Planungsleistungen für Leit- und Sicherungstechnik sowie Zugbeeinflussungssysteme
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 06.11.2026, 08:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 191.644.000 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- DB Global Business Services (Bukr 1S)
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Bekanntmachung
- bieterportal.noncd.db.de
- Bekanntmachungsnummer
- 690867-2026
- Verfahrensnummer
- 13cc9b91-78e7-4f03-937f-6c138adee09f
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
DB Global Business Services schreibt eine Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen in Berlin aus. Sie umfasst den Neubau, Umbau und Rückbau verschiedener Stellwerkstechniken sowie Planungen für das Zugbeeinflussungssystem der S-Bahn Berlin; der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 191,6 Millionen Euro. Die Angebotsfrist endet am 6. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung Planungsleistungen Leit- und Sicherungstechnik Los 1 – Planungsleistung LST Neubau/ Umbau/ Rückbau aller Stellwerkstechniken Los 2 - Planungsleistung Zugbeeinflussungssystem (ZBS) S-Bahn Berlin
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1 – Planungsleistung LST Neubau/ Umbau/ Rückbau aller Stellwerkstechniken190.355.000 EUR
Los 1 – Planungsleistung LST Neubau/ Umbau/ Rückbau aller Stellwerkstechniken
LOT-0002 · Los 2 - Planungsleistung Zugbeeinflussungssystem (ZBS) S-Bahn Berlin1.289.000 EUR
Los 2 - Planungsleistung Zugbeeinflussungssystem (ZBS) S-Bahn Berlin
Anforderungen an deinen Betrieb
weitere Ausschlussgründe siehe GWB §123,124 Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1 – Planungsleistung LST Neubau/ Umbau/ Rückbau aller Stellwerkstechniken
- Der Zuschlag wird auf Basis 100% Preis erteilt (Gesamtwertungssumme, mengengewichtet): Die Zuschlagserteilung erfolgt in drei aufeinanderfolgenden Prüfschritten: Schritt 1 – Ermittlung der Preisobergrenze Aus den Angebotsgesamtpreisen sämtlicher wertbarer Angebote wird der Median ermittelt. Die Preisobergrenze entspricht dem 1,4-Fachen dieses Medians. Schritt 2 – Ermittlung der zuschlagsfähigen Angebote Sämtliche wertbaren Angebote werden nach ihrem Angebotsgesamtpreis in eine Wertungsrangfolge gebracht. Zuschlagsfähig sind zunächst die wirtschaftlichsten 95 % aller wertbaren Angebote. Die sich aus der 95 %-Regelung ergebende Anzahl an Angeboten wird auf die nächsthöhere ganze Zahl aufgerundet. Schritt 3 - Wertung Von diesen erhalten ausschließlich diejenigen Bieter den Zuschlag, deren Angebotsgesamtpreis die nach Schritt 1 ermittelte Preisobergrenze nicht überschreitet. Die Gesamtwertungssumme wird auf der Grundlage eines fiktiven Warenkorbes gebildet. Der Zuschlag wird pro Los erteilt. Beispiel: Fall 1: Alle 100 Angebote liegen innerhalb der Preisobergrenze (1,4fache des Medians) Alle 100 wertbaren Angebote unterschreiten die Preisobergrenze von 140 % des Medians. Dennoch erhalten nur die 95 preisgünstigsten Angebote den Zuschlag, da die Angebote auf Rang 96 bis 100 ausschließlich aufgrund der 95 %-Regel ausscheiden. Fall 2: 94 Angebote liegen innerhalb der Preisobergrenze (1,4fache des Medians), 6Angebote liegen außerhalb Die 94 preisgünstigsten Angebote unterschreiten die Preisobergrenze und erhalten den Zuschlag. Die 6 teuersten Angebote überschreiten die Preisobergrenze und scheiden aus, sodass in diesem Fall sowohl die 95 %-Regel als auch die Preisobergrenze erfüllt sind. Fall 3: 98 Angebote liegen innerhalb der Preisobergrenze (1,4fache des Medians), 2 Angebote liegen außerhalb Die beiden teuersten Angebote überschreiten die Preisobergrenze und sind deshalb nicht zu-schlagsfähig. Zusätzlich erhalten die Angebote auf Rang 96 bis 98 keinen Zuschlag, obwohl sie die Preisobergrenze einhalten, da sie nicht zu den wirtschaftlichsten 95 % aller wertbaren Angebote gehören. Fall 4: 95 Angebote liegen innerhalb der Preisobergrenze (1,4fache des Medians), 5 Angebote liegen außerhalb Die 95 preisgünstigsten Angebote unterschreiten die Preisobergrenze und erhalten den Zuschlag. Die fünf teuersten Angebote überschreiten die Preisobergrenze und scheiden aus, sodass in die-sem Fall sowohl die 95 %-Regel als auch die Preisobergrenze zum selben Ergebnis von 95 Zu-schlagsempfängern führen.
- 100 %
LOT-0002 · Los 2 - Planungsleistung Zugbeeinflussungssystem (ZBS) S-Bahn Berlin
- Der Zuschlag wird auf Basis 100% Preis erteilt (Gesamtwertungssumme, mengengewichtet): Die Zuschlagserteilung erfolgt in drei aufeinanderfolgenden Prüfschritten: Schritt 1 – Ermittlung der Preisobergrenze Aus den Angebotsgesamtpreisen sämtlicher wertbarer Angebote wird der Median ermittelt. Die Preisobergrenze entspricht dem 1,4-Fachen dieses Medians. Schritt 2 – Ermittlung der zuschlagsfähigen Angebote Sämtliche wertbaren Angebote werden nach ihrem Angebotsgesamtpreis in eine Wertungsrangfolge gebracht. Zuschlagsfähig sind zunächst die wirtschaftlichsten 95 % aller wertbaren Angebote. Die sich aus der 95 %-Regelung ergebende Anzahl an Angeboten wird auf die nächsthöhere ganze Zahl aufgerundet. Schritt 3 - Wertung Von diesen erhalten ausschließlich diejenigen Bieter den Zuschlag, deren Angebotsgesamtpreis die nach Schritt 1 ermittelte Preisobergrenze nicht überschreitet. Die Gesamtwertungssumme wird auf der Grundlage eines fiktiven Warenkorbes gebildet. Der Zuschlag wird pro Los erteilt. Beispiel: Fall 1: Alle 100 Angebote liegen innerhalb der Preisobergrenze (1,4fache des Medians) Alle 100 wertbaren Angebote unterschreiten die Preisobergrenze von 140 % des Medians. Dennoch erhalten nur die 95 preisgünstigsten Angebote den Zuschlag, da die Angebote auf Rang 96 bis 100 ausschließlich aufgrund der 95 %-Regel ausscheiden. Fall 2: 94 Angebote liegen innerhalb der Preisobergrenze (1,4fache des Medians), 6Angebote liegen außerhalb Die 94 preisgünstigsten Angebote unterschreiten die Preisobergrenze und erhalten den Zuschlag. Die 6 teuersten Angebote überschreiten die Preisobergrenze und scheiden aus, sodass in diesem Fall sowohl die 95 %-Regel als auch die Preisobergrenze erfüllt sind. Fall 3: 98 Angebote liegen innerhalb der Preisobergrenze (1,4fache des Medians), 2 Angebote liegen außerhalb Die beiden teuersten Angebote überschreiten die Preisobergrenze und sind deshalb nicht zu-schlagsfähig. Zusätzlich erhalten die Angebote auf Rang 96 bis 98 keinen Zuschlag, obwohl sie die Preisobergrenze einhalten, da sie nicht zu den wirtschaftlichsten 95 % aller wertbaren Angebote gehören. Fall 4: 95 Angebote liegen innerhalb der Preisobergrenze (1,4fache des Medians), 5 Angebote liegen außerhalb Die 95 preisgünstigsten Angebote unterschreiten die Preisobergrenze und erhalten den Zuschlag. Die fünf teuersten Angebote überschreiten die Preisobergrenze und scheiden aus, sodass in die-sem Fall sowohl die 95 %-Regel als auch die Preisobergrenze zum selben Ergebnis von 95 Zu-schlagsempfängern führen.
- 100 %
Vergabeunterlagen
5 Dateien laut Portal · Stand 07.10.2026| Anschreiben | 80 KB | |
| Sonstiges | 7,8 MB | |
| Sonstiges | 678 KB | |
| Sonstiges | 247 KB | |
| Sonstiges | 41 KB |
Anforderungen
weitere Ausschlussgründe siehe GWB §123,124 Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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