Entwicklung eines Umsetzungskonzepts für das europäische Bestäubermonitoring in Deutschland
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 08.12.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesamt für Naturschutz
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 28.11.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 790160-2025
- Verfahrensnummer
- 52968fe1-2f46-4b69-a6c4-6483ba2d7d6b
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Bundesamt für Naturschutz in Bonn beauftragt die Entwicklung eines Umsetzungskonzepts für das verpflichtende Bestäubermonitoring in Deutschland nach den Vorgaben der EU-Wiederherstellungsverordnung. Der Auftrag umfasst die Festlegung der Stichprobenflächen, die umsetzungsreife Ausarbeitung der Erfassungsmethoden sowie ein Fachkonzept für die elektronische Datenverarbeitung; das Monitoring soll möglichst in das bundesweite Insektenmonitoring integriert werden. Das erste Berichtsjahr ist 2030, Angebote sind bis zum 8. Dezember 2025 um 9:00 Uhr einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) sieht ein verpflichtend durchzuführendes Bestäubermonitoring vor. Der erste Berichtszyklus umfasst 4, der folgende 6 Jahre, erstes Berichtsjahr ist 2030. Die KOM gibt mit dem 1. delegierten Rechtsakt (1. DA) ein konkretes Konzept mit einheitlichen Methoden vor, dass von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Damit soll erreicht werden, dass die erhobenen Daten auf EU-Ebene vergleich- und auswertbar sind. Ziel dieses Vorhabens ist die Entwicklung eines Umsetzungskonzepts für Deutschland. Dabei soll das Bestäubermonitoring möglichst in das bundesweite Insektenmonitoring (IM) integriert werden. Grundlage für das deutsche Umsetzungskonzept sind die delegierten Rechtsakte, die die Europäische Kommission (KOM) erlässt und die die Methodik zur Ausführung des Artikels 10 der W-VO enthalten. Die Veröffentlichung des 1. DA zur Festlegung der wissenschaftlich fundierten Methode zur Überwachung der Vielfalt von Bestäubern und Bestäuberpopulationen wird für den Herbst 2025 erwartet. Fachliche Grundlage für den 1. DA ist das im Auftrag der KOM entwickelte Konzept für ein EU-Bestäubermonitoring (Potts et al. 2024, Potts et al. 2021). Der 1. DA formuliert die methodischen Vorgaben für das Bestäubermonitoring. Diese Vorgaben sollen in ein operables Umsetzungskonzept übersetzt und die inhaltlichen, strukturellen und organisatorischen Anforderungen an das Bestäubermonitoring im Detail ausgearbeitet werden. Im 1. DA werden die Regeln für die Auswahl der zu überwachenden Stichprobenflächen formuliert. Er legt die zu erfassenden Tiergruppen und die Methodik fest, mit der diese Taxa beobachtet werden. Dementsprechend umfasst das Projekt folgende Ziele: i) Entwicklung und Festlegung der zu beprobenden Stichprobenkulisse nach den Vorgaben des 1. DA, ii) umsetzungsreife Ausarbeitung der Erfassungsmethodik für alle Module, die im 1. DA gefordert und beschrieben werden, sowie iii) Entwicklung eines EDV-Fachkonzeptes zu den hier konzipierten Modulen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Konzeptentwicklung zur Umsetzung des Europäischen Bestäubermonitorings (EUPoMS) in Deutschland
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) sieht ein verpflichtend durchzuführendes Bestäubermonitoring vor. Der erste Berichtszyklus umfasst 4, der folgende 6 Jahre, erstes Berichtsjahr ist 2030. Die KOM gibt mit dem 1. delegierten Rechtsakt (1. DA) ein konkretes Konzept mit einheitlichen Methoden vor, dass von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Damit soll erreicht werden, dass die erhobenen Daten auf EU-Ebene vergleich- und auswertbar sind. Ziel dieses Vorhabens ist die Entwicklung eines Umsetzungskonzepts für Deutschland. Dabei soll das Bestäubermonitoring möglichst in das bundesweite Insektenmonitoring (IM) integriert werden. Grundlage für das deutsche Umsetzungskonzept sind die delegierten Rechtsakte, die die Europäische Kommission (KOM) erlässt und die die Methodik zur Ausführung des Artikels 10 der W-VO enthalten. Die Veröffentlichung des 1. DA zur Festlegung der wissenschaftlich fundierten Methode zur Überwachung der Vielfalt von Bestäubern und Bestäuberpopulationen wird für den Herbst 2025 erwartet. Fachliche Grundlage für den 1. DA ist das im Auftrag der KOM entwickelte Konzept für ein EU-Bestäubermonitoring (Potts et al. 2024, Potts et al. 2021). Der 1. DA formuliert die methodischen Vorgaben für das Bestäubermonitoring. Diese Vorgaben sollen in ein operables Umsetzungskonzept übersetzt und die inhaltlichen, strukturellen und organisatorischen Anforderungen an das Bestäubermonitoring im Detail ausgearbeitet werden. Im 1. DA werden die Regeln für die Auswahl der zu überwachenden Stichprobenflächen formuliert. Er legt die zu erfassenden Tiergruppen und die Methodik fest, mit der diese Taxa beobachtet werden. Dementsprechend umfasst das Projekt folgende Ziele: i) Entwicklung und Festlegung der zu beprobenden Stichprobenkulisse nach den Vorgaben des 1. DA, ii) umsetzungsreife Ausarbeitung der Erfassungsmethodik für alle Module, die im 1. DA gefordert und beschrieben werden, sowie iii) Entwicklung eines EDV-Fachkonzeptes zu den hier konzipierten Modulen.
Frist: 08.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
siehe Vergabeunterlagen Hinsichtlich der Nachforderung gilt § 56 VgV
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
siehe Vergabeunterlagen Hinsichtlich der Nachforderung gilt § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 654108-2026
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