Erd- und Rohbauarbeiten zur Sanierung und Erweiterung des Gymnasiums Petrinum in Brilon
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.05.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung BrilonProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 241022-2026
- Verfahrensnummer
- 9c7fe225-79b0-45df-9bf2-b29027607f40
- CPV-Codes
- 45223220 · Rohbauarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Brilon schreibt Erd- und Rohbauarbeiten für das Gymnasium Petrinum aus. Das Projekt umfasst Sanierungsmaßnahmen im Bestand sowie eine Erweiterung in Massivbauweise, unterteilt in drei zeitlich getrennte Bauabschnitte während des laufenden Schulbetriebs. Die Arbeiten beinhalten unter anderem den Bau eines Aufzugschachtes sowie Mauerwerks- und Stahlbetonarbeiten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
m Schulzentrum in Brilon, bestehend aus der Heinrich-Lübke-Schule (HLS) und dem Gymnasium Petrinum (PET), wurde eine Schadstoffbelastung (PCB, KMF) festgestellt, woraufhin ein Konzept aus Teilsanierung, Teilrückbau und Teilneubau entwickelt wurde. Die Erd- und Rohbauarbeiten, die in diesem LV ausgeschrieben sind, beziehen sich auf das Petrinum Gymnasium. Bei diesen handelt es sich überwiegend um eine Sanierung im Bestand. Um die Bedarfe der Schule abdecken zu können, wird im Erdgeschoss eine Erweiterungen in Massivbauweise ergänzt. In diesem Leistungsverzeichnis werden die Erd- und Rohbauarbeiten für das Petrinum beschrieben. Die Arbeiten umfassen, das Herstellen eines Aufzugschachtes, sowie der Erweiterung der Verwaltung inkl. der Erweiterungen der Deckenplatte in der Pausenhalle und der Aula. Außerdem werden einige Innenwände neu gemauert. Die Leistungen sind während des laufenden Schulbetriebes auszuführen, daher gliedern sich die Leistungen in insg. drei von einander zeitlich getrennte Bauabschnitte, welche dem beiliegenden Bauablaufplan zu entnehmen sind.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Offenes Verfahren: VE4 Erd- und Rohbauarbeiten Bestand Petrinum
Massenangeben ca. : - Innenwände Mauerwerk (d=11,5cm bis d=30,0cm): 1.335,0 m2 - Außenwände Mauerwerk (d=30cm): 145,0 m2 - Stahlbetonwände: 136,0 m2 - Stahlbetonunter- und überzüge: 156,0 m
Frist: 11.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.) Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332, 335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB). Nach der Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105. Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB) Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - "Forposta", Rn. 27.) Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09) Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt. Der rechtliche Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Ausschluss wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Das Nachfordern von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nicht erlaubt.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.) Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332, 335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB). Nach der Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105. Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB) Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - "Forposta", Rn. 27.) Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09) Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt. Der rechtliche Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Ausschluss wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Das Nachfordern von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nicht erlaubt.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 13.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 480001-2026
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54 % ähnlichRohbauarbeiten Anbau Außenaufzug Grundschule Bültenweg
Braunschweig · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Braunschweig vergibt Rohbauarbeiten für einen Außenaufzug-Anbau an der Grundschule Bültenweg. Die Leistungen umfassen Abbruch- und Rückbauarbeiten (Flächenbefestigung, Grünanlagen, Kellertreppe), Bodenaushub für die Baugrube sowie diverse De- und Remontagearbeiten. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Fristende am 23. September 2026.
53 % ähnlichErweiterung und Umbau des Gymnasiums in Baesweiler als Totalunternehmerleistung
Baesweiler · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Baesweiler beauftragt die Erweiterung und den Umbau des Gymnasiums an der Otto-Hahn-Straße 16–18 in 52499 Baesweiler durch einen Totalunternehmer zum Festpreis. Das Vorhaben betrifft ein Schulgrundstück von etwa 26.500 m²; das Gymnasium soll künftig fünf Klassen pro Jahrgang aufnehmen können. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 10,08 Millionen Euro, die vorgesehene Dauer 900 Tage; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
53 % ähnlichAbbruch-, Erd-, Abdichtungs- und Rohbauarbeiten zur Sanierung des Stadthauses Paderborn
Paderborn · Offen · Frist 12.10.2026
Die Stadt Paderborn beschafft Abbruch-, Erd-, Abdichtungs- und Rohbauarbeiten im Rahmen der Sanierung des Stadthauses, einschließlich Arbeiten am Plateau, an Freitreppen und Rampen sowie am Paderinformationszentrum (PiZ). Der Umfang umfasst unter anderem Rückbau und Entsorgung, Aushub und Wiederverfüllung, Abdichtungen sowie die Herstellung von Stahlbetonbauteilen, Bodenplatten, Unterfangungen, Treppen und Rampen. Die Arbeiten finden in innerstädtischer Lage unter laufendem Baustellenbetrieb und mit eingeschränkten Logistikmöglichkeiten statt; besondere Anforderungen gelten für Lärm-, Staub- und Erschütterungsschutz. Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026, 08:00 Uhr deutscher Zeit, eingereicht werden.
53 % ähnlichRohbauarbeiten für die Aufstockung und den Aufzug an einer Schule in Hürth
Offen
Der Rhein-Erft-Kreis beschafft Rohbauarbeiten für die Aufstockung eines Gebäudes und den Bau eines Aufzugs an der MSS in Hürth. Der Leistungsort liegt in der Region Köln (NUTS-Code DEA); Angaben zu Umfang, Auftragswert und Ausführungszeitraum sind nicht enthalten.
52 % ähnlichRohbauarbeiten für den Neubau der Dreikönigenschule in Neuss
Neuss · Offen · Frist 12.10.2026
Die Neusser Bau und Immobilienmanagement GmbH c/o Stadt Neuss beauftragt Rohbauarbeiten für ein dreigeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude in Neuss. Der Umfang umfasst unter anderem Erd-, Stahlbeton-, Dämm-, Abdichtungs- und Entwässerungsarbeiten für rund 4.972 m² Bruttogrundfläche und 22.164 m³ Bruttorauminhalt sowie Stahlbetongründungen, Wände, Decken, Treppen, Leitungen und eine Fettabscheideranlage. Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
52 % ähnlichRohbauarbeiten und bauliche Ertüchtigung für die MFW-Grundschule
Müllheim im Markgräflerland · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Müllheim im Markgräflerland schreibt Rohbau- und Sanierungsarbeiten für die Erweiterung der MFW-Grundschule aus. Das Projekt umfasst vier Lose, darunter allgemeine Rohbauarbeiten, Unterfangungen, brandschutztechnische Ertüchtigungen sowie Stahlbauarbeiten zur Erdbebenaussteifung. Die Arbeiten dienen dem Ersatz von Gebäudeteilen aus dem Jahr 1950.
52 % ähnlichFreianlagen für den Neubau des Gymnasiums am Neandertal
Erkrath · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Erkrath schreibt die Errichtung der Freianlagen für den Neubau des Gymnasiums am Neandertal aus. Der Auftrag umfasst unter anderem Landschafts- und Erdarbeiten, Entwässerung, Wege- und Sportflächen, Metallbau, vegetationstechnische Arbeiten sowie die Lieferung von Pflanzen für ein fünfgeschossiges Schulgebäude mit rund 4.300 m² Grundfläche. Die Bauarbeiten sollen von Oktober 2026 bis Ende August 2027 stattfinden; Pflanzarbeiten einschließlich Fertigstellungspflege sind anschließend bis Juni 2028 vorgesehen.
51 % ähnlichRohbauarbeiten für den Neubau der Matthias-Claudius-Schule in Münster
Münster · Offen · Frist 06.10.2026
Die Bauwerke Münster GmbH beauftragt Rohbauarbeiten für den Neubau der Matthias-Claudius-Schule in Münster. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 600 m³ Tragpolster, 300 m Grundleitungen, 1.900 m³ Stahlbetonarbeiten, Dämm- und Abdichtungsarbeiten sowie rund 2.410 m² Kalksandsteinmauerwerk. Die Ausführungsdauer beträgt 240 Tage; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
51 % ähnlichUmbau-, Rohbau- und Rückbauarbeiten an einem Schulgebäude in Dachau-Ost
Dachau · Offen · Frist 20.10.2026
Die Große Kreisstadt Dachau vergibt Bauarbeiten an einem Schulgebäude in Dachau-Ost, darunter Abbruch, Entsorgung, Erdarbeiten, Grundleitungen sowie der Rückbau von Decken, Böden, Wänden, Türen und Fenstern. Zum Neubau- und Umbauumfang gehören unter anderem Stahlbetonbodenplatte und -wände, Massivdecken, Mauerwerk, Innenputz, Kabelschutz- und Leerrohre sowie Ringerder; insgesamt sind zahlreiche Arbeiten mit Größenordnungen von etwa 150 bis 3.000 m², 20 bis 1.300 m³ und bis zu 40 Tonnen Betonstabstahl vorgesehen, einschließlich des Ausbaus von rund 450 m² Wandputz mit polychlorierten Biphenylen (PCB). Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
51 % ähnlichErd- und Entwässerungsarbeiten für den Anbau eines Gebäudes der Offenen Ganztagsschule
Bielefeld · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Bielefeld, Amt für Zentrale Leistungen, beschafft Erd- und Entwässerungsarbeiten für den Anbau eines Gebäudes der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Grundschule Brake. Der Umfang umfasst unter anderem etwa 1.300 m³ Aushub, 920 m³ Füllmaterial, 340 m³ Rohrleitungsgräben, 145 m Rohrleitungen, neun Kontrollschächte, eine Schmutzwasserpumpenanlage und einen Fettabscheider. Die Leistung ist in Bielefeld in der Region Ostwestfalen-Lippe zu erbringen; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 8:30 Uhr.
50 % ähnlichErweiterungsneubau und Umbau des Gymnasiums Baesweiler
Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Baesweiler beschafft Bauleistungen für einen Erweiterungsneubau und den Umbau des bestehenden Gymnasiums in Baesweiler, Nordrhein-Westfalen. Angaben zu Umfang, Auftragswert und Ausführungszeitraum liegen nicht vor; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
50 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Baugesellschaft Prior mbH
Zuschlagswert: 818.242,2 EUR · Vertragsschluss: 09.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
271 vergleichbare Verfahren, davon 153 mit erfasstem Zuschlag · 112 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 491.038,34 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 97 % aus 13 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Pluspunkt Ingenieurbau GmbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Projektbau Matthias Regner GmbH · Furth im Wald
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Groth & Co. Bauunternehmung GmbH · Neustrelitz
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Linkamp GmbH · Anröchte
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Störmann GmbH & Co. KG · Schmallenberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Jaeger Tischlerei GmbH + Co KG Paderborn · Paderborn
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
MPS Elektro-Anlagenbau GmbH · Marsberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Josef Bindrum& Sohn GmbH · Hammelburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MTN HOCHBAU GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hochbau Engel GmbH · Hanau
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Nordrhein-Westfalen, nach Vertragsende sortiert.
- Dachbauarbeiten zur Störungsbeseitigung und Instandsetzung an Liegenschaften
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Blaufuß & Behring GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Dachbauarbeiten zur Störungsbeseitigung und Instandsetzung an Gebäuden
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Hees + Knoll Dachtechnik GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Dachbauarbeiten für Notfallbeseitigung und Instandsetzung an Liegenschaften
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Hees + Knoll Dachtechnik GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rohbauarbeiten für Notfallbeseitigung und Instandsetzungen an Justizvollzugsanstalten im Raum Köln
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Yarmadelen Bau GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rohbauarbeiten zur Beseitigung von Not- und Störfällen sowie für Instandsetzungen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Eren Bau GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Dachbauarbeiten zur Störungsbeseitigung und Instandsetzung an Liegenschaften
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Blaufuß & Behring GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rohbauarbeiten für Notfallbeseitigung und Instandsetzungen im Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Eren Bau GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Dachbauarbeiten für Instandsetzungen und die Beseitigung von Not- und Störfällen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2028
Auftragnehmer: Büdenbender Dachtechnik GmbH
Vertragsschluss: 07.09.2026
Zuschlagswert: 380.506 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadtverwaltung Brilon
59929 · Brilon
submission@brilon.de+49 296179410311 erfasste Verfahren, davon 6 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenVergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de+49 2514110
Zentrale Vergabestelle
submission@brilon.de+49 2961794103
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:12 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 09.04.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 11:26 (Europe/Berlin)
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- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
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