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Leistungsbeschreibung
Technik
Einsatzwagen Autobahn
(EWA BAB)
Beschaffungsjahr
2027
Polizei Berlin
Direktion Zentraler Service
Abt. Technik und Logistik
Referat Mobilitätsservice
Friesenstraße 16
10965 Berlin
Abt. Informations- und
Kommunikationstechnik
Referat Projektierung,
Betrieb, Planung
Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
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INHALTSVERZEICHNIS
1 Technisch – Organisatorische Forderungen ............................................................................. 1 1.1 Vorschriften .................................................................................................................. 1 1.2 Mitzuliefernde Unterlagen ............................................................................................. 1 1.3 Produktsicherheit .......................................................................................................... 2 1.4 Qualitätssicherung ........................................................................................................ 2 1.5 Technische Hinweise zur Funkvorrüstung ..................................................................... 3 1.6 Ausrüstung, Beistellteile ................................................................................................ 3 2 Allgemeine Fahrzeuganforderungen ........................................................................................ 3 2.1 Technische Fahrzeuganforderungen ............................................................................ 3 2.2 Materialanforderungen .................................................................................................. 4 2.3 Montagehinweise .......................................................................................................... 5 2.4 LED – Innenbeleuchtung .............................................................................................. 6 2.5 Ersatzteile ..................................................................................................................... 6 2.6 Crash – Versuche ......................................................................................................... 6 3 Fahrzeugart und Massen ......................................................................................................... 7 3.1 Kurzbeschreibung der Einsatzwagen Abschnitt (EWA BAB) ......................................... 7 3.2 Fahrzeugart .................................................................................................................. 7 3.3 Massen ......................................................................................................................... 7 4 Fahrgestell und Antrieb ............................................................................................................ 8 4.1 Fahrwerk....................................................................................................................... 8 4.2 Bremsanlage ................................................................................................................ 8 4.3 Bereifung ...................................................................................................................... 8 4.4 Lenkeinrichtung ............................................................................................................ 8 4.5 Antrieb .......................................................................................................................... 8 4.6 Kraftübertragung ........................................................................................................... 9 4.7 Getriebe und Schaltung ................................................................................................ 9 4.8 Außenbeleuchtung - Scheinwerfer ................................................................................ 9 4.9 Geräuschemissionen .................................................................................................... 9 4.10 Umweltaspekte ............................................................................................................. 9 4.11 Betriebsmittelbehälter/Akkumulator............................................................................... 9 4.12 Kraftstoffbehälter ........................................................................................................ 10 4.13 AdBlue® –Tank .......................................................................................................... 10 4.14 Leistungswerte ........................................................................................................... 10 5 Aufbau und Karosserie ........................................................................................................... 11 5.2 Türen und Klappen ..................................................................................................... 12 5.3 Scheiben..................................................................................................................... 12 5.4 Anhängeeinrichtung .................................................................................................... 12 5.5 Kennzeichenschilder ................................................................................................... 12 6 Inneneinrichtung .................................................................................................................... 13 6.1 Sitze ........................................................................................................................... 13 6.2 Insassenschutz ........................................................................................................... 13 6.3 Innenspiegel ............................................................................................................... 13 6.4 Bodenbelag ................................................................................................................ 13 6.5 Klimaanlage ................................................................................................................ 13 6.6 Heckscheibe ............................................................................................................... 14
Seite II Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 15.05.2026
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6.7 Scheibenwaschdüsen ................................................................................................. 14 6.8 Scheibenwischer ......................................................................................................... 14 6.9 Fensterheber .............................................................................................................. 14 6.10 Außenspiegel .............................................................................................................. 14 6.11 Rückfahrwarner .......................................................................................................... 14 6.12 Notfallausrüstung ........................................................................................................ 14 7 Anforderungen an den Ausbau............................................................................................... 15 7.1 Dachverkleidung ......................................................................................................... 15 7.2 Laderaumregal ........................................................................................................... 15 7.3 Tisch ........................................................................................................................... 17 7.4 Trenngitter .................................................................................................................. 17 7.5 LED-Wechselverkehrszeichen WeNipol 2 Vorrüstung................................................. 17 7.6 zu halternde Einsatzausrüstung .................................................................................. 17 8 Elektrische Anlage ................................................................................................................. 19 8.1 Schnittstelle ................................................................................................................ 19 8.2 Energieversorgung ..................................................................................................... 19 8.3 Tiefentladeschutz (TES) ............................................................................................. 20 8.4 Stromversorgungsanschluss Zusatzeinrichtungen ...................................................... 20 8.5 Kleinspannungssteckdosen ........................................................................................ 20 8.6 Laderaumbeleuchtung ................................................................................................ 21 8.7 Innenbeleuchtung ....................................................................................................... 21 8.8 Arbeitsscheinwerfer .................................................................................................... 22 8.9 Elektromagnetische Verträglichkeit ............................................................................. 22 8.10 Funkentstörung ........................................................................................................... 22 9 Unfalldatenspeicher ............................................................................................................... 23 9.1 Grundgerät ................................................................................................................. 23 9.2 Einbau Grundgerät ..................................................................................................... 23 9.3 Elektrischer Anschluss / Spannungsversorgung ......................................................... 24 9.4 Abgesetztes Bedienelement (UDS –Taster) ................................................................ 24 9.5 Datenschnittstelle zum Fahrzeug ................................................................................ 24 9.6 Signalanbindungen ..................................................................................................... 25 9.7 Firmware..................................................................................................................... 25 9.8 Signalaufzeichnung .................................................................................................... 25 9.9 Fahrzeugindividuelle Parametrierung .......................................................................... 26 9.10 Verplombung .............................................................................................................. 26 9.11 Ausleseschnittstelle .................................................................................................... 26 9.12 Gerätepass / Geräteinformationen .............................................................................. 27 9.13 Einbaudokumentation und Endabnahme .................................................................... 27 10 Lackierung und Beklebung ..................................................................................................... 28 10.1 Allgemeines ................................................................................................................ 28 10.2 Lackierung Fahrzeug .................................................................................................. 28 10.3 Folienbeklebung ......................................................................................................... 28 10.4 Beklebung ................................................................................................................... 30 11 Sondersignalanlage ............................................................................................................... 32 11.1 Optische Warneinrichtung ........................................................................................... 33 11.2 Akustische Warneinrichtung........................................................................................ 34 11.3 Anhaltesignalgeber (ASG) mit Yelp – Signal ............................................................... 34
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12 Videoaufzeichnungssystem .................................................................................................... 36 12.1 Betriebliche Forderungen ............................................................................................ 36 12.2 Technische Forderungen ............................................................................................ 37 12.3 Forderungen zum Datenschutz ................................................................................... 41 12.4 Auswertesoftware ....................................................................................................... 41 13 Funkvorrüstung ...................................................................................................................... 42 13.1 Hinweise zur Funkgerätetechnik ................................................................................. 42 13.2 Funkgerätehalterung ................................................................................................... 42 13.3 BSI – Sicherheitskartenlesegerät ................................................................................ 42 13.4 Bedienteilhalterung ..................................................................................................... 43 13.5 Verbindungskabel für Bedienteil ................................................................................. 43 13.6 Hauptschalter Funk ..................................................................................................... 43 13.7 Automatisches Abschalten .......................................................................................... 44 13.8 Besprechungseinrichtungen ....................................................................................... 44 13.9 Lautsprecher ............................................................................................................... 45 13.10 Vorrüstung für LTE / 5G – Router ............................................................................... 45 13.11 Funkantennen ............................................................................................................. 45 13.12 HF-Kabel Tetra ........................................................................................................... 46 13.13 Antennenanschlüsse .................................................................................................. 46 13.14 Stromversorgung der Funktechnik .............................................................................. 47 ........................................................................................................................ 48 14.1 Autoradio .................................................................................................................... 48 14.2 Freisprecheinrichtung für Mobiltelefone ...................................................................... 48 14.3 Anzeige- und Bediensystem für mobile Endgeräte ...................................................... 48 14.4 Möglichkeit der Datenlöschung im Mediensystem ....................................................... 49 15 Informationssicherheit und Datenschutz ................................................................................. 50 15.1 Funktion „Mobiler (Digitaler) Fahrzeugschlüssel“ ........................................................ 50 15.2 Online – Dienste ......................................................................................................... 50 15.3 Notrufsystem .............................................................................................................. 50 15.4 Sprachsteuerung ........................................................................................................ 50 16 Herstellererklärung ................................................................................................................. 51 Anlage 1: Beatmungsmaske (Beispiel) ................................................................................... 52 Anlage 2: Funkvorrüstung (Beispiel) ...................................................................................... 53 Anlage 3: Folienbeklebung und zusätzliche Warnmarkierung (Prinzipdarstellung) ................. 54 Anlage 4: Mitzuführende Einsatzmittel ................................................................................... 57 Anlage 5: Laderaumregal (Beispiel) ....................................................................................... 58 Anlage 6: FlashMax Stack ...................................................................................................... 59 Anlage 7: Weitwarnleuten ...................................................................................................... 60 Anlage 8: Pannenleitset ......................................................................................................... 60 Anlage 9: Tisch klappbar ........................................................................................................ 61 Anlage 10: LED-Wechselverkehrszeichen-Anlage des Typs WeNiPol II ................................ 62
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Technisch – Organisatorische Forderungen
1 TECHNISCH – ORGANISATORISCHE FORDERUNGEN
1.1 VORSCHRIFTEN
Alle Fahrzeugbaugruppen und -teile müssen nach bestehenden EU-Richtlinien ausgeführt werden.
Fehlen EU-Richtlinien, müssen die Vorschriften der FZV und StVZO, die Regelungen des
Vorschriften- und Regelwerks der DGUV (z. B. DGUV V 70 "Fahrzeuge") einschließlich UK Berlin
sowie der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien des Arbeitsschutzes und die
entsprechenden DIN-Normen bzw. VDE-Vorschriften eingehalten werden. Technische Richtlinien der BOS1 sind zu berücksichtigen. Sämtliche zum Einbau gelangenden Teile, die nach der FZV und
StVZO bauart- oder typgenehmigungspflichtig sind (z.B. elektronische/ elektrische Unterbaugruppen
nach UNECE R10 in der jeweils geltenden Fassung), müssen mit dem vorgeschriebenen
Genehmigungszeichen versehen sein.
1.2 MITZULIEFERNDE UNTERLAGEN
Aus dem Angebot müssen fahrzeugspezifische Kenndaten, Bauart, Beschaffenheit und Funktion
des Fahrzeuges und der polizeitechnischen Sonderausstattung (ptSa) eindeutig hervorgehen. Zur
Ergänzung der geforderten Daten sind technische Informationen, Skizzen oder Ausbauzeichnungen
mit Maßangaben, Angaben zur Befestigungsausführung der Inneneinrichtungen,
Prinzipdarstellungen oder Blockschaltbilder über die ptSa mit den Anschlussstellen an die
serienmäßige Fahrzeug-elektrik bereits dem Angebot beizufügen. Bei Lieferung der Fahrzeuge sind
die Unterlagen auf einem handelsüblichen Datenträger zu überlassen. Eine Weiterverarbeitung der
gelieferten elektronischen Daten mit einer MS-Office Anwendung muss möglich sein. Eine interne
Veröffentlichung der Daten ist zu gestatten. Mit jedem Fahrzeug sind durch den Auftragnehmer2 zu übergeben:
Sämtliche Unterlagen, welche für das Zulassungsverfahren, respektive die zweifelsfreie
Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge bei der zuständigen Behörde in Berlin erforderlich sind. In
Bezug auf das Abgasverhalten ist die Beibringung von Ausnahmegenehmigungen durch den
Auftraggeber ausgeschlossen.
Hierfür erforderliche Gutachten u. a. nach § 21 StVZO in Verbindung mit § 19 StVZO bzw.
Gutachten nach § 13 EG-FGV hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten zu veranlassen.
Erforderliche Gutachten müssen die technische Beschreibung der Fahrzeuge in dem Umfang
enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II erforderlich ist. Für
die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen
hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die erforderlichen Ergebnisse
erreicht wurden.
1 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben 2 Der Begriff „Auftragnehmer“ bezeichnet in diesem Dokument geschlechtsneutral eine natürliche oder juristische Person, die einen Auftrag zur Lieferung einer Ware oder einer Dienstleistung erhalten hat.
Seite 1 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026
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Technisch – Organisatorische Forderungen
eine deutschsprachige Bedienungsanleitung und ein Wartungsheft, die sich auch auf die von
Dritten bezogenen Aggregate und Baugruppen einschließlich der polizeitechnischen
Sonderausstattungen erstreckt.
eine Wiegekarte, die die Last jedes Rades des ausgebauten Fahrzeuges aufzeigt (Gewogen
wird das komplett aufgerüstete Fahrzeug, mit allen Betriebsstoffen, ohne Insassen und deren
persönliche Ausstattung)
Sicherheitshinweise
Außerdem sind der Polizei Berlin durch den Auftragnehmer für den polizeiinternen Gebrauch einmal
je Fahrzeugtyp kostenlos zusätzlich folgende Unterlagen in deutscher Sprache zu liefern:
Betriebsanleitungen, auch für die von Dritten bezogenen Aggregate und Baugruppen
einschließlich der polizeitechnischen Sonderausstattungen,
Anschlusspläne der elektrischen und elektronischen Zusatzausstattungen,
Ersatzteilunterlagen,
Stückliste über die zusätzlich eingebauten Bauteile mit Positionsnummern, Bauteilbezeichnung, Hersteller3, Artikelnummer, Bezugsquelle in tabellarischer Form,
Wartungsanweisungen. Alle Unterlagen müssen sowohl gedruckt, als auch digital im Format PDF4 geliefert werden.
1.3 PRODUKTSICHERHEIT
Nach dem Erkennen von Mängeln an eingebauten Systemen, Bauteilen und selbständigen
Einheiten, die die Betriebs- oder Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, hat der Hersteller des Fahrzeuges den Auftraggeber5 gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sofort schriftlich zu
benachrichtigen und Vorschläge zur Abhilfe mitzuteilen. Für daraus entstehende Nachteile haftet
der Auftragnehmer, sofern er nicht zugleich Hersteller des Fahrzeuges ist.
1.4 QUALITÄTSSICHERUNG
Für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die eine Typgenehmigung erfordern sowie für alle
eingebauten Systeme, Bauteile und selbständige Einheiten ist ein Qualitätsmanagementsystem
nachzuweisen. Es sind alle Forderungen der DIN EN ISO 9000 (oder gleichwertig) und die
Richtlinie 70/156 EWG zu erfüllen.
Zur Qualitätssicherung hat der Hersteller jedes Fahrzeug einer Endkontrolle (Lieferumfang,
Ausführung und Funktion) zu unterziehen. Das Ergebnis dieser Endkontrolle ist zu dokumentieren
(gemäß DIN EN ISO 9003 oder gleichwertig). Auf Verlangen ist den Beauftragten der Polizei Berlin
Einblick in diese Unterlagen zu gewähren.
3 Der Begriff „Hersteller“ bezeichnet in diesem Dokument geschlechtsneutral eine natürliche oder juristische Person, die ein Produkt mit ihrem Namen oder ihrem Warenzeichen kennzeichnet, die Produkteigenschaften zusichert und ggf. Leistungen im Rahmen von Gewährleistung oder Garantie zu erbringen hat (siehe §4 ProdHG). 4 Portable Document Format 5 Der Begriff „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Dokument geschlechtsneutral eine natürliche oder juristische Person, die einen Auftrag zur Lieferung einer Ware oder einer Dienstleistung vergeben hat.
Seite 2 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026
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Allgemeine Fahrzeuganforderungen
1.5 TECHNISCHE HINWEISE ZUR FUNKVORRÜSTUNG
Sofern Auftragnehmer und Hersteller des Fahrzeuges nicht identisch sind, wird empfohlen, sich für
den Einbau der Funkkomponenten die Genehmigung des Fahrzeugherstellers einzuholen.
Eine Prüfung der Funktionsfähigkeit aller Einbauten ist vor Auslieferung durchzuführen und zu
protokollieren. Dabei sind die Antennenmesswerte und sämtliche Überprüfungsroutinen mit
Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer einzutragen. Das Protokoll ist dem Auftraggeber
bei der Abnahme des Fahrzeuges auszuhändigen.
1.6 AUSRÜSTUNG, BEISTELLTEILE
Die Funkgeräte und Bedienteile sind in der Polizei Berlin vorhanden und nicht Gegenstand dieser
Beschaffungsmaßnahme, sofern ihre Lieferung in dieser Leistungsbeschreibung nicht explizit
gefordert wird. Dienstleistergeräte können nach schriftlicher Anmeldung des Bedarfes durch die
Polizei Berlin leihweise bereitgestellt werden. Alle sonstigen vorgegebenen
Ausrüstungsgegenstände können beim Auftraggeber besichtigt werden. Bei Bedarf können einige
Ausrüstungsgegenstände dauerhaft für die Auftragsbearbeitung zur Verfügung gestellt werden.
Dies ist 14 Tage nach Auftragserteilung schriftlich anzuzeigen.
Lieferverzögerungen, die aufgrund von nicht rechtzeitig angeforderten Ausrüstungsgegenständen
oder Beistellteilen entstehen, gehen voll zu Lasten des Auftragnehmers.
Die Gegenstände werden in Berlin bereitgestellt. Für einen evtl. Transport ist der Auftragnehmer
verantwortlich.
2 ALLGEMEINE FAHRZEUGANFORDERUNGEN
2.1 TECHNISCHE FAHRZEUGANFORDERUNGEN
In der Leistungsbeschreibung wird ein Polizeifahrzeug mit allen polizeitechnischen
Sonderausstattungen beschrieben. Aus der herstellerneutralen Beschreibung ergibt sich, dass bei
den technischen Forderungen nicht alle Maße, Werte und Eigenschaften verbindlich vorgeschrieben
werden können.
Für alle in der Leistungsbeschreibung genannten nationalen oder EU- Normen bzw. EG- Richtlinien
wird bezüglich der Anforderungen auch die gleichwertige Art zugelassen. Die Gleichwertigkeit muss
der Bieter durch geeignete Mittel (z.B. technische Beschreibung des Herstellers oder einen
Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle) mit ihrem Angebot nachweisen.
Rundfunkempfangsgeräte oder sonstige Unterhaltungseinrichtungen sind kein Bestandteil der
Leistungsbeschreibung, sofern sie nicht explizit gefordert werden. Sollte im multifunktionalen Einsatz
(z.B. Bordcomputer) der Verzicht auf diese Einrichtungen nicht möglich sein, ist der Verbleib im
Fahrzeug zulässig. Dabei sind die entsprechenden Bedarfspositionen zu berücksichtigen.
Seite 3 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026
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Allgemeine Fahrzeuganforderungen
2.2 MATERIALANFORDERUNGEN
Es sind ausschließlich asbestfreie Materialien zu verwenden. Außerdem sind nur umweltfreundliche
Produkte und Materialien anzubieten.
Insbesondere ist die Verwendung folgender Produkte unzulässig:
Produkte, deren Inverkehrbringen oder Verwendung nach den Vorschriften des europäischen
Gemeinschaftsrechts oder des deutschen Rechts aus Gründen des Umwelt- oder
Gesundheitsschutzes unzulässig sind,
Produkte, deren Transportverpackungen aus Karton nicht mindestens 80 Prozent (Masse)
recyceltes Material enthalten,
Farbmittel auf Schwermetallbasis,
Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger
Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder
durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch
Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind
anzuerkennen, wenn nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden
Kriterien des FSC erfüllt werden,
Baustoffe, sofern keine Verpflichtungserklärung des Herstellers darüber vorliegt, dass sie keine
teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe
enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden,
Holzschutzmittel, deren Wirkstoff/e nicht im Anhang I / IA der Richtlinie 98/8/EG für die
Produktart 8 (Holzschutzmittel) aufgenommen worden sind,
Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Korrosionsschutz,
Dichtungen, Kleber und Versiegelungen, die einen VOC (volatile organic compounds/ flüchtige
organische Verbindungen) -Gehalt über 3 Prozent des eingebauten Produkts nach 2004/42/EG
aufweisen,
unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren Ausgleichskonzentration
für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum überschreitet,
Bauteile aus PVC (Polyvinylchlorid), wie Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und
Dichtungsbahnen, Rohre, Kabelkanäle, Kabel, sofern
die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch eine Erklärung des
Herstellers nicht belegt ist,
die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften nicht mit einer Kennzeichnung
versehen sind und
keine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der betreffenden Branche zur Rücknahme
vorliegt.
Seite 4 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026
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Allgemeine Fahrzeuganforderungen
2.3 MONTAGEHINWEISE
Von den Einbauten und Nachrüstungen darf im Vergleich zum Serienfahrzeug grundsätzlich keine
erhöhte Gefahr für die Insassen z.B. durch scharfe Kanten und Profile ausgehen.
2.3.1 KORROSIONSSCHUTZ
Auf- und Ausbauarbeiten sind ausschließlich und nachweislich nach den Vorgaben der
Aufbaurichtlinien des jeweiligen Fahrzeugherstellers auszuführen. Grundsätzlich sind nach allen
Arbeiten am Fahrgestell bzw. Basisfahrzeug anfallende Bohrspäne zu entfernen, Kanten zu
entgraten und Hohlräume mit Wachs zu konservieren. Es sind ausschließlich die von dem
Fahrzeughersteller freigegebenen und verwendeten Konservierungsmittel zu verarbeiten. Schäden
an der vom Fahrzeughersteller vorgenommenen Konservierung infolge von Auf- und
Ausbauarbeiten sind mit dem vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Konservierungsmittel lokal
nachzubehandeln; ein sogenanntes „Overspray“ an Anbauteilen des Unterbodens und des
Fahrwerkes ist nicht zulässig und durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.
2.3.2 MECHANISCHE VERBINDUNGEN
Die Befestigung aller Einbauten und Nachrüstungen hat mechanisch sicher und für eine
Langzeitnutzung geeignet zu erfolgen. Schraubverbindungen sind mittels
Durchgangsverschraubung unter Verwendung geeigneter Unterleg- und Sicherungselemente oder
durch Nietmuttern herzustellen. Schrauben und Muttern sind in rostgeschützter Ausführung zu
verwenden. Alle Befestigungen müssen leicht zugänglich sein. Bei Bedarf sind Hutmuttern zu
verwenden, um Verletzungen vorzubeugen. Blechtreibschrauben dürfen nur an solchen Stellen
verwendet werden, an denen keine Verletzungsgefahr besteht, eine geringe Tragfähigkeit notwendig
ist und keine andere Möglichkeit der Befestigung gegeben ist.
2.3.3 ELEKTRISCHE VERBINDUNGEN
Leitungen und Kabel: Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, sind
Kabelstränge mit schwarzem bzw. grauem Außenmantel zu liefern. Alle Leitungen und Kabel sind
fest und vibrationsarm zu verlegen. Das Bündeln mit Klebe- oder Isolierband ist unzulässig. Es sind
Kabelbinder aus Kunststoff oder andere dauerhaft haltbare Mittel zu verwenden. Bei der Verlegung
im Fußraum bzw. unterhalb des Türschwellers sind die Leitungen und Kabel mit einem Trittschutz
und an diesen Stellen üblichen Belägen zu überdecken. Zwischen Anschluss und
Befestigungspunkten sind ausreichende Bewegungsschleifen als Längenreserve vorzusehen. Der
minimale Biegeradius von Leitungen und Kabeln ist, entsprechend den Herstellervorgaben, zu
berücksichtigen. Dies gilt im Besonderen für HF-Kabel. Öffnungen und Bohrungen, die der
Kabeldurchführung dienen, sind mit einem Kantenschutz zu versehen. Leitungen der
Sondersignalanlage dürfen nicht parallel zu den Leitungen der Funkanlage auf der gleichen
Fahrzeugseite verlegt werden. Die Leitungen der Funkanlage sind räumlich getrennt vom
fahrzeugeigenen Leitungsstrang in der Nähe der Karosseriemasse zu verlegen.
Seite 5 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026
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Allgemeine Fahrzeuganforderungen
Kabelbefestigungen: Kabelbefestigungen sind dauerhaft und vorzugsweise formschlüssig
anzubringen. Bei Richtungsänderungen sind vor und nach dem Bogen Kabelbefestigungen
anzubringen. Bei gerader Kabelführung sind ausreichend viele Befestigungspunkte vorzusehen.
Vorzugsweise sind Kunststoff-Ringschellen zu verwenden.
Verbindungstechnik: Für die elektrische Verbindung von Leitungen sind geeignete
Crimpverbindungen, Wärmeschrumpfverbinder oder Lötverbinder zu verwenden. Wärmeschrumpf-
und Lötverbinder sind dabei mit Heißluft und keinesfalls mit offener Flamme zu verarbeiten.
Aderenden an elektrischen Schraubverbindungen sind mit Aderendhülsen zu versehen.
Anschlusspunkte, die Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, sind durch geeignete Mittel vor Korrosion
zu schützen.
Stecker- und Buchsenmontage: Stecker und Buchsen sind nach den Montage- und
Anschaltanweisungen des Herstellers zu montieren.
Kennzeichnung: Eine dauerhafte gut lesbare sowie eindeutige Kennzeichnung aller elektrischen
Betriebsmittel, Kabel, Steckdosen und Schnittstellen mit wasserfesten, beschreibbaren,
abriebfesten und selbstlaminierenden Etiketten ist vorzunehmen. Die Beschriftung hat grundsätzlich
in Druckschrift, vorzugsweise in der Schriftart Arial (Fett / nicht kursiv) zu erfolgen.
Servicefreundlichkeit: Alle einzubauenden Baugruppen und Bauteile der polizeitechnischen
Sonderausstattung sind im Fahrzeug so anzuordnen, dass im Falle eines Defektes oder einer
Wartungsarbeit der Aus- und Einbau möglichst problemlos durchzuführen ist. Im Fahrzeughimmel
sind im Bereich von Kfz-Antennen Revisionsöffnungen zu berücksichtigen.
2.4 LED – INNENBELEUCHTUNG
LED-Lampen mit einem höheren Blauanteil sind zu vermeiden, grundsätzlich sind LED-Lampen mit
neutralweißem Licht mit einer Farbtemperatur zwischen 3.300 K und 5.000 K zu verwenden.
Die Lampen dürfen höchstens der Risikogruppe (RG) 1, besser RG 0 zugeordnet sein.
Bei der Auswahl von Leselampen ist darauf zu achten, dass diese entblendet sind, (z. B.
Prismenabdeckung). Die Möglichkeit des direkten Blicks in die LEDs aus kurzer Entfernung muss
vermieden werden.
2.5 ERSATZTEILE
Die Ersatzteilversorgung für die Fahrzeuge muss für die gewöhnliche Nutzungsdauer gewährleistet
sein.
2.6 CRASH – VERSUCHE
Nach Möglichkeit sind für die angebotenen Fahrzeuge Crash-Versuche mit polizeispezifischer
Ausrüstung und Beladung nachzuweisen. Werden für die Versuche Dummys verwendet, sind
sowohl solche zu verwenden, die von Gewicht, Größe und Körperaufbau denen eines
durchschnittlichen Mannes, als auch denen einer durchschnittlichen Frau entsprechen. Die
Versuchsergebnisse sind auf Anforderung zu übersenden.
Seite 6 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026
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Fahrzeugart und Massen
3 FAHRZEUGART UND MASSEN
3.1 KURZBESCHREIBUNG DER EINSATZWAGEN ABSCHNITT (EWA BAB)
Einsatzwagen Autobahn (EWA BAB) sind Einsatzmittel der Polizei zur Erfüllung der
Einsatzaufgaben. Es handelt sich um Fahrzeuge der Schutzpolizei für den
Bundesautobahnstreifendienst.
3.2 FAHRZEUGART
Mit dem Ziel einer besseren statistischen Vergleichbarkeit wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
eine Gliederung aller Personenkraftwagen nach Segmenten geschaffen. Die Eingruppierung der
Fahrzeuge erfolgt anhand optischer, technischer und marktorientierter Merkmale. Somit ist jeder
Fahrzeughersteller in der Lage seine Fahrzeuge ganz bestimmten Segmenten zuzuordnen.
Diese Segmente sind Grundlage für die Zuordnung der für diese Ausschreibung zugelassenen
Fahrzeugmodelle in der Funktion als Einsatzwagen Abschnitt (EWA BAB).
Folgende Fahrzeug-Segmente (nach KBA) sind zugelassen:
Utilities
Erläuterung:
Bei der Polizei des Landes Berlin werden nachfolgend aufgeführte Fahrzeugtypen diesem Segment
zugeordnet (beispielhaft):
Ford Transit Custom, Mercedes Vito, Peugeot Expert, Toyota Proace, VW T 7, Renault Trafic.
Die Liste der oben aufgeführten Fahrzeuge erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Bei
Unsicherheiten an der Zuordnung des angebotenen Fahrzeuges zu einem Segment sollte
Rücksprache mit dem Auftraggeber gehalten werden.
3.3 MASSEN
Zulässige Gesamtmasse : 3.500 kg (Fahrerlaubnis Klasse B)
Tatsächliche Zuladung nach erfolgtem Ausbau inklusive der Ausstattung gemäß Anlage 4:
Mitzuführende Einsatzmittel (ca. 165 kg) und sämtlicher Füll- und Betriebsstoffe (ohne Insassen) :
600 kg (z.B. 4 Einsatzkräfte je 120 kg, persönliche Ausrüstung je 30 kg).
Die zulässige Personenanzahl ist im Fahrbetrieb auf vier Personen zu beschränken.
3.3.1 GEWICHTSBILANZ
Eine Berechnung der Gewichtsbilanz ist dem Angebot beizufügen.
Die tatsächliche Zuladung ist nach Abschluss der Ausbauarbeiten durch ein Wiegeprotokoll einer
öffentlichen Waage nachzuweisen und vom amtlich anerkannten Sachverständigen einer
Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr im Gutachten zu dokumentieren.
Seite 7 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026
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Fahrgestell und Antrieb
4 FAHRGESTELL UND ANTRIEB
4.1 FAHRWERK
Elektronisches Stabilitätsprogramm als Fahrdynamikregelung zum Ausgleich des Giermoments,
automatische Antriebsschlupfregelung.
4.2 BREMSANLAGE
Bremsanlage gemäß EU-Verordnung 2018/858 und der ECE-Regelung Nr. 13.
Scheibenbremsen für Vorderachse, vorrangig Scheibenbremsen für die Hinterachse.
4.3 BEREIFUNG
Je ein Satz Sommer- und Winterräder mit lärmarmer und rollwiderstandsverminderter Bereifung,
mit Notlaufeigenschaften, vorzugsweise auf Stahlfelgen mit Radabdeckungen, nicht
laufrichtungsgebunden.
Bei der Bereifung sind die Grenzwerte für den Gehalt an insgesamt 8 polyzyklischen aromatischen
Kohlwasserstoffen (PAK) und Benzo(a)pyren (BaP) als Einzelsubstanz einzuhalten.
Abrollgeräusch (gerundet): L ≤ 72 dB(A)
Rollwiderstandsbeiwert: c ≤ 1,10 % R
Der Geschwindigkeits- Index der Winterbereifung ist entsprechend der bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs zu wählen.
Die Produktion der Reifen darf bei der Abnahme nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Reserverad als vollwertiges Austauschrad ist zu liefern.
4.4 LENKEINRICHTUNG
Hilfskrafteinrichtung (Servolenkung)
Lenkrad höhen- und möglichst auch längsverstellbar.
Wendekreis : ≤ 14 m
Anzahl Lenkradumdrehungen von Anschlag
zu Anschlag : ≤ 3,7
4.5 ANTRIEB
Der Fahrzeugantrieb ist so zu wählen, dass zum einen alle Forderungen und Leistungskriterien
erfüllt werden und zum anderen das Fahrzeug so emissionsarm wie möglich - möglichst unter
Verzicht auf die Verwendung fossiler Energieträger - genutzt werden kann. Zusätzlich muss bei jeder
Antriebsart gewährleistet sein, dass eine ausreichende Aufheizung des Fahrzeuginnenraumes
möglich ist. Beim Einsatz von Motorölen in den Fahrzeugen müssen diese Leichtlaufeigenschaften
aufweisen (entspricht SAE-Viskositätsklasse 0W30 oder 5W30).
Mit allen Antriebsarten ist unter allen Fahrbedingungen (städtisch, außerstädtisch, gesamt) eine
Mindestreichweite von 500 km pro Befüllung des Betriebsmittelbehälters/Akkumulators zu
garantieren.
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Fahrgestell und Antrieb
4.6 KRAFTÜBERTRAGUNG
Das Fahrzeug muss über einen permanenten Allradantrieb verfügen.
4.7 GETRIEBE UND SCHALTUNG
Getriebe mit automatisierten Schaltvorgängen.
4.8 AUßENBELEUCHTUNG - SCHEINWERFER
Das Fahrzeug ist mit Scheinwerfern in LED-Technik (für Abblend- und Fernlicht)
auszustatten.
4.9 GERÄUSCHEMISSIONEN
Standgeräusch : 84 db (A)
Fahrgeräusch : 76 db (A)
Bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen muss ein akustisches Warnsignal (Acoustic Vehicle
Alerting System) zum Schutz von Fußgängern gemäß Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates Nr. 540/2014, Anhang VIII installiert sein.
4.10 UMWELTASPEKTE
Bei Verwendung eines Verbrennungsmotors als Antrieb gilt:
Schadstoffarm, Abgasverhalten entsprechend der zum Zeitpunkt der vereinbarten
Fahrzeugübergabe gültigen Richtlinie.
Zum Zeitpunkt der vereinbarten Fahrzeugübergabe zulassungsfähige Abgaseinstufung. Kraftstoffverbrauch (WLTP)6, 7 : 12 l/100 km
Stickoxide NO 7 : 80 mg/km x Partikelmasse7 : 4,5 mg/km
Nichtmethan-Kohlenwasserstoffe NMHC7 : 68 mg/km CO Emission7 : 200 g/km 2
4.11 BETRIEBSMITTELBEHÄLTER/AKKUMULATOR
Zugang zum Lade- oder Befüllstutzen abschließbar.
Zum Abnahmetermin ist der Vorratsbehälter oder der Akkumulator des Fahrzeuges mit dem
entsprechenden Energieträger (z.B. Kraftstoff, Strom oder Gas) des Antriebes so zu befüllen oder
zu beladen, dass die maximale Reichweite erzielt werden kann.
Keine Beeinträchtigung des Fahrgast- oder Laderaums durch zusätzliche
Betriebsmittelbehälter/Akkumulatoren.
6 Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Prozedure 7 Im Rahmen der Angebotsabgabe sind die Emissionswerte für das Basisfahrzeug anzugeben.
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Fahrgestell und Antrieb
4.12 KRAFTSTOFFBEHÄLTER
Tankverschluss abschließbar.
Zum Abnahmetermin ist der Kraftstoffbehälter des Fahrzeuges voll zu betanken.
Keine Beeinträchtigung des Fahrgast- oder Laderaums durch zusätzliche Kraftstofftanks.
4.13 ADBLUE® –TANK
Gilt nur bei Verwendung der AdBlue®-Technik:
Tankverschluss abschließbar.
Zum Abnahmetermin ist der AdBlue®-Tank des Fahrzeuges voll zu befüllen.
4.14 LEISTUNGSWERTE
Die folgenden Leistungswerte müssen mit dem fertig ausgebauten Fahrzeug und einer Beladung
von 2 Personen (240 kg) inklusive der in Anlage 4: Mitzuführende Einsatzmittel aufgeführten
Ausrüstung erreicht werden.
Motorleistung : 120 kW
Beschleunigungszeit von 0 auf 100 km/h : 14 Sekunden
Höchstgeschwindigkeit : 160 km/h
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Aufbau und Karosserie
5 AUFBAU UND KAROSSERIE
Folgende Maße sind mindestens zu erfüllen (Maßbezeichnungen nach DIN 70 020 Teil 1)
5.1.1 AUßENMAßE
Radstand : ≥ 3.200 mm
Fahrzeuglänge : ≥ 5.140 mm
Bodenfreiheit (H 156): ≥ 120 mm
Das Fahrzeug sollte dazu mit langem Radstand konfiguriert werden.
5.1.2 INNENRAUMMAßE
Sämtliche Innenraummaße sollen so bemessen sein, dass es 4 Personen möglich ist, ohne
Beeinträchtigung des Komforts über einen längeren Zeitraum – auch mit persönlicher Ausstattung –
in diesem Fahrzeug Dienst zu tun.
Sitztiefe vorn (L 9): ≥ 480 mm
Sitztiefe 2. Sitzreihe (L 16): ≥ 450 mm
Schulterraum vorn (W 3): ≥ 1.350 mm
Schulterraum 2. Sitzreihe (W 4): ≥ 1.350 mm
Kopfraum Frontsitz (H 61): ≥ 940 mm
Kopfraum 2. Sitzreihe (H 63): ≥ 900 mm
5.1.3 LADERAUMMAßE
Es ist ausreichend Ladevolumen zu berücksichtigen, damit die Ausrüstungsgegenstände
entsprechend der Anlage 4: Mitzuführende Einsatzmittel sicher untergebracht werden können.
Die Laderaummaße sollten die nachfolgend genannten Werte nicht unterschreiten:
Laderaumtiefe (hinter dem Trenngitter): ca. 1.400 mm
Bodenbreite zw. Radkästen: ca. 1.200 mm
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Aufbau und Karosserie
5.2 TÜREN UND KLAPPEN
Vorne zwei Drehtüren, Schiebetür zum Fahrgastraum (mit Kindersicherung) auf rechter
Fahrzeugseite, Laderaumklappe nach oben öffnend.
Zentralverriegelung mit Sicherung für alle Türen und Klappen, bedienbar über Türschloss und
Fernbedienung (möglichst Funk). Keine Entriegelung des Fahrzeuges ohne aktive Benutzung des
Fahrzeugschlüssels. Die Zentralverriegelung ist so zu programmieren, dass nach Antritt der Fahrt
eine automatische Verriegelung aller Türen erfolgt.
Das Öffnen und Schließen aller Türen sollte mit einmaligem Drücken des Fernbedienungsknopfes
möglich sein.
3 vollwertige Schlüssel oder Schließsysteme mit Einschlüsselsystem für Tür-, Zünd- und
Schloss des Lade- oder Befüllstutzens.
Eine Öffnungsbegrenzung ist vorzusehen, sodass die Heckklappe nur bis zur Oberkante des
Fahrzeuges (Sondersignalanlage) öffnet.
Das Fahrzeug ist ohne elektrische Zuziehhilfe und ohne elektrischen Antrieb für die
Schiebetür und Heckklappe zu konfigurieren.
Höhe Laderaumklappe geöffnet (H 251): ≥ 1.800 mm
5.3 SCHEIBEN
Rundum Wärmeschutzverglasung.
Vorzugsweise Schiebefenster in der Schiebetür und der gegenüberliegenden Seitenwand.
Alle Scheiben ab der B-Säule sind zu verdunkelt zu konfigurieren oder zusätzlich von innen mit einer
bauartgenehmigten tiefschwarz getönten Sonnenschutzfolie, Fabr. 3M, Typ Scotchtint NR 20,
SMARL D 5020 (oder gleichwertig) zu bekleben.
5.4 ANHÄNGEEINRICHTUNG
Betriebsfertige Kugelkopfkupplung nach DIN 74058 mit Prüfzeichen.
Mindestanhängelast für einen gebremsten Anhänger 1.000 kg und für einen ungebremsten 500 kg.
Zulässige Stützlast am Kuppelpunkt min. 90 kg. Mindestens 12% Steigfähigkeit müssen
gewährleistet sein. 13-polige Steckdose, Ausführung und Kontaktbelegung nach DIN V 72570,
Belastbarkeit 20 A bei 12 V und entsprechend der StVZO mit einer zusätzlichen Kontrolle für
Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattet.
5.5 KENNZEICHENSCHILDER
Ein angelieferter Kennzeichenschildersatz ist unter Verwendung von Kennzeichenhaltern aus
Kunststoff (ohne Werbeaufdruck) zu montieren.
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Inneneinrichtung
6 INNENEINRICHTUNG
6.1 SITZE
Höhenverstellbare beheizbare Frontsitze mit verstellbarer Rückenlehne (möglichst stufenlos),
verstellbarer Lordosenstütze und Armlehnen, vorzugsweise AGR- geprüft, serienmäßiger,
atmungsaktiver Bezug.
Sitzkissen und Lehne müssen eine ausreichende Seitenführung gewährleisten. Konstruktion und
Werkstoffe der Sitze müssen der besonderen Beanspruchung genügen. Insbesondere muss das
Tragen der polizeispezifischen Standardausstattung am Gürtel (Funktionsgürtel) durch
Aussparungen und Anpassung der Sitzkonturen ohne Kollisionspunkte und Druckstellen möglich
sein.
3-er Fondsitzbank und –lehne (oder 3 Einzelsitze) in Fahrtrichtung mit Bezug aus Kunstleder oder
Material mit ähnlichen Eigenschaften (evtl. ist auch ein gut befestigter Schonbezug möglich), die
Rückenlehnen müssen sich einzeln und unabhängig voneinander umklappen lassen.
6.2 INSASSENSCHUTZ
Airbag und Seitenairbag für beide Frontinsassen
Dreipunkt-Automatik-Sicherheitsgurte für die Frontsitze und mindestens für die Außensitze im Fond
mit höhenverstellbaren oberen Gurtumlenkpunkten für alle Außensitze, Gurtstraffer für die
Frontsitze.
Die Gurtschlösser der Sitze müssen sich auch mit angelegter Pistole bedienen lassen und dürfen
sich nicht unbeabsichtigt öffnen. Die Funktion des Beckengurtes muss gewährleistet sein, der
Beckengurt darf nicht über die Ausrüstung des Funktionsgürtels laufen.
Verstellbare Kopfstützen für alle Sitze im Fahrgastraum.
Trennung zwischen Lade- und Fahrgastraum durch eine Kombination aus fester Trennwand und
Trenngitter (siehe Punkt 7.4)
6.3 INNENSPIEGEL
Als Innenspiegel ist ein serienmäßig lieferbarer großflächiger „Digitaler Innenspiegel“ in Verbindung
mit einer Kamera am Heck zu verwenden. Dieser soll den Blick für beide Frontinsassen nach hinten
auch bei unzureichender Sicht durch die Heckscheibe erleichtern, die Sicht auch bei schlechter Sicht
und Dunkelheit verbessern, den Blickwinkel nach hinten erweitern und das Einparken erleichtern.
6.4 BODENBELAG
Rutschfeste Gummipassformmatten, Fußraum vorn und durchgehender Gummibodenbelag oder
Abdeckung der Sitzschienen hinten.
6.5 KLIMAANLAGE
FCKW-freies Kältemittel, automatisch oder manuell regelbar.
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Inneneinrichtung
6.6 HECKSCHEIBE
Beheizbare Heckscheibe.
6.7 SCHEIBENWASCHDÜSEN
Nach Möglichkeit beheizbar.
6.8 SCHEIBENWISCHER
Vorne mit Intervallschaltung oder Regensensor und Wisch-Wasch-Automatik.
Scheibenwischer mit Waschfunktion für Heckscheibe (falls erforderlich).
6.9 FENSTERHEBER
Elektrisch vorne mit Einklemmschutz.
Vorhandene Komfortschaltungen, die das Öffnen und Schließen der Fenster mit der Bedienung der
Fernbedienung der Zentralverriegelung kombinieren, sind zu deaktivieren.
6.10 AUßENSPIEGEL
Elektrisch einstell- und beheizbar, asphärische Spiegel oder Zusatzspiegel mit Weitwinkelzone.
6.11 RÜCKFAHRWARNER
Ein Rückfahrwarner mit akustischer Anzeige der Entfernung vom Fahrzeug zu einem rückwärtigen
Hindernis ist zu liefern und entsprechend den Herstellervorschriften einzubauen.
Die Sensoren (horizontaler und vertikaler Wirkungswinkel jeweils ca. 90) sind am Fahrzeugheck an
der am weitesten hervorragenden Stelle so anzubringen, dass die gesamte Fahrzeugbreite
überwacht wird. Als Signalton ist ein Intervall-Warnton vorzusehen, dessen Intervalle beim
Näherkommen an ein Hindernis immer kürzer (bis zum konstanten Ton) werden. Als Messstrecke
ist ca. 1 m vom Fahrzeugheck vorzusehen.
6.12 NOTFALLAUSRÜSTUNG
6.12.1 WARNDREIECK
Ausführung als bauartgenehmigtes Warndreieck gemäß § 53a Abs. 1 i. V. m. § 22a StVZO. Die
Unterbringung erfolgt formschlüssig in der serienmäßigen Aufnahme.
6.12.2 VERBANDKASTEN
Erste-Hilfe-Material gemäß § 35h StVZO entsprechend der aktuellen DIN 13164:2022-02 (oder
gleichwertig). Die Unterbringung erfolgt sicher in der serienmäßigen Aufnahme.
6.12.3 WARNWESTE
Warnwesten gemäß § 53a Abs. 2 Nr. 3 StVZO entsprechend der Norm DIN EN ISO
20471:2013+A1:2016 (oder gleichwertig). Die Unterbringung erfolgt griffbereit in der serienmäßigen
Aufnahme.
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Anforderungen an den Ausbau
7 ANFORDERUNGEN AN DEN AUSBAU
7.1 DACHVERKLEIDUNG
Befestigungsschrauben und Verkabelungen der Sondersignalanlage, der Antennenanlage und der
LED-Wechselverkehrszeichen-Anlage müssen zugänglich sein.
7.2 LADERAUMREGAL
Im Laderaum ist ein Regal- System, HxBxT ca. 1.100x1262x1.400, einzubauen. Die untergliederten
Einbauten dienen zur Aufnahme bzw. individuellen Halterung der mitzuführenden
Ausrüstungsgegenstände (Anlage 4: Mitzuführende Einsatzmittel). Generell ist sicherzustellen, dass
jeder Ausrüstungsgegenstand möglichst lärmarm und crashresistent gehaltert wird. Die
Schubladenböden und Regalböden sind mit einem feingeriffelten Gummibelag vollflächig
auszulegen. Die Aufnahme bzw. Halterung für jeden Ausrüstungsgegenstand ist so auszuführen,
dass dieser individuell, d. h. ohne Entnahme weiterer Gegenstände, entnommen werden kann.
Schubladen sollten über rollengelagerte Teleskopauszüge verfügen und müssen eine
Transportsicherung in Form automatischer Verriegelung aufweisen. Lange „gefährliche“
Gegenstände (z.B. Brechstange, Schaufel) sind quer zur Fahrtrichtung zu positionieren, ggf. am
Trenngitter zu befestigen. Die Schubladen sind nach Möglichkeit an der Front mit Weitwarnfolie zu
versehen (sichtbar bei geöffneter Heckklappe).
Ein Vorschlag zur Aufteilung ist in Anlage 5: Laderaumregal (Beispiel) dargestellt; Details sind in
einer Baubesprechung abzustimmen.
7.2.1 WAFFENSICHERUNG
Im Laderaumregal sind zwei aufgerüstete Maschinenpistolen vom Typ MP 5 A 3 Z jeweils mit
Tragegurt, Rotpunktvisier, Weißlicht, zusätzlichem Handgriff vorne, sowie jeweils einer
Magazineinheit, bestehend aus zwei geklammerten Kurvenmagazinen, unterzubringen.
Die Waffen sollen auch in Abwesenheit der Fahrzeugbesatzung sicher aufbewahrt werden und
gegen unberechtigte Wegnahme gesichert sein.
Hierfür ist eine Schublade im Aufbewahrungssystem als Schließfach auszustatten:
Die Eigenschaften der Schublade sollten der DIN/EN 1143-1 (Stand Mai 1997, Oktober 2002,
Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012) entsprechen. Hierbei wäre sowohl eine verstärkte
abschließbare Klappe mit dreiseitiger Verriegelung, Doppelfalz des soliden Blechgehäuses und
Sicherheitsschloss, als auch ein Verschluss der Schublade mit innen montiertem Panzerriegel (DIN
6N029 oder DIN 6N026) samt Schließzylinder nach DIN 18252/DIN EN 1303,
Angriffswiderstandsklasse 1 denkbar.
Die Schublade muss sicher mit dem Geräteträger verbunden werden, z.B. durch innenliegende
Verschraubung. Eine Herausnahme des kompletten Schließfaches aus dem Geräteträger ist zu
verhindern.
Zur Unterbringung einer MP5 sind folgende Maße mindestens einzuhalten: Länge 520 mm, Breite
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Anforderungen an den Ausbau
300 mm und Höhe 185 mm (Eine Zugabe für die Sicherung gegen Stöße ist vorzusehen). Der
Innenraum des Schließfaches ist mit einer individuell angefertigten Einlage (vorzugsweise
Tiefziehteil, beflockt in der Farbe dunkelgrau) auszugestalten. Der Platz ist so aufzuteilen, dass die
Waffen mit allen Anbauteilen und den Magazineinheiten (je zwei geklammerte Kurvenmagazine)
sicher und formschlüssig untergebracht werden kann.
Die Waffen und die Magazine dürfen während des Transports ihre Lage zu den Wänden des
Schließfaches und zueinander nicht verändern (verrutschen) und müssen gegen Stöße ausreichend
geschützt sein. Eine Beschädigung der Waffen, der Visiereinrichtungen oder des Zubehörs durch
die Halterung oder Teile des Fahrzeugs muss ausgeschlossen sein.
Zu dem Sicherheitsschloss sind drei Doppelbartschlüssel (mit gleicher Nummerierung) erforderlich.
Alle herausnehmbaren Teile sind mit dem jeweiligen B-Kennzeichen des Fahrzuges dauerhaft zu
kennzeichnen.
Eine Lieferung von notwendigen Ersatzteilen und kompletten Systemen als Ersatzbedarf ist 10 Jahre
nach Auslieferung der Fahrzeuge zu garantieren.
Für ein passgenaues Verbauen kann temporär ein gebrauchsunfähiges Modell einer
Maschinenpistole MP 5 A 3 Z mit montiertem Zubehör und Magazineinheit zur Verfügung gestellt
werden.
7.2.2 KLAPPBAKEN
Im Laderaum ist für acht beigestellte Klappbaken (Horizont Art.Nr. 2562245) eine
Transporthalterung auf einem Auszug anzubringen.
Maße einer Bake: Breite: 245 mm, Höhe: 950 mm, Länge: 705 mm
(Anlage 6: FlashMax Stack).
7.2.3 FÜHRUNGSLICHTANLAGE
Im Laderaum sind für acht beigestellte Weitwarnleuchten (Horizont Art.Nr. 22236) einer
Führungslichtanlage Transporthalterungen auf einem Auszug anzubringen.
Maße zusammengeklappt: Breite 190 mm, Höhe 355 mm, Tiefe-Länge 90 mm.
(Anlage 7: Weitwarnleuten).
7.2.4 MOBILES LED – PANNENLEITSET
Ein beigestelltes mobiles Pannenleitset (Horizont Art.Nr. 25260) ist nach Absprache mit dem
Auftraggeber im Laderaum zu haltern. Die Ladeeinrichtung ist mittels Stecker und Zusatzsteckdose
(siehe Pos. 7.13) so an die Fahrzeugelektrik anzuschließen, dass eine Aufladung des Pannenleitsets
bei laufendem Motor erfolgt (Anlage 8: Pannenleitset).
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Anforderungen an den Ausbau
7.3 TISCH
Hinter dem linken Frontsitz ist ein einklappbarer Tisch vorzusehen (im eingeklappten Zustand darf
der Sitzraum der Fondinsassen nicht eingeschränkt werden), der bei stehendem Fahrzeug für
einfache Schreibtätigkeiten genutzt werden kann. Die Abmessungen sind derart auszulegen, dass
ein DIN A 4-Ordner aufgeklappt darauf abgelegt werden kann.
Der Klappmechanismus und die Tischgröße sind so auszulegen, dass bei Verwendung keiner der
Vordersitze verschoben werden muss (Anlage 9: Tisch klappbar).
7.4 TRENNGITTER
Trennung zwischen Lade- und Fahrgastraum durch eine Kombination aus fester Trennwand und
Trenngitter, um den unbefugten Zugriff von der Rücksitzbank auf Ausrüstungsgegenstände im
Laderaum zu verhindern. Das Trenngitter soll sich über den Bereich zwischen der Oberkante der
Rücksitzlehne der zweiten Sitzreihe und Fahrzeugdach erstrecken. Bei der Ausführung des
Trenngitters sind die Bestimmungen der DIN 75410 Teil 2 "Ladungssicherung auf
Straßenfahrzeugen; Ladungssicherung in Pkw, Pkw-Kombi und Mehrzweck-Pkw" zu beachten.
7.5 LED-WECHSELVERKEHRSZEICHEN WENIPOL 2 VORRÜSTUNG
Eine LED-Wechselverkehrszeichen-Anlage des Typs WeNiPol II ist zu liefern und unter
Durchführung sämtlicher Maßnahmen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft zu montieren. Die
Arbeiten umfassen die fachgerechte Erstellung und Anpassung der Dachkonstruktion, welche
spezifisch für die sichere Aufnahme des Systems ausgelegt sein muss. Zusätzlich ist die vollständige
elektrische Installation auszuführen, die neben der fachgerechten Leitungsverlegung auch die
Herstellung aller notwendigen Anschlusspunkte beinhaltet.
(Anlage 10: LED-Wechselverkehrszeichen-Anlage des Typs WeNiPol II).
7.6 ZU HALTERNDE EINSATZAUSRÜSTUNG
7.6.1 FEUERLÖSCHER
Zwei zu liefernde 2-kg-Pulverlöscher nach DIN 14406/DIN EN 3 Euronorm (oder gleichwertig) mit
Manometer; Montage erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber.
Als Halter sind nach Möglichkeit Universalhalter – passend für alle handelsüblichen 2-kg-
Pulverlöscher – zu verwenden.
7.6.2 ANHALTESTAB
Für den beigestellten Anhaltestab ist eine Halterung aus flexiblem Material im Bereich des rechten
Fußraums zu installieren. Durch die Anbringung des Anhaltestabes dürfen andere Bedienvorgänge
und die Bewegungsfreiheit der Insassen nicht behindert werden. Bestehende Ablagemöglichkeiten
sind so weit wie möglich zu erhalten.
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Anforderungen an den Ausbau
7.6.3 BEATMUNGSMASKE
Eine Taschen-Beatmungsmaske für Ersthelfer mit einem Einweg-Ventil und austauschbarem Filter
in Größe L (gemäß EU-Verordnung 2027/745) ist als Ergänzung zum Verbandkasten zu liefern
(Anlage 1: Beatmungsmaske (Beispiel)).
7.6.4 NOTHAMMER
Ein Nothammer mit Gurtschneider (TÜV/ GS geprüft) mit Halterung ist – für beide vorderen Insassen
gut erreichbar – anzubringen. Die Halterung des Nothammers ist anzuschrauben, eine
Klebebefestigung ist nicht zulässig.
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Elektrische Anlage
8 ELEKTRISCHE ANLAGE
8.1 SCHNITTSTELLE
Zur Gewährleistung des störungsfreien Datenaustauschs zwischen der Fahrzeugelektronik und den
Komponenten des polizeitechnischen Ausbaus ist eine CiA 447 (CANopen) Schnittstelle zu liefern.
Ist eine CiA 447 (CANopen) Schnittstelle durch die fahrzeugherstellende Firma nicht lieferbar, ist
eine Schnittstelle in Form eines parametrierbaren Sonder-Moduls (PSM) bzw.
Multifunktionssteuergerät (MMS) über CAN-Bus-Ansteuerung, die einen störungsfreien
Datenaustausch zwischen der Fahrzeugelektronik und nachträglich einzubauenden Komponenten
(z.B. Sondersignalanlage, Anhaltesignalgeber, UDS, elektronische Motorstartverriegelung bei 230V
AC-Fremdstromeinspeisung etc.) gewährleistet, betriebsbereit zu liefern.
8.2 ENERGIEVERSORGUNG
Der Generator und / oder das Batteriesystem müssen den Energiebedarf der gesamten Kfz-Elektrik,
der Sondersignalanlage und der Zusatzausstattungen decken.
Im Fahrzeug ist für die Versorgung von Zusatzausstattungen ein Anschlusspunkt mit 12V
Nennspannung bereitzustellen. Dieser muss auch bei abgestelltem und gesichertem Fahrzeug
funktionsbereit sein. Am Anschlusspunkt ist ausreichend Energie bereitzustellen, um die
Sondersignalanlage und gleichzeitig die Zusatzausstattungen mindestens zwei Stunden betreiben
zu können.
In Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist hierfür eine Zusatzbatterie zwingend erforderlich. Bei allen
anderen Antriebsvarianten kann diese bedarfsweise zum Einsatz kommen, wobei das Folgende gilt:
Als Batterietyp ist AGM zu wählen. Die Zusatzbatterie ist stand- und unfallsicher einzubauen. Die
Batteriepole sind mit Abdeckungen kurzschlusssicher zu gestalten. Wenn die Batterie im
Fahrzeuginnenraum eingebaut wird, ist sie rundum mit einer Kunststoffabdeckung zu kapseln.
Die Zusatzbatterie muss bei laufendem Fahrantrieb unter allen Betriebsbedingungen geregelt
geladen werden. Insbesondere auch dann, wenn die Fahrzeugbatterie vollständig geladen ist.
Hierzu muss bei Bedarf ein geeigneter DC-DC Wandler zum Einsatz kommen. Angeschlossene
Verbraucher, insbesondere die Signalanlage, müssen bei entladener Zusatzbatterie nach dem
Starten des Fahrantriebes sofort wieder einsatzbereit sein. Andernfalls ist die Signalanlage unter
Verwendung eines Tiefentladeschutzes an die Starterbatterie anzuschließen.
Für die Zusatzbatterie ist ein Ladepunkt mit Abdeckung an einer mechanisch geschützten, aber gut
erreichbaren Stelle im Fahrzeuginnenraum zu installieren. Die Leitung vom Ladepunkt zum Pluspol
der Batterie ist mit 30A abzusichern. Der Ladepunkt ist mit einem Stecker des Herstellers Anderson
Power Products, Typ SB50 schwarz, zu versehen.
Unmittelbar vor Auslieferung sind alle Batterien im Fahrzeug in den vollen Ladezustand zu
versetzen.
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Elektrische Anlage
8.3 TIEFENTLADESCHUTZ (TES)
Sofern die Bedarfsabschaltung nicht durch die fahrzeugeigenen Systeme geregelt wird, ist zwischen
dem Anschlusspunkt und der Zusatzausstattung ein Tiefentladeschutz (z.B. Votronic Battery
Protector 100 oder gleichwertig) mit Vorsicherung einzubauen, der die elektrische Verbindung zu
den Verbrauchern im Bedarfsfalle trennt, um die Tiefentladung der Batterie zu verhindern. Der TES
muss sich nahe dem Anschlusspunkt zur Batterie befinden (kurze Anschlussleitungen). Die
Leitungen müssen einen ausreichenden Querschnitt aufweisen, um Spannungseinbrüche am TES
zu verhindern. Die Signalisierung des Abschaltvorganges erfolgt durch eine rot blinkende LED im
Sichtbereich beider Frontinsassen.
Ansprechverzögerung : ca. 12 … 15 sec
Einschaltpunkt : 12,8 … 13 V
Abschaltpunkt (Trennung) : 10,8 … 11,5 V
Stromaufnahme (ohne LED) : 3 mA
Die Schaltleistung ist der maximalen Stromentnahme anzupassen.
8.4 STROMVERSORGUNGSANSCHLUSS ZUSATZEINRICHTUNGEN
Der Stromversorgungsanschluss vom TES zur Zusatzausstattung ist mit Kfz-Leitungen des Typs
FLK und Sicherungsdosen für Flachstecksicherungen (z.B. Merit, Artikelnr. 150203 mit
Zentralstecker oder gleichwertiger Art) herzustellen. Die Stromkreise sind einzeln abzusichern. Eine
selektive Dimensionierung der Sicherungen und der Leitungsquerschnitte ist durchzuführen.
8.5 KLEINSPANNUNGSSTECKDOSEN
Alle Steckdosen sind so anzuschließen, dass eine Stromentnahme ständig möglich ist. Vorhandene
Steckdosen können verwendet werden.
8.5.1 12 V POWER – STECKDOSEN
6 Stück Einbausteckdosen mit Abdeckung (Powersteckdosen) 2-polig, 12 V / 10A, über einen
Sicherungsautomaten schaltbar, sind im Bereich
1x Armaturenbrett
1x im Bereich des Klapptisches
2x im Laderaumregal (nur bei Motorlauf)
2x für Arbeitsscheinwerfer (Laderaum + Bereich der Schiebetür)
einzubauen und betriebsbereit anzuschließen.
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Elektrische Anlage
8.5.2 STECKDOSEN USB
Zwei USB- Mehrfachsteckdosen mit Deckel und den Anschlussmöglichkeiten Power Delivery 3.0
USB-C (min. 30W) und Quick Charge 3.0 USB-A (min. 18W) sind im Bereich
1x Armaturenbrett
1x im Bereich des Klapptisches
einzubauen und betriebsbereit anzuschließen.
Der Ruhestrom soll 5 mA nicht überschreiten. Sie sind als Ladesteckdosen zu kennzeichnen.
8.6 LADERAUMBELEUCHTUNG
Zusätzliche über Ein-/Ausschalter schaltbare Lampen (LED) zur Beleuchtung des Laderaumes. Zwei
im Bereich Dachhimmel und zwei links/rechts auf halber Höhe befestigt. Die Lampen sollen beim
Schließen der Laderaumklappe automatisch abgeschaltet werden. Um die Adaption der Augen bei
nächtlichen Tätigkeiten auf der Autobahn zu unterstützen, ist eine dimmbare Beleuchtung mit
Speicherfunktion der letzten Helligkeitseinstellung erforderlich.
2 abschaltbare Außenfeldleuchten (LED) an der Heckklappe (innen) verbaut. Automatische
Abschaltung bei geschlossener Heckklappe.
8.7 INNENBELEUCHTUNG
Jeweils eine dimmbare Leuchte in LED-Technik, weißes Licht, (z.B. Resolux 140 oder gleichwertig)
zur Beleuchtung des Fonds.
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Elektrische Anlage
8.8 ARBEITSSCHEINWERFER
Ein mobiler LED-Arbeitsscheinwerfer, 12V /15 Watt, Schutzart IP 6K9K und IP X7, geschützt gegen
Verpolung und Überhitzung, Lichtleistung 600 lm / 650 clm Drehwinkel: 180°, Hersteller Hella, Typ
Mega Beam LED, Best.-Nr.: 1GM 996 136-241 (oder gleichwertig), mit Magnetfuß, ca. 3,0 m
hochflexiblem Anschlusskabel inklusive Stecker für 12V-Powersteckdose, ist betriebsbereit zu
liefern und im Laderaum zu haltern, jeweils eine Power- Steckdose im Laderaum und im Bereich der
Schiebetür sind vorzusehen.
8.9 ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT
Die gesamte elektrische Anlage muss gegen elektromagnetische Beeinflussung durch innere und
äußere Störquellen sicher sein. Hierzu ist die Regelung UN/ECE R10 in der jeweils gültigen Form
entsprechend der letzten Änderung und die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor
Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV) und DGUV-V 15 "Elektromagnetische
Felder" zu beachten.
Es ist sicherzustellen, dass sämtliche zusätzlich eingebauten und angeschlossenen Geräte weder
ungewollte HF-Störungen abstrahlen noch durch Störmodulationen das Kfz-Bordnetz negativ
beeinflussen. Die Einschränkungen, Auflagen oder Einbauvorschriften des Fahrzeugherstellers
entsprechend der Erklärung über die elektromagnetische Verträglichkeit sind zu berücksichtigen.
8.10 FUNKENTSTÖRUNG
Eine Funkentstörung entsprechend den internationalen Richtlinien CISPR 25 (DIN EN 55025) und
IEC/CISPR 12 (DIN EN 55012) oder gleichwertig ist vorzunehmen.
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Unfalldatenspeicher
9 UNFALLDATENSPEICHER
9.1 GRUNDGERÄT
Kienzle UDS AT PRO, Typ 3165 (oder gleichwertig), mit E-Zulassung (ECE R10) zum Verbau und
Einsatz in Kraftfahrzeugen. Bei Verwendung alternativer Unfalldatenspeicher sind die
nachstehenden Anforderungen und die Kompatibilität zur bestehenden UDS AT Software der Firma
Kienzle Argo GmbH zu gewährleisten.
Für den Daten- und Manipulationsschutz müssen die Unfalldaten geräteseitig verschlüsselt und
fälschungssicher abgespeichert werden. Eine Extraktion der Unfalldaten aus dem Gerät darf nur mit
spezieller Software, die eine Authentifizierung (Dongle o.ä.) erfordert, möglich sein.
Das Gerät muss die Möglichkeit bieten, die Firmware mittels Update zu aktualisieren.
Die Stromversorgung muss über einen Anschluss an das Fahrzeug- Bordnetz sichergestellt werden.
Eine Spannungsversorgung per interner Batterie ist nur für ein interne Echtzeituhr zulässig. Das
Gerät muss die Möglichkeit bieten, die elektrischen Anschlüsse mittels Plombierung vor
Manipulation zu schützen.
Es muss die Möglichkeit gegeben sein, Fahrdaten und Signalinformationen vom Fahrzeug sowohl
über eine diskrete Verkabelung, als auch über einen Signalabgriff aus einem CAN-Bus System
(CiA447 oder wenn nicht verfügbar: Fahrzeug-CAN) aufzeichnen zu können.
Folgende Signale müssen vom Gerät ohne externe Sensorik aufgezeichnet werden können:
-
Längs-, Quer-, und Vertikalbeschleunigungen bis +/- 100g, Messfrequenz min. 800Hz
-
Achsrotationsdaten bis +/- 500°/s, Messfrequenz min. 800Hz
-
Zeit (batteriegepufferte Echtzeituhr)
-
automatische Erfassung von Kollisionen und kritischen Fahrereignissen
-
Geo-Koordinaten der automatisch erfassten Ereignisse (externe Antenne vorgeschrieben)
-
statistische Erfassung der Fahrzeugnutzung wie Zündungswechsel
Das Gerät muss außerdem die Möglichkeit bieten, mittels abgesetztem Bedienteil (Taster) jederzeit
eine manuelle Ereignisspeicherung auszulösen.
Das Gerät muss fahrzeugspezifisch parametrierbar sein. Die fahrzeugindividuelle Parametrierung
muss sich als Dokumentdatei (xps oder pdf) generieren und auch drucken lassen.
9.2 EINBAU GRUNDGERÄT
Alle zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe gültigen Herstellervorgaben (z.B. Installations- und
Montageanleitung) sind zwingend einzuhalten! Der Einbau darf nur von einer herstellergeschulten
und autorisierten Fachkraft durchgeführt werden.
Einbauort und Einbauposition müssen den Vorgaben des Geräteherstellers sowie ggf. weiteren
Vorgaben des Auftraggebers, z.B. nach Abstimmung etwaiger Vorschläge in einer Baubesprechung,
entsprechen. Hierfür soll ein Vorschlag seitens des Auftragnehmers gemacht und einvernehmlich
abgestimmt werden.
Seite 23 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026
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Unfalldatenspeicher
Das Gerät ist im Fahrzeuginnenraum bodennah, auf ebener, fester und vibrationsarmer Fläche so
nah wie möglich der Fahrzeugmitte zu verbauen. Es müssen rechte Winkel eingehalten werden.
Eine wetter- und flüssigkeitsgeschützte Lage ist obligatorisch.
Die Montage muss kraftschlüssig ausgeführt werden, damit mögliche Unfallszenarien nicht zu
Störungen der Datenaufzeichnung, zur Zerstörung des Geräts oder zum Datenverlust führen und /
oder sich das Gerät aus seiner Halterung / aus seiner Einbauposition löst. Das Gerät muss ohne
Zuhilfenahme von Trennwerkzeugen wieder demontierbar sein. Eine Montage mit technischen
Klebstoffen ist nicht zulässig.
Der Einbauort ist so zu wählen, dass eine mechanische Beeinflussung / Beaufschlagung, z.B. durch
lose Ausrüstungsgegenstände und / oder eng angrenzende sonstige technische Einbauten,
ausgeschlossen ist. Dabei ist auf ausreichenden Abstand zu anderen Einbauten zu achten.
Störungen durch elektromagnetische Einflüsse, wie z. B. Ladegerät, Spannungswandler, oder
unnötige Vibrationen sind ebenfalls wirksam zu verhindern. Zudem sind keinerlei
spannungsführende Kabel direkt am oder auf dem Gerät zu verlegen. Gerät und Auslesekabel
müssen ohne Demontage von Bauteilen mittels Werkzeug sowie frei von mechanischen Einflüssen
sein und sind entsprechend erkennbar zu kennzeichnen.
9.3 ELEKTRISCHER ANSCHLUSS / SPANNUNGSVERSORGUNG
Das Gerät ist über das fahrzeugseitige Bordnetz (12V/24V) in der Art mit Strom zu versorgen, dass
es nicht durch Batterietrennschalter, durch entladene Zusatzbatterien o.ä. zu einem
Spannungsabfall und damit zum Abschalten des Gerätes kommen kann.
9.4 ABGESETZTES BEDIENELEMENT (UDS –TASTER)
Das abgesetzte Bedienelement des Gerätes ist an einer Stelle zu verbauen, die im Blickfeld beider
Frontinsassen schnell, einfach und gefahrlos erreicht werden kann. Zu bevorzugende Optionen
hierfür sind u. a. die Armaturentafel, im Bereich der Sondersignalbedieneinrichtung, die
Mittelkonsole in der Schalttafel oder sonstige Stellen, die schnell und einfach zu erfassen und zu
erreichen sind. Das Bedienelement ist gemäß den Herstellervorgaben zu befestigen.
Die Einbaulage ist so auszuführen, dass keine Flüssigkeiten in das Bedienelement eindringen und
sich dort sammeln können. Der Einbauort und die Umgebungsbedingungen sind mit dem
Auftraggeber im Rahmen der Baubesprechung abzustimmen.
Die Möglichkeit der Datenlöschung mittels des abgesetzten Bedienelements ist zu deaktivieren.
9.5 DATENSCHNITTSTELLE ZUM FAHRZEUG
Das Gerät ist für die Aufzeichnung von Fahrzeugdaten gemäß der nachfolgenden Chronologie mit
dem Fahrzeug zu verbinden.
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Unfalldatenspeicher
Anbindung via:
-
CiA447 (CANopen) Schnittstelle (bevorzugte Option)
-
fahrzeugspezifischer CAN-Bus (Option)
-
diskrete Verkabelung
9.6 SIGNALANBINDUNGEN
Aufzeichnung von Geo-Koordinaten mittels internem GNSS-Empfänger nach Absprache mit dem
Auftraggeber.
9.7 FIRMWARE
Das Gerät ist mit der zum Zeitpunkt der Endabnahme des Fahrzeugs aktuellsten Firmware und dem
fahrzeugspezifischen Setup je nach Anschlussart auszuliefern. Das Setup für das Grundgerät sowie
etwaige noch erforderliche Funktionsmodule sind nach Abschluss der Konfiguration im Gerät
abzuspeichern.
9.8 SIGNALAUFZEICHNUNG
Signale, die nicht über die Anbindung zu 1. oder 2. (siehe Pos. 9.5 Datenschnittstelle zum Fahrzeug)
aufgezeichnet werden können, sind über die Option der diskreten Verkabelung (mindestens 8
Zusatzeingänge) anzubinden. Hierfür ist ein entsprechendes Sonder-Setup für die Berücksichtigung
der Sondereingänge Blaulicht und Einsatzhorn zu verwenden.
Nachfolgend aufgeführte Signale samt Bezeichnungen sind für die Aufzeichnung als jeweils
einzelnes Eingangssignal einzurichten. Andere als die u. g. Bezeichnungen werden nicht akzeptiert.
-
Zündung*
-
Geschwindigkeit*
-
Drehzahl (wenn Verbrennungsmotor)
-
Gaspedalstellung
-
Lenkwinkel
-
Bremslicht*
-
Blinker links*
-
Blinker rechts*
-
Standlicht bzw. Tagfahrlicht
-
Abblendlicht*
-
Fernlicht*
-
Rückfahrlicht*
-
Warnblinkanlage
-
Blaulicht*
-
Einsatzhorn*
Die Aufzeichnung der vorgegebenen Signale ist bei Anschluss via CiA447/CAN sicherzustellen. Die
mit *gekennzeichneten Signale sind bei diskreter Verkabelung sicherzustellen.
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Unfalldatenspeicher
Der Anschluss des Blaulichtes und des Einsatzhorns ist so zu realisieren, dass eine Aufzeichnung
nur bei korrekter Funktion erfolgt.
Eine Aufzeichnung darf für diese Statuseingänge nicht erfolgen, wenn:
-
Blaulicht defekt und Schalter Bedieneinheit Sondersignalanlage betätigt
-
Blaulicht und akustisches Sondersignal defekt und Schalter Bedieneinheit
Sondersignalanlage betätigt.
Bei der Erfassung des Eingangssignals der jeweiligen Tonfolgeanlage (Einsatzhorn) muss der
Anschluss an das Gerät in der Art erfolgen, dass die gesamte wahrnehmbare Laufzeit des Signals
(3,0 ± 0,5 Sekunden nach DIN 14610) im Gerät erfasst wird.
Der Kalibrierfaktor (Wegimpulszahl) ist über eine definierte Kalibrierungsstrecke von mindestens
100m oder durch ein Diagnose-System für Fahrtenschreiberanlagen auf einem Rollenprüfstand zu
ermitteln.
Es ist ein Nachweis der Funktionsfähigkeit der Eingangssignale, z.B. mittels Testfahrt, manueller
Abspeicherung und Datenausdruck anzufertigen und in der Einbaudokumentation abzubilden.
9.9 FAHRZEUGINDIVIDUELLE PARAMETRIERUNG
Das Gerät ist auf das Fahrzeug, in dem es eingebaut ist, explizit und gemäß Herstellervorgabe
einzumessen. Es ist sicherzustellen, dass der km-Stand des Gerätes dem des Fahrzeuges nach der
Parametrierung entspricht.
Besondere Parametereinstellungen
Stillstands-Ereignisse speichern: aktivieren
Sensor Selbsttest: aktivieren
Speicherlöschung: deaktivieren
Stoppereignis in Statistik speichern : aktivieren
Benachrichtigungs-Schwelle : 225
Geschwindigkeitsüberschreitung Statistik: deaktivieren
Signalwechsel Statistik 1 - 3: aktivieren
9.10 VERPLOMBUNG
Das Gerät und / oder die elektrischen Anschlussverbindungen sind nach dem Einbau und der
abschließenden fahrzeugindividuellen Parametrierung zu verplomben. Maßgeblich sind die zum
Zeitpunkt der Endabnahme gültigen Herstellervorgaben.
9.11 AUSLESESCHNITTSTELLE
Die Ausleseschnittstelle ist ohne Demontage von Bauteilen gut erreichbar, geschützt, leicht
erkennbar und gekennzeichnet zu installieren. Das Auslesekabel muss so verlegt werden, dass eine
frei verfügbare Länge von mindestens 600mm – gemessen ab dem USB-Stecker – für den
Anschluss an ein Auslesegerät genutzt werden kann. Das Auslesekabel ist sicher zu befestigen und
dauerhaft mit einem Etikett mit der Aufschrift „UDS“ sichtbar zu kennzeichnen.
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Unfalldatenspeicher
Die Verwendung von zusätzlichen Kabelverlängerungen oder USB-Steckdosen ist ausgeschlossen.
9.12 GERÄTEPASS / GERÄTEINFORMATIONEN
Zur eindeutigen Identifikation der Unfalldaten zum Fahrzeug müssen Merkmale wie das
Behördenkennzeichen (Zulieferung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen) sowie die korrekte
Fahrgestellnummer (VIN) in den Systemdaten des Gerätes abgelegt werden. Der Einbauort des
Gerätes sowie der Ort der Ausleseschnittstelle ist in den Kommentarfeldern im Gerät einzutragen.
9.13 EINBAUDOKUMENTATION UND ENDABNAHME
Ein entsprechender Nachweis ist den Fahrzeugunterlagen bei Auslieferung des Fahrzeugs
beizufügen. Das Gerät ist gemäß der Checkliste des Herstellers zu übergeben. Eine Dokumentation
des Einbaus und der internen Einstellungen ist in geeignetem Umfang in gedruckter und digitaler
Ausführung den Fahrzeugunterlagen bei Auslieferung beizufügen. Ein Ausdruck des Gerätepasses
ist als Nachweis über die fahrzeugindividuelle Parametrierung bei Endabnahme des Fahrzeuges zu
übergeben.
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Lackierung und Beklebung
10 LACKIERUNG UND BEKLEBUNG
10.1 ALLGEMEINES
Es sind handelsübliche Farben und Lacke zu verwenden, die wasserlöslich, schwermetallfrei,
witterungs-, chemikalien- und alterungsbeständig sind.
10.2 LACKIERUNG FAHRZEUG
Innen und außen serienweiß.
10.3 FOLIENBEKLEBUNG
Vorab sind ein Beklebungsentwurf und die Datenblätter der verwendeten Folien zu liefern. Dieser
Beklebungsentwurf ist vom Auftraggeber freizugeben.
Die verwendeten Folien müssen lichtecht, formstabil und waschstraßen- und hochdruckreinigerfest
sowie für die Verklebung auf flachen und leicht gebogenen Untergründen geeignet sein. Die Folien
müssen im jeweiligen Garantiezeitraum eine dauerhafte Haltbarkeit am Fahrzeug sicherstellen. Es
darf weder ein alterungsbedingtes Ablösen erfolgen, noch ein unbefugtes Entfernen möglich sein.
Die Folien müssen in diesem Zeitraum rückstandslos und ohne Lackschäden entfernt werden
können. Das beschriebene äußere Erscheinungsbild richtet sich nach den Erkenntnissen der VESBA8-
Studie, eine Prinzipdarstellung findet sich in Anlage 3: Folienbeklebung und zusätzliche
Warnmarkierung (Prinzipdarstellung).
Die Folienbeklebung besteht aus den folgenden Farben bzw. Elementen:
10.3.1 GELB
Leuchtgelbes Markierungsmaterial (fluoreszierende, retroreflektierende Folie, vergleichbar
RAL 1026, „Neongelb“ mit Reflektionswerten nach ECE R-104, Rückstrahlklasse D) oder
leuchtgelbes Markierungsmaterial (fluoreszierende Folie, vergleichbar RAL 1026, „Neongelb“).
10.3.1.1 LINIENMARKIERUNG „AUFFÄLLIGE MARKIERUNG“
Um die Erkennbarkeit des Fahrzeugs bei Tag zu erhöhen, ist eine Linienmarkierung anzubringen.
Diese soll möglichst horizontal und vertikal in einer Lage angebracht sein, die mit der Form, dem
Aufbau, der Bauart und den Betriebsbedingungen des Fahrzeugs vereinbar ist. Ansonsten müssen
die Markierungen so eng wie praktisch möglich der Außenlinie des Fahrzeugs folgen. Die
Gesamtlänge der am Fahrzeug horizontal angebrachten auffälligen Markierung muss mindestens
70% der Gesamtbreite bzw. Gesamtlänge des Fahrzeugs betragen. Die auffällige Markierung muss
in möglichst geringem Abstand von den Enden des Fahrzeugs, bis zu 600 mm von jedem Ende des
Fahrzeugs, angebracht sein. Eine Anbringung unterhalb von 250 mm über dem Boden ist
8 Verbesserte Erkennbarkeit von Streifenfahrzeugen auf Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen Schriftenreihe der deutschen Hochschule der Polizei, 2013
Seite 28 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026
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Lackierung und Beklebung
unzulässig. Der obere Teil muss so hoch wie möglich angebracht sein. Die Ausrichtung der seitlichen
auffälligen Markierungen muss möglichst parallel zur Längsmittelebene des Fahrzeugs bzw. so eng
wie praktisch möglich der Außenlinie des Fahrzeugs folgen. Die hinteren und vorderen auffälligen
Markierungen müssen möglichst eng der Außenlinie des Fahrzeugs folgen. Auffällige Markierungen
gelten als durchgehend, wenn die Abstände zwischen nebeneinander angeordneten Teilen so
gering wie möglich sind und nicht mehr als 50% der kürzesten Länge eines solchen Teils betragen.
10.3.1.2 RÜCKSTRAHLER
Um das Vorhandensein des Fahrzeugs anzuzeigen, ist am Heck ein gleichschenkliges Dreieck,
dessen Spitze nach oben zeigt und dessen Seitenlänge etwa 2/3 der Fahrzeugbreite beträgt,
anzubringen. Das Trapez ist, in Abhängigkeit vom jeweiligen Fahrzeugmodell, mit seiner Grundlinie
auf Höhe der unteren heckseitigen Linienmarkierung anzubringen. Die Markierung soll so tief wie
möglich, muss jedoch mindestens 250 mm über dem Boden angebracht sein.
10.3.1.3 KONTURMARKIERUNG HECK
Um die Erkennbarkeit im Heckbereich zu erhöhen, ist eine gelbe Konturmarkierung gemäß ECE
R- 104 (z.B. ORAFOL ORALITE VC 104+ oder gleichwertig) als Umrandung des Rückstrahlers in
50 mm Breite anzubringen.
10.3.2 VERKEHRSBLAU
Verkehrsblaue, nicht reflektierende Folie (Farbton RAL 5017) mit glänzender Oberfläche.
Die Folie ist am Seitenbereich des Fahrzeuges konturangepasst zwischen den Linienmarkierungen
über die gesamte Fahrzeuglänge, im verfügbaren Platz vertikal zentriert, im Heckbereich zwischen
dem Rückstrahler und der leuchtgelben Markierung und im Frontbereich großflächig zwischen der
Linienmarkierung zu verkleben.
10.3.3 WEIß
Weißes retroreflektierendes Markierungsmaterial mit Reflektionswerten nach ECE R-104,
Rückstrahlklasse C, jeweils angebracht auf der verkehrsblauen Folie.
10.3.3.1 WEIßE STREIFENMARKIERUNG (GAP´S)
Für die Anzeige der horizontalen Abmessungen des Fahrzeugs ist eine Streifenmarkierung (GAP´s)
vorzusehen. Das Maß für die Streifenmarkierung beträgt L=90 mm x B=30 mm, der Abstand
zwischen den einzelnen Streifen beträgt 15 mm. Die Streifenmarkierung ist möglichst über die
gesamte Länge bzw. Breite des Fahrzeugs anzubringen. Eine Anbringung unterhalb von 250 mm
über dem Boden ist unzulässig.
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Lackierung und Beklebung
10.3.3.2 KENNZEICHNUNG
Schriftzug "POLIZEI" aus Einzelbuchstaben auf rechter und linker Fahrzeugseite sowie vorne und
hinten, Höhe der Buchstaben 175 mm, weiße Folie mit Reflektionswerten nach ECE R-104,
Klasse C.
Sollte aus Platzgründen die Verwendung des Schriftzuges mit Buchstabenhöhe 175 mm nicht
möglich sein, sind als Buchstabenhöhe noch 155 mm oder 140 mm zulässig.
Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, ist zwischen dem Schriftzug und anderen reflektierenden Folien
ein vertikaler Abstand von 5/7 der Schrifthöhe und ein horizontaler Abstand von 6/7 der Schrifthöhe
einzuhalten.
Schriftart: ARIAL, Versalschrift.
10.3.3.3 TELEFONSYMBOL
Telefonsymbol und Notruf, auf rechter und linker Fahrzeugseite, im hinteren Bereich, Höhe der
Buchstaben 80 mm, Retroreflektierend nach Rückstrahlklasse ECE R-104 Klasse „D“ oder nicht
reflektierend und Schutzlaminat.
10.4 BEKLEBUNG
10.4.1 POLIZEISTERNE
Je Fahrzeug werden zwei Polizeisterne ( 150 mm) angeliefert. Diese sind mittig auf der blauen
seitlichen Folie anzubringen. Je nach Lage des Schriftzuges „POLIZEI“ sind die Polizeisterne mittig
auf den vorderen Drehtüren oder mittig auf den hinteren Türen anzubringen.
10.4.2 REIFENDRUCK
Vorgeschriebener Reifendruck als Aufkleber an der Innenseite der Klappe vor dem Lade- oder
Befüllstutzen.
10.4.3 ENERGIETRÄGER (Z.B. KRAFTSTOFF, STROM ODER GAS)
Vorgeschriebener Energieträger (komplette Bezeichnung – z.B. „SUPER BLEIFREI “), bei
Verbrennungsmotoren ergänzt durch die Symboldarstellung nach EU-Direktive 2014/94/EU und DIN
EN 16942 als Aufkleber oberhalb des Lade- oder Befüllstutzens auf dem Außenblech. Schriftart:
ARIAL, Höhe ca. 20 mm, Farbe der Schrift je nach Untergrund.
10.4.4 MAXIMALE ZULADUNG
Im Bereich der Frontinsassen und der Heckklappe (innen) ist je ein Aufkleber mit Angabe der
zulässigen Nutzlast des Fahrzeuges (zulässige Gesamtmasse abzüglich der Masse des fertigen,
ausgebauten Fahrzeuges entsprechend Pos. 3.3) als Aufkleber (schwarze Schrift auf gelbem
Grund) gut sichtbar anzubringen.
Der Aufkleber soll eine Angabe zur max. Zuladung beinhalten.
Seite 30 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026
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Lackierung und Beklebung
10.4.5 FAHRZEUGHÖHE
Im Sichtbereich der Frontinsassen ist ein Aufkleber mit Angabe der Fahrzeughöhe als Aufkleber
(schwarze Schrift auf gelbem Grund) gut sichtbar anzubringen.
10.4.6 ZUSÄTZLICHE BEDIENEINRICHTUNGEN
Alle zusätzlich eingebauten Schalter, Taster und Kontrollleuchten sind durch Beschriftung bzw.
Symbole (schwarz auf weißem Grund) eindeutig zu kennzeichnen.
Seite 31 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026
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Sondersignalanlage
11 SONDERSIGNALANLAGE
Sämtliche zum Einbau und Betrieb der Einrichtung benötigten Bauteile, Kabel und Kleinteile sind zu
liefern.
Alle Elemente der Sondersignalanlage sind den Vorgaben der herstellenden Firma entsprechend
anzuschließen und zu verbinden.
In Kopfhöhe der Insassen darf der Schalldruckpegel im Innenraum bei Betrieb der Rundum-
Tonkombination 80 dB (A) nicht überschreiten.
Dies ist im Bedarfsfall durch eine zusätzliche Schalldämmung zu gewährleisten.
Die Einhaltung eines Überlebensraumes nach Überschlag ist zu gewährleisten.
Bedienungsgrundsätze:
Die Bedieneinheit der Sondersignalanlage ist so im Fahrzeug zu platzieren, dass sie von beiden
Frontinsassen bedient werden kann.
Sämtliche Funktionen müssen optisch kontrollierbar, Fehlfunktionen sollten zusätzlich noch
akustisch registrierbar sein. Bei einem Tastenbedienfeld müssen die Tasten funktional
gegeneinander verriegelt sein, so dass nicht zwei Tasten gleichzeitig gedrückt werden können, die
sich von der Funktion ausschließen. Die Ansteuerung und Bedienung sämtlicher zur
Sondersignalanlage gehörenden Teile muss über eine Bedieneinheit möglich sein.
Die Bedieneinheit für die Sondersignalanlage muss folgende Schaltkombinationen haben:
- Aus (RKL ausgeschaltet, keinerlei Signalabstrahlung über die Lautsprecher der
elektronischen Warneinrichtung).
- RKL eingeschaltet, Hupe weiterhin über den Hupenkontakt des Lenksäulenkombischalters
zu betätigen.
- RKL eingeschaltet. Bei Betätigung des Hupenkontaktes des Lenksäulenkombischalters
erfolgt der Ablauf einer Tonfolge über die Lautsprecher der elektronischen Warneinrichtung.
- RKL eingeschaltet und kontinuierliche Signalabstrahlung der Tonfolgen über die
Lautsprecher der elektronischen Warneinrichtung.
Für die Testfunktion ist ein zusätzlicher Taster vorzusehen. Folgender Testablauf ist vorgeschrieben:
-
Zündung ein.
-
Testtaster wird gedrückt und in Taststellung gehalten.
-
Alle beschriebenen Schaltkombinationen der Bedieneinheit können mit verringerter
Lautstärke getestet werden und müssen auch in der dort beschriebenen Art und Weise
funktionieren.
- Bei Loslassen des Testtasters erklingt das Signalhorn jederzeit in Normallautstärke.
Die Kontrollleuchte des Bediengerätes ist als Funktionskontrolle anzuschließen.
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Sondersignalanlage
Die Anlage besteht aus den folgenden Elementen:
11.1 OPTISCHE WARNEINRICHTUNG
11.1.1 DACHBALKEN VORN
Entsprechend § 22a Nr. 11 StVZO bauartgenehmigte optische Signalanlage in Balkenform für
Dachaufbau.
Jeweils eine Kennleuchte in LED-Technik mit hoher Farbsättigung und hoher Lichtfrequenz mit
blauer Lichthaube rechts und links.
Dach- und Mittelteil verkehrsblau (RAL 5017).
(zusätzlich mit Arbeitsscheinwerfer siehe 12.1)
11.1.2 DACHBALKEN HINTEN MIT SIGNALGEBER UND BLINKLEUCHTEN
Entsprechend § 22a Nr. 11 StVZO bauartgenehmigte optische Signalanlage in Balkenform für
Dachaufbau.
Jeweils eine Kennleuchte in LED-Technik mit hoher Farbsättigung und hoher Lichtfrequenz mit
blauer Lichthaube rechts und links.
Signalgeber für gelbe Lichtschrift in LED-Technik im Dachbalken integriert (siehe 10.3.2)
Zusätzlich sollten Blinkleuchten für die Fahrtrichtungsanzeige und Warnblinkanlage im Dachbalken
integriert sein.
11.1.3 FRONTBLITZLEUCHTEN
In einer Höhe von ca. 900 mm über der Fahrbahn (Rückspiegelhöhe eines normalen Pkw) sind zwei
bauartgenehmigte LED-Blitzleuchten mit Abstrahlrichtung nach vorne im Kühlergrill anzubringen.
Die Kühlwirkung für den Fahrzeugmotor ist weiterhin sicherzustellen.
Beide Frontblitzleuchten sind so an die Bedieneinheit anzuschließen, dass sie nur bei
eingeschalteten und funktionsfähigen Rundumkennleuchten der Warnanlage auf dem Dach
leuchten.
Ein zusätzlicher Schalter für die Frontblitzleuchten ist nach Absprache mit dem Auftraggeber neben
der Bedieneinheit einzubauen und anzuschließen. Er soll folgende Funktion haben:
- Die beiden Frontblitzleuchten, die bei Betätigung der Bedieneinheit zusammen mit den RKL
auf dem Dach eingeschaltet werden, können mittels dieses Schalters aus- und wieder
eingeschaltet werden. Der eingeschaltete Zustand ist den Frontinsassen zu signalisieren.
- Beim erneuten Einschalten der RKL auf dem Dach sollen die Frontblitzleuchten wieder
leuchten.
Seite 33 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026
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Sondersignalanlage
11.1.4 HECKKLAPPEN – WARNLEUCHTENANLAGE
In die Unterseite der Heckklappe ist außen rechts und links je eine bauartgenehmigte LED- Blitz-
leuchte einzubauen. Die Blitzleuchten sollen bei eingeschalteten Rundumkennleuchten der
Sondersignalanlage und geöffneter Heckklappe automatisch aktiviert werden. Eine zusätzliche
Kontrollleuchte für die Funktion der LED-Blitzleuchten ist im Bereich der Bedieneinheit der RTK
vorzusehen.
11.2 AKUSTISCHE WARNEINRICHTUNG
Warneinrichtung nach DIN 14610 (Schalldruck in 3,5 m Entfernung und freier Schallausbreitung
120 dB(A)), Lautsprecher nach vorne und möglichst auch ein Lautsprecher nach hinten gerichtet.
Keine Abstrahlung der Klangfolge bei defekten Rundumkennleuchten oder wenn einer der
Lautsprecher defekt ist,
Möglichkeit der Sprachdurchsage (Vorrang gegenüber Warnsignal) über ein zusätzliches Mikrofon
mit Halter.
Die Lautsprecher sind so anzubringen, dass eine mechanische Beschädigung während der Fahrt
nicht auftreten kann und ein möglichst guter Schutz vor Spritzwasser gegeben ist.
11.3 ANHALTESIGNALGEBER (ASG) MIT YELP – SIGNAL
Die Bedieneinheit des ASG ist im direkten Sichtfeld der Frontinsassen anzubringen; die visuelle
Kontrolle der Statusanzeige und ergonomische Bedienbarkeit des ASG ist zu gewährleisten.
11.3.1 ANHALTESIGNAL NACH VORN MIT YELP – TON
Signalgeber für rote Lichtschrift in LED-Technik, vorrangig mittig hinter der Frontscheibe auf dem
Armaturenbrett mit automatisierter Auf- und Zustellung, alternativ integriert in die Sonnenblende,
ohne Blendwirkung in Richtung Innenraum, mit Signalbild "STOPP POLIZEI" in Spiegelschrift mit
einem in Fahrtrichtung gerichteten roten Doppelblitz im Wechsel mit dem Signalbild „STOPP
POLIZEI“ (2 x rot, 1 x „STOPP“, 1 x „POLIZEI“).
Bei Aktivierung des Signals (Signalbild "STOPP POLIZEI" und roter Doppelblitz) nach vorne und
Betätigung eines zusätzlichen Schalters oder bei Betätigung des Hupenkontaktes soll der Ablauf
einer Tonfolge des Anhaltehorns (Yelp-Ton) über die Lautsprecher der elektronischen
Warneinrichtung erfolgen.
Es muss sichergestellt sein, dass das Anhaltesignal und das Anhaltehorn (Yelp-Ton) nicht
gleichzeitig mit den blauen Kennleuchten betrieben werden können.
Seite 34 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026
[Seite 39]
Sondersignalanlage
11.3.2 ANHALTESIGNAL NACH HINTEN
Signalgeber für gelbe Lichtschrift in LED-Technik integriert im hinteren Blaulichtbalken.
Die Funktion des heckseitigen Anhaltesignalgebers (ASG) ist als Informationsgeber mit den
nachfolgend aufgeführten Texten und Symbolen in LED- Matrix- Darstellung zu erweitern; die
Ansteuerung erfolgt über die Bedieneinheit des ASG:
-
„Bitte folgen“ – „follow me“
-
„JEDŹ ZA MNĄ“ (polnisch bitte folgen)
-
Doppel-Richtungspfeil links (linksseitiger Pfeil blinkend, rechtsseitiger Pfeil statisch)
-
Doppel-Richtungspfeil rechts (rechtsseitiger Pfeil blinkend, linksseitiger Pfeil statisch)
-
„STAU“ (Text blinkend)
-
„UNFALL“ (Text blinkend)
-
„KOLONNE“ – „ACHTUNG“ (Text alternierend)
-
„UEBER“ – „BREITE“ (Text alternierend)
-
„GLAETTE“ (Text blinkend)
-
„EIS“ (Text blinkend)
-
„OEL“ (Text blinkend)
-
„GASSE“ – „BILDEN“ (Text alternierend)
-
„NICHT“ – „ÜBERHOLEN“ (Text alternierend)
-
„GEFAHR“ (Text blinkend)
Seite 35 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026
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Videoaufzeichnungssystem
12 VIDEOAUFZEICHNUNGSSYSTEM
Die aufgeführten Forderungen zum Videoaufzeichnungssystem sind einschließlich der
Forderungen in allen Unterpunkten mindestens zu erfüllen.
Lieferung und betriebsfertiger Einbau eines Videoaufzeichnungssystems zur Dokumentation von
Anhalte- und Kontrollvorgängen. Das System im Fahrzeug besteht aus einer Kamera zur Aufnahme
in Fahrtrichtung, einer Aufzeichnungseinheit, einem Farbmonitor für Live-Ansicht und
Systeminformationen sowie den Bedien- und Anzeigeelementen.
Das Videoaufzeichnungssystem ist auch im Fahrbetrieb auf Störungsfreiheit zu prüfen. Bei
auftretenden Störungen sind geeignete technische Gegenmaßnahmen anzuwenden.
12.1 BETRIEBLICHE FORDERUNGEN
Das gewählte Aufzeichnungsverfahren muss hinsichtlich Bildqualität, Aufzeichnungsdauer und
Speicherkapazität den aktuellen Anforderungen der Beweissicherung genügen.
Es sind folgende Funktionsmerkmale sicherzustellen:
Automatische Löschung der Aufnahmen nach einer vorgegebenen Zeit (z. Zt. 24 Stunden)
Keine Wiedergabe- und Löschmöglichkeit für aufgezeichnete Daten am Aufzeichnungsgerät
Dauerhafte Genauigkeit der Systemzeit durch geeignete technische Lösung (z.B. Funkuhr,
GNSS)
Aktivierung des Systems durch Einschalten der Spannungsversorgung des Fahrzeuges
Automatisches Abschalten des Systems, wenn die Spannungsversorgung des Fahrzeuges län-
ger als 30 Minuten ausgeschaltet ist und keine Aufzeichnung läuft (nachtriggerbar)
Statusanzeige durch eine grüne Leuchtanzeige in folgenden Anzeigearten: o Anlage in Bereitschaft : Anzeige dauerhaft leuchtend o Aufnahme aktiv : Anzeige blinkend
Fehleranzeige nach Eigendiagnose durch eine rote Leuchtanzeige
Manuelles Starten und Beenden der Aufnahme durch Betätigung eines kombinierten Video-
Start/Stopp-Tasters in der Farbe GRÜN
Voraufnahme mit einer Aufnahmezeit von 60 Sekunden
Bei laufender Aufzeichnung keine Aufzeichnungsunterbrechung, wenn die Spannungsversor-
gung des Fahrzeuges ausgeschaltet, der Schlüssel entfernt oder das Fahrzeug verriegelt wird
Signalisierung der Videoaufzeichnung in Aufnahmerichtung der Kamera durch eine ROTE, hell
blinkende Leuchtanzeige
Separate Ein- und Ausschaltmöglichkeit für den Farbmonitor durch einen Taster.
Signalisierung des Schaltzustandes „EIN“ für den Monitor durch eine GELBE Leuchtanzeige.
Seite 36 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026
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Videoaufzeichnungssystem
Ein LED- Arbeitsscheinwerfer ist als integrativer Bestandteil der Sondersignalanlage zu liefern.
Folgende Vorgaben sind hierbei zu erfüllen: o Ausleuchtung eines Bereiches vor dem Fahrzeug, der für die Kontrolle eines angehaltenen
Fahrzeuges erforderlich ist; Gegenverkehr darf nicht geblendet werden o Automatisches Einschalten für die Dauer der Aufnahme, wenn die Fahrstufenwahl in Stel-
lung Parken und das Standlicht eingeschaltet ist. o Kein Ausschalten des Arbeitsscheinwerfers, wenn während der Aufnahme die Spannungs-
versorgung des Fahrzeuges ausgeschaltet, der Schlüssel entfernt, das Standlicht ausge-
schaltet oder das Fahrzeug verriegelt wird o Ausschalten des Arbeitsscheinwerfers bei Einlegen einer Fahrstufe o Priorisiertes Ein- und Ausschalten des Arbeitsscheinwerfers beim Schalten über die Bedie-
neinrichtung der Signalanlage o Manuelles Ein- und Ausschalten muss auch unabhängig von der Videoaufzeichnung mög-
lich sein und der Arbeitsscheinwerfer muss sich ebenfalls mit Einlegen einer Fahrstufe ab-
schalten.
Vollständige Kompatibilität zwischen Aufzeichnungsgerät und Auswerteplatz
Die Software zur Nutzung und Archivierung muss in ausreichender Anzahl von Lizenzen für alle
Auswerteplätze (z. Zt. 10 Plätze) im Lieferumfang enthalten sein.
12.2 TECHNISCHE FORDERUNGEN
Alle Komponenten müssen für den Einsatz in Kraftfahrzeugen geeignet sein.
Die Stromkreise der Videoeigensicherungsanlage sind einzeln abzusichern. Die Sicherungen
sind an gut zugänglicher Stelle zu montieren und eindeutig zu beschriften. Ein Sicherungswech-
sel ist ohne Demontage anderer Bauteile zu ermöglichen.
Bei Ein- und Ausschaltvorgängen muss eine signaltechnische Beeinflussung anderer Kompo-
nenten (z.B. Sondersignalanlage, Funk, Kfz-Elektrik) ausgeschlossen sein.
Alle Schnittstellen sind als Steckverbindung zu liefern.
Vor unbefugter Wegnahme geschützter verdeckter Einbau des Aufzeichnungsgerätes bei
gleichzeitig guter Erreichbarkeit zum Datenträgeraustausch durch berechtigte Personen. Die
Forderung ist erfüllt, wenn das Aufzeichnungsgerät bei Hineinsehen in den Fahrgastraum nicht
sichtbar ist und der Zugriff nur von den vorderen Sitzen aus, durch den Laderaum oder einen
abschließbaren Zugang von den hinteren Sitzen aus erreichbar ist. Bei der Verwendung von
Schlössern ist auf eine robuste Ausführung für harte Einsatzbedingungen zu achten. Alle
Schlösser sind gleichschließend auszuführen. Es sind mindestens 2 Schlüssel je Aufzeich-
nungsgerät und 10 Ersatzschlüssel zu liefern.
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Videoaufzeichnungssystem
Verhinderung des direkten Zugriffs auf den Austauschdatenträger ohne Berechtigung.
Das Zertifikatsmanagement (Verschlüsselung und Signatur) der vorhandenen Auswertetechnik
an allen örtlich auseinanderliegenden Auswerteplätzen (z. Zt. 10 Plätze) wird vom Auftragneh-
mer ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber um die erforderlichen Ergänzungen erwei-
tert. Ist die Kompatibilität zu den bisher verwendeten Auswertesystemen der Polizei Berlin (Fa.
Ternica systems, Trajet) nicht gegeben, so ist ein funktionierendes Auswertesystem mit mindes-
tens 10 Lizenzen kostenfrei zu liefern und auf den Auswerterechnern der Polizei Berlin betriebs-
bereit zu installieren. Diese Arbeiten sind vor Fahrzeugauslieferung beim Auftraggeber vor Ort
durchzuführen.
Die technischen Mindestanforderungen und die Anforderungen für einen komfortablen Betrieb
an die PC-Technik der Auswerteplätze sind im Angebot anzugeben.
12.2.1 BEDIEN- UND ANZEIGEELEMENTE
Bedienelemente und Leuchtanzeigen müssen für die Frontinsassen in normaler Körperhaltung
sichtbar und gut erreichbar sein.
Eine Kombination des Video-Start/Stopp-Tasters mit den Statusanzeigen ist zulässig.
Eine Kombination des Tasters und der Funktionsanzeige für den Farbmonitor ist zulässig.
Die rote Leuchtanzeige zur Signalisierung der Videoaufzeichnung in Aufnahmerichtung muss
sich im Kameragehäuse oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Kamera befinden. Die An-
zeige muss bei Tag und Nacht aus einer Entfernung von 10m erkennbar sein.
Alle Leuchtelemente sind in LED-Technik auszuführen.
Die Bedienelemente (Taster) sind mit einer Auffindbeleuchtung in einer Frontabmessung von
ca. Ø 18 … 22mm zu liefern und eindeutig zu beschriften oder mit Piktogrammen zu versehen.
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Videoaufzeichnungssystem
12.2.2 KAMERA
horizontaler Öffnungswinkel ≥ 110°. Der Öffnungswinkel muss eine auswertbare Aufnahme bis
zu einer Entfernung von mindestens 10 m und einer Breite von ca. 5 m vor dem Fahrzeug, aus-
gehend von der Fahrzeugmitte ermöglichen
High Dynamic Range
Auflösung mindestens 1920 x 1080 Pixel bei einer Bildrate von 25fps
Anbringung an der Frontscheibe oben in dem vom Scheibenwischer gereinigten Bereich. Das
Kameragehäuse ist mit einer Halterung zu befestigen, die ein nachträgliches Ausrichten ermög-
licht. Die Innenspiegel müssen unabhängig verstellbar bleiben.
Zur Vermeidung von Reflexionen ist die Kameralinse unmittelbar an der Frontscheibe zu positi-
onieren. Störungen im Kamerabild, die durch Reflexionen aus dem Bereich der Armaturentafel
(z.B. Dekorleisten) hervorgerufen werden, sind durch geeignete Maßnahmen auf ein Mindest-
maß zu reduzieren.
Vibrationsarme Montage.
12.2.3 FARBMONITOR
Möglichst Einbau in die Sonnenblende auf der rechten Fahrzeugseite, sonst an einem geeigne-
ten Einbauort, der von der Person auf dem rechten Vordersitz gut zu betrachten ist und ausrei-
chend Schutz gegen Sonnenlicht und andere spiegelnde Lichteinwirkungen bietet. Der Monitor
darf hierbei andere Bedien- und Anzeigeelemente oder Lüftungsöffnungen nicht verdecken oder
deren Betätigung erschweren. Alternativ kann der Monitor eines vorhandenen Multimediasys-
tems verwendet werden, wenn die Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Funktionen des
Systems müssen dabei erhalten bleiben.
optional: Aktivierung / Deaktivierung durch Herunter- bzw. Hochklappen der Sonnenblende.
Helligkeit mindestens 100 cd/qm; Video Auflösung HD; Antireflex-Ausführung.
Bildschirmdiagonale ≥12,5 cm.
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Videoaufzeichnungssystem
12.2.4 AUFZEICHNUNGSSYSTEM
Kameraeingänge: mindestens 1 x digital IP 1080p und 3 x digital oder analog 1080p
Monitorausgang: 1x digital oder analog 1080p
Steuereingänge: mindestens 3 Stück, high- oder low-schaltend konfigurierbar
Steuerausgang: mindestens ein Schaltausgang zum Einschalten des Arbeitsscheinwerfers
Das Gerät muss bei Bedarf eine einfache Möglichkeit eines Firmware Updates bieten.
Kompression: MPEG, 25 Bilder pro Sekunde, Auflösung mindestens 1920 x 1080 Pixel
Bereitstellung mindestens eines IP-Videostreams pro Kamera an einem Netzwerkanschluss.
Ausreichend ist, wenn die Ausgabe des IP-Streams durch eine Änderung der Software und die
Nachrüstung eines Bestätigungstasters im Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht
werden kann.
Speichermedium: Je Fahrzeug ist eine handelsübliche SD-Card (16GB) zu liefern
Automatische Formatierung der SD-Karte durch das Aufzeichnungssystem, falls erforderlich
Umgebungs-Temperaturbereich: -20°C bis 70°C
Betriebsspannung: ca. 9 … 15VDC
Ruhestrom (abgeschaltet) ≤1mA
Leistungsaufnahme Standby (aufnahmebereit) ≤15W
kompakte Abmessungen für den Einbau
geringe Masse.
Konformität zu den geltenden EMV-Bestimmungen
Fahrzeugdaten, wie Fahrstrecke, Geschwindigkeit u. ä. dürfen nicht aufgezeichnet werden.
Konfigurationsschnittstelle über Web-Browser (z. B. Microsoft Edge oder Google Chrome) oder
eine Applikation, jeweils mit Passwortschutz und mindestens den folgenden Möglichkeiten: o Kamera- und Monitorparameter einstellen o Live-Bild der Kameras betrachten o Nachlaufzeit einstellen o Voraufnahmezeit einstellen (mindestens 0…60 Sekunden einstellbar) o ggf. Netzwerkeinstellungen ändern o Zugangspasswort ändern o Rücksetzen auf Werkseinstellung
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Videoaufzeichnungssystem
12.3 FORDERUNGEN ZUM DATENSCHUTZ
Das Gesamtsystem muss die DSGVO konforme Protokollierung der Aufzeichnungen
ermöglichen.
12.3.1 VERSCHLÜSSELUNG VIDEO
Verschlüsselung während der Aufnahme im Recorder, Entschlüsselung mit privatem Schlüssel Verschlüsselungsverfahren AES9 mit zufälligen Sessionkeys, RSA10-verschlüsselt
Schlüsselanzahl: pro Videosequenz ein AES-Schlüssel
Schlüssellängen: mindestens AES 256 Bit
Schlüsselerzeugung: AES pro Videosequenz im Recorder zufallsgesteuert
12.3.2 SIGNATUR VIDEO
Signatur während der Aufnahme, Prüfung der Signatur über öffentlichen Schlüssel Signaturverfahren: MD511-Hashwert über unverschlüsselten Videodatenstrom mit anschließen-
der RSA-Verschlüsselung
Schlüssellängen: mindestens RSA 2048 Bit, pro Recorder ein Schlüsselpaar
Schlüsselerzeugung bei Produktion im Recorder zufallsgesteuert
12.4 AUSWERTESOFTWARE
Einfache, intuitive und barrierefreie Benutzeroberfläche in deutscher Sprache
Rollen- und Rechtekonzepte müssen unterstützt und als Nutzerhistorie dokumentiert werden.
Prüfen der Berechtigung des Nutzers anhand eines Passwortes, das durch den Administrator
festgelegt und durch den Nutzer nach dessen Erstzugang geändert werden kann
Anzeigen des aufgezeichneten Videos
Einfache Schnitt- und Bearbeitungsfunktionen
Bereitstellung der Aufnahme in den aktuellen Industrienormen HD Video MPEG H.264 und AVI
Eine Auswertung des verschlüsselten Datenträgers aus dem Fahrzeug muss an allen Systemen
gleicher Bauart der Polizei Berlin möglich sein.
Fahrzeugdaten wie Fahrstrecke, Geschwindigkeit u. ä. dürfen nicht für den Nutzer dargestellt
werden.
Ausgabe einer Videodatei auf Blu-ray und DVD, von dem die Datei mit jedem Standardplayer der gängigen PC-Betriebssysteme abspielbar (ggf. gesonderte Software) mit Kennwerten für eine Datenprüfung und Zeitstempel auf dem Datenträger. Nach dem Datenexport muss mittels einer auf dem Datenträger vorhandenen Prüfdatei die Echtheit des gebrannten Videos verifizierbar sein.
9 Advanced Encryption Standard 10 Rivest, Shamir und Adleman 11 Message-Digest Algorithm 5
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Funkvorrüstung
13 FUNKVORRÜSTUNG
Bei der Installation der Funkvorrüstung sind die Vorgaben der technischen Richtlinie ISO/TS 21609
einzuhalten. Eine sichere Kommunikation unter allen Betriebsbedingungen ist zu gewährleisten.
13.1 HINWEISE ZUR FUNKGERÄTETECHNIK
Folgende BOS- Funkgerätetechnik kommt in diesem Fahrzeug zum Einsatz: Fahrzeugfunkgerät (MRT12) : Motorola MXM 600
Bedienteil : Motorola Bedienteil für MXM 600
13.2 FUNKGERÄTEHALTERUNG
Für die Befestigung des Funkgerätes ist eine Funkgerätehalterung Motorola GLN7324, B&T
Solutions GmbH BT 38117-1 oder Gleichwertige zu liefern. Die Halterung ist betriebsfertig auf einem
Geräteträger an geeigneter Stelle im Fahrzeuginnenraum einzubauen. Das Funkgerät ist zusätzlich
mit einer Masseleitung zu verbinden (siehe auch Installationshandbuch). Der Zugang zu den
seitlichen Funkgerätebefestigungsschrauben ist mit ≥ 60mm Freiraum zu berücksichtigen. Ein
schneller Zugang zu den Schnittstellen des Funkgerätes ist zu gewährleisten. Das Funkgerät ist
gegen Beschädigungen zu schützen. Für Abdeckungen oder Bodenformmatten, die nur hochstellbar
und nicht werkzeuglos entfernbar sind, sind Sicherungsvorrichtungen (Gasdruckdämpfer, Stützen o.
ä.) vorzusehen.
13.3 BSI – SICHERHEITSKARTENLESEGERÄT13
Das Funkgerät wird im Fahrzeug mit einer externen BSI-Sicherheitskarte betrieben. Dafür ist ein
externes BSI-Sicherheitskartenlesegerät des Herstellers Motorola inklusive Verbindungsleitung und
Adapter zur Aufnahme der BSI-Sicherheitskarte zu liefern und im Fahrzeug gut erreichbar und gegen
einfachen Zugriff geschützt betriebsbereit einzubauen.
Die Bauteile in der nachfolgenden Tabelle sind zu verwenden.
12 Mobile Radio Transceiver 13 BSI = Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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Funkvorrüstung
| Bezeichnung | Artikel-Nr. | Beschreibung |
|---|---|---|
| Externes BSI- Sicherheitskartenlesegerät | GMLN5246 | Externes BSI-Sicherheitskartenlesegerät für BSI- E2EE Verschlüsselungskarten für das Motorola MXM 600 |
| Adapter zur Aufnahme der BSI-Sicherheitskarte | GMLN5101 | Adapter zur Aufnahme der BSI-Sicherheitskarte mit integrierter Steckverbindung zum Einschieben in das externe BSI-Sicherheitskartenlesegerät |
| BSI- Sicherheitskartenlesegerät- Anschlusskabel für ET Anschlusskopf, 195cm | PMKN4142 | Kabel zum Anschluss eines externen BSI- Sicherheitskartenlesegerätes an den ET- Anschlusskopf des Motorola MXM 600, Länge: 195cm |
Das Kabel PMKN4142 ist am Anschluss zum S/E-Teil mit „SIM“ zu beschriften. Bei einer
Aufbaumontage ist eine Halterung zu liefern und zu montieren.
13.4 BEDIENTEILHALTERUNG
Für das Bedienteil ist eine Halterung zu liefern und sicher zu befestigen. Dabei ist sicherzustellen,
dass das Bedienteil für die Personen auf den Frontsitzen (auch angegurtet) gleichermaßen gut
erreich-, bedien-, und ablesbar ist. Die Kabelenden der Signalleitungen müssen ≥ 20 cm (inkl.
Stecker) auf der linken oder rechten Seite des Einbauortes in den Fahrzeuginnenraum reichen. Der
Einbau in einen DIN-Schacht ist ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Bauteilen des
Herstellers Motorola vorzunehmen. Erfolgt der Einbau auf der Oberseite des Instrumententrägers,
so ist eine geeignete Verkleidung vorzusehen. Diese muss so ausgelegt sein, dass ein DIN-Schacht
nach DIN ISO EN 7736 vorhanden ist. Die Mindesteinbautiefe muss dabei 80mm betragen.
13.5 VERBINDUNGSKABEL FÜR BEDIENTEIL
Es ist ein Verbindungskabel zwischen S/E-Teil und Bediengerät als Originalteil des Herstellers
Motorola in der Variante für MXM600 zu liefern und vom Einbauort des S/E-Teiles zum Einbauort
des Bedienteiles zu verlegen. Falls dies in den Einbauvorschriften gefordert wird, sind
Mantelwellenfilter des Herstellers Motorola zur Unterdrückung elektromagnetischer Störungen zu
liefern und montieren. Das Kabel ist am Anschluss zum S/E-Teil mit „BT“ zu beschriften.
13.6 HAUPTSCHALTER FUNK
Ein gut erreichbarer Schalter zum Ein- und Ausschalten des Funkgerätes ist zu liefern und
betriebsbereit zu montieren. Beim Ausschalten muss das ordnungsgemäße Herunterfahren des
MRT gewährleistet sein. Danach muss die Stromversorgung des Funkgerätes vollständig
unterbrochen sein.
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Funkvorrüstung
13.7 AUTOMATISCHES ABSCHALTEN
In Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotor müssen die Funkgeräte und deren Peripherie bei
abgeschaltetem Fahrantrieb nach 2 Stunden automatisch heruntergefahren und abgeschaltet
werden. Das zwischenzeitliche Einschalten des Fahrantriebes muss die Abschaltzeit zurücksetzen.
13.8 BESPRECHUNGSEINRICHTUNGEN
Die Besprechung des MRT muss sowohl über einen Handapparat, als auch über ein
Freisprechmikrofon möglich sein.
13.8.1 HANDAPPARAT
Ein Handapparat mit Mittel-Sendetaste Motorola MDHLN7016ASP01 inkl. Halterung ist zu liefern
und betriebsbereit einzubauen. Die Installations- und Warnhinweise des Herstellers sind unbedingt
zu beachten. Der Halter ist so zu platzieren, dass der Handapparat von den Frontsitzen aus, auch
aus angegurteter Sitzposition, gut erreichbar ist.
13.8.2 ZUBEHÖRANSCHLUSSKABEL
Für die Verbindung zwischen dem Zubehöranschluss des Bedienteiles und dem Handapparat ist ein
Zubehörkabel Motorola GMDN3836A zu liefern und betriebsbereit einzubauen.
13.8.3 FREISPRECHMIKROFON
Für das MRT ist ein Freisprechmikrofon Motorola PMMN4087 zu liefern und im Bereich des
Innenspiegels bzw. der mittleren Innenraumbeleuchtung vorn einzubauen und betriebsbereit
anzuschließen.
13.8.4 SPRECHTASTER
Ein Sprechtaster in Form eines Wippentasters ist vorzusehen. Der Sprechtaster soll über deutliche
Druckpunkte verfügen und die Besprechung der Funkgeräte ermöglichen. Ein Taster (z.B.
Marquardt 1838. 3402 oder 1838.1402 oder gleichwertig), in der Farbe schwarz, Kontakt beidseitig
tastend, AUS-Stellung in der Mitte, ist zu liefern und im Bereich zwischen den vorderen Sitzen mittig,
für die Frontinsassen gut erreichbar einzubauen. Er ist entsprechend den Platzverhältnissen parallel
oder quer zur Fahrzeuglängsachse anzuordnen und über Flachsteckverbindungen (isoliert)
anzuschließen.
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Funkvorrüstung
13.9 LAUTSPRECHER
Für das MRT ist ein Einbaulautsprecher im Dachbereich zwischen Fahrer- und Fahrgastraum
einzubauen und betriebsbereit anzuschließen. Bei der Wahl des Einbauortes ist darauf zu achten,
dass ein unbefugtes Mithören des Funkverkehrs von außen durch Dritte nicht möglich ist
(Datenschutz).
Die Installation zusätzlicher Lautstärkeregler ist nicht erlaubt. Die Lautsprecherleitungen sind verdrillt
zu liefern. Die Kennwerte des Lautsprechers sind:
Nennbelastbarkeit : 10 W
Scheinwiderstand : 4 Ohm
Schalldruckpegel (1W/1m) : 84 dB
Übertragungsbereich : ca. 150-15000Hz (Kernfrequenzbereich 200-5000 Hz)
13.10 VORRÜSTUNG FÜR LTE / 5G – ROUTER
Für einen LTE / 5G-Router, der im Bedarfsfall durch die Polizei Berlin nachgerüstet wird, ist an
geeigneter Stelle im Fahrzeug ein Einbauraum von 240 x 180 x 60 mm vorzusehen und freizuhalten.
Vom LAN- Anschluss am Aufzeichnungssystem der Videoaufzeichnungsanlage ist ein Patch- Kabel
(Cat. 6) zum Einbauraum des Routers zu verlegen und dort zu befestigen.
13.11 FUNKANTENNEN
Das Fahrzeug ist mit Funkantennen für den Betrieb der eingebauten Sende- und Empfangsanlagen
auszurüsten. Beim Einbau sind die Montagevorschriften des Antennenherstellers zu beachten. Ein
möglichst großer Entkoppelungsabstand ist bei der Wahl der Einbauorte vorzusehen. Ein
Mindestabstand von 300 mm zum Dachabschluss ist einzuhalten. Die Erreichbarkeit von
Stabantennen von außen soll ohne Steighilfe möglich sein, um den Antennenstab im Bedarfsfall
entfernen zu können. An der Auflagefläche des Antennenfußes ist eine einwandfreie
Masseverbindung mit der Dachblechunterseite herzustellen.
13.11.1 FUNKANTENNE TETRA / GPS / WLAN
Auf dem Dach ist, ca. 300 mm vor dem hinteren Dachabschluss, mittig zur Fahrzeuglängsachse,
eine Funkantenne für den Anschluss eines BOS- Digitalfahrzeugfunkgerätes einzubauen. Die HF-
Kabel der Funkantenne sind zu verlängern und in den Bereich des Geräteträgers zu verlegen.
13.11.2 ANTENNE – LTE / 5G / WLAN
Eine Planar-Antenne MIMO 2xLTE/5G und 2xWLAN (z.B. Vimcom 325) ist auf dem Dach des
Fahrzeuges an geeigneter Stelle einzubauen.
Seite 45 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026
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Funkvorrüstung
13.12 HF-KABEL TETRA
Die erforderlichen Hochfrequenz-Koaxialkabel sind zu liefern, zu verlegen und mit den
zugehörigen Steckverbindern anzuschließen. Mindestanforderungen an die HF-Kabel:
geringe Dämpfung im Frequenzbereich Tetra-BOS,
doppelt geschirmt
LSNH/FRNC gemäß dem europäischen Standard HD 50290-2-27; Entzündlichkeit, Flam-
menausbreitung, Wärmefreisetzung, Rauchdichte, Rauchgastoxizität gemäß HD 60754-2;
Flammwidrigkeit gemäß IEC 60332-1
Innenleiter : Litze aus Cu/Ag, Cu oder Cu/Sn; d = 0,9 … 0,95 mm
Dielektrikum : PEE; d = 2,7 … 2,95 mm
1. Außenleiter : Cu/Ag, Cu, Cu/Sn oder Al-PET
2. Außenleiter : Geflecht Cu/Ag, Cu oder Cu/Sn
Isolation : Polyäthylen; d = 4,9 … 5,3 mm
Wellenwiderstand : 50+/-2 Ohm
13.13 ANTENNENANSCHLÜSSE
Die HF-Anschlüsse und die Einbauorte der HF-Baugruppen sind so zu gestalten, dass im Falle
notwendiger Service- und Messtätigkeiten alle Anschlusspunkte leicht zu erreichen sind.
13.13.1 TETRA–ANTENNENANSCHLUSS
Das HF-Kabel des Tetra- Bereiches der Funkantenne ist zu verlängern und zum Einbauort des MRT
zu verlegen. Ein BNC- Stecker (z. B. Fabrikat Telegärtner, Typ J 01000 A 1256 oder gleichwertiger
Art) ist an das HF- Kabel zu montieren.
13.13.2 GPS-ANSCHLUSS
Das HF-Kabel des GPS-Zweiges der Funkantenne ist zu verlängern und zum Einbauort des MRT
zu verlegen. Das Kabelende ist mit einem Kabelstecker FME- Kabelstecker Crimp (z. B. Fabrikat
Telegärtner, Typ J 01700 A 0006 oder gleichwertiger Art) zu versehen. Eine GPS-Adapterleitung
Motorola PMKN4114A oder gleichwertig, ist zu liefern und an die HF-Kabel anzuschließen.
13.13.3 WLAN – ANSCHLUSS
Der WLAN-Anschluss der beigestellten Funkantenne – Tetra / GPS / WLAN des Typs Motorola
PMAE4115A ist an das Funkgerät anzuschließen.
13.13.4 LTE / 5G – ANSCHLUSS
Die LTE/5G-Anschlüsse der Antenne – LTE / 5G / WLAN sind an den geplanten Einbauort für einen
Router zu verlegen und transportsicher zu befestigen.
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Funkvorrüstung
13.13.5 WEITERE ANTENNENANSCHLÜSSE
Sollten für die Aufrechterhaltung serienmäßiger Fahrzeugfunktionen weitere Antennenanschlüsse
notwendig sein, so sind diese zu berücksichtigen und entsprechende Lösungen vorzusehen.
13.14 STROMVERSORGUNG DER FUNKTECHNIK
Der Anschluss an die Zusatzbatterie erfolgt, wie im Abschnitt „Stromversorgung von
Zusatzeinrichtungen beschrieben. Die Sicherungen sind mit „Funk“ zu beschriften. Es ist ein
Funkentstörfilter (z. B. Hersteller B&T Solutions GmbH, Typ EF-D oder gleichwertiger Art), zu liefern
und auf dem Geräteträger betriebsbereit einzubauen. Ein Stromversorgungskabel FLK 2 x 4mm² ist
von der Sicherungsdose zum Funkentstörfilter zu verlegen und betriebsbereit anzuschließen. Für
das Funkgerät ist ein Stromversorgungsanschluss des Herstellers Motorola, Typ PMKN4243A, zu
liefern und betriebsbereit über eine Sicherung an den Funkentstörfilter anzuschließen.
Für einen nachzurüstenden LTE / 5G-Router ist ein Sicherungssteckplatz vorzusehen. Die
Anschlussleitungen für die Stromversorgung des Routers sind bis zum vorgesehenen Einbauraum
zu verlegen und dort beschriftet und isoliert zu befestigen.
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Mediensystem
Es ist ein im Fahrzeug integriertes Mediensystem zu liefern. Das System muss über die
Funktionalitäten Autoradio, Freisprecheinrichtung für Mobiltelefone und eine Anzeige- und
Bedienfunktion für mobile Endgeräte verfügen. Bei Verfügbarkeit mehrerer Systeme für das
angebotene Fahrzeug ist das System mit der größten Bildschirmdiagonale, mindestens jedoch
20,3cm (8 Zoll), zu liefern. Falls werksseitig verfügbar, soll das Fahrzeug mit einem Head Up Display
ausgestattet sein.
14.1 AUTORADIO
Die Funktionalität Autoradio soll mindestens über die folgenden Funktionsmerkmale verfügen:
-
UKW-Stereo, RDS, Verkehrsfunk, DAB+
-
mindestens 6 Senderspeicher
-
Verstärkerleistung 2x20 W Sinus
-
Lautstärke, Bässe und Höhen getrennt einstellbar
14.2 FREISPRECHEINRICHTUNG FÜR MOBILTELEFONE
Für die Nutzung vorhandener Mobiltelefone ist eine Freisprecheinrichtung inklusive Bluetooth®14 4.0
oder höher als integrativer Bestandteil des fahrzeugeigenen Mediensystems und eine universelle
Gerätehalterung RAM Mounts Quick-Grip XL (B-Kugel) oder voll kompatibel in Art und Güte zu
liefern. Die Gerätehalterung ist so zu montieren, dass sich das Mobilgerät im Sichtbereich der
Frontinsassen befindet und von diesen bedient werden kann. Die Basis mit B-Kugel und die Länge
des Verbindungsarmes ist entsprechend den Gegebenheiten im Fahrzeug zu wählen. Das benannte
Produkt ist zu wählen, um erforderlichenfalls die weitere Verwendung von Basis und
Verbindungsarm mit anderen, teils gerätespezifischen Halterungen zu gewährleisten.
14.3 ANZEIGE- UND BEDIENSYSTEM FÜR MOBILE ENDGERÄTE
Das Fahrzeug muss über ein Anzeige- und Bediensystem des Fahrzeugherstellers verfügen,
welches es gestattet, die Bildschirmdarstellung eines mobilen Endgerätes (z. B. Smartphone,
Tablet-PC o. ä.) auf einen fahrzeugeigenen Monitor zu spiegeln und ausgewählte Anwendungen
des mobilen Endgerätes über die Bediensysteme des Fahrzeuges zu bedienen.
Die Möglichkeit der Verbindung mobiler Endgeräte zum Mediensystem über die Applikationen Android Auto™15 und Apple CarPlayTM16 sowohl mittels einer drahtgebundenen
als auch einer drahtlosen Schnittstelle ist sicherzustellen.
Der Monitor muss über eine Mindestauflösung verfügen, die es gestattet, die
Bildschirmdarstellungen der Applikationen des mobilen Endgerätes problemlos wiederzugeben.
Idealerweise verfügt das Fahrzeug über ein Head Up Display, auf dem Navigationshinweise aus der
14 Bluetooth® ist eine registrierte Marke der Bluetooth SIG Inc. 15 Android™ und Android Auto™ sind registrierte Marken der Google Inc. 16 Apple CarPlayTM ist eine registrierte Marke der Apple Inc.
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Mediensystem
Navigationssoftware des mobilen Endgerätes abgebildet werden. Die Bedienung des Systems soll
vorrangig über eine berührungssensitive Funktionalität des Monitors (Touchscreen) erfolgen.
Zusätzlich sollte die Möglichkeit der Bedienung über Bedienelemente am Lenkrad vorhanden sein.
Andere, in Sicherheit und Komfort gleichwertige, Bedienkonzepte sind zulässig. Durch das
Vorhandensein und die Nutzung des fahrzeugeigenen Anzeige- und Bediensystems für mobile
Endgeräte dürfen über die gesamte Betriebszeit des Fahrzeuges keinerlei zusätzliche Kosten in
Form von Lizenzgebühren, Gebühren für zwangsweise Aktualisierungen oder Ähnliches anfallen.
14.4 MÖGLICHKEIT DER DATENLÖSCHUNG IM MEDIENSYSTEM
Das fahrzeugeigene Mediensystem muss es ermöglichen, alle durch die Nutzerinnen und
Nutzer eingegebenen oder im Rahmen der Nutzung erzeugten Daten zu löschen.
Vorzugsweise soll hierfür eine Funktion zum Rücksetzen des Mediensystems auf
Werkseinstellungen vorhanden sein, die das Löschen aller Nutzerdaten beinhaltet.
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Informationssicherheit und Datenschutz
15 INFORMATIONSSICHERHEIT UND DATENSCHUTZ
15.1 FUNKTION „MOBILER (DIGITALER) FAHRZEUGSCHLÜSSEL“
Ist für den angebotenen Fahrzeugtyp eine Funktion „mobiler Fahrzeugschlüssel“ verfügbar, mit
deren Hilfe ein Betätigen der Schließfunktion des Fahrzeuges durch das Annähern oder Entfernen
eines mobilen Endgerätes (Mobiltelefon, Tablet-PC o.ä.) ermöglicht wird, so ist diese herstellerseitig
dauerhaft zu deaktivieren oder es muss die Möglichkeit bestehen eine dauerhafte Deaktivierung der
Funktion über die Benutzerebene des Fahrzeuges durchzuführen.
15.2 ONLINE – DIENSTE
Besteht für den angebotenen Fahrzeugtyp die Möglichkeit die Verbindung zu einer Anwendung auf
einem mobilen Endgerät (Mobiltelefon, Tablet-PC o.ä.) oder einem Computer über ein Mobilfunknetz
herzustellen (Online-Dienste), so muss die Möglichkeit bestehen Fremdzugriffe dauerhaft durch
geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Diesbezügliche Nutzungsverträge, auch wenn diese
kostenfrei sind, sollen durch den Kauf des Fahrzeuges nicht in Kraft treten. Es ist sicherzustellen,
dass es Unberechtigten nicht möglich ist über eine derartige Verbindungsfunktion, auch nicht in
Verbindung mit einem Benutzerkonto beim Fahrzeughersteller, Daten auszulesen oder gar
Fahrzeugfunktionen zu steuern. Nach Möglichkeit soll bereits in der Konfiguration des
Basisfahrzeuges eine entsprechende technische Vorrüstung entfallen. Die Schutzmaßnahmen
müssen auch nach Soft- oder Firmware-Updates vollumfänglich erhalten bleiben.
15.3 NOTRUFSYSTEM
Das Notrufsystem des Fahrzeuges muss in allen Punkten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Im Besonderen darf, entsprechend den gesetzlichen Regelungen, kein Einbuchen in Mobilfunknetze
erfolgen, wenn keine automatische oder manuelle Notrufauslösung erfolgt ist. Das System ist so zu
konfigurieren, dass der Notruf ausschließlich an die einheitliche europäische Notrufnummer 112
gesendet wird. Herstellereigene Service-Notrufsysteme sollen deaktiviert werden.
15.4 SPRACHSTEUERUNG
Die Möglichkeit der Sprachsteuerung von Fahrzeugfunktionen oder Funktionen des Mediensystems
ist nur dann zulässig, wenn die Auswertung der Spracheingaben ausschließlich lokal im Fahrzeug
erfolgt. Eine Ausleitung der Eingaben auf externe Speichermedien oder Verarbeitungsgeräte (z.B.
Serversysteme) darf nicht erfolgen. Die Nutzung von externen Sprachassistenten (z. B. Chat-GPT,
Amazon Alexa o. ä.) ist nicht zulässig. Derartige Funktionen sind herstellerseitig dauerhaft zu
deaktivieren oder es muss die Möglichkeit bestehen eine dauerhafte Deaktivierung der Funktion
über die Benutzerebene des Fahrzeuges durchzuführen.
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Herstellererklärung
16 HERSTELLERERKLÄRUNG
Das Hinzufügen von RF- Sendern berührt die EG–Fahrzeugtypengenehmigung. Der
Fahrzeughersteller muss eine Erklärung hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Einbaus von
Funkausrüstungen abgeben (siehe UNECE R10, Punkt 3.1.8). Er hat eine Aufstellung über die
Frequenzbereiche, Leistungsniveaus, Antennenstellungen und Einbauvorschriften für den Einbau
von RF- Sendern zu veröffentlichen, selbst wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Genehmigung
nicht mit einem RF- Sender ausgestattet ist.
Eine Erklärung hierzu ist vom Bieter in Form der Herstellererklärung über die elektromagnetische
Verträglichkeit abzugeben. Weiter ist zu erklären, inwieweit eine aktive Nutzung (Sendebetrieb) von
Mobiltelefonen oder/und BOS- Handsprechfunkgeräten im Fahrzeuginnenraum ohne
Außenantenne zulässig ist.
Die ausgefüllte Herstellererklärung über die elektromagnetische Verträglichkeit ist mit dem
Angebot abzugeben.
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Anlagen
ANLAGE 1: BEATMUNGSMASKE (BEISPIEL)
Abbildung 1 Beatmungsmaske
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ANLAGE 2: FUNKVORRÜSTUNG (BEISPIEL)
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ANLAGE 3: FOLIENBEKLEBUNG UND ZUSÄTZLICHE WARNMARKIERUNG (PRINZIPDARSTELLUNG)
Linienmarkierung Telefonsymbol und Notruf (siehe 2. Leuchtgelb) (siehe 5. Weiß)
Blauer Farbstreifen Streifenmarkierung
(siehe 1. Verkehrsblau) (siehe 4. Weiß)
Kennzeichnung Konturmarkierung (siehe 4. Weiß) (siehe 3. Gelb)
Linienmarkierung Rückstrahler Blauer Farbstreifen (siehe 2. Leuchtgelb) (siehe 2. Leuchtgelb) (siehe 1. Verkehrsblau)
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Seitenbereich: Zw ei leuchtgelbe Linienmarkierungen über die gesamte Fahrzeuglänge, davon eine möglichst hoch und die andere möglichst tief. Ko nturangepasste blaue Folie zwischen den Linienmarkierungen über die gesamte Fahrzeuglänge, im verfügbaren Platz vertikal zentriert. Weiße Streifenmarkierung auf der blauen Folie auf dem gesamten oberen und unteren Rand. Sch riftzug „POLIZEI“ auf der blauen Folie des Farbstreifens (zwischen der weißen Streifenmarkierung und dem Schriftzug ist ein vertikaler Abstand von ca. 5/7 der Schrifthöhe einzuhalten). Telefonsymbol und 110 in weiß auf der blauen Folie im hinteren Bereich des Fahrzeuges
Heckbereich: Frontbereich: Zwei leuchtgelbe Linienmarkierungen, Leuchtgelbe Linienmarkierung. möglichst eng der Außenlinie des Fahrzeugs blaue Folie auf der Motorhaube zwischen den folgend. Linienmarkierungen. Zusätzlicher trapezförmiger leuchtgelber Schriftzug „POLIZEI“ auf der Motorhaube „Rückstrahler“; gelbe Konturmarkierung als mittig im vorderen Bereich. Die Schrifthöhe Umrandung des Rückstrahlers. richtet sich nach der Schrifthöhe im Blaue Folie zwischen dem Rückstrahler und Seitenbereich. der leuchtgelben Markierung; Breite möglichst 1/6 der Fahrzeugbreite. Weiße Streifenmarkierung auf der blauen Folie auf dem gesamten unteren Rand. Schriftzug „POLIZEI“ in einer Größe entsprechend dem verfügbaren Platz und grundsätzlich auf blauer Folie anzubringen. Anordnung linksseitig des gelben Rückstrahlers und möglichst hoch.
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Legende:
- Verkehrsblau:
RAL 5017, nicht reflektierend, glänzende Oberfläche
- Leuchtgelb:
Vergleichbar RAL 1026, “Neongelb“ fluoreszierend;
Reflexionswerte gemäß ECE R-104 Klasse „D“.
- Gelb:
Konturmarkierung gemäß ECE R-104 Klasse „C“.
Die Streifenbreite soll 50 mm betragen.
- Weiß:
Retroreflektierend nach Rückstrahlklasse ECE R-104 Klasse „C“.
- Weiß:
Retroreflektierend nach Rückstrahlklasse ECE R-104 Klasse „D“ oder nicht reflektierend und
Schutzlaminat.
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ANLAGE 4: MITZUFÜHRENDE EINSATZMITTEL
Tabelle 1 mitzuführende Einsatzmittel
Länge Breite Höhe Masse Ist zu Anzahl [mm] [mm] [mm] [kg] liefern!
Klappbake "Horizont Flashmax Stack"
LED-Weitwarnleuchte Typ Euro-Blitz compact (Fa. Horizont)
Mobiles LED-Pannenleitset
Anhaltestab (Fußraum Beifahrer)
Sicherheitsfackeln (Packung)
Einsatzkoffer
Feuerlöscher (Pulver) 2 kg mit Halter
Kanister mit Ölbindemittel
Höhenmessgerät
Straßenbesen mit Teleskopstiel
Schaufel
Brechstange
Starthilfekabel (Satz)
Radkreuz
Abschleppseil
Erste-Hilfe-Decke
Kadaversack
Ballistische Schutzausrüstung
Waffenkoffer
sonstiges
Stopstick
Gesamt
| 8 | 705 | 245 | 95 | 8 x 6 | |
|---|---|---|---|---|---|
| 8 | 185 | 90 | 345 | 8 x 1,5 | |
| 1 | 260 | 160 | 125 | 3,0 | |
| 1 | 200 | 44 | 336 | 0,5 | |
| 1 | 150 | 150 | 400 | 1,5 | |
| 1 | 450 | 210 | 330 | 5,0 | |
| 2 | 110 | 145 | 325 | 2 x 3,5 | x |
| 2 | 350 | 230 | 420 | 2 x 5,0 | |
| 1 | 1.050 | 380 | 2,5 | ||
| 1 | 340 | 80 | 1.000 | 1,0 | |
| 1 | 1.030 | 130 | 250 | 1,5 | |
| 1 | 1.000 | Ø 35 | 6,0 | ||
| 1 | 400 | 400 | 100 | 2,5 | |
| 1 | 400 | 400 | 50 | 2,0 | |
| 1 | 0,5 | ||||
| 1 | 1,0 | ||||
| 1 | 1,0 | ||||
| 4 | 530 | 310 | 250 | 2 x 14,0 | |
| 1 | 570 | 130 | 370 | 10,0 | |
| 20,0 | |||||
| 1 | 600 | 100 | 80 | 1,0 | |
| ca. 165 |
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ANLAGE 5: LADERAUMREGAL (BEISPIEL)
Abbildung 2 Beispielansicht Laderaumregal
Abbildung 3 Beispielansicht Laderaumregal
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Abbildung 4 Beispielansicht Laderaumregal
ANLAGE 6: FLASHMAX STACK
Abbildung 5 FlashMax Stack - stapelbar - "Polizei-Design"
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ANLAGE 7: WEITWARNLEUTEN
Abbildung 6 Euro-CompactLED Akku-Synchron-Polizei-Version
ANLAGE 8: PANNENLEITSET
Abbildung 7 StreetFlash | Schnell-Warnsystem | orange | 6er Set mit Tragebox
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ANLAGE 9: TISCH KLAPPBAR
Abbildung 8 Beispieldarstellung für die Ausgangsposition
Abbildung 9 Beispieldarstellung der Zwischenposition
Abbildung 10 Beispieldarstellung für die Endposition
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ANLAGE 10: LED-WECHSELVERKEHRSZEICHEN-ANLAGE DES TYPS WENIPOL II
Abbildung 11 Beispieldarstellung Anlage eingeklappt
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