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Planungsleistungen für Leit- und Sicherungstechnik sowie Zugbeeinflussungssysteme

Status
Offen
Angebotsfrist
06.11.2026, 08:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
191.644.000 EUR
Lose
2
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.10.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachungsnummer
690867-2026
Verfahrensnummer
13cc9b91-78e7-4f03-937f-6c138adee09f

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

DB Global Business Services schreibt eine Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen in Berlin aus. Sie umfasst den Neubau, Umbau und Rückbau verschiedener Stellwerkstechniken sowie Planungen für das Zugbeeinflussungssystem der S-Bahn Berlin; der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 191,6 Millionen Euro. Die Angebotsfrist endet am 6. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung Planungsleistungen Leit- und Sicherungstechnik Los 1 – Planungsleistung LST Neubau/ Umbau/ Rückbau aller Stellwerkstechniken Los 2 - Planungsleistung Zugbeeinflussungssystem (ZBS) S-Bahn Berlin

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Los 1 – Planungsleistung LST Neubau/ Umbau/ Rückbau aller Stellwerkstechniken190.355.000 EUR

    Los 1 – Planungsleistung LST Neubau/ Umbau/ Rückbau aller Stellwerkstechniken

  • LOT-0002 · Los 2 - Planungsleistung Zugbeeinflussungssystem (ZBS) S-Bahn Berlin1.289.000 EUR

    Los 2 - Planungsleistung Zugbeeinflussungssystem (ZBS) S-Bahn Berlin

Anforderungen an deinen Betrieb

weitere Ausschlussgründe siehe GWB §123,124 Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 – Planungsleistung LST Neubau/ Umbau/ Rückbau aller Stellwerkstechniken

Der Zuschlag wird auf Basis 100% Preis erteilt (Gesamtwertungssumme, mengengewichtet): Die Zuschlagserteilung erfolgt in drei aufeinanderfolgenden Prüfschritten: Schritt 1 – Ermittlung der Preisobergrenze Aus den Angebotsgesamtpreisen sämtlicher wertbarer Angebote wird der Median ermittelt. Die Preisobergrenze entspricht dem 1,4-Fachen dieses Medians. Schritt 2 – Ermittlung der zuschlagsfähigen Angebote Sämtliche wertbaren Angebote werden nach ihrem Angebotsgesamtpreis in eine Wertungsrangfolge gebracht. Zuschlagsfähig sind zunächst die wirtschaftlichsten 95 % aller wertbaren Angebote. Die sich aus der 95 %-Regelung ergebende Anzahl an Angeboten wird auf die nächsthöhere ganze Zahl aufgerundet. Schritt 3 - Wertung Von diesen erhalten ausschließlich diejenigen Bieter den Zuschlag, deren Angebotsgesamtpreis die nach Schritt 1 ermittelte Preisobergrenze nicht überschreitet. Die Gesamtwertungssumme wird auf der Grundlage eines fiktiven Warenkorbes gebildet. Der Zuschlag wird pro Los erteilt. Beispiel: Fall 1: Alle 100 Angebote liegen innerhalb der Preisobergrenze (1,4fache des Medians) Alle 100 wertbaren Angebote unterschreiten die Preisobergrenze von 140 % des Medians. Dennoch erhalten nur die 95 preisgünstigsten Angebote den Zuschlag, da die Angebote auf Rang 96 bis 100 ausschließlich aufgrund der 95 %-Regel ausscheiden. Fall 2: 94 Angebote liegen innerhalb der Preisobergrenze (1,4fache des Medians), 6Angebote liegen außerhalb Die 94 preisgünstigsten Angebote unterschreiten die Preisobergrenze und erhalten den Zuschlag. Die 6 teuersten Angebote überschreiten die Preisobergrenze und scheiden aus, sodass in diesem Fall sowohl die 95 %-Regel als auch die Preisobergrenze erfüllt sind. Fall 3: 98 Angebote liegen innerhalb der Preisobergrenze (1,4fache des Medians), 2 Angebote liegen außerhalb Die beiden teuersten Angebote überschreiten die Preisobergrenze und sind deshalb nicht zu-schlagsfähig. Zusätzlich erhalten die Angebote auf Rang 96 bis 98 keinen Zuschlag, obwohl sie die Preisobergrenze einhalten, da sie nicht zu den wirtschaftlichsten 95 % aller wertbaren Angebote gehören. Fall 4: 95 Angebote liegen innerhalb der Preisobergrenze (1,4fache des Medians), 5 Angebote liegen außerhalb Die 95 preisgünstigsten Angebote unterschreiten die Preisobergrenze und erhalten den Zuschlag. Die fünf teuersten Angebote überschreiten die Preisobergrenze und scheiden aus, sodass in die-sem Fall sowohl die 95 %-Regel als auch die Preisobergrenze zum selben Ergebnis von 95 Zu-schlagsempfängern führen.
100 %

LOT-0002 · Los 2 - Planungsleistung Zugbeeinflussungssystem (ZBS) S-Bahn Berlin

Der Zuschlag wird auf Basis 100% Preis erteilt (Gesamtwertungssumme, mengengewichtet): Die Zuschlagserteilung erfolgt in drei aufeinanderfolgenden Prüfschritten: Schritt 1 – Ermittlung der Preisobergrenze Aus den Angebotsgesamtpreisen sämtlicher wertbarer Angebote wird der Median ermittelt. Die Preisobergrenze entspricht dem 1,4-Fachen dieses Medians. Schritt 2 – Ermittlung der zuschlagsfähigen Angebote Sämtliche wertbaren Angebote werden nach ihrem Angebotsgesamtpreis in eine Wertungsrangfolge gebracht. Zuschlagsfähig sind zunächst die wirtschaftlichsten 95 % aller wertbaren Angebote. Die sich aus der 95 %-Regelung ergebende Anzahl an Angeboten wird auf die nächsthöhere ganze Zahl aufgerundet. Schritt 3 - Wertung Von diesen erhalten ausschließlich diejenigen Bieter den Zuschlag, deren Angebotsgesamtpreis die nach Schritt 1 ermittelte Preisobergrenze nicht überschreitet. Die Gesamtwertungssumme wird auf der Grundlage eines fiktiven Warenkorbes gebildet. Der Zuschlag wird pro Los erteilt. Beispiel: Fall 1: Alle 100 Angebote liegen innerhalb der Preisobergrenze (1,4fache des Medians) Alle 100 wertbaren Angebote unterschreiten die Preisobergrenze von 140 % des Medians. Dennoch erhalten nur die 95 preisgünstigsten Angebote den Zuschlag, da die Angebote auf Rang 96 bis 100 ausschließlich aufgrund der 95 %-Regel ausscheiden. Fall 2: 94 Angebote liegen innerhalb der Preisobergrenze (1,4fache des Medians), 6Angebote liegen außerhalb Die 94 preisgünstigsten Angebote unterschreiten die Preisobergrenze und erhalten den Zuschlag. Die 6 teuersten Angebote überschreiten die Preisobergrenze und scheiden aus, sodass in diesem Fall sowohl die 95 %-Regel als auch die Preisobergrenze erfüllt sind. Fall 3: 98 Angebote liegen innerhalb der Preisobergrenze (1,4fache des Medians), 2 Angebote liegen außerhalb Die beiden teuersten Angebote überschreiten die Preisobergrenze und sind deshalb nicht zu-schlagsfähig. Zusätzlich erhalten die Angebote auf Rang 96 bis 98 keinen Zuschlag, obwohl sie die Preisobergrenze einhalten, da sie nicht zu den wirtschaftlichsten 95 % aller wertbaren Angebote gehören. Fall 4: 95 Angebote liegen innerhalb der Preisobergrenze (1,4fache des Medians), 5 Angebote liegen außerhalb Die 95 preisgünstigsten Angebote unterschreiten die Preisobergrenze und erhalten den Zuschlag. Die fünf teuersten Angebote überschreiten die Preisobergrenze und scheiden aus, sodass in die-sem Fall sowohl die 95 %-Regel als auch die Preisobergrenze zum selben Ergebnis von 95 Zu-schlagsempfängern führen.
100 %

Vergabeunterlagen

5 Dateien laut Portal · Stand 07.10.2026
26FEI87684_01-Anschreiben Arch.-Ing..pdfAnschreiben80 KB
26FEI87684_Ausschreibungsunterlagen.zipSonstiges7,8 MB
26FEI87684_Basiskommunikationspapier.pdfSonstiges678 KB
Auftragsbekanntmachung.pdfSonstiges247 KB
Vergabeunterlagen.pdfSonstiges41 KB

Anforderungen

weitere Ausschlussgründe siehe GWB §123,124 Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

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