Evaluierung der Verkehrssicherheitswirkungen von Streckenbeeinflussungsanlagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 31.03.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 210.084,03 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 03.02.2026
- CPV-Codes
- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 75739-2026
- Verfahrensnummer
- 8149e95c-d7c4-4e74-82b6-121437d9b9ec
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Straßenwesen sucht einen Auftragnehmer für eine wissenschaftliche Evaluierung der Auswirkungen von Streckenbeeinflussungsanlagen auf die Verkehrssicherheit. Ziel ist die empirische Untersuchung von Unfallzahlen und -schwere auf deutschen Autobahnen zur Ableitung von Grundlagen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von rund 210.000 Euro.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Durch verkehrsabhängige Geschwindigkeitsbeschränkungen und Gefahrenwarnungen können Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf verbessern. Das Projekt verfolgt das übergeordnete Ziel, den Zusammenhang zwischen dem Einsatz von SBA und der Entwicklung von Unfallzahlen, -typen und -schwere auf deutschen Autobahnen empirisch zu untersuchen. Es sollen aktuelle, belastbare Grundlagen für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Neu- und Ersatzinvestitionen für SBA abgeleitet werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · FE 03.0661/2025/IGB – „Evaluierung der Verkehrssicherheitswirkungen von Streckenbeeinflussungsanlagen“210.084,03 EUR
Durch verkehrsabhängige Geschwindigkeitsbeschränkungen und Gefahrenwarnungen können Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf verbessern. Das Projekt verfolgt das übergeordnete Ziel, den Zusammenhang zwischen dem Einsatz von SBA und der Entwicklung von Unfallzahlen, -typen und -schwere auf deutschen Autobahnen empirisch zu untersuchen. Es sollen aktuelle, belastbare Grundlagen für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Neu- und Ersatzinvestitionen für SBA abgeleitet werden.
Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4). siehe § 56 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · FE 03.0661/2025/IGB – „Evaluierung der Verkehrssicherheitswirkungen von Streckenbeeinflussungsanlagen“
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
- 50 %
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4). siehe § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 422070-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.