Monitoring von Mops- und Bechsteinfledermäusen in Sachsen-Anhalt

Status
Offen
Angebotsfrist
19.10.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
3
Auftraggeber
Landesamt für UmweltschutzProfil ansehen
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
18.09.2026
Bekanntmachungsnummer
645079-2026
Verfahrensnummer
ec2df002-d4d5-4e7d-ac06-14510a731bf0
CPV-Codes
90700000 · Dienstleistungen im Umweltschutz; 90720000 · Umweltschutz

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Kurzbeschreibung

Das Landesamt für Umweltschutz in Halle (Saale) beauftragt die Untersuchung von Wochenstuben und angrenzenden Jagdgebieten der Mopsfledermaus und der Bechsteinfledermaus im Rahmen des Bundesmonitorings. Die Leistungen umfassen drei Gebiete beziehungsweise Lose in Sachsen-Anhalt, darunter mehrere Fauna-Flora-Habitat-Gebiete sowie das Osterholz bei Langenstein, einschließlich Geländeerhebungen und einheitlicher Datenauswertung zur Bewertung des Erhaltungszustands nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Die Geländearbeiten sind für 2027 vorgesehen, die Berichtserstellung für 2028; Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Untersuchung der Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings 2027 und 2028 LOS 1 - Monitoringgebiete FFH0025, FFH0028, FFH0041, FFH0287 LOS 2 - Monitoringgebiete FFH0042, FFH0045, FFH0047 LOS 3 - Monitoringgebiete FFH0203, FFH0084 und Osterholz bei Langenstein 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der Untersuchungen an Wochen-stuben und deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings der Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) in Sachsen-Anhalt als Grundlage für die Einschätzung ihres Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Leistungsumfang 2.1 Allgemeines Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den Vorgaben für das bundesweite Monitoring (BfN & BLAK 2017). Die dort getroffenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen sind ausschließlich aus zwingenden fachlichen Gründen und nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) möglich. Die Auswahl der Monitoringgebiete erfolgt nach den Vorgaben des landesweiten Monitoringkonzeptes für FFH-Tierarten in Sachsen-Anhalt (https://www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de), den Vorgaben des BfN & BLAK (2017) und einer fachlichen Anpassung seitens des AG (Ziffer 2.2). Die zu erbringende Leistung umfasst das Monitoring der Wochenstuben und des Jagdgebietes in ihrem Umfeld im Jahr 2027 und 2028, wobei für die Geländearbeiten das Jahr 2027 vorbehalten ist, während in 2028 nur die Berichtserstellung erfolgt. Alle weiteren Angaben finden Sie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Lose.

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Untersuchung d. Mops- u. Bechsteinfledermaus - Monitoring von Wochenstuben u. deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings 2027 u. 2028 - Los 1 Monitoring 1.1: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“ Monitoring 1.2: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck Monitoring1.3: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“ Monitoring1.4: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“

    Auszug: 2.2 Untersuchungsraum Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten: Monitoring: Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus Atlantische Region: Wochenstuben • Monitoringgebiet 1.1: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“ • Monitoringgebiet 1.2: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck“ • Monitoringgebiet 1.3: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“ • Monitoringgebiet 1.4: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“ Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 2.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb der oben benannten Monitoringgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die beiden Zielarten geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2019, ÖKO-LOG FREILANDFORSCHUNG 2024). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. ... 2.9 Teilleistungen und Berichtserstellung 2.9.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: • Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles • Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.9.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 3 Ausführungsfristen, Zahlungen 3.1 Teilleistungen und Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 22.11.2027 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.03.2028 3.2 Zahlungen Das Gesamthonorar für die Leistung wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Hierbei erfolgt aus Haushaltsgründen eine Aufteilung der Teilzahlungen in 70 % (2027) und 30 % (2028). • Teilzahlung 1 (Teilleistung 1): 70 % des Gesamthonorars nach Abnahme • Teilzahlung 2 (Teilleistung 2): 30 % des Gesamthonorars nach Abnahme Eine detaillierte Festlegung erfolgt im Zuschlagsschreiben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Anlage 02-a der Vergabeunterlagen.

    Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Untersuchung d. Mops- u. Bechsteinfledermaus - Monitoring von Wochenstuben u. deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings 2027 u. 2028 - Los 2 Monitoring 1.1: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“ Monitoring 1.2: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck Monitoring1.3: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“ Monitoring1.4: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“

    Auszug: 2.2 Untersuchungsraum Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten: Monitoring: Mopsfledermaus Atlantische Region: Wochenstuben • Monitoringgebiet 2.1: FFH0042LSA „Hohes Holz bei Eggenstedt“ • Monitoringgebiet 2.2: FFH0045LSA „Fallsteingebiet nördlich Osterwieck“ • Monitoringgebiet 2.3: FFH0047LSA „Huy nördlich Halberstadt“ Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 2.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb der oben benannten Monitoringgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die beiden Zielarten geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2019, ÖKO-LOG FREILANDFORSCHUNG 2024). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. ... 2.9 Teilleistungen und Berichtserstellung 2.9.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: • Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles • Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.9.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. ... 3 Ausführungsfristen, Zahlungen 3.1 Teilleistungen und Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 22.11.2027 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.03.2028 3.2 Zahlungen Das Gesamthonorar für die Leistung wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Hierbei erfolgt aus Haushaltsgründen eine Aufteilung der Teilzahlungen in 70 % (2027) und 30 % (2028). • Teilzahlung 1 (Teilleistung 1): 70 % des Gesamthonorars nach Abnahme • Teilzahlung 2 (Teilleistung 2): 30 % des Gesamthonorars nach Abnahme Eine detaillierte Festlegung erfolgt im Zuschlagsschreiben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Anlage 02-a der Vergabeunterlagen.

    Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Untersuchung d. Mops- u. Bechsteinfledermaus - Monitoring von Wochenstuben u. deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings 2027 u. 2028 - Los 3 Monitoring 1.1: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“ Monitoring 1.2: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck Monitoring1.3: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“ Monitoring1.4: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“

    Auszug: 2.2 Untersuchungsraum Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete und Waldgebiete mit hohem Naturschutzwert benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten: Monitoring: Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus Atlantische Region: Wochenstuben • Monitoringgebiet 3.1: FFH0203LSA „Heers bei Blankenburg“ • Monitoringgebiet 3.2: Osterholz bei Langenstein und angrenzende Waldstrukturen Monitoring: Mopsfledermaus Atlantische Region: Wochenstuben • Monitoringgebiet 3.3: FFH0084LSA „Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg“ und angrenzende Waldstrukturen Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 2.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb der oben benannten Monitoringgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die beiden Zielarten geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2019, ÖKO-LOG FREILANDFORSCHUNG 2024). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. ... 2.9 Teilleistungen und Berichtserstellung 2.9.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: • Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles • Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.9.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.8 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 3 Ausführungsfristen, Zahlungen 3.1 Teilleistungen und Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 22.11.2027 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.03.2028 3.2 Zahlungen Das Gesamthonorar für die Leistung wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Hierbei erfolgt aus Haushaltsgründen eine Aufteilung der Teilzahlungen in 70 % (2027) und 30 % (2028). • Teilzahlung 1 (Teilleistung 1): 70 % des Gesamthonorars nach Abnahme • Teilzahlung 2 (Teilleistung 2): 30 % des Gesamthonorars nach Abnahme Eine detaillierte Festlegung erfolgt im Zuschlagsschreiben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 - Anlage 02-a der Vergabeunterlagen.

    Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise im rechtlich zulässigen Umfang nachzufordern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Dies gilt, soweit die vergaberechtlichen Vorschriften, insbesondere § 56 VgV, einer Nachforderung zugänglich sind und kein zwingender Ausschlussgrund nach § 57 VgV entgegensteht. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Untersuchung d. Mops- u. Bechsteinfledermaus - Monitoring von Wochenstuben u. deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings 2027 u. 2028 - Los 1 Monitoring 1.1: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“ Monitoring 1.2: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck Monitoring1.3: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“ Monitoring1.4: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“

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LOT-0002 · Untersuchung d. Mops- u. Bechsteinfledermaus - Monitoring von Wochenstuben u. deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings 2027 u. 2028 - Los 2 Monitoring 1.1: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“ Monitoring 1.2: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck Monitoring1.3: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“ Monitoring1.4: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“

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LOT-0003 · Untersuchung d. Mops- u. Bechsteinfledermaus - Monitoring von Wochenstuben u. deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings 2027 u. 2028 - Los 3 Monitoring 1.1: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“ Monitoring 1.2: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck Monitoring1.3: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“ Monitoring1.4: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“

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Vergabeunterlagen

19 Dateien laut Portal · Stand 18.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
00_Hinweisblatt zu den Vergabeverfahren.docxSonstiges31 KB
01_Aufforderung zur Abgabe eines Angebots_Neu.docxAnschreiben37 KB
02-a_Leistungsbeschreibung_LOS 1.docxLVLeistungsverzeichnis1,8 MB
02-b_Leistungsbeschreibung_LOS 2.docxLVLeistungsverzeichnis2,5 MB
02-c_Leistungsbeschreibung_LOS 3.docxLVLeistungsverzeichnis2 MB
03_Angebotsschreiben.docxAnschreiben55 KB
04_Preisblatt_43.161-01-2026_Bundesmonitoring_MoFl-BeFl.pdfSonstiges124 KB
04_Preisblatt_43.161-01-2026_Bundesmonitoring_MoFl-BeFl.xlsxSonstiges21 KB
05_Bewerbungsbedingungen_Europa.pdfAnschreiben111 KB
06_Allgemeine Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen153 KB
07_Datenschutzinformation.pdfSonstiges114 KB
08_Eigenerklärungen zur Eignung.docxFormular126 KB
09_Erklärung Bietergemeinschaft.docxFormular41 KB
10_Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz_UVgO_VgV.pdfFormular720 KB
11_Liste_Nachunternehmer.docxSonstiges40 KB
12_Eigenerklärung der Nachunternehmer.pdfFormular629 KB
13_Referenzliste_Zuschlagskriterium.xlsxSonstiges10 KB
14_Zuschlagskriterien mit Erläuterung.docxSonstiges31 KB

Anforderungen

Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise im rechtlich zulässigen Umfang nachzufordern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Dies gilt, soweit die vergaberechtlichen Vorschriften, insbesondere § 56 VgV, einer Nachforderung zugänglich sind und kein zwingender Ausschlussgrund nach § 57 VgV entgegensteht. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

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ÖGÖKOTOP GbRHalle2209.04.2026114 Tsd. €steigend
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12.12.2025Stichprobenmonitoring von FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-AnhaltVergebenLLLPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH +4 weitere119 Tsd. €
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