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Digitale Verarbeitung, Druck und Zustellung von Briefen und Einschreiben

Status
Vergeben
Angebotsfrist
07.04.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
641.198,46 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
05.03.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Postbeförderung auf der Straße (60160000)
  • Post- und Fernmeldedienste (64000000)
  • Postdienste (64110000)
  • Kurierdienste (64120000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
155628-2026
Verfahrensnummer
884ffd07-da9f-4dbd-8a85-db630c5b589b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim vergibt Dienstleistungen für die Hybridpost. Der Auftrag umfasst das Abrufen digitaler Dokumente, den geschlossenen Druck- und Kuvertierprozess, die Vorbereitung zum Versand sowie die physische Zustellung von Briefen, Einschreiben und förmlich zuzustellenden Schriftstücken mit Zustellungsurkunde und elektronischem Rücklauf. Der geschätzte Auftragswert beträgt 641.198,46 Euro; die Leistung betrifft die Region Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und die Angebotsfrist endet am 7. April 2026 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Gegenstand der Leistung ist die digitale Verarbeitung, der Druck und die physische Zustellung von Briefsendungen und Einschreiben sowie die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach Zustellungsauftrag mit Zustellungsurkunde gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordung, §§ 166, 176 ff. ZPO und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz jeweils in der aktuellen Fassung sowie die hoheitliche Beurkundung der Zustellung und dessen elektronischer Rücklauf. Dabei werden die Briefe als digitales Dokument vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert und ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Hybridpostdienstleistung

    Der AG beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Gegenstand der Leistung ist die digitale Verarbeitung, der Druck und die physische Zustellung von Briefsendungen und Einschreiben sowie die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach Zustellungsauftrag mit Zustellungsurkunde gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordung, §§ 166, 176 ff. ZPO und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz jeweils in der aktuellen Fassung sowie die hoheitliche Beurkundung der Zustellung und dessen elektronischer Rücklauf. Dabei werden die Briefe als digitales Dokument vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert und ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959). Entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung"). Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Hybridpostdienstleistung

Kosten
Für die Bewertung der Qualität werden nachfolgende Unterkriterien gebildet (siehe Vergabeunterlagen).

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959). Entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung"). Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 29.09.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 667784-2026
  2. 21.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 646372-2026

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