Rohbauarbeiten für den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-Gymnasiums in Hohen Neuendorf
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.03.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis OberhavelProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 124238-2026
- Verfahrensnummer
- 2f98c5d4-69ad-46cd-9130-43ef19aedfa3
- CPV-Codes
- 45223220 · Rohbauarbeiten
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Oberhavel schreibt die Rohbauarbeiten für den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-Gymnasiums in Hohen Neuendorf aus. Das Projekt umfasst die Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes in Stahlbetonbauweise mit einer Nettogrundfläche von rund 1.670 m². Die Arbeiten müssen bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-Gymnasiums in 16540 Hohen Neuendorf. Das Gebäude grenzt direkt an das Bestandsgebäude an, ist teilunterkellert und oberirdisch dreigeschossig (EG - 2. OG). Die Nettogrundfläche beträgt rd. 1.670 m², der Bruttorauminhalt rd. 7.000 m³. Der Erweiterungsneubau wird in Stahlbetonbauweise (Mischbauweise: Fertig-, Halbfertigteile und Ortbeton) mit WDVS-Fassade errichtet. Im Rahmen der Rohbauarbeiten gibt es geringfügige Eingriffe in die Cafeteria des Bestandsgebäudes. Während der gesamten Bauarbeiten muss der Schulbetrieb ohne Einschränkungen weitergeführt werden können.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Marie-Curie-Gymnasium Hohen Neuendorf - Erweiterung Gymnasium und Cafeteria: Los 03 - Rohbau ab EG
Die ausgeschriebene Leistung umfasst Rohbauarbeiten ab Oberkante Bodenplatte. Grobmengen: - Baustelleneinrichtung & Gerüstbau: Umfassende Einrichtung für die Eigenleistung sowie Stellung von ca. 1.000 m² Fassadengerüst (Lastklasse 3, W09), inklusive 2 Treppentürmen und einem Bauaufzug. - Abbruch- & Rückbauarbeiten: Fachgerechter Rückbau von ca. 140 m² WDVS und 50 m² Argeton-Fassade sowie die präzise Herstellung von 15 m² Wandöffnungen in bestehendem Stahlbeton. - Stahlbetonbau: Errichtung von ca. 550 m² Wänden, 250 lfm Stützen (innen/außen), 1.400 m² Halbfertigteildecken, 4 Treppenläufen sowie ca. 100m Attika. - Mauerwerk & Bauabdichtung: Erstellung von ca. 280 m² Brüstungsmauerwerk, Ausführung von 190m² Gebäudetrennfuge sowie fachgerechte Sockelabdichtung und Perimeterdämmung (je ca. 140 m²). - Technik: Installation der notwendigen Blitzschutz- und Erdungsanlagen.
Frist: 23.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. 1. Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A. 2. Die Bindefrist der Angebote endet mit Ablauf des 19.05.2026.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Marie-Curie-Gymnasium Hohen Neuendorf - Erweiterung Gymnasium und Cafeteria: Los 03 - Rohbau ab EG
- Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingungen, ermittelt.
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. 1. Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A. 2. Die Bindefrist der Angebote endet mit Ablauf des 19.05.2026.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 341455-2026
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
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| LOLandkreis Oberhavel | 16540 Hohen Neuendorf | 4 | 30.08.2026 |
| HWHOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH | Berlin | 4 | 07.08.2026 |
| SGStadt Grevesmühlen | Grevesmühlen | 4 | 30.07.2026 |
| LMLandeshauptstadt München, Baureferat | München | 4 | 08.06.2026 |
| SMStadtverwaltung Medebach | Medebach | 3 | 29.07.2026 |
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| S&Stephan & Stephan GmbH | 1 | 03.08.2026 | 276 Tsd. € |
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| 10.07.2026 | Tischlerarbeiten für 39 Innentürelemente und ein Festverglasungselement | Vergeben | TMTischlerei Marko Schröder | 100 Tsd. € |
| 07.07.2026 | Schülerspezialbeförderung zur Schule St. Johannesberg in Oranienburg | Vergeben | TMTaxibetrieb Matthias Neumann | 210 Tsd. € |
| 01.07.2026 | Schülerspezialbeförderung zur Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in Birkenwerder | Vergeben | TMTaxibetrieb Matthias Neumann | 367 Tsd. € |
| 25.06.2026 | Dachabdichtungsarbeiten für den Erweiterungsneubau eines Gymnasiums | Vergeben | LDLudwig Dachdecker GmbH | 102 Tsd. € |
| 25.06.2026 | Elektroarbeiten für den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-Gymnasiums in Hohen Neuendorf | Vergeben | EHElektroinnungsbetrieb Hubert Brendel Inhaber: Marcel Brendel GmbH | 626 Tsd. € |
| 11.06.2026 | Trockenbauarbeiten für die Erweiterung eines Gymnasiums mit Cafeteria | Vergeben | KDKAEFER Deutschland Pro Services GmbH | 154 Tsd. € |
| 01.06.2026 | Fassadenarbeiten mit Wärmedämm-Verbundsystem für Gymnasiumserweiterung | Vergeben | BBBayram Baukonstruktion Berlin GmbH | 79 Tsd. € |
| 28.05.2026 | Gebäudeautomation und Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für einen Gymnasiumsneubau | Vergeben | DGDIGAVON GmbH | 140 Tsd. € |
| 22.05.2026 | Heizungs-, Sanitär- und Wärmeversorgungsarbeiten für die Erweiterung eines Gymnasiums | Vergeben | S&Stephan & Stephan GmbH | 276 Tsd. € |
| 22.05.2026 | Lüftungs- und kältetechnische Anlagen für einen Schulerweiterungsbau | Vergeben | KAKlimatech Anlagenbau GmbH | 286 Tsd. € |
| 19.05.2026 | Schülerspezialbeförderung für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen | Vergeben | TMTaxibetrieb Matthias Neumann +1 weitere | 272 Tsd. € |
| 08.05.2026 | Schülerspezialbeförderung für beeinträchtigte Schüler zur Schule St. Johannesberg | Offen | - | - |
| 04.05.2026 | Schülerspezialbeförderung zur Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in Birkenwerder | Offen | - | - |
| 30.04.2026 | Dachabdichtungsarbeiten für Erweiterungsneubau Gymnasium | Offen | - | - |
| 22.04.2026 | Elektrotechnische Starkstrom- und Schwachstromanlagen für Erweiterungsneubau Gymnasium | Offen | - | - |
| 30.03.2026 | Lieferung und Montage von Fenstern und Außentüren für das Marie-Curie-Gymnasium Hohen Neuendorf | Vergeben | WMWarnow Metall GmbH | 219 Tsd. € |
| 23.02.2026 | Rohbauarbeiten für den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-Gymnasiums in Hohen Neuendorf | Vergeben | PIPluspunkt Ingenieurbau GmbH | 491 Tsd. € |
| 24.11.2025 | Rahmenvertrag für die Reinigung und Inspektion von Kanälen an Kreisstraßen | Vergeben | KRKÖRNER Rohr & Umwelt GmbH | 336 Tsd. € |
| 21.01.2025 | Rahmenvereinbarungen für Tragwerksplanung und bauphysikalische Leistungen | Vergeben | AKAkustikbüro K5 GmbH +7 weitere | 2 Mio. € |
| 04.12.2024 | Rahmenvereinbarungen für Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung in drei Fachlosen | Vergeben | W&Weber & Partner Ingenieurgesellschaft für technische Gesamtplanung mbH +5 weitere | - |
| 19.07.2024 | Planungsleistungen für Gebäude, Innenräume und Instandhaltungsmaßnahmen | Vergeben | ZAZRS Architekten GvA mbH +5 weitere | 4,2 Mio. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenRohbauarbeiten für den Erweiterungsbau des Helfenstein-Gymnasiums
Geislingen an der Steige · Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadt Geislingen an der Steige beauftragt Rohbauarbeiten für den Erweiterungsbau des Helfenstein-Gymnasiums in Geislingen an der Steige. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem eine Rohbaukonstruktion von etwa 43.000 m³, rund 3.000 m³ Erdarbeiten, 1.700 laufende Meter Entwässerungsleitungen, 185 laufende Meter Lüftungsleitungen, 6.000 m³ Ortbeton und 900 Tonnen Betonstahl. Angebote müssen bis zum 25. September 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
63 % ähnlichRohbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung der Realschule Gaggenau
Gaggenau · Offen · Frist 12.10.2026
Die Stadt Gaggenau beschafft Rohbauarbeiten für die Erweiterung und Sanierung der Realschule Gaggenau. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Gründungs-, Erd-, Beton-, Schalungs-, Bewehrungs-, Abdichtungs-, Dämmungs- und Entwässerungsarbeiten sowie Abbrucharbeiten, Stahlbau, Brandschutz, Mauerwerksarbeiten und Trockenbau; für die Erweiterung sind beispielsweise 380 m³ Ortbeton, 1.050 m² Schalung und 40 Tonnen Bewehrung vorgesehen. Die Arbeiten finden in Gaggenau statt; die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
60 % ähnlichErd- und Rohbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Schulgebäudes
Trier · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Trier vergibt Erd- und Rohbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Schulgebäudes in Trier. Der Umfang umfasst etwa 1.450 m³ Aushub, rund 200 m Grundleitungen, die Ertüchtigung bestehender Treppen, circa 760 m² Mauerwerksarbeiten sowie Beton-, Stahlbeton- und Mauerwerksarbeiten für einen dreigeschossigen Anbau mit etwa 33,80 m × 8,60 m. Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
59 % ähnlichErweiterter Rohbau für die Sanierung und Erweiterung einer Grundschule
Kottmar · Offen · Frist 21.09.2026
Die Gemeinde Kottmar beauftragt Arbeiten des erweiterten Rohbaus im Altbau der Wilhelm-Tempel-Grundschule in Niedercunnersdorf. Der Umfang umfasst unter anderem Gerüste, etwa 217 m² Kalksandsteinmauerwerk, etwa 55 m² Hochlochziegelmauerwerk, das Herstellen und Schließen von Öffnungen in Bestandswänden sowie den Ausbau von etwa 620 m² Holzbalkendecken mit Ersatz. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
58 % ähnlichRohbauarbeiten für Grundschul-Erweiterung und Mensa-Neubau inkl. Erd-, Verbau-, Entwässerungs- und Betonarbeiten
Berghaupten · Offen · Frist 22.09.2026
Die Gemeinde Berghaupten schreibt die Ausführung von Rohbauarbeiten aus, die in zwei Lose aufgeteilt sind: ein Los für die Erweiterung einer Grundschule und ein Los für den Neubau einer Mensa mit Kitaräumen. Beide Lose umfassen Erdarbeiten, Verbauarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten sowie Beton- und Stahlbetonarbeiten. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Preis als alleiniges Zuschlagskriterium. Angebotsfrist ist der 22. September 2026.
57 % ähnlichRohbauarbeiten für den Neubau der Matthias-Claudius-Schule in Münster
Münster · Offen · Frist 06.10.2026
Die Bauwerke Münster GmbH beauftragt Rohbauarbeiten für den Neubau der Matthias-Claudius-Schule in Münster. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 600 m³ Tragpolster, 300 m Grundleitungen, 1.900 m³ Stahlbetonarbeiten, Dämm- und Abdichtungsarbeiten sowie rund 2.410 m² Kalksandsteinmauerwerk. Die Ausführungsdauer beträgt 240 Tage; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
56 % ähnlichRohbauarbeiten für den Neubau der Dreikönigenschule in Neuss
Neuss · Offen · Frist 12.10.2026
Die Neusser Bau und Immobilienmanagement GmbH c/o Stadt Neuss beauftragt Rohbauarbeiten für ein dreigeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude in Neuss. Der Umfang umfasst unter anderem Erd-, Stahlbeton-, Dämm-, Abdichtungs- und Entwässerungsarbeiten für rund 4.972 m² Bruttogrundfläche und 22.164 m³ Bruttorauminhalt sowie Stahlbetongründungen, Wände, Decken, Treppen, Leitungen und eine Fettabscheideranlage. Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
56 % ähnlichRohbauarbeiten für den Ergänzungsbau der Grundschule Müncheberg
Müncheberg · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Müncheberg beauftragt Rohbauarbeiten für einen Neubau als Ergänzungsbau der Grundschule in der Ernst-Thälmann-Straße 23, 15374 Müncheberg. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Betonarbeiten, Arbeiten an Treppen und der Aula, Erdung und Potentialausgleich, Dämmung, Abdichtung sowie Durchbrüche. Angebote müssen bis zum 29. September 2026, 06:00 Uhr, eingereicht werden.
54 % ähnlichRohbauarbeiten für die Aufstockung und den Aufzug an einer Schule in Hürth
Offen
Der Rhein-Erft-Kreis beschafft Rohbauarbeiten für die Aufstockung eines Gebäudes und den Bau eines Aufzugs an der MSS in Hürth. Der Leistungsort liegt in der Region Köln (NUTS-Code DEA); Angaben zu Umfang, Auftragswert und Ausführungszeitraum sind nicht enthalten.
54 % ähnlichRohbauarbeiten für die Schubartschule und Grundschule Hoheneck in Ludwigsburg
Ludwigsburg · Offen · Frist 20.10.2026
Die Stadt Ludwigsburg vergibt Rohbauarbeiten für die Schubartschule und die Grundschule Hoheneck in Ludwigsburg. Je Los sind unter anderem etwa 1.100 m³ Aushub, 55 m³ Streifenfundamente, 96 m³ Bodenplatte, 13 m³ Schächte aus wasserundurchlässigem Beton, 7,5 t Betonstabstahl, 9 t Betonstahlmatten sowie rund 27 Betonfertigteile für die Sockelverkleidung vorgesehen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis; Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
52 % ähnlichRohbauarbeiten und bauliche Ertüchtigung für die MFW-Grundschule
Müllheim im Markgräflerland · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Müllheim im Markgräflerland schreibt Rohbau- und Sanierungsarbeiten für die Erweiterung der MFW-Grundschule aus. Das Projekt umfasst vier Lose, darunter allgemeine Rohbauarbeiten, Unterfangungen, brandschutztechnische Ertüchtigungen sowie Stahlbauarbeiten zur Erdbebenaussteifung. Die Arbeiten dienen dem Ersatz von Gebäudeteilen aus dem Jahr 1950.
52 % ähnlichRohbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung der Sporthalle in Sugenheim
Sugenheim · Offen · Frist 20.10.2026
Der Markt Sugenheim schreibt Rohbauarbeiten für den dritten Bauabschnitt der Generalsanierung und Erweiterung der Ehegrundschule mit zugehöriger Sporthalle und Hort in Sugenheim aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem rund 60 m² Öffnen und Verfüllen von Bodenkanälen, etwa 50 laufende Meter Grundleitungserneuerung im Gebäude, etwa 100 laufende Meter außerhalb des Gebäudes sowie Arbeiten an sieben Tür- und Toröffnungen. Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
52 % ähnlichErweiterter Rohbau für eine Werk- und Instandsetzungshalle
Rostock · Offen · Frist 19.10.2026
Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Rostock, das die Bundesrepublik Deutschland vertritt, vergibt Erd-, Beton-, Mauer- und Trockenbauarbeiten für eine Werk- und Instandsetzungshalle in der Region Rostock. Der Umfang umfasst unter anderem etwa 6.000 m³ Bodenaushub, 2.200 m³ Gründungspolster, 885 m² Mauerwerk aus Kalksandstein, eine rund 1.800 m² große und 80 cm dicke Bodenplatte sowie etwa 1.200 m³ Stahlbeton und 525 Tonnen Betonstahl. Die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026.
52 % ähnlichRohbauarbeiten für die Sanierung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums
Wetter (Ruhr) · Offen · Frist 09.10.2026
Die Stadt Wetter (Ruhr) vergibt Rohbauarbeiten für die Sanierung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums an der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße 28 in Wetter (Ruhr). Die Gesamtmaßnahme umfasst außerdem die energetische und schadstoffbezogene Sanierung einer angrenzenden Dreifach-Wettkampfsporthalle; die Sanierung des Gymnasiums erfolgt in zwei Bauabschnitten. Angebote müssen bis zum 9. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
52 % ähnlichRohbauarbeiten für den Neubau des Europagymnasiums in Kerpen
Kerpen · Offen · Frist 22.09.2026
Die Kolpingstadt Kerpen schreibt die Rohbauarbeiten für den Neubau des Europagymnasiums aus. Der Auftrag umfasst Erdarbeiten, die Herstellung von Baustraßen und Bauflächen sowie umfangreiche Betonarbeiten inklusive Stahlbetonfertigteilen und Sichtbeton. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben.
51 % ähnlichBauhauptarbeiten für den zweigeschossigen Erweiterungsbau der Lambertischule Coesfeld
Coesfeld · Offen · Frist 14.10.2026
Die Stadt Coesfeld vergibt die Bauhauptarbeiten für einen zweigeschossigen Erweiterungsbau der Lambertischule in Holz-Massivbauweise mit Flachdach. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Erdungs-, Erd- und Entwässerungskanalarbeiten für etwa 450 Meter, Betonarbeiten mit rund 225 Kubikmetern Beton und 13,5 Tonnen Betonstahl, Gerüst- und Verblendarbeiten sowie Abbruch- und Umbauarbeiten im Bestand. Die Leistungen werden in Coesfeld (Nordrhein-Westfalen) ausgeführt; die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
50 % ähnlichGründacharbeiten für Schulneubau in Holzbauweise
Berlin · Offen · Frist 23.09.2026
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin schreibt Gründacharbeiten für einen dreigeschossigen Schulneubau in Holzbauweise aus. Die Arbeiten umfassen den Aufbau eines extensiven Gründachs mit Retentionsschicht, Bepflanzung, Unterkonstruktion für Photovoltaikanlagen sowie Wartungs- und Monitoringleistungen auf einer Gebäudefläche von etwa 2.176 Quadratmetern. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren mit Bewerbungsfrist bis September 2026 und wird durch EU-Mittel gefördert.
48 % ähnlichRohbau eines Aufzugsschachts am Friedrich-Anton-von-Heinitz-Gymnasium in Rüdersdorf
Offen
Die Zentrale Vergabestelle beauftragt den Rohbau eines Aufzugsschachts am Friedrich-Anton-von-Heinitz-Gymnasium in Rüdersdorf. Angaben zu Auftragswert, Frist und Ausführungszeitraum liegen nicht vor.
48 % ähnlichRoh- und Erdbauarbeiten für die Seelandschule Nachterstedt
06406 Bernburg (Saale) · Offen · Frist 21.09.2026
Der Salzlandkreis beauftragt Bauleistungen an der Seelandschule in Nachterstedt, darunter Baustelleneinrichtung, rund 400 m³ Baugrubenaushub, 550 m³ Aushub für Leitungsgräben, etwa 200 m Rohrleitungen und einen Fettabscheider. Zum Umfang gehören außerdem Stahlbeton-Boden- und Deckenplatten, Stahlbetonwände, Kalksandsteinwände, Stahlträger und Stahlstützen sowie rund 90 Auflager in bestehenden Wänden. Die Ausführung ist vom 16. November 2026 bis zum 31. März 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 9:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
47 % ähnlichArchitektenleistungen für Schulaufstockung und Erneuerung einer Sporthallen-Prallwand
Koblenz · Offen · Frist 09.10.2026
Die Stadt Koblenz vergibt Architektenleistungen für die Aufstockung des zweiten Obergeschosses der Grundschule Willi-Graf in Koblenz-Neuendorf in Holzbauweise sowie für die Erneuerung der Prallwand in der Sporthalle. Geplant sind drei zusätzliche Unterrichts- und Differenzierungsräume mit Nutzflächen von etwa 30 bis 70 m², um individuelle Förderung und das Lernen in kleinen Gruppen zu ermöglichen. Die Teilnahmefrist endet am 9. Oktober 2026 um 06:30 Uhr.
47 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Pluspunkt Ingenieurbau GmbH
Zuschlagswert: 491.038,34 EUR · Vertragsschluss: 11.05.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
280 vergleichbare Verfahren, davon 175 mit erfasstem Zuschlag · 127 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 544.057,03 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 55 % aus 20 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Helmut Kallage Bauunternehmen GmbH · Vechta
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Projektbau Matthias Regner GmbH · Furth im Wald
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ruben Peter Ausbau GmbH · Floh-Seligenthal
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Riedel Bau AG · Schweinfurt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ABB - Allg. Baugesellschaft Buck mbH · Hamburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Groth & Co. Bauunternehmung GmbH · Neustrelitz
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KAEFER Deutschland Pro Services GmbH · Dahlewitz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Klimatech Anlagenbau GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Stephan & Stephan GmbH · Rostock OT Bentwisch
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Ludwig Dachdecker GmbH · Löwenberger Land
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Dachbauarbeiten zur Störungsbeseitigung und Instandsetzung an Liegenschaften
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Blaufuß & Behring GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Dachbauarbeiten zur Störungsbeseitigung und Instandsetzung an Gebäuden
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Hees + Knoll Dachtechnik GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Dachbauarbeiten für Notfallbeseitigung und Instandsetzung an Liegenschaften
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Hees + Knoll Dachtechnik GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rohbauarbeiten für Notfallbeseitigung und Instandsetzungen an Justizvollzugsanstalten im Raum Köln
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Yarmadelen Bau GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rohbauarbeiten zur Beseitigung von Not- und Störfällen sowie für Instandsetzungen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Eren Bau GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Dachbauarbeiten zur Störungsbeseitigung und Instandsetzung an Liegenschaften
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Blaufuß & Behring GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rohbauarbeiten für Notfallbeseitigung und Instandsetzungen im Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Eren Bau GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Dachbauarbeiten für Instandsetzungen und die Beseitigung von Not- und Störfällen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2028
Auftragnehmer: Büdenbender Dachtechnik GmbH
Vertragsschluss: 07.09.2026
Zuschlagswert: 380.506 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Oberhavel
16515 · Oranienburg
vergabestelle@oberhavel.de+49 3301601-350024 erfasste Verfahren, davon 17 vergeben. 4 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenLeitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@oberhavel.de+49 3301601-3500
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabekammer@mwae.brandenburg+49 3318661719
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:05 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 23.02.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 12:12 (Europe/Berlin)
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