Anwaltliche Rechtsberatung zur Schlussbescheidung und Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.11.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 2.016.806,72 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.10.2025
- CPV-Codes
- Rechtsberatung (79111000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 688755-2025
- Verfahrensnummer
- 08643073-0cfb-468d-8e8b-fb59de36f72a
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Kurzbeschreibung
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen beschafft anwaltliche Rechtsberatung zur Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen sowie End- und Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Die Beratung umfasst insbesondere die fünf Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens und Rechtsfragen zur Abwicklung und Rückforderung der Hilfen. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung mit einem geschätzten Wert von rund 2,02 Millionen Euro geschlossen werden; der erste Einzelabruf ist ab dem 1. Januar 2026 vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung von anwaltlichen Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Auftraggeber und insbesondere den fünf Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalens sowie vom Auftraggeber bestimmter Dritter im Zusammenhang mit der Bearbeitung/Bescheidung der Anträge und End- bzw. Schlussabrechnungen bzgl. der Corona-Wirtschaftshilfen sowie zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen und insbesondere den Rückforderungen. Die Schwerpunkte der Rechtsberatungsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung und dort insbesondere Ziffer VI dargestellt.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rechtsberatung für die Schlussbescheidung der Corona-Wirtschaftshilfen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag und einem entsprechenden Einzelabruf die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers und insb. der fünf Bezirksregierungen abgerufen werden können. Es ist beabsichtigt, dass nach Erteilung des Zuschlags auf die Rahmenvereinbarung der erste Einzelabruf zum 1.1.2026 erfolgt. Für diesen Einzelabruf ist beabsichtigt, 7 Vollzeitäquivalente an Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen für die Bearbeitung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Corona-Wirtschaftshilfen mit folgenden Qualifikationen abzurufen - 1 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (QS 1); - 3 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin; (QS 2); - 2 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mehr als drei Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (QS 3); - 0,5 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der Qualifikation als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht oder Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht (QS 4); - 0,5 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der zusätzlichen Qualifikation als Steuerberater/Steuerberaterin (QS 5). Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf einen Einzelabruf. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto 2.400.000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Die Schätzmenge für die feste und optional verlängerte Vertragslaufzeit liegt ebenfalls bei brutto 2.400.000,00 EUR.
Frist: 18.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Im Fall fehlender Erklärungen oder Nachweise behält sich der Auftraggeber vor, diese mit einer Frist zur Vorlage innerhalb von 48 Stunden nachzufordern.
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LOT-0001 · Rechtsberatung für die Schlussbescheidung der Corona-Wirtschaftshilfen
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 840700-2025
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