FFH-Stichprobenmonitoring von acht Libellenarten in Sachsen-Anhalt 2027–2029

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Status
Offen
Angebotsfrist
26.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
23.09.2026
Originalbekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
656200-2026
Verfahrensnummer
e8f5c855-0036-4b76-975a-7a97c430700a
CPV-Codes
Dienstleistungen im Umweltschutz (90700000)

Kurzbeschreibung

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt beauftragt ein Stichprobenmonitoring von acht Libellenarten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) in Sachsen-Anhalt. Der Auftrag umfasst Geländeerhebungen, die Bewertung der Erhaltungszustände sowie die digitale Dokumentation für insgesamt 152 Monitoringflächen und zugehörige Zählstrecken. Die Leistungen sind im Monitoringzeitraum 2027 bis 2029 zu erbringen; Teilergebnisse müssen bis zum 30. Oktober 2027, 1. November 2028 und 1. November 2029 vorgelegt werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung des FFH-Stichprobenmonitorings für acht Libellenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt im Monitoringdurchgang 2027 bis 2029. Untersucht werden Helm-Azurjungfer, Vogel-Azurjungfer, Grüne Flussjungfer, Asiatische Keiljungfer, Grüne Mosaikjungfer, Große Moosjungfer, Zierliche Moosjungfer und Östliche Moosjungfer. Die Erhebungen dienen der Bewertung der Erhaltungszustände ihrer Populationen und schaffen die naturschutzfachliche Grundlage für die nationalen und europäischen Berichtspflichten nach den Artikeln 11 und 17 der FFH-Richtlinie. Zu bearbeiten sind insgesamt 152 Monitoringflächen beziehungsweise Stichprobeneinheiten mit den jeweils zugehörigen Zählstrecken. Der Auftrag umfasst die artspezifischen Geländeuntersuchungen nach den Vorgaben von BfN und BLAK (2017), erforderliche Abgrenzungen oder Anpassungen von Untersuchungsflächen, die Bewertung der Erhaltungszustände sowie die vollständige digitale Dokumentation und Datenhaltung. Hierzu gehören insbesondere MultiBaseCS-Datenbanken, Einträge in die FFH-Monitoring-Cloud, GIS-Daten, eine Excel-Dokumentation der Bewertungen und Fotodokumentationen. Die Ergebnisse sind in zwei digitalen Zwischenberichten und einem abschließenden wissenschaftlichen Endbericht aufzubereiten. Die Teilleistungen sind bis zum 30. Oktober 2027, 1. November 2028 und 1. November 2029 zu übergeben.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Libellen (Odonata), Monitoring-Durchgang 2027-2029

    Der Auftrag umfasst das landesweite FFH-Stichprobenmonitoring von acht Libellenarten auf insgesamt 152 Monitoringflächen (STPE) in den Jahren 2027 bis 2029. Zu untersuchen sind: Coenagrion mercuriale auf 36 STPE und 52 Zählstrecken in den Jahren 2027 und 2028 mit jeweils zwei Begehungen, Coenagrion ornatum auf 26 STPE und 48 Zählstrecken in den Jahren 2027 und 2028 mit jeweils zwei Begehungen, Ophiogomphus cecilia auf zehn STPE und zehn Zählstrecken in allen drei Jahren mit jeweils drei Begehungen, Gomphus flavipes auf 17 STPE und 17 Zählstrecken in den Jahren 2028 und 2029 mit jeweils drei Begehungen, Aeshna viridis auf zwölf STPE und zwölf Zählstrecken in allen drei Jahren mit jeweils zwei Begehungen, Leucorrhinia pectoralis auf 24 STPE und 24 Zählstrecken in allen drei Jahren mit jeweils zwei Begehungen, Leucorrhinia caudalis auf zwölf STPE und 13 Zählstrecken in allen drei Jahren mit jeweils zwei Begehungen sowie Leucorrhinia albifrons auf 15 STPE und 17 Zählstrecken in allen drei Jahren mit jeweils drei Begehungen. Die Erfassungs- und Bewertungsmethodik richtet sich vollständig nach den Vorgaben von BfN und BLAK (2017). Methodische Anpassungen aus dem Monitoringdurchgang 2020 bis 2022 sind zur Sicherung der Vergleichbarkeit zu übernehmen. Alle vorgegebenen STPE und Zählstrecken sind zu untersuchen. Nicht mehr geeignete Teilflächen dürfen innerhalb der jeweiligen STPE durch besser geeignete Gewässerabschnitte ersetzt werden. Für neu hinzugekommene oder bislang nicht konkret abgegrenzte STPE sind geeignete Zählstrecken festzulegen. Abweichungen von Methodik oder Erfassungszeiträumen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Zu dokumentieren sind sämtliche Zielarten und sonstigen Libellenbeobachtungen einschließlich Art, Stadium, Individuenzahl, Geschlecht, Reproduktionshinweisen, Datum, Uhrzeit, Beobachter, Nachweistyp, Verhalten und Gewässer-ID sowie Negativnachweise der jeweiligen Zielart. Zusätzlich sind geeignete aktuelle und historische Nachweise Dritter zusammenzuführen. Alle Beobachtungen sind nach den Vorgaben des Auftraggebers in MultiBaseCS einzugeben und mit den bereitgestellten Ortsreferenzen zu verknüpfen. Die FFH-Bewertungen sind für jede Art und Monitoringfläche in der FFH-Monitoring-Cloud sowie in einer Excel-Datei mit sämtlichen Unterkriterien, Kriterien und Teilbewertungen zu erfassen. Die hierfür erforderliche Excel-Vorlage ist durch den Auftragnehmer auf Grundlage der Bewertungsschemata zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Weiterhin sind die aktuelle Monitoringkulisse und die Zählstrecken als GIS-Daten fortzuschreiben und für jedes Untersuchungsjahr mindestens fünf aussagekräftige Fotos je STPE anzufertigen. Der erste Zwischenbericht ist zusammen mit dem aktuellen Flächenshape, dem Datenbestand 2027 und der abgestimmten Excel-Vorlage bis zum 30. Oktober 2027 abzugeben. Der zweite Zwischenbericht einschließlich des Datenbestands 2027 bis 2028 ist bis zum 1. November 2028 vorzulegen. Bis zum 1. November 2029 sind ein wissenschaftlicher Endbericht, sämtliche MultiBaseCS- und Cloud-Daten, GIS-Daten, Bewertungsdateien und Fotodokumentationen vollständig zu übergeben. Der Endbericht ist gedruckt, als bearbeitbare Word-Datei und als PDF bereitzustellen; die digitalen Unterlagen sind auf Datenträger zu liefern. Der Auftragnehmer berichtet mindestens monatlich über den Bearbeitungsstand, holt erforderliche Zutrittsgenehmigungen eigenverantwortlich ein und hält die notwendigen personellen und zeitlichen Kapazitäten vor. Das im Angebot benannte Personal ist verbindlich und darf nur aus sachlichem Grund, mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und ohne Verschlechterung der bewerteten Teamqualität ausgetauscht werden.

    Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach deutschem Vergaberecht. Insbesondere finden die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB Anwendung. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärungen der Bieter. Darüber hinaus können Angebote gemäß den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften, insbesondere § 57 VgV, vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise im rechtlich zulässigen Umfang nachzufordern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Dies gilt, soweit die vergaberechtlichen Vorschriften, insbesondere § 56 VgV, einer Nachforderung zugänglich sind und kein zwingender Ausschlussgrund nach § 57 VgV entgegensteht. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Vergabeunterlagen

37 Dateien laut Portal · Stand 23.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
Anlage 2c - Endbericht Libellenmonitoring 2020-2022.pdfSonstiges4,2 MB
Anlage 2d - Auszug BfN&BLAK 2017 Libellen.pdfSonstiges257 KB
Anlage 2e - VORLAGE-Bewertung-EHZ-Amphibien-Reptilien.xlsxSonstiges24 KB
Monitoring-Zählstrecken-Libellen_20260921.gpkgSonstiges340 KB
Monitoringgebiete Libellen_20260921.cpgSonstiges5 B
Monitoringgebiete Libellen_20260921.dbfSonstiges50 KB
Monitoringgebiete Libellen_20260921.prjSonstiges403 B
Monitoringgebiete Libellen_20260921.qixSonstiges6 KB
Monitoringgebiete Libellen_20260921.qmdSonstiges2 KB
Monitoringgebiete Libellen_20260921.shpSonstiges275 KB
Monitoringgebiete Libellen_20260921.shxSonstiges1 KB
00_Hinweisblatt zu den Vergabeverfahren.pdfSonstiges157 KB
01_Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.pdfAnschreiben196 KB
02_Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis2,1 MB
03_Angebotsschreiben.docxAnschreiben27 KB
03_Angebotsschreiben.pdfAnschreiben146 KB
04_Preisblatt.pdfSonstiges83 KB
04_Preisblatt.xlsxSonstiges15 KB
05_Bewerbungsbedingungen_Europa.pdfAnschreiben111 KB
06_Allgemeine Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen153 KB
07_Datenschutzinformation.pdfSonstiges114 KB
08_Eigenerklärungen zur Eignung.docxFormular44 KB
08_Eigenerklärungen zur Eignung.pdfFormular193 KB
09_Erklärung Bietergemeinschaft.docxFormular22 KB
09_Erklärung Bietergemeinschaft.pdfFormular78 KB
10_Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz_UVgO_VgV.pdfFormular720 KB
11_Liste_Nachunternehmer.docxSonstiges24 KB
11_Liste_Nachunternehmer.pdfSonstiges100 KB
12-1_Referenzliste_bearbeitbar.pdfSonstiges73 KB
12-1_Referenzliste_bearbeitbar.xlsxSonstiges17 KB
12-2_Konzept-Übersichtstabelle_bearbeitbar.pdfSonstiges138 KB
12-2_Konzept-Übersichtstabelle_bearbeitbar.xlsxSonstiges19 KB
12_Eigenerklärung der Nachunternehmer.pdfFormular629 KB
13_Erläuterungen Zuschlagskriterien.pdfSonstiges131 KB
14_Haftungs- und Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe.pdfFormular159 KB
14_Haftungs- und Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe_bearbeitbar.docxFormular20 KB

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach deutschem Vergaberecht. Insbesondere finden die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB Anwendung. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärungen der Bieter. Darüber hinaus können Angebote gemäß den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften, insbesondere § 57 VgV, vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise im rechtlich zulässigen Umfang nachzufordern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Dies gilt, soweit die vergaberechtlichen Vorschriften, insbesondere § 56 VgV, einer Nachforderung zugänglich sind und kein zwingender Ausschlussgrund nach § 57 VgV entgegensteht. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

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