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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
letztvertreten durch das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
WERKVERTRAG
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Gegenstand des Vertrages § 2 Vertragsgrundlagen § 3 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers § 4 Leistungstermin/Auftragserfüllung § 5 Vergütung § 6 Unteraufträge, Befragungen und Interviews § 7 Herausgabeanspruch des Auftraggebers § 8 Urheberrechte/Nutzungsrechte/Veröffentlichung § 9 Kündigungs- und Rücktrittsrechte § 10 Rückzahlung § 11 Datenschutz § 12 Vertragsänderungen und -ergänzungen § 13 Allgemeine Bestimmungen § 14 Besondere Vereinbarungen § 15 Gerichtsstandvereinbarung § 16 Ausfertigungen des Vertrages
Stand November 2025
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Die Bundesrepublik Deutschland, letztvertreten durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Deichmanns Aue 31 - 37, 53179 Bonn (BBSR)
(nachstehend Auftraggeber genannt)
und
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- vertreten durch Herrn / Frau Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
(nachstehend Auftragnehmer genannt)
schließen folgenden
Werkvertrag
§ 1
Gegenstand des Vertrages
(1) Der Auftragnehmer übernimmt unter der Kurzbezeichnung
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die Bearbeitung der folgend näher beschriebenen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben.
(2) Er versichert, dass ihm Arbeiten mit gleicher oder teilweise gleicher Aufgabenstellung weder bekannt sind, noch von ihm vor Abschluss dieses Vorhabens in Auftrag genommen werden.
§ 2
Vertragsgrundlagen
(1) Vertragsgrundlage sind die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers (Anlage 1), das Angebot des Auf- tragnehmers vom Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben. (Anlage 2), die Vereinbarung zur Auf- tragsverarbeitung (Anlage 3, falls einschlägig), sowiedie Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des BBSR. Für den Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich die Regelungen dieses Werkvertrages. Der Auftragnehmer verzichtet ausdrücklich auf den Verweis auf seine eigenen Allgemei- nen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftraggeber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), ergänzend hierzu das Werkvertragsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 3
Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Angebot vom Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben. benannten Mitarbeiter zur Leitung und Durchführung des Projektes einzusetzen. Im Falle von Krankheit oder Kün- digung der benannten Mitarbeiter kann der Auftragnehmer andere Personen mit der Durchführung des Projektes betrauen. Ein Wechsel der im Angebot benannten Mitarbeiter ist dem Auftraggeber anzuzeigen und unterliegt des- sen Zustimmung. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.
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(2) Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen müssen in Art und Güte dem branchenüblichen Stan- dard entsprechen. Notwendige Überarbeitungen der Arbeitsergebnisse bei unveränderter Leistungsbeschreibung werden nicht zusätzlich vergütet. Gleiches gilt für forschungsbegleitende Gespräche und Präsentationen, die auf Anforderung des Auftraggebers in Bonn, Berlin, Cottbus oder digital anberaumt werden. Ansonsten gilt § 12 Abs. 2 dieses Vertrages.
§ 4
Leistungstermin/Auftragserfüllung/Erfüllungsort
(1) Die vertragliche Leistung ist beiderseitig bis zum
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zu erbringen.
Die Termine für die einzelnen Arbeitsphasen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Präzisierun- gen erfolgen in Absprache mit der zuständigen Projektleitung im BBSR.
Die Arbeiten sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen. Dazu finden regelmäßige Abstim- mungsgespräche mit dem Auftraggeber in Bonn, Berlin, Cottbus oder digital statt. Alle Berichte und Arbeitsunter- lagen sind an die die u.g Ansprechpartner/innen zu senden.
Dem Auftraggeber steht es frei, sich zur Projektbetreuung externer Sachverständiger zu bedienen.
Ansprechpartner/in für Vertragsangelegenheiten, Administration und Finanzen im BBSR ist: Herr/Frau, Referat IP X, Telefon: +49 228 99 –xx, Mail:
Ansprechpartner/in für die fachliche Abstimmung des Projektes ist: Herr/Frau, Referat x, Telefon: +49 228 99 –xx, Mail:
(2) Die Berichte, Internetbeiträge sowie Publikationen sind gemäß den in der Anlage 1 definierten Anforderungen vorzulegen.
(3) Die Leistungen des Auftragnehmers werden durch den Auftraggeber abgenommen. Der Auftraggeber wird sich kurzfristig zur Abnahme der jeweiligen Arbeitsergebnisse äußern.
§ 5
Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält für die nach Maßgabe dieses Vertrages zu erbringende Leistung eine Vergütung von insgesamt
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(in Worten: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Euro) einschließlich (etwaig anfallender) Umsatzsteuer.
Für optionale Leistungen gemäß § 5 Abs. 4 erhält der Auftragnehmer bei Beauftragung bis zu Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Euro einschließlich (etwaig anfallender) Umsatzsteuer. Über die Beauftragung der optionalen Leistungen entscheidet der Auftraggeber bis zum Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzuge-
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ben.bzw. bei der optionalen Leistung „Erstellung einer Publikation“ nach Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung bin- nen zwei Monaten nach der fachlichen Abnahme des Endberichts. Der Auftragnehmer bleibt bis dahin an das Angebot vom Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben.gebunden.
(2) Es wird ein Pauschalpreis vereinbart, der sämtliche Leistungen nach diesem Vertrag, einschließlich aller Ne- benkosten, die nach diesem Vertrag anfallen, abdeckt. Der in Absatz 1 genannte Pauschalpreis ist hinsichtlich des Leistungsumfanges und der Vergütungshöhe verbindlich.
(3) Die Vergütung wird erst nach Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber fällig (siehe § 4 Abs.3). Teilzah- lungen nach Leistungsfortschritt, gemäß Ziffer 4. Berichterstattung der Leistungsbeschreibung, werden wie folgt ausgezahlt:
| Termin | Leistung | Betrag in Euro |
|---|---|---|
| Schlusszahlung |
Die Schlusszahlung erfolgt, wenn der Auftragnehmer sämtliche Leistungen nach diesem Vertrag erfüllt hat, das Arbeitsergebnis vom Auftraggeber abgenommen sowie die Schlussrechnung anerkannt ist.
(4) Bei Ausübung der optionalen Leistungen gemäß § 5 Abs. 1 dieses Vertrages erhält der Auftragnehmer auf- geteilt auf die nachfolgenden Leistungen jeweils eine zusätzliche Vergütung als Pauschalbetrag in Höhe von
| Option | Leistung | Betrag in Euro |
|---|---|---|
| a | Publikation | |
| b | ||
| c |
(5) Die Zahlungen sind in Form von Rechnungen anzufordern. Dabei sind die zahlungsbegründenden Leistungs- inhalte (Leistungsfortschritt) darzustellen. In den Rechnungen sind Leitweg-ID, Bestellnummer und Vertragsnum- mer anzugeben.
(6) Rechnungen sind ausschließlich auf dem elektronischen Weg über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rech- nungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) zu übermitteln. Dabei sind die Pflichtangaben für elektronische Rechnungen nach § 5 ERechV des Bundes zu beachten. Die Zuordnung der in der OZG-RE eingehenden Rech- nungen erfolgt über folgende Informationen:
Leitweg-ID (BT-10): 991-10648-23 Bestellnummer (BT-13): Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Vertragsnummer (BT-12): Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Jeder eRechnung sind die rechnungsbegründenden Unterlagen (Berichte gem. § 5 Abs. 3 und Ziff. 4 der Leistungs- beschreibung) als Anhang beizufügen.
Rückfragen zum Verfahren der E-Rechnung sind per E-Mail an das zentrale Postfach eRechnung@bbr.bund.de zu stellen. Weitere Informationen können den beiliegenden „Informationen zur Einführung der elektronischen Rech- nung im BBR im Zusammenhang mit dem Sach- und Forschungshaushalt“ entnommen werden.
(7) In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die Höhe der bereits erhaltenen Zahlungen inklusive der erhaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
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§ 6
Unteraufträge, Befragungen und Interviews
(1) Die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Ver- träge müssen Art und Umfang der Leistung genau bezeichnen und die Bemessungsgrundlage der Vergütung aus- reichend erkennbar machen. Personalkosten sind grundsätzlich auf der Grundlage von Stundenverrechnungssät- zen zu vereinbaren. Die Pflichten des Auftragnehmers aus diesem Vertrag gelten auch für Unterauftragnehmer und sind vertraglich zu regeln. Sofern Unterauftragnehmer im Angebot (Anlage 2) namentlich genannt sind, gelten diese als genehmigt.
(2) Wenn Teilbereiche zur selbstständigen Bearbeitung an Dritte übertragen werden sollen, sind im Antrag auf Zustimmung kurz gefasste Angaben über die Qualifikation des Bearbeiters zu machen.
(3) Dem Antrag auf Zustimmung ist der Vertragsentwurf und ein nach Personal-, Sach- und Reisekosten sowie Kosten für externe Fachleute gegliederter Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen.
(4) Bei Befragungen ist auf die Freiwilligkeit der Beantwortung hinzuweisen. Soweit personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet werden sollen, sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
§ 7
Herausgabeanspruch des Auftraggebers
(1) Vom Auftragnehmer zur Vertragserfüllung angefertigte oder erworbene, für das Ergebnis bedeutsame Unter- lagen sind an den Auftraggeber herauszugeben; sie werden dessen Eigentum. Bei Miete, Leasing oder Nutzungs- rechten ist das Verfahren mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen. Die dem Auftragnehmer überlassenen Un- terlagen sind dem Auftraggeber spätestens nach Auftragserfüllung zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen.
(2) Für die Überlassung dieser Unterlagen können dem Auftraggeber keine Kosten in Rechnung gestellt werden.
(3) Dies gilt auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages für die vom Auftragnehmer erarbeiteten Teilleistun- gen, soweit der Auftraggeber für diese Verwendung hat.
§ 8
Urheberrechte/Nutzungsrechte/Veröffentlichung
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das uneingeschränkte, ausschließliche sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den Forschungsergebnissen, den Arbeits- und Berichtsunterlagen, den entwickelten Konzepten und Ideen sowie die Rechte an sonstigen urheberrechtsfähigen Werken und Werktei- len ein, § 31 Abs. 1, 3 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz (UrhG)). Hiervon umfasst sind zudem alle bei der Vertragsdurchführung entstehenden Nutzungsrechte. Veröffentlichungen erfolgen gegebenenfalls unter Nennung des Auftragnehmers, der den Forschungsauftrag durchgeführt hat. Will der Auftragnehmer von seinem Recht nach § 13 S. 2 UrhG, auf die Namensnennung zu verzichten oder eine zu ver- wendende Bezeichnung festzulegen, Gebrauch machen, so muss er dies dem Auftraggeber vorab schriftlich an- zeigen. Um eine möglichst weite Verbreitung und umfassende Nachnutzung der Veröffentlichungen zu fördern, werden diese ohne Embargofrist im Open Access unter Verwendung einer Creative-Commons-Lizenz (CC-Lizenz) publiziert. Die Veröffentlichung erfolgt im Regelfall unter der Lizenz CC BY- SA 4.0 International. Zu diesem Zweck erklärt der Auftragnehmer seine Zustimmung gemäß § 35 Abs. 1 UrhG zur Einräumung weiterer einfacher Nut- zungsrechte an ihn selbst und an Dritte durch die Veröffentlichung unter CC-Lizenz.
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(2) Projektdaten und -ergebnisse sowie Graphiken, Bilder, Zeichnungen, Fotos, Vorlagetexte für die Internet-Dar- stellungen usw. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.
(3) Der Auftragnehmer darf die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse einschließlich der Arbeits- und Dokumentationsunterlagen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftrag- gebers Dritten bekanntmachen oder veröffentlichen. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige öffentliche Interessen entgegenstehen.
(4) Das Unterhalten eigener Internetseiten zu dem von ihm betreuten Forschungsprojekt ist dem Auftragnehmer nicht gestattet. Zulässig ist lediglich ein Hinweis in Form eines Links zu den Internetseiten des BBR/BMWSB
§ 9
Kündigungs- und Rücktrittsrechte
(1) Unbeschadet sonstiger Kündigungsrechte ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichti- gem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor • bei einem Wechsel der im Angebot benannten Mitarbeiter ohne Zustimmung des Auftraggebers, • bei einer Weitergabe von Leistungen nach diesem Vertrag ohne Zustimmung des Auftraggebers.
(2) Für den Fall, dass die Erbringung der vertraglichen Leistung aufgrund von höherer Gewalt (Pandemien, Epi- demien, Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen) unmöglich wird, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Die Parteien haben zuvor zu prüfen, ob die vertragliche Leistung nicht auf andere Weise erbracht werden kann oder eine Terminverschiebung möglich ist. Können sich die Parteien nicht binnen eines Monats nach Eintritt des die Unmöglichkeit begründenden Ereignisses auf eine Anpassung des Vertrags einigen, kann jede Partei den Rücktritt vom Vertrag erklären. Das Risiko bereits angefallener Aufwendungen trägt jede Partei für sich.
(3) Die Kündigung und der Rücktritt sind schriftlich zu erklären.
§ 10
Rückzahlung
(1) Soweit der Auftragnehmer zuviel erhaltene Beträge zurückzuzahlen hat, sind diese vom Zeitpunkt des Emp- fanges an mit neun Prozentpunkten im Jahr über dem in § 247 Absatz 1 BGB festgesetzten Basiszins (§ 288 Absatz 2 BGB) zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen oder die Überzahlung beruht auf einem Fehler des Auftraggebers. § 197 BGB findet Anwendung.
(2) An den Auftraggeber zurückzuzahlende Beträge sowie Zinsen sind auf das vom Auftraggeber benannte Konto einzuzahlen. Bei der Überweisung sind Aktenzeichen und Datum der Zahlungsaufforderung anzugeben.
§ 11
Datenschutz
(1) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses verarbeitet, ver- pflichtet er sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller personenbezogener Daten, die Gegenstand des Vertragsver- hältnisses sind oder im Rahmen von dessen Durchführung anfallen oder ihm bekannt werden, und zur Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverord- nung (EU-DSGVO) und dem BDSG in der jeweils geltenden Fassung. Der Auftragnehmer wird auf die Strafbarkeit von Verstößen hingewiesen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung der Zusammen- arbeit fort.
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(2) In dem Fall, dass ein Auftragsverarbeitungsverhältnis vorliegt, schließen die Vertragsparteien zur Konkretisie- rung der sich aus dem Umgang mit personenbezogenen Daten ergebenden Verpflichtungen und zur Sicherstellung des gesetzlichen Datenschutzniveaus die diesem Vertrag als Anlage beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverar- beitung.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Informationen und Daten, die den Auftraggeber betreffen und ihm im Verlaufe der Erfüllung und Durchführung des Vertragsverhältnisses bekannt werden, an Dritte weder wei- terzugeben noch sonst zugänglich zu machen. Keine Dritten in diesem Zusammenhang sind lediglich in jedem Einzelfall ausdrücklich zur Geheimhaltung verpflichtete Mitarbeiter, sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie Unterauftragnehmer des Auftragsnehmers, wenn und soweit sie für ihre Tätigkeit Zugang zu den Informati- onen und Daten benötigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, erlangte Informationen und Daten ausschließlich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu dem sich aus dem Vertrag ergebenden Zweck zu nutzen.
§ 12
Vertragsänderungen und -ergänzungen
(1) Vertragsänderungen und -ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie mit dem Referat IP X unter dem Akten- zeichen dieses Vertrages schriftlich vereinbart worden sind.
(2) Wenn der Auftragnehmer der Auffassung ist, dass Anforderungen, die der Auftraggeber während der Projekt- betreuung stellt, zu einer Erweiterung der Leistungsbeschreibung führen und nicht innerhalb der vereinbarten Ver- gütung durchgeführt werden können, so hat er dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen und ein entsprechendes Angebot mit Vorkalkulation vorzulegen. Unterlässt der Auftragnehmer die Ankündigung, steht ihm ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung nicht zu.
§ 13
Allgemeine Bestimmungen
Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte eine Bestimmung eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so ist die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt diejenige rechtlich zulässige Bestimmung als vereinbart, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Bestimmung bzw. die Re- gelungslücke erkannt hätten.
§ 14
Besondere Vereinbarungen
(1) Soweit im Rahmen dieses Vertrages Geräte, Einrichtungsgegenstände oder Druckwerke durch den Auftrag- nehmer beschafft und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, gehen sie in das Eigentum des Auftragge- bers über.
(2) Der Auftraggeber haftet nicht für Schäden aller Art des Auftragnehmers oder Dritter, die aus der Durchführung dieses Vertrages entstehen. Wird er für solche Schäden haftbar gemacht, so stellt ihn der Auftragnehmer frei. Der Auftragnehmer muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, durch die gewährleistet ist, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe des Auftragvolumens (§ 5 Abs. 1) besteht. Satz 3 gilt nicht für Körperschaften des öffentlichen Rechts.
(3) Die Sätze 1 und 2 des Absatzes 2 gelten nicht, soweit der Auftraggeber diese Schäden schuldhaft verursacht hat. Gesetzliche Freistellungsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland bleiben davon unberührt.
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(4) Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne vorherige Zustimmung des Auftrag- gebers nicht abgetreten werden.
§ 15
Gerichtsstandsvereinbarung
Als Gerichtsstand wird Wählen Sie ein Element aus. vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 16
Ausfertigungen des Vertrages
Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber erhalten je eine Ausfertigung.
Bonn, den Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben.____________, den ____________
Für den Auftraggeber Für den Auftragnehmer Im Auftrag
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raum- forschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Anlagen
• Anlage 1 - Leistungsbeschreibung • Anlage 2 - Angebot vom Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben. • Anlage 3 - ggf. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
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