Essensversorgung für die Kita Krämer Kids in Vehlefanz
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.02.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 0 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gmeinde OberkrämerProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.01.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 4790-2026
- Verfahrensnummer
- dbda6a62-e6c1-42a5-aa21-6340bdf707ab
- CPV-Codes
- 55523000 · Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
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Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Oberkrämer beauftragt die tägliche Essensversorgung der Kita Krämer Kids im Ortsteil Vehlefanz. Vorgesehen sind Mahlzeiten für etwa 110 bis 143 Kinder pro Tag, mit Ausgabe zwischen 11:00 und 12:00 Uhr; die Anlieferung muss rechtzeitig erfolgen, und die abschließende Zubereitung vor Ort darf höchstens 2,5 Stunden dauern. Der Vertrag ist auf 730 Tage angelegt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Essenversorgung der Kita Krämer Kids für ca. 110-143 Kinder am Tag.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Essensversorgung Kita Krämer Kids
Essenversorgung der Kita Krämer Kids im Ortsteil Vehlefanz, für ca. 110-143 Kinder am Tag. Essenzeit ist in der Zeit von 11:00 bis 12:00 Uhr. Die Anlieferung des Essens muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Ausgabe gewährleistet werden kann. Eine finale Zubereitungszeit vor Ort ist auf 2,5 Stunden begrenzt.
Frist: 17.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung). den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete). Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder § 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Essensversorgung Kita Krämer Kids
- Angebotspreis pro Portion
- 20 %
- Einsatz saisonaler geernteter Produkte im Vier-Wochen-Speiseplan (vgl. Saison-Kalender des Bundeszentrums für Ernährung).
- 15 %
- Einsatz von Milchprodukten in Bio-Qualität im Vier-Wochen-Speiseplan bei Milchgerichten. (Hierzu gehören ausschließlich Gerichte die hauptsächlich aus Milch bestehen, wie Milchreis oder Quarkspeise. Der Einsatz von Milchprodukten zur Verfeinerung, wie z.B. Sahne, gehört nicht dazu.)
- 10 %
- Zugesicherte Standzeit bis 12 Uhr. (Die Standzeit bezieht sich auf die Zeit vom Garzeitende bis Pausenende).
- 25 %
- DGE-Zertifizierung
- 15 %
- Abfallvermeidung
- 15 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung). den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete). Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder § 56 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...] (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
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53 % ähnlichLieferung von Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätte „Die Kleckse“
Offen · Frist 01.10.2026
Die Verbandsgemeinde Hachenburg beschafft die Lieferung von Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätte „Die Kleckse“ in der Ortsgemeinde Hattert. Angaben zu Menge, Auftragswert und genauer Laufzeit sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
53 % ähnlichCook-and-Chill-Mittagsverpflegung für drei Grundschulen
Dietzenbach · Offen · Frist 29.09.2026
Der Kreis Offenbach, Fachdienst Gebäudewirtschaft, sucht einen Dienstleister für die Zubereitung und Lieferung von gekühlter Mittagsverpflegung im Cook-and-Chill-Verfahren für drei Grundschulen in Heusenstamm. Vorgesehen sind voraussichtlich etwa 100 Essen pro Schultag an der Otto-Hahn-Schule, etwa 100 an der Adalbert-Stifter-Schule und etwa 65 an der Matthias-Claudius-Schule. Die Speisen werden gekühlt angeliefert und unmittelbar vor der Ausgabe in schuleigenen Geräten beziehungsweise CoolCooking-Boxen fertig gegart; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
52 % ähnlichCatering für fünf städtische Kitas mit Mittagessen, Snacks und Spülarbeiten
Bad Homburg vor der Höhe · Offen
Die Stadt Bad Homburg vor der Höhe beauftragt Catering-Dienstleistungen für fünf städtische Kindertageseinrichtungen. Vorgesehen sind die Lieferung von Mittagessen, teilweise Nachmittags-Snacks sowie teilweise Spülarbeiten vor Ort, unter anderem in der Kindertagesstätte Engelsgasse, im Kinderhort am Schloßgarten und in der Kita Hausmannspark. Die Leistungen sollen ganzjährig an fünf Tagen pro Woche erbracht werden, ausgenommen sind die jeweiligen Schließzeiten.
50 % ähnlichLieferung von Mittagsverpflegung für eine Kindertagesstätte in Hattert
Offen · Frist 30.10.2026
Die Verbandsgemeinde Hachenburg beschafft die Lieferung von Mittagsverpflegung für die Kindertagesstätte „Die Kleckse“ in der Ortsgemeinde Hattert. Angaben zu Umfang oder Mengen sind nicht enthalten; die Angebotsfrist endet am 29. Oktober 2026 um 23:00 Uhr.
49 % ähnlichBewirtschaftung von Mensen und Mittagsverpflegung für Schulen und Kitas in Hemsbach
Hemsbach · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Hemsbach und der Schulverband Nördliche Badische Bergstraße schreiben die Bewirtschaftung der Mensa der Hebelschule sowie die Mittagsverpflegung für vier weitere Bildungseinrichtungen aus. Der Vertrag umfasst die Zubereitung und Lieferung von Mahlzeiten über eine Laufzeit von zwei Jahren. Der Leistungsbeginn ist für den 11. Januar 2027 geplant.
49 % ähnlichVerpflegungsdienstleistungen für acht Kindertagesstätten in Thüringen
Jena · Offen · Frist 24.09.2026
Das Studierendenwerk Thüringen beauftragt die Verpflegung von acht Kindertagesstätten in Jena, Weimar, Erfurt, Ilmenau und Nordhausen. Der Leistungsumfang umfasst Mittagessen, Vesper sowie Milch und Haferdrink für insgesamt etwa 477 Essensteilnehmende; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 2,79 Millionen Euro. Die Laufzeit je Los beträgt 1.095 Tage, die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 7:00 Uhr.
48 % ähnlichVerpflegungsdienstleistungen für das Amt Britz-Chorin-Oderberg
Offen · Frist 25.09.2026
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg beabsichtigt, Leistungen zur Essenversorgung zu beschaffen. Der Auftrag ist der Region Brandenburg zugeordnet; eine konkrete Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 10:00 Uhr (UTC).
46 % ähnlichTägliche Vollverpflegung für Personen in Unterkünften
Dietzenbach · Offen · Frist 28.09.2026
Der Kreis Offenbach, Fachdienst Gebäudewirtschaft, sucht einen Dienstleister für die tägliche Vollverpflegung der in seinen Liegenschaften und Unterkünften untergebrachten Personen. Der Auftrag umfasst die vollständige Belieferung und Ausgabe der Verpflegung im Kreis Offenbach; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
46 % ähnlichKüchen- und Verpflegungsausstattung für zwei Kindertagesstätten
Frankenthal (Pfalz) · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) beschafft Küchen- und Verpflegungsausstattung für zwei Kindertagesstätten am Ostparkstadion in Frankenthal (Pfalz). Vorgesehen sind unter anderem Küchenutensilien, allgemeiner Küchenbedarf, Ausstattung für Mensa und Kinderküche, Ess- und Kochgeschirr, Besteck sowie Lebensmittelbehälter für jeweils 110 Kinder. Der geschätzte Auftragswert beträgt 70.588,24 Euro; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
42 % ähnlichGanztägliche Verpflegung und Ausgabe von Hygieneartikeln in Johanngeorgenstadt
Annaberg-Buchholz · Offen · Frist 16.10.2026
Das Landratsamt Erzgebirgskreis beauftragt die vollständige Versorgung der Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft in Johanngeorgenstadt mit Lebensmitteln, Getränken und Hygieneartikeln. Der Auftrag umfasst an 365 beziehungsweise 366 Tagen pro Jahr die Beschaffung, Anlieferung, Lagerung und Ausgabe der Waren sowie die erforderlichen organisatorischen und logistischen Tätigkeiten. Die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
42 % ähnlichMittagsverpflegung für die Erich-Kästner-Schule
27283 Verden · Offen · Frist 23.09.2026
Der Landkreis Verden, vertreten durch seine Zentrale Vergabestelle, beschafft die Mittagsverpflegung für die Erich-Kästner-Schule. Die Leistung wird in der Region DE9 erbracht; Angaben zum Umfang und zum Leistungszeitraum sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 07:00 Uhr UTC.
41 % ähnlichGanztägliche Verpflegung und Ausgabe von Hygieneartikeln in Aue-Bad Schlema
Annaberg-Buchholz · Offen · Frist 16.10.2026
Das Landratsamt Erzgebirgskreis beschafft für die Gemeinschaftsunterkunft Aue-Bad Schlema die vollständige Versorgung der leistungsberechtigten Bewohner mit Lebensmitteln, Getränken und Hygieneartikeln. Der Auftrag umfasst an 365 beziehungsweise 366 Tagen im Jahr die Beschaffung, Anlieferung, Lagerung und Ausgabe der Waren sowie die dafür erforderlichen organisatorischen und logistischen Tätigkeiten. Angebote müssen bis zum 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
40 % ähnlichCatering und Vollverpflegung für Flüchtlingsunterkünfte in Berlin
Berlin · Offen · Frist 30.09.2026
Das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, beschafft Catering- und Vollverpflegungsleistungen für zwei Flüchtlingsunterkünfte in Berlin. Versorgt werden sollen täglich bis zu 250 Personen in der Treskowstraße 14 und bis zu 280 Personen im Hausvaterweg 21. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 7:00 Uhr (UTC); ein Leistungszeitraum ist nicht angegeben.
40 % ähnlichCatering und Vollverpflegung für zwei Flüchtlingsunterkünfte in Berlin
Berlin · Offen · Frist 16.10.2026
Das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, beschafft Catering- und Vollverpflegungsleistungen für zwei Flüchtlingsunterkünfte in Berlin-Marzahn. Die Versorgung umfasst je Unterkunft täglich bis zu 320 zugewiesene Personen und ist in zwei Lose für Standorte am Blumberger Damm sowie in der Dingolfinger Straße aufgeteilt. Die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
39 % ähnlichLieferung von frischem, verzehrfertigem Obst und Gemüse an Schulen
Offen · Frist 22.09.2026
Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis beschafft frisches, verzehrfertiges Obst und Gemüse für teilnehmende Grund- und Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 bis 4 sowie Förderschulen in eigener Trägerschaft. Die Lieferungen sollen vom 26. Oktober 2026 bis zum 30. April 2027 an zwei Tagen pro Woche außerhalb der Ferien im Saale-Holzland-Kreis erfolgen. Bei einer Nachbewilligung von Mitteln kann der Lieferzeitraum bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 verlängert werden.
39 % ähnlichKüchen- und Verpflegungsausstattung für Kindertagesstätten am Ostpark
67227 Frankenthal (Pfalz) · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) beschafft Küchen- und Verpflegungsausstattung für Kindertagesstätten am Ostpark. Der Auftrag betrifft die Region Frankenthal in Rheinland-Pfalz; ein geschätzter Auftragswert und weitere Angaben zum Umfang liegen nicht vor. Die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
38 % ähnlichBetriebsführung der Schulmensa und Lieferung warmer Mittagsverpflegung
Marbach am Neckar · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadtverwaltung Marbach am Neckar sucht einen Dienstleister für die Betriebsführung der Mensa im Schulzentrum Marbach am Neckar. Zum Leistungsumfang gehören die Herstellung von Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeitende und externe Gäste sowie die Lieferung portionierfertiger, warmer Mahlzeiten an Außenstellen für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Die Leistung wird in Marbach am Neckar und den zugehörigen Außenstellen erbracht; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026, 10:00 Uhr, elektronisch eingereicht werden.
38 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: apetito
Zuschlagswert: 0 EUR · Vertragsschluss: 11.03.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
289 vergleichbare Verfahren, davon 201 mit erfasstem Zuschlag · 179 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 546.949,02 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 30 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
VielfaltMenü GmbH · Berlin
9 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
apetito catering Education B.V. & Co. KG · Rheine
8 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
apetito AG · Rheine
7 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
apetito · Rheine
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Luna Restaurant GmbH · Berlin
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
S-Bar Catering GmbH & Co. KG · Nürnberg
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
40seconds Service GmbH · Berlin
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Green Times - Foodservice Catering GmbH · Frankfurt
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Menüpartner B.V. & Co. KG · Berlin
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BVS Catering GmbH · Mannheim
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Essensverpflegung mit drei Mahlzeiten und Lunchpaketen in einer Flüchtlingseinrichtung
Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 23.09.2026
Auftragnehmer: Drei König Lebensmittelservice GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 23.09.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Verpflegung von Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung Reutlingen
Regierungspräsidium Tübingen · Tübingen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.10.2026
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Verpflegungsleistungen für eine Unterkunfts-Dependance in Kempten (Allgäu)
Regierung von Schwaben · Augsburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 22.11.2026
Auftragnehmer: Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH
Vertragsschluss: 22.11.2024
Geschätzter Wert: 0 EUR
- Tägliche Verpflegung für bis zu 1.600 Geflüchtete in Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg · Freiburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 25.11.2026
Auftragnehmer: Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH
Vertragsschluss: 25.11.2024
Zuschlagswert: 25.874.420 EUR
- Catering und Verpflegung für die Erstaufnahmeeinrichtung Giengen
Regierungspräsidium Stuttgart · Stuttgart
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 25.11.2026
Auftragnehmer: MMT Healthcare GbR
Vertragsschluss: 25.11.2024
Zuschlagswert: 0 EUR
- Essensverpflegung für eine Erstaufnahmeeinrichtung in Schwetzingen
Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2026
Auftragnehmer: Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH
Vertragsschluss: 12.08.2024
Zuschlagswert: 0 EUR
- Verpflegungsleistungen in Unterkünften für Geflüchtete
Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf · Stuttgart
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Ecolog Deutschland GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 09.09.2025
Zuschlagswert: 11.688.000 EUR
- Verpflegungsdienstleistungen für Asylbegehrende in Hahn und Bernkastel-Kues
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz · Koblenz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Sander Catering GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 28.10.2024
Zuschlagswert: 15.492.613,51 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Gmeinde Oberkrämer
16727 · Oberkrämer
vergabestelle@oberkraemer.de+4933043932541 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenGeschäftsstelle
poststelle@mwae.brandenburg.de+49 331 8660
Vergabestelle
vergabestelle@oberkraemer.de+493304393254
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