenrichtleistungen; hierbei dürfen die Maximalwerte in den Raumgruppen/Reinigungsbereichen nicht überschritten werden. Die Maximalwerte sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 354957-2026
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