Testplan für einen Bundesraumordnungsplan zum länderübergreifenden Biotopverbund
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 252.100,84 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- CPV-Codes
- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 191881-2026
- Verfahrensnummer
- 4e3ddbb0-a1c1-4acb-9190-05482e912e91
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Beschafft wird die Erarbeitung eines Testplans für einen Bundesraumordnungsplan nach § 17 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes zur Unterstützung der Sicherung eines länderübergreifenden Biotopverbunds. Auftraggeber ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Bonn; der geschätzte Auftragswert liegt bei rund 252.000 Euro, die regionale Zuordnung lautet NUTS-Code DEA22. Der Entwurf soll mit Bundesressorts, Landes- und Regionalplanungen, Naturschutzbehörden und Verbänden konsultiert werden; die Angebotsfrist endet am 21. April 2026 um 08:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand des MORO ist die Erarbeitung eines Testplans für einen Bundesraumordnungsplan nach § 17 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) zur Unterstützung der Sicherung eines länderübergreifenden Biotopverbundes. Der Testplan wird vom AN in enger Abstimmung mit dem BBSR/BMWSB unter Beteiligung des BMUKN und des BfN erarbeitet. Der Entwurf des Testplans soll im Rahmen einer Konsultation intensiv mit ausgewählten Bundesressorts, der Landes- und Regionalplanung, obersten/oberen Naturschutzbehörden sowie ausgewählten Verbänden diskutiert werden. Anregungen und Bedenken zum Testplan können in Form schriftlicher Stellungnahmen kommuniziert werden.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) - Testplan für einen Bundesraumordnungsplan nach § 17 Absatz 3 Raumordnungsgesetz (ROG) zur Unterstützung der Landesplanungen bei der raumordnerischen Sicherung eines länderübergreifenden Biotopverbunds252.210,84 EUR
Gegenstand des MORO ist die Erarbeitung eines Testplans für einen Bundesraumordnungsplan nach § 17 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) zur Unterstützung der Sicherung eines länderübergreifenden Biotopverbundes. Der Testplan wird vom AN in enger Abstimmung mit dem BBSR/BMWSB unter Beteiligung des BMUKN und des BfN erarbeitet. Der Entwurf des Testplans soll im Rahmen einer Konsultation intensiv mit ausgewählten Bundesressorts, der Landes- und Regionalplanung, obersten/oberen Naturschutzbehörden sowie ausgewählten Verbänden diskutiert werden. Anregungen und Bedenken zum Testplan können in Form schriftlicher Stellungnahmen kommuniziert werden.
Frist: 21.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden. s. Dokument "Informationen zur Vergabe" Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden. Siehe Vergabeunterlage "Informationen zur Vergabe"
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden. s. Dokument "Informationen zur Vergabe" Es gelten alle Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt werden. Siehe Vergabeunterlage "Informationen zur Vergabe"
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 643295-2026
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