Bewirtschaftung von Schulmensen (Helmholtzschule und Heinrich-von-Gagern-Gymnasium)
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.03.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Frankfurt am Main, Stadtschulamt
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 04.02.2026
- CPV-Codes
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- Kantinen- und Verpflegungsdienste (55500000)
- Verpflegungsdienste für Schulen (55524000)
- Bekanntmachung
- vergabe.stadt-frankfurt.de
- Bekanntmachungsnummer
- 81394-2026
- Verfahrensnummer
- ad1e8769-ce9b-4b9f-9582-278c1f1ca0ad
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Frankfurt am Main schreibt die Bewirtschaftung der Schulmensen der Helmholtzschule und des Heinrich-von-Gagern-Gymnasiums als Dienstleistungskonzession aus. Der Auftrag umfasst die Verpflegung an zwei Standorten mit unterschiedlichen Betriebskonzepten, namentlich Mischküche und Warmanlieferung. Ein Zeitrahmen wurde nicht explizit genannt.
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Leistungsbeschreibung
Bewirtschaftung der Schulmensa Helmholtzschule (Mischküche) und Heinrich-von-Gagern-Gynmasium (Warmanlieferung) im Rahmen einer Dienstleistungskonzession
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Bewirtschaftung der Schulmensa Helmholtzschule und Heinrich-von-Gagern-Gynmasium im Rahmen einer Dienstleistungskonzession
Bewirtschaftung der Schulmensa Helmholtzschule und Heinrich-von-Gagern-Gynmasium im Rahmen einer Dienstleistungskonzession
Frist: 18.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Bewirtschaftung der Schulmensa Helmholtzschule und Heinrich-von-Gagern-Gynmasium im Rahmen einer Dienstleistungskonzession
- siehe Leistungsbeschreibung
- 30 %
- siehe Leistungsbeschreibung
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- Preis
- 30 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 393379-2026
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