Gastronomische Bewirtschaftung des gemeinsamen Behördenstandorts Solmsstraße
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 05.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Frankfurt am Main, Stadtschulamt
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 07.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Kantinen (55510000)
- Bekanntmachung
- vergabe.stadt-frankfurt.de
- Bekanntmachungsnummer
- 691932-2026
- Verfahrensnummer
- 6019d50a-b21b-4f1a-ba8a-fa9021c79d51
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch das Stadtschulamt, sucht einen Dienstleister für die gastronomische Bewirtschaftung des gemeinsamen Behördenstandorts Solmsstraße von Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien. Die Dienstleistungskonzession umfasst unter anderem Verpflegungsangebote für Frühstück und Nachmittag; konkrete Mengen oder eine Laufzeit sind nicht angegeben. Der Standort liegt in Frankfurt am Main, und die Angebotsfrist endet am 5. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Gastronomische Bewirtschaftung - Gemeinsamer Behördenstandort Solmsstraße (Frankfurt am Main) - des Amts für Bau und Immobilien und des Stadtschulamtes - Dienstleistungskonzession
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Gastronomische Bewirtschaftung Gemeinsamer Behördenstandort Solmsstraße (Frankfurt am Main) - des Amts für Bau und Immobilien und des Stadtschulamtes
Gastronomische Bewirtschaftung Gemeinsamer Behördenstandort Solmsstraße (Frankfurt am Main) - des Amts für Bau und Immobilien und des Stadtschulamtes
Frist: 05.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert: Das Formblatt "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz" stellt eine sogenannte leistungsbezogene Unterlage dar und darf vom Auftraggeber nicht nachgefordert werden. Fehlt dieses Formblatt, ist das Angebot unvollständig, kann nicht gewertet werden und muss zwingend ausgeschlossen werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Gastronomische Bewirtschaftung Gemeinsamer Behördenstandort Solmsstraße (Frankfurt am Main) - des Amts für Bau und Immobilien und des Stadtschulamtes
- Umweltmanagement und Nachhaltigkeit
- 15 %
- Auftragsbezogene Personalorganisation
- 15 %
- Angebot und Qualität der Speisen, Speiseplangestaltung
- 20 %
- Präsentation der Speisen
- 15 %
- Konzept zur Qualitätssicherung
- 10 %
- • Speiseplan Preisgestaltung 15 % • Frühstücksverpflegung, Nachmittagsverpflegung Preisgestaltung 10 %
- 25 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert: Das Formblatt "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz" stellt eine sogenannte leistungsbezogene Unterlage dar und darf vom Auftraggeber nicht nachgefordert werden. Fehlt dieses Formblatt, ist das Angebot unvollständig, kann nicht gewertet werden und muss zwingend ausgeschlossen werden.
Änderungen und Bieterfragen
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