Bewirtschaftung von Schulmensen (Helmholtzschule und Heinrich-von-Gagern-Gymnasium)

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.03.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
04.02.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Kantinen- und Verpflegungsdienste (55500000)
  • Verpflegungsdienste für Schulen (55524000)
Bekanntmachungsnummer
81394-2026
Verfahrensnummer
ad1e8769-ce9b-4b9f-9582-278c1f1ca0ad

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Frankfurt am Main schreibt die Bewirtschaftung der Schulmensen der Helmholtzschule und des Heinrich-von-Gagern-Gymnasiums als Dienstleistungskonzession aus. Der Auftrag umfasst die Verpflegung an zwei Standorten mit unterschiedlichen Betriebskonzepten, namentlich Mischküche und Warmanlieferung. Ein Zeitrahmen wurde nicht explizit genannt.

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Leistungsbeschreibung

Bewirtschaftung der Schulmensa Helmholtzschule (Mischküche) und Heinrich-von-Gagern-Gynmasium (Warmanlieferung) im Rahmen einer Dienstleistungskonzession

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Bewirtschaftung der Schulmensa Helmholtzschule und Heinrich-von-Gagern-Gynmasium im Rahmen einer Dienstleistungskonzession

    Bewirtschaftung der Schulmensa Helmholtzschule und Heinrich-von-Gagern-Gynmasium im Rahmen einer Dienstleistungskonzession

    Frist: 18.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

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LOT-0000 · Bewirtschaftung der Schulmensa Helmholtzschule und Heinrich-von-Gagern-Gynmasium im Rahmen einer Dienstleistungskonzession

siehe Leistungsbeschreibung
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siehe Leistungsbeschreibung
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Preis
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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 393379-2026

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