Installation einer neuen Transformationsanlage für das Schulzentrum Brilon
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.11.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung BrilonProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 02.10.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 645683-2025
- Verfahrensnummer
- 4928c461-b0c9-4566-8454-6ee6f787192c
- CPV-Codes
- 45317200 · Elektroinstallationsarbeiten für Transformatoren
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Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Brilon beschafft eine neue Transformationsanlage beziehungsweise einen neuen Transformator für das Schulzentrum in Brilon mit der Heinrich-Lübke-Schule und dem Gymnasium Petrinum. Der bestehende Transformator ist aufgrund der ermittelten Auslastung für den Bedarf des Schulzentrums nicht ausreichend; ein Zeitrahmen oder Auftragswert ist nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Im Schulzentrum in Brilon, bestehend aus der Heinrich-Lübke-Schule (HLS) und dem Gymnasium Petrinum (PET), wurde eine Schadstoffbelastung (PCB, KMF) festgestellt, woraufhin ein Konzept aus Teilsanierung, Teilrückbau und Teilneubau entwickelt wurde. In diesem Zuge wurde der bestehende Trafo überprüft und die Auslastung des Trafos ergab, dass für das Schulzentrum ein neuer Trafo benötigt wird.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Offenes Verfahren VE 1 Transformationsanlage Schulzentrum Brilon
Dieser Trafo wird mit diesem Leistungsverzeichnis abgefragt. Die wesentlichen technischen Daten des Trafos: - Kompakt-Trafostation typgeprüft nach IEC 62271-202, mit Störlichtbogenprüfung 20kA, Erwärmungsprüfung etc.Schaltgruppe: Dyn5; SF6-frei - Erstellung der Außenerdungsanlage - Inbetriebnahme Fernwirktechnik inkl. Nebenkosten - Inbetriebnahme Trafostation inkl. Nebenkosten
Frist: 03.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.) Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332, 335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB). Nach der Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105. Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB) Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - "Forposta", Rn. 27.) Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09) Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt. Der rechtliche Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Ausschluss wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Das Nachfordern von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nicht erlaubt.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Offenes Verfahren VE 1 Transformationsanlage Schulzentrum Brilon
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.) Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung. Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332, 335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB). Nach der Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105. Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB) Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - "Forposta", Rn. 27.) Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09) Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt. Der rechtliche Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Ausschluss wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Das Nachfordern von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nicht erlaubt.
Änderungen und Bieterfragen
3 Einträge- 01.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 56452926
- 01.09.2026AuftragsänderungBekanntmachung 602451-2026
- 08.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 812765-2025
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| LGLinkamp GmbH | Anröchte | 1 | 1 | 17.08.2026 | 1,2 Mio. € | steigend |
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| EFElektro Flach GmbH | Limburg | 1 | 0 | 07.09.2026 | - | steigend |
| NBNetze BW GmbH | - | 1 | 0 | 02.09.2026 | - | steigend |
| AAABB AG | Mannheim | 1 | 0 | 30.08.2026 | - | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (101) · Bayern (31) · Baden-Württemberg (26) · Niedersachsen (20) · Hessen (11) · Sachsen (7)| SBStadtverwaltung Brilon | Brilon | 8 | 23.08.2026 |
| SBStadt Brakel | Brakel | 6 | 22.05.2026 |
| VUVergabe und Beschaffungszentrum Dortmund | Dortmund | 5 | 05.08.2026 |
| SRStadt Remscheid, Fachdienst Recht und Vergabe, Abteilung Zentrale Vergabestelle | Remscheid | 5 | 04.08.2026 |
| MAMülheim an der Ruhr - ImmobilienService | Mülheim an der Ruhr | 5 | 08.07.2026 |
| LMLandeshauptstadt München vertreten durch MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH | München | 4 | 16.09.2026 |
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| S|SBH | Schulbau Hamburg | Hamburg | 4 | 18.03.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Elektroanlagenbau für den Umbau von rund 150 Trafostationen jährlichEnergietechnik Jackl +5 weitereSWM Infrastruktur GmbH & Co. KGMünchen, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.06.2026noch 7 Monate30.04.2027
- Rahmenvertrag über 50-Hz-TrafostationenGRITEC GmbHDB Energie GmbH (Bukr 31)Frankfurt Main, Deutschland50 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet18.12.2025noch 39 Monate31.12.2029
- Elektromontagearbeiten an Transformatoren, Spulen und WandlernMiebach Schaltanlagen und Montagen GmbH & Co. KGStromnetz Berlin GmbHBerlin, Deutschland3 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.01.2026noch 44 Monate30.05.2030
- Instandsetzungsarbeiten an Mittelspannungstransformatoren bis 1000 kVAKoopmann Transformatoren- und Energietechnik GmbHStromnetz Berlin GmbHBerlin, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet16.09.2026noch 51 Monate31.12.2030
Stadtverwaltung Brilon
Aktiv seit 2024 · 11 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| LGLinkamp GmbH | 1 | 17.08.2026 | 1,2 Mio. € |
| WGWISS GmbH & Co. KG | 1 | 07.08.2026 | 452 Tsd. € |
| SGStörmann GmbH & Co. KG | 1 | 05.08.2026 | 576 Tsd. € |
| BPBaugesellschaft Prior mbH | 1 | 09.07.2026 | 818 Tsd. € |
| JTJaeger Tischlerei GmbH + Co KG Paderborn | 1 | 15.06.2026 | 533 Tsd. € |
| MEMPS Elektro-Anlagenbau GmbH | 1 | 05.12.2025 | 172 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 11.09.2026 | Fassadenarbeiten für den Anbau der Grundschule St. Engelbert | Offen | - | - |
| 23.08.2026 | Schadstoffsanierungs- und Rückbauarbeiten Gymnasium Petrinum Brilon | Vergeben | LGLinkamp GmbH | 1,2 Mio. € |
| 05.08.2026 | Errichtung und Inbetriebnahme eines barrierefreien Personenaufzugs in einer Grundschule | Offen | - | - |
| 30.07.2026 | Zimmerarbeiten und Fensterbau für den Schulanbau St. Engelbert | Offen | - | - |
| 10.07.2026 | Rohbauarbeiten für den Anbau der Grundschule St. Engelbert | Offen | - | - |
| 18.06.2026 | Vorführfahrzeug Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 für die Feuerwehr | Vergeben | WGWISS GmbH & Co. KG | 452 Tsd. € |
| 11.05.2026 | Schadstoffsanierung und Rückbauarbeiten am Gymnasium Petrinum in Brilon | Offen | - | - |
| 09.04.2026 | Erd- und Rohbauarbeiten zur Sanierung und Erweiterung des Gymnasiums Petrinum in Brilon | Vergeben | BPBaugesellschaft Prior mbH | 818 Tsd. € |
| 02.10.2025 | Installation einer neuen Transformationsanlage für das Schulzentrum Brilon | Vergeben | MEMPS Elektro-Anlagenbau GmbH | 172 Tsd. € |
| 09.12.2024 | Heizungs- und Sanitärtechnik für die Teilsanierung des Schulzentrums Brilon | Vergeben | SGStörmann GmbH & Co. KG | 576 Tsd. € |
| 23.10.2024 | Fassadenarbeiten für die Teilsanierung des Schulzentrums Brilon | Vergeben | JTJaeger Tischlerei GmbH + Co KG Paderborn | 533 Tsd. € |
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Recklinghausen · Offen · Frist 14.10.2026
Die Innung für Elektrotechnik Recklinghausen vergibt Planungsleistungen für die bauliche Modernisierung und den Umbau eines zweigeschossigen Schulungsgebäudes in Recklinghausen. Vorgesehen sind unter anderem ein neuer Werkstattraum mit Lagerflächen, die Anpassung von Umkleiden und Sanitärbereichen, ein Aufzug, die energetische Modernisierung des Daches sowie die Erneuerung der Wärmeversorgung und der Hausanschlüsse; beauftragt werden sollen Gebäude- und Innenraumplanung von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung sowie optional ein Konzept zur Barrierefreiheit. Die Baukosten werden auf rund 2,55 Millionen Euro brutto geschätzt, die Fertigstellung ist bis zum dritten Quartal 2028 vorgesehen; die Frist endet am 14. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
38 % ähnlichModernisierung von Starkstrom-, Fernmelde- und sicherheitstechnischen Anlagen in Bad Liebenwerda
04924 Bad Liebenwerda - OT Zeischa · Offen
Die Verbandsgemeinde Liebenwerda beschafft die Modernisierung von Starkstrom-, Fernmelde- und sicherheitstechnischen Anlagen im GSZ Bad Liebenwerda und im zugehörigen Hortgebäude. Die Maßnahme erfolgt im Zusammenhang mit der Modernisierung von Raumakustik, Sonnenschutz und Brandschutz in Bad Liebenwerda; Angaben zu Umfang, Auftragswert, Frist und Ausführungszeitraum liegen nicht vor.
37 % ähnlichBlitzschutzarbeiten für die Sanierung der Grundschule Hohegeiß
Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Braunlage beschafft Blitzschutzarbeiten im Rahmen der Sanierung der Grundschule Hohegeiß. Angaben zu Umfang, Auftragswert und Ausführungszeitraum liegen nicht vor; die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 7:30 Uhr.
36 % ähnlichPlanungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung beim Umbau eines Klassentrakts
Bitburg · Offen · Frist 28.09.2026
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vergibt Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung beim Umbau des Klassentrakts im Untergeschoss der Otto-Hahn-Realschule Plus in Bitburg. Der Auftrag umfasst unter anderem Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro- und Informationstechnik, Brandmeldeanlage, Aufzug sowie die autarke technische Erschließung der Sporthalle für künftig sechs Klassenräume, mindestens zwei Differenzierungsräume und 150 Schülerinnen und Schüler. Vorgesehen sind die Leistungsphasen 2 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sowie eine Planung im Building-Information-Modeling-Format; der Umbau soll zum Schuljahresbeginn 2027/2028 abgeschlossen sein und erfolgt während des laufenden Schulbetriebs.
36 % ähnlichLieferung und Montage eines Außenspielgeräts an einer Schule in Brilon
59872 Meschede · Offen · Frist 01.10.2026
Der Hochsauerlandkreis beauftragt die Lieferung und Montage eines Außenspielgeräts an der Franziskusschule in Brilon. Der genaue Umfang und Auftragswert sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 07:00 Uhr; die Leistung ist der Region Südwestfalen (NUTS-Code DEA) zugeordnet.
36 % ähnlichElektroarbeiten für Neuordnung und Erweiterung des Steinhagener Gymnasiums
Harsewinkel · Offen · Frist 28.09.2026
Die Zentrale Vergabestelle Harsewinkel beauftragt die Elektroarbeiten für die Neuordnung und Erweiterung des Steinhagener Gymnasiums. Die Leistung umfasst sämtliche elektrotechnischen Installationen im Rahmen des Umbau- und Erweiterungsprojekts. Das Angebot muss bis zum 28. September 2026 eingereicht werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,04 Millionen Euro.
36 % ähnlichElektrotechnische Stark- und Schwachstromanlagen für die Erweiterung einer Schule
Hofheim am Taunus · Offen · Frist 28.09.2026
Der Main-Taunus-Kreis, vertreten durch das Hochbau- und Liegenschaftsamt, beschafft die Lieferung und Montage der vollständigen elektrotechnischen Anlagen für die Erweiterung der Eddersheimer Schule in Hattersheim/Eddersheim. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Sicherheitsbeleuchtung, elektrische Haupt- und Unterverteilungen, Innen- und Außenbeleuchtung, allgemeine Elektroinstallationen, Datennetzverkabelung mit Glasfaserverbindungen, Medientechnik sowie Elektroinstallationen in den Außenanlagen einschließlich der Anbindung an den Gebäudebestand. Die Arbeiten finden auf einem Schulgrundstück mit vier Bestandsgebäuden statt, die außerhalb der Ferienzeiten voll betrieben werden; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr.
36 % ähnlichErweiterung und Umbau des Gymnasiums in Baesweiler als Totalunternehmerleistung
Baesweiler · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Baesweiler beauftragt die Erweiterung und den Umbau des Gymnasiums an der Otto-Hahn-Straße 16–18 in 52499 Baesweiler durch einen Totalunternehmer zum Festpreis. Das Vorhaben betrifft ein Schulgrundstück von etwa 26.500 m²; das Gymnasium soll künftig fünf Klassen pro Jahrgang aufnehmen können. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 10,08 Millionen Euro, die vorgesehene Dauer 900 Tage; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
36 % ähnlichElektroinstallationsarbeiten für ein Schulzentrum in Bremen
Schulzentrum Obervieland · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Bremen vergibt Elektroinstallationsarbeiten für das Schulzentrum Obervieland. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit Angebotsfrist zum 21. September 2026. Die Leistung umfasst die komplette elektrische Verkabelung und Installation im Neubau des Schulzentrums. Der geschätzte Auftragswert wird nicht angegeben.
36 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Zuschlagswert: 171.990 EUR · Vertragsschluss: 05.12.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
254 vergleichbare Verfahren, davon 158 mit erfasstem Zuschlag · 81 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 484.981,94 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 97 % aus 27 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Stübler GmbH · Dippoldiswalde
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Lörcks Elektro Heizung Sanitär GmbH · Blankenheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ELOMECH Elektroanlagen GmbH · Mülheim an der Ruhr
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Siegfried Nass GmbH · Hamburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Linkamp GmbH · Anröchte
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Baugesellschaft Prior mbH · Marsberg
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Inotec Elektroanlagen GmbH · Gießen
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Elektro Flach GmbH · Limburg
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Netze BW GmbH
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ABB AG · Mannheim
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Elektroanlagenbau für den Umbau von rund 150 Trafostationen jährlich
SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.04.2027
Auftragnehmer: Energietechnik Jackl +5 weitere
Vertragsschluss: 19.06.2026
Zuschlagswert: 0 EUR
- Rahmenvertrag über 50-Hz-Trafostationen
DB Energie GmbH (Bukr 31) · Frankfurt Main
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2029
Auftragnehmer: GRITEC GmbH
Vertragsschluss: 18.12.2025
Zuschlagswert: 50 EUR
- Elektromontagearbeiten an Transformatoren, Spulen und Wandlern
Stromnetz Berlin GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.05.2030
Auftragnehmer: Miebach Schaltanlagen und Montagen GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 12.01.2026
Zuschlagswert: 3.000.000 EUR
- Instandsetzungsarbeiten an Mittelspannungstransformatoren bis 1000 kVA
Stromnetz Berlin GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2030
Auftragnehmer: Koopmann Transformatoren- und Energietechnik GmbH
Vertragsschluss: 16.09.2026
Zuschlagswert: 1 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadtverwaltung Brilon
59929 · Brilon
submission@brilon.de+49 296179410311 erfasste Verfahren, davon 6 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenGeschäfststelle
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de+49 251-411-1691
Zentrale Vergabestelle
submission@brilon.de+49 2961794103
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 00:44 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 02.10.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 14:28 (Europe/Berlin)
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