Ergebnistransfer und Öffentlichkeitsarbeit für transnationale Interreg-Projekte
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 28.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 29.09.2026
- CPV-Codes
- Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 4534e160-c19a-4a4d-b56a-ebb751b3bf1b
- Verfahrensnummer
- 66af7d20-ac39-45b4-8d5c-e09c2ead7977
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Beschafft werden die Aufbereitung und Verbreitung von Ergebnissen aus Interreg-B-Projekten sowie Kommunikationsangebote zur transnationalen Zusammenarbeit. Auftraggeber ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung; der Auftrag unterstützt auch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Interreg B bezeichnet europäische Programme für die Zusammenarbeit von Regionen über Staatsgrenzen hinweg; die Kommunikation soll insbesondere Akteure in Deutschland über übertragbare Projektergebnisse und die Fördermöglichkeiten ab 2028 informieren.
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Leistungsbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich zwischen 2021 und 2027 im Rahmen von Interreg B an sechs transnationalen Kooperationsprogrammen. Ziel der Interreg-B-Programme ist es, die Entwicklung des jeweiligen Programmraums durch transnationale Projekte unter anderem in den Bereichen Klimawandelanpassung, Energiewende und -sicherheit, Verkehr und Mobilität sowie Risikovorsorge und Resilienz zu fördern. In der aktuellen Förderperiode gibt es viele transnationale Projekte, die mit integrierten Ansätzen Herausforderungen vor Ort adressieren. In staaten- und zum Teil fachübergreifender Zusammenarbeit werden dabei innovative Lösungen für die räumliche Entwicklung erarbeitet und umgesetzt. Hier setzt die Fachöffentlichkeitsarbeit an: Sie übersetzt Projektergebnisse in anwendungsbezogene Inhalte, verbreitet sie über geeignete Kanäle und stärkt damit den Wissenstransfer aus der europäischen Zusammenarbeit in die deutsche Raumentwicklung. Ab 2028 beginnt eine neue siebenjährige EU-Förderperiode. Mit dem Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 vom Juli 2025 hat die Europäische Kommission zentrale Rahmenbedingungen für die künftige Kohäsionspolitik vorgelegt - auch mit Blick auf Interreg. Die endgültigen Rahmenbedingungen für die künftige transnationale Zusammenarbeit (Interreg B) werden erst nach den abschließenden Verhandlungen im Rahmen des Trilogs zwischen Europäischen Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission feststehen. Die Verhandlungen werden über das Jahr 2026 hinaus andauern. Es zeichnet sich aber bereits ab, dass die transnationale Zusammenarbeit (Interreg B) als eine der bekannten vier Interreg-Stränge bestehen bleibt. Auch die sechs transnationalen Programme mit deutscher Beteiligung werden voraussichtlich fortgeführt. Für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) besteht ein besonderes Interesse daran, dass sich deutsche Städte und Regionen auch künftig intensiv an der transnationalen Zusammenarbeit beteiligen. Programm- und Projektakteure, Multiplikatoren, Fachverbände sowie potenzielle Antragsteller sollen daher rechtzeitig über die künftige Ausrichtung, Beteiligungsmöglichkeiten und den praktischen Nutzen von Interreg B informiert werden. Der Auftrag unterstützt BMWSB und BBSR beim Ergebnistransfer und bei der Fachöffentlichkeitsarbeit zu Interreg B. Ziel des Projektes ist es - übertragbare Ergebnisse sichtbar und nutzbar zu machen. Erfolgreiche Ansätze aus Interreg-B-Projekten werden so aufbereitet, dass Akteure der Stadt- und Regionalentwicklung ihren Nutzen, die Voraussetzungen einer Übertragung und geeignete Ansprechpartner schnell erkennen. - geeignete neue Akteure zu erreichen. Insbesondere kommunale und regionale Behörden sowie ihre Netzwerke werden frühzeitig über die Förderperiode ab 2028 informiert und mit verständlichen, handlungsorientierten Angeboten an Interreg B herangeführt. - den Mehrwert transnationaler Zusammenarbeit zu belegen. Die Kommunikation zeigt anhand konkreter Ergebnisse, welchen zusätzlichen Nutzen die Zusammenarbeit über Staats- und Fachgrenzen hinweg für Aufgaben vor Ort schafft. - die Kommunikationsarbeit von BBSR und BMWSB im Bereich der transnationalen Zusammenarbeit zu stärken und die Aktivitäten darzustellen. Inhalte werden anschlussfähig für interreg.de, BBSR- und BMWSB-Kanäle sowie für die Kommunikation fachlicher Multiplikatoren erstellt.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Ergebnistransfer und Fachöffentlichkeitsarbeit für Interreg B und das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich zwischen 2021 und 2027 im Rahmen von Interreg B an sechs transnationalen Kooperationsprogrammen. Ziel der Interreg-B-Programme ist es, die Entwicklung des jeweiligen Programmraums durch transnationale Projekte unter anderem in den Bereichen Klimawandelanpassung, Energiewende und -sicherheit, Verkehr und Mobilität sowie Risikovorsorge und Resilienz zu fördern. In der aktuellen Förderperiode gibt es viele transnationale Projekte, die mit integrierten Ansätzen Herausforderungen vor Ort adressieren. In staaten- und zum Teil fachübergreifender Zusammenarbeit werden dabei innovative Lösungen für die räumliche Entwicklung erarbeitet und umgesetzt. Hier setzt die Fachöffentlichkeitsarbeit an: Sie übersetzt Projektergebnisse in anwendungsbezogene Inhalte, verbreitet sie über geeignete Kanäle und stärkt damit den Wissenstransfer aus der europäischen Zusammenarbeit in die deutsche Raumentwicklung. Ab 2028 beginnt eine neue siebenjährige EU-Förderperiode. Mit dem Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 vom Juli 2025 hat die Europäische Kommission zentrale Rahmenbedingungen für die künftige Kohäsionspolitik vorgelegt - auch mit Blick auf Interreg. Die endgültigen Rahmenbedingungen für die künftige transnationale Zusammenarbeit (Interreg B) werden erst nach den abschließenden Verhandlungen im Rahmen des Trilogs zwischen Europäischen Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission feststehen. Die Verhandlungen werden über das Jahr 2026 hinaus andauern. Es zeichnet sich aber bereits ab, dass die transnationale Zusammenarbeit (Interreg B) als eine der bekannten vier Interreg-Stränge bestehen bleibt. Auch die sechs transnationalen Programme mit deutscher Beteiligung werden voraussichtlich fortgeführt. Für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) besteht ein besonderes Interesse daran, dass sich deutsche Städte und Regionen auch künftig intensiv an der transnationalen Zusammenarbeit beteiligen. Programm- und Projektakteure, Multiplikatoren, Fachverbände sowie potenzielle Antragsteller sollen daher rechtzeitig über die künftige Ausrichtung, Beteiligungsmöglichkeiten und den praktischen Nutzen von Interreg B informiert werden. Der Auftrag unterstützt BMWSB und BBSR beim Ergebnistransfer und bei der Fachöffentlichkeitsarbeit zu Interreg B. Ziel des Projektes ist es - übertragbare Ergebnisse sichtbar und nutzbar zu machen. Erfolgreiche Ansätze aus Interreg-B-Projekten werden so aufbereitet, dass Akteure der Stadt- und Regionalentwicklung ihren Nutzen, die Voraussetzungen einer Übertragung und geeignete Ansprechpartner schnell erkennen. - geeignete neue Akteure zu erreichen. Insbesondere kommunale und regionale Behörden sowie ihre Netzwerke werden frühzeitig über die Förderperiode ab 2028 informiert und mit verständlichen, handlungsorientierten Angeboten an Interreg B herangeführt. - den Mehrwert transnationaler Zusammenarbeit zu belegen. Die Kommunikation zeigt anhand konkreter Ergebnisse, welchen zusätzlichen Nutzen die Zusammenarbeit über Staats- und Fachgrenzen hinweg für Aufgaben vor Ort schafft. - die Kommunikationsarbeit von BBSR und BMWSB im Bereich der transnationalen Zusammenarbeit zu stärken und die Aktivitäten darzustellen. Inhalte werden anschlussfähig für interreg.de, BBSR- und BMWSB-Kanäle sowie für die Kommunikation fachlicher Multiplikatoren erstellt.
Frist: 28.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
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Änderungen und Bieterfragen
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