Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027).pdf

Einsatzwagen für Bundesautobahnen

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Leistungsbeschreibung

Technik

Einsatzwagen Autobahn

(EWA BAB)

Beschaffungsjahr

2027

Polizei Berlin

Direktion Zentraler Service

Abt. Technik und Logistik

Referat Mobilitätsservice

Friesenstraße 16

10965 Berlin

Abt. Informations- und

Kommunikationstechnik

Referat Projektierung,

Betrieb, Planung

Platz der Luftbrücke 6

12101 Berlin

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INHALTSVERZEICHNIS

1 Technisch – Organisatorische Forderungen ............................................................................. 1 1.1 Vorschriften .................................................................................................................. 1 1.2 Mitzuliefernde Unterlagen ............................................................................................. 1 1.3 Produktsicherheit .......................................................................................................... 2 1.4 Qualitätssicherung ........................................................................................................ 2 1.5 Technische Hinweise zur Funkvorrüstung ..................................................................... 3 1.6 Ausrüstung, Beistellteile ................................................................................................ 3 2 Allgemeine Fahrzeuganforderungen ........................................................................................ 3 2.1 Technische Fahrzeuganforderungen ............................................................................ 3 2.2 Materialanforderungen .................................................................................................. 4 2.3 Montagehinweise .......................................................................................................... 5 2.4 LED – Innenbeleuchtung .............................................................................................. 6 2.5 Ersatzteile ..................................................................................................................... 6 2.6 Crash – Versuche ......................................................................................................... 6 3 Fahrzeugart und Massen ......................................................................................................... 7 3.1 Kurzbeschreibung der Einsatzwagen Abschnitt (EWA BAB) ......................................... 7 3.2 Fahrzeugart .................................................................................................................. 7 3.3 Massen ......................................................................................................................... 7 4 Fahrgestell und Antrieb ............................................................................................................ 8 4.1 Fahrwerk....................................................................................................................... 8 4.2 Bremsanlage ................................................................................................................ 8 4.3 Bereifung ...................................................................................................................... 8 4.4 Lenkeinrichtung ............................................................................................................ 8 4.5 Antrieb .......................................................................................................................... 8 4.6 Kraftübertragung ........................................................................................................... 9 4.7 Getriebe und Schaltung ................................................................................................ 9 4.8 Außenbeleuchtung - Scheinwerfer ................................................................................ 9 4.9 Geräuschemissionen .................................................................................................... 9 4.10 Umweltaspekte ............................................................................................................. 9 4.11 Betriebsmittelbehälter/Akkumulator............................................................................... 9 4.12 Kraftstoffbehälter ........................................................................................................ 10 4.13 AdBlue® –Tank .......................................................................................................... 10 4.14 Leistungswerte ........................................................................................................... 10 5 Aufbau und Karosserie ........................................................................................................... 11 5.2 Türen und Klappen ..................................................................................................... 12 5.3 Scheiben..................................................................................................................... 12 5.4 Anhängeeinrichtung .................................................................................................... 12 5.5 Kennzeichenschilder ................................................................................................... 12 6 Inneneinrichtung .................................................................................................................... 13 6.1 Sitze ........................................................................................................................... 13 6.2 Insassenschutz ........................................................................................................... 13 6.3 Innenspiegel ............................................................................................................... 13 6.4 Bodenbelag ................................................................................................................ 13 6.5 Klimaanlage ................................................................................................................ 13 6.6 Heckscheibe ............................................................................................................... 14

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6.7 Scheibenwaschdüsen ................................................................................................. 14 6.8 Scheibenwischer ......................................................................................................... 14 6.9 Fensterheber .............................................................................................................. 14 6.10 Außenspiegel .............................................................................................................. 14 6.11 Rückfahrwarner .......................................................................................................... 14 6.12 Notfallausrüstung ........................................................................................................ 14 7 Anforderungen an den Ausbau............................................................................................... 15 7.1 Dachverkleidung ......................................................................................................... 15 7.2 Laderaumregal ........................................................................................................... 15 7.3 Tisch ........................................................................................................................... 17 7.4 Trenngitter .................................................................................................................. 17 7.5 LED-Wechselverkehrszeichen WeNipol 2 Vorrüstung................................................. 17 7.6 zu halternde Einsatzausrüstung .................................................................................. 17 8 Elektrische Anlage ................................................................................................................. 19 8.1 Schnittstelle ................................................................................................................ 19 8.2 Energieversorgung ..................................................................................................... 19 8.3 Tiefentladeschutz (TES) ............................................................................................. 20 8.4 Stromversorgungsanschluss Zusatzeinrichtungen ...................................................... 20 8.5 Kleinspannungssteckdosen ........................................................................................ 20 8.6 Laderaumbeleuchtung ................................................................................................ 21 8.7 Innenbeleuchtung ....................................................................................................... 21 8.8 Arbeitsscheinwerfer .................................................................................................... 22 8.9 Elektromagnetische Verträglichkeit ............................................................................. 22 8.10 Funkentstörung ........................................................................................................... 22 9 Unfalldatenspeicher ............................................................................................................... 23 9.1 Grundgerät ................................................................................................................. 23 9.2 Einbau Grundgerät ..................................................................................................... 23 9.3 Elektrischer Anschluss / Spannungsversorgung ......................................................... 24 9.4 Abgesetztes Bedienelement (UDS –Taster) ................................................................ 24 9.5 Datenschnittstelle zum Fahrzeug ................................................................................ 24 9.6 Signalanbindungen ..................................................................................................... 25 9.7 Firmware..................................................................................................................... 25 9.8 Signalaufzeichnung .................................................................................................... 25 9.9 Fahrzeugindividuelle Parametrierung .......................................................................... 26 9.10 Verplombung .............................................................................................................. 26 9.11 Ausleseschnittstelle .................................................................................................... 26 9.12 Gerätepass / Geräteinformationen .............................................................................. 27 9.13 Einbaudokumentation und Endabnahme .................................................................... 27 10 Lackierung und Beklebung ..................................................................................................... 28 10.1 Allgemeines ................................................................................................................ 28 10.2 Lackierung Fahrzeug .................................................................................................. 28 10.3 Folienbeklebung ......................................................................................................... 28 10.4 Beklebung ................................................................................................................... 30 11 Sondersignalanlage ............................................................................................................... 32 11.1 Optische Warneinrichtung ........................................................................................... 33 11.2 Akustische Warneinrichtung........................................................................................ 34 11.3 Anhaltesignalgeber (ASG) mit Yelp – Signal ............................................................... 34

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12 Videoaufzeichnungssystem .................................................................................................... 36 12.1 Betriebliche Forderungen ............................................................................................ 36 12.2 Technische Forderungen ............................................................................................ 37 12.3 Forderungen zum Datenschutz ................................................................................... 41 12.4 Auswertesoftware ....................................................................................................... 41 13 Funkvorrüstung ...................................................................................................................... 42 13.1 Hinweise zur Funkgerätetechnik ................................................................................. 42 13.2 Funkgerätehalterung ................................................................................................... 42 13.3 BSI – Sicherheitskartenlesegerät ................................................................................ 42 13.4 Bedienteilhalterung ..................................................................................................... 43 13.5 Verbindungskabel für Bedienteil ................................................................................. 43 13.6 Hauptschalter Funk ..................................................................................................... 43 13.7 Automatisches Abschalten .......................................................................................... 44 13.8 Besprechungseinrichtungen ....................................................................................... 44 13.9 Lautsprecher ............................................................................................................... 45 13.10 Vorrüstung für LTE / 5G – Router ............................................................................... 45 13.11 Funkantennen ............................................................................................................. 45 13.12 HF-Kabel Tetra ........................................................................................................... 46 13.13 Antennenanschlüsse .................................................................................................. 46 13.14 Stromversorgung der Funktechnik .............................................................................. 47 ........................................................................................................................ 48 14.1 Autoradio .................................................................................................................... 48 14.2 Freisprecheinrichtung für Mobiltelefone ...................................................................... 48 14.3 Anzeige- und Bediensystem für mobile Endgeräte ...................................................... 48 14.4 Möglichkeit der Datenlöschung im Mediensystem ....................................................... 49 15 Informationssicherheit und Datenschutz ................................................................................. 50 15.1 Funktion „Mobiler (Digitaler) Fahrzeugschlüssel“ ........................................................ 50 15.2 Online – Dienste ......................................................................................................... 50 15.3 Notrufsystem .............................................................................................................. 50 15.4 Sprachsteuerung ........................................................................................................ 50 16 Herstellererklärung ................................................................................................................. 51 Anlage 1: Beatmungsmaske (Beispiel) ................................................................................... 52 Anlage 2: Funkvorrüstung (Beispiel) ...................................................................................... 53 Anlage 3: Folienbeklebung und zusätzliche Warnmarkierung (Prinzipdarstellung) ................. 54 Anlage 4: Mitzuführende Einsatzmittel ................................................................................... 57 Anlage 5: Laderaumregal (Beispiel) ....................................................................................... 58 Anlage 6: FlashMax Stack ...................................................................................................... 59 Anlage 7: Weitwarnleuten ...................................................................................................... 60 Anlage 8: Pannenleitset ......................................................................................................... 60 Anlage 9: Tisch klappbar ........................................................................................................ 61 Anlage 10: LED-Wechselverkehrszeichen-Anlage des Typs WeNiPol II ................................ 62

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Technisch – Organisatorische Forderungen

1 TECHNISCH – ORGANISATORISCHE FORDERUNGEN

1.1 VORSCHRIFTEN

Alle Fahrzeugbaugruppen und -teile müssen nach bestehenden EU-Richtlinien ausgeführt werden.

Fehlen EU-Richtlinien, müssen die Vorschriften der FZV und StVZO, die Regelungen des

Vorschriften- und Regelwerks der DGUV (z. B. DGUV V 70 "Fahrzeuge") einschließlich UK Berlin

sowie der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien des Arbeitsschutzes und die

entsprechenden DIN-Normen bzw. VDE-Vorschriften eingehalten werden. Technische Richtlinien der BOS1 sind zu berücksichtigen. Sämtliche zum Einbau gelangenden Teile, die nach der FZV und

StVZO bauart- oder typgenehmigungspflichtig sind (z.B. elektronische/ elektrische Unterbaugruppen

nach UNECE R10 in der jeweils geltenden Fassung), müssen mit dem vorgeschriebenen

Genehmigungszeichen versehen sein.

1.2 MITZULIEFERNDE UNTERLAGEN

Aus dem Angebot müssen fahrzeugspezifische Kenndaten, Bauart, Beschaffenheit und Funktion

des Fahrzeuges und der polizeitechnischen Sonderausstattung (ptSa) eindeutig hervorgehen. Zur

Ergänzung der geforderten Daten sind technische Informationen, Skizzen oder Ausbauzeichnungen

mit Maßangaben, Angaben zur Befestigungsausführung der Inneneinrichtungen,

Prinzipdarstellungen oder Blockschaltbilder über die ptSa mit den Anschlussstellen an die

serienmäßige Fahrzeug-elektrik bereits dem Angebot beizufügen. Bei Lieferung der Fahrzeuge sind

die Unterlagen auf einem handelsüblichen Datenträger zu überlassen. Eine Weiterverarbeitung der

gelieferten elektronischen Daten mit einer MS-Office Anwendung muss möglich sein. Eine interne

Veröffentlichung der Daten ist zu gestatten. Mit jedem Fahrzeug sind durch den Auftragnehmer2 zu übergeben:

 Sämtliche Unterlagen, welche für das Zulassungsverfahren, respektive die zweifelsfreie

Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge bei der zuständigen Behörde in Berlin erforderlich sind. In

Bezug auf das Abgasverhalten ist die Beibringung von Ausnahmegenehmigungen durch den

Auftraggeber ausgeschlossen.

 Hierfür erforderliche Gutachten u. a. nach § 21 StVZO in Verbindung mit § 19 StVZO bzw.

Gutachten nach § 13 EG-FGV hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten zu veranlassen.

 Erforderliche Gutachten müssen die technische Beschreibung der Fahrzeuge in dem Umfang

enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II erforderlich ist. Für

die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen

hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die erforderlichen Ergebnisse

erreicht wurden.

1 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben 2 Der Begriff „Auftragnehmer“ bezeichnet in diesem Dokument geschlechtsneutral eine natürliche oder juristische Person, die einen Auftrag zur Lieferung einer Ware oder einer Dienstleistung erhalten hat.

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Technisch – Organisatorische Forderungen

 eine deutschsprachige Bedienungsanleitung und ein Wartungsheft, die sich auch auf die von

Dritten bezogenen Aggregate und Baugruppen einschließlich der polizeitechnischen

Sonderausstattungen erstreckt.

 eine Wiegekarte, die die Last jedes Rades des ausgebauten Fahrzeuges aufzeigt (Gewogen

wird das komplett aufgerüstete Fahrzeug, mit allen Betriebsstoffen, ohne Insassen und deren

persönliche Ausstattung)

 Sicherheitshinweise

Außerdem sind der Polizei Berlin durch den Auftragnehmer für den polizeiinternen Gebrauch einmal

je Fahrzeugtyp kostenlos zusätzlich folgende Unterlagen in deutscher Sprache zu liefern:

 Betriebsanleitungen, auch für die von Dritten bezogenen Aggregate und Baugruppen

einschließlich der polizeitechnischen Sonderausstattungen,

 Anschlusspläne der elektrischen und elektronischen Zusatzausstattungen,

 Ersatzteilunterlagen,

 Stückliste über die zusätzlich eingebauten Bauteile mit Positionsnummern, Bauteilbezeichnung, Hersteller3, Artikelnummer, Bezugsquelle in tabellarischer Form,

 Wartungsanweisungen. Alle Unterlagen müssen sowohl gedruckt, als auch digital im Format PDF4 geliefert werden.

1.3 PRODUKTSICHERHEIT

Nach dem Erkennen von Mängeln an eingebauten Systemen, Bauteilen und selbständigen

Einheiten, die die Betriebs- oder Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, hat der Hersteller des Fahrzeuges den Auftraggeber5 gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sofort schriftlich zu

benachrichtigen und Vorschläge zur Abhilfe mitzuteilen. Für daraus entstehende Nachteile haftet

der Auftragnehmer, sofern er nicht zugleich Hersteller des Fahrzeuges ist.

1.4 QUALITÄTSSICHERUNG

Für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die eine Typgenehmigung erfordern sowie für alle

eingebauten Systeme, Bauteile und selbständige Einheiten ist ein Qualitätsmanagementsystem

nachzuweisen. Es sind alle Forderungen der DIN EN ISO 9000 (oder gleichwertig) und die

Richtlinie 70/156 EWG zu erfüllen.

Zur Qualitätssicherung hat der Hersteller jedes Fahrzeug einer Endkontrolle (Lieferumfang,

Ausführung und Funktion) zu unterziehen. Das Ergebnis dieser Endkontrolle ist zu dokumentieren

(gemäß DIN EN ISO 9003 oder gleichwertig). Auf Verlangen ist den Beauftragten der Polizei Berlin

Einblick in diese Unterlagen zu gewähren.

3 Der Begriff „Hersteller“ bezeichnet in diesem Dokument geschlechtsneutral eine natürliche oder juristische Person, die ein Produkt mit ihrem Namen oder ihrem Warenzeichen kennzeichnet, die Produkteigenschaften zusichert und ggf. Leistungen im Rahmen von Gewährleistung oder Garantie zu erbringen hat (siehe §4 ProdHG). 4 Portable Document Format 5 Der Begriff „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Dokument geschlechtsneutral eine natürliche oder juristische Person, die einen Auftrag zur Lieferung einer Ware oder einer Dienstleistung vergeben hat.

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Allgemeine Fahrzeuganforderungen

1.5 TECHNISCHE HINWEISE ZUR FUNKVORRÜSTUNG

Sofern Auftragnehmer und Hersteller des Fahrzeuges nicht identisch sind, wird empfohlen, sich für

den Einbau der Funkkomponenten die Genehmigung des Fahrzeugherstellers einzuholen.

Eine Prüfung der Funktionsfähigkeit aller Einbauten ist vor Auslieferung durchzuführen und zu

protokollieren. Dabei sind die Antennenmesswerte und sämtliche Überprüfungsroutinen mit

Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer einzutragen. Das Protokoll ist dem Auftraggeber

bei der Abnahme des Fahrzeuges auszuhändigen.

1.6 AUSRÜSTUNG, BEISTELLTEILE

Die Funkgeräte und Bedienteile sind in der Polizei Berlin vorhanden und nicht Gegenstand dieser

Beschaffungsmaßnahme, sofern ihre Lieferung in dieser Leistungsbeschreibung nicht explizit

gefordert wird. Dienstleistergeräte können nach schriftlicher Anmeldung des Bedarfes durch die

Polizei Berlin leihweise bereitgestellt werden. Alle sonstigen vorgegebenen

Ausrüstungsgegenstände können beim Auftraggeber besichtigt werden. Bei Bedarf können einige

Ausrüstungsgegenstände dauerhaft für die Auftragsbearbeitung zur Verfügung gestellt werden.

Dies ist 14 Tage nach Auftragserteilung schriftlich anzuzeigen.

Lieferverzögerungen, die aufgrund von nicht rechtzeitig angeforderten Ausrüstungsgegenständen

oder Beistellteilen entstehen, gehen voll zu Lasten des Auftragnehmers.

Die Gegenstände werden in Berlin bereitgestellt. Für einen evtl. Transport ist der Auftragnehmer

verantwortlich.

2 ALLGEMEINE FAHRZEUGANFORDERUNGEN

2.1 TECHNISCHE FAHRZEUGANFORDERUNGEN

In der Leistungsbeschreibung wird ein Polizeifahrzeug mit allen polizeitechnischen

Sonderausstattungen beschrieben. Aus der herstellerneutralen Beschreibung ergibt sich, dass bei

den technischen Forderungen nicht alle Maße, Werte und Eigenschaften verbindlich vorgeschrieben

werden können.

Für alle in der Leistungsbeschreibung genannten nationalen oder EU- Normen bzw. EG- Richtlinien

wird bezüglich der Anforderungen auch die gleichwertige Art zugelassen. Die Gleichwertigkeit muss

der Bieter durch geeignete Mittel (z.B. technische Beschreibung des Herstellers oder einen

Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle) mit ihrem Angebot nachweisen.

Rundfunkempfangsgeräte oder sonstige Unterhaltungseinrichtungen sind kein Bestandteil der

Leistungsbeschreibung, sofern sie nicht explizit gefordert werden. Sollte im multifunktionalen Einsatz

(z.B. Bordcomputer) der Verzicht auf diese Einrichtungen nicht möglich sein, ist der Verbleib im

Fahrzeug zulässig. Dabei sind die entsprechenden Bedarfspositionen zu berücksichtigen.

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Allgemeine Fahrzeuganforderungen

2.2 MATERIALANFORDERUNGEN

Es sind ausschließlich asbestfreie Materialien zu verwenden. Außerdem sind nur umweltfreundliche

Produkte und Materialien anzubieten.

Insbesondere ist die Verwendung folgender Produkte unzulässig:

 Produkte, deren Inverkehrbringen oder Verwendung nach den Vorschriften des europäischen

Gemeinschaftsrechts oder des deutschen Rechts aus Gründen des Umwelt- oder

Gesundheitsschutzes unzulässig sind,

 Produkte, deren Transportverpackungen aus Karton nicht mindestens 80 Prozent (Masse)

recyceltes Material enthalten,

 Farbmittel auf Schwermetallbasis,

 Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger

Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder

durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch

Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind

anzuerkennen, wenn nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden

Kriterien des FSC erfüllt werden,

 Baustoffe, sofern keine Verpflichtungserklärung des Herstellers darüber vorliegt, dass sie keine

teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe

enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden,

 Holzschutzmittel, deren Wirkstoff/e nicht im Anhang I / IA der Richtlinie 98/8/EG für die

Produktart 8 (Holzschutzmittel) aufgenommen worden sind,

 Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Korrosionsschutz,

Dichtungen, Kleber und Versiegelungen, die einen VOC (volatile organic compounds/ flüchtige

organische Verbindungen) -Gehalt über 3 Prozent des eingebauten Produkts nach 2004/42/EG

aufweisen,

 unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren Ausgleichskonzentration

für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum überschreitet,

 Bauteile aus PVC (Polyvinylchlorid), wie Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und

Dichtungsbahnen, Rohre, Kabelkanäle, Kabel, sofern

 die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch eine Erklärung des

Herstellers nicht belegt ist,

 die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften nicht mit einer Kennzeichnung

versehen sind und

 keine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der betreffenden Branche zur Rücknahme

vorliegt.

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Allgemeine Fahrzeuganforderungen

2.3 MONTAGEHINWEISE

Von den Einbauten und Nachrüstungen darf im Vergleich zum Serienfahrzeug grundsätzlich keine

erhöhte Gefahr für die Insassen z.B. durch scharfe Kanten und Profile ausgehen.

2.3.1 KORROSIONSSCHUTZ

Auf- und Ausbauarbeiten sind ausschließlich und nachweislich nach den Vorgaben der

Aufbaurichtlinien des jeweiligen Fahrzeugherstellers auszuführen. Grundsätzlich sind nach allen

Arbeiten am Fahrgestell bzw. Basisfahrzeug anfallende Bohrspäne zu entfernen, Kanten zu

entgraten und Hohlräume mit Wachs zu konservieren. Es sind ausschließlich die von dem

Fahrzeughersteller freigegebenen und verwendeten Konservierungsmittel zu verarbeiten. Schäden

an der vom Fahrzeughersteller vorgenommenen Konservierung infolge von Auf- und

Ausbauarbeiten sind mit dem vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Konservierungsmittel lokal

nachzubehandeln; ein sogenanntes „Overspray“ an Anbauteilen des Unterbodens und des

Fahrwerkes ist nicht zulässig und durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.

2.3.2 MECHANISCHE VERBINDUNGEN

Die Befestigung aller Einbauten und Nachrüstungen hat mechanisch sicher und für eine

Langzeitnutzung geeignet zu erfolgen. Schraubverbindungen sind mittels

Durchgangsverschraubung unter Verwendung geeigneter Unterleg- und Sicherungselemente oder

durch Nietmuttern herzustellen. Schrauben und Muttern sind in rostgeschützter Ausführung zu

verwenden. Alle Befestigungen müssen leicht zugänglich sein. Bei Bedarf sind Hutmuttern zu

verwenden, um Verletzungen vorzubeugen. Blechtreibschrauben dürfen nur an solchen Stellen

verwendet werden, an denen keine Verletzungsgefahr besteht, eine geringe Tragfähigkeit notwendig

ist und keine andere Möglichkeit der Befestigung gegeben ist.

2.3.3 ELEKTRISCHE VERBINDUNGEN

Leitungen und Kabel: Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, sind

Kabelstränge mit schwarzem bzw. grauem Außenmantel zu liefern. Alle Leitungen und Kabel sind

fest und vibrationsarm zu verlegen. Das Bündeln mit Klebe- oder Isolierband ist unzulässig. Es sind

Kabelbinder aus Kunststoff oder andere dauerhaft haltbare Mittel zu verwenden. Bei der Verlegung

im Fußraum bzw. unterhalb des Türschwellers sind die Leitungen und Kabel mit einem Trittschutz

und an diesen Stellen üblichen Belägen zu überdecken. Zwischen Anschluss und

Befestigungspunkten sind ausreichende Bewegungsschleifen als Längenreserve vorzusehen. Der

minimale Biegeradius von Leitungen und Kabeln ist, entsprechend den Herstellervorgaben, zu

berücksichtigen. Dies gilt im Besonderen für HF-Kabel. Öffnungen und Bohrungen, die der

Kabeldurchführung dienen, sind mit einem Kantenschutz zu versehen. Leitungen der

Sondersignalanlage dürfen nicht parallel zu den Leitungen der Funkanlage auf der gleichen

Fahrzeugseite verlegt werden. Die Leitungen der Funkanlage sind räumlich getrennt vom

fahrzeugeigenen Leitungsstrang in der Nähe der Karosseriemasse zu verlegen.

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Allgemeine Fahrzeuganforderungen

Kabelbefestigungen: Kabelbefestigungen sind dauerhaft und vorzugsweise formschlüssig

anzubringen. Bei Richtungsänderungen sind vor und nach dem Bogen Kabelbefestigungen

anzubringen. Bei gerader Kabelführung sind ausreichend viele Befestigungspunkte vorzusehen.

Vorzugsweise sind Kunststoff-Ringschellen zu verwenden.

Verbindungstechnik: Für die elektrische Verbindung von Leitungen sind geeignete

Crimpverbindungen, Wärmeschrumpfverbinder oder Lötverbinder zu verwenden. Wärmeschrumpf-

und Lötverbinder sind dabei mit Heißluft und keinesfalls mit offener Flamme zu verarbeiten.

Aderenden an elektrischen Schraubverbindungen sind mit Aderendhülsen zu versehen.

Anschlusspunkte, die Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, sind durch geeignete Mittel vor Korrosion

zu schützen.

Stecker- und Buchsenmontage: Stecker und Buchsen sind nach den Montage- und

Anschaltanweisungen des Herstellers zu montieren.

Kennzeichnung: Eine dauerhafte gut lesbare sowie eindeutige Kennzeichnung aller elektrischen

Betriebsmittel, Kabel, Steckdosen und Schnittstellen mit wasserfesten, beschreibbaren,

abriebfesten und selbstlaminierenden Etiketten ist vorzunehmen. Die Beschriftung hat grundsätzlich

in Druckschrift, vorzugsweise in der Schriftart Arial (Fett / nicht kursiv) zu erfolgen.

Servicefreundlichkeit: Alle einzubauenden Baugruppen und Bauteile der polizeitechnischen

Sonderausstattung sind im Fahrzeug so anzuordnen, dass im Falle eines Defektes oder einer

Wartungsarbeit der Aus- und Einbau möglichst problemlos durchzuführen ist. Im Fahrzeughimmel

sind im Bereich von Kfz-Antennen Revisionsöffnungen zu berücksichtigen.

2.4 LED – INNENBELEUCHTUNG

LED-Lampen mit einem höheren Blauanteil sind zu vermeiden, grundsätzlich sind LED-Lampen mit

neutralweißem Licht mit einer Farbtemperatur zwischen 3.300 K und 5.000 K zu verwenden.

Die Lampen dürfen höchstens der Risikogruppe (RG) 1, besser RG 0 zugeordnet sein.

Bei der Auswahl von Leselampen ist darauf zu achten, dass diese entblendet sind, (z. B.

Prismenabdeckung). Die Möglichkeit des direkten Blicks in die LEDs aus kurzer Entfernung muss

vermieden werden.

2.5 ERSATZTEILE

Die Ersatzteilversorgung für die Fahrzeuge muss für die gewöhnliche Nutzungsdauer gewährleistet

sein.

2.6 CRASH – VERSUCHE

Nach Möglichkeit sind für die angebotenen Fahrzeuge Crash-Versuche mit polizeispezifischer

Ausrüstung und Beladung nachzuweisen. Werden für die Versuche Dummys verwendet, sind

sowohl solche zu verwenden, die von Gewicht, Größe und Körperaufbau denen eines

durchschnittlichen Mannes, als auch denen einer durchschnittlichen Frau entsprechen. Die

Versuchsergebnisse sind auf Anforderung zu übersenden.

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Fahrzeugart und Massen

3 FAHRZEUGART UND MASSEN

3.1 KURZBESCHREIBUNG DER EINSATZWAGEN ABSCHNITT (EWA BAB)

Einsatzwagen Autobahn (EWA BAB) sind Einsatzmittel der Polizei zur Erfüllung der

Einsatzaufgaben. Es handelt sich um Fahrzeuge der Schutzpolizei für den

Bundesautobahnstreifendienst.

3.2 FAHRZEUGART

Mit dem Ziel einer besseren statistischen Vergleichbarkeit wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

eine Gliederung aller Personenkraftwagen nach Segmenten geschaffen. Die Eingruppierung der

Fahrzeuge erfolgt anhand optischer, technischer und marktorientierter Merkmale. Somit ist jeder

Fahrzeughersteller in der Lage seine Fahrzeuge ganz bestimmten Segmenten zuzuordnen.

Diese Segmente sind Grundlage für die Zuordnung der für diese Ausschreibung zugelassenen

Fahrzeugmodelle in der Funktion als Einsatzwagen Abschnitt (EWA BAB).

Folgende Fahrzeug-Segmente (nach KBA) sind zugelassen:

Utilities

Erläuterung:

Bei der Polizei des Landes Berlin werden nachfolgend aufgeführte Fahrzeugtypen diesem Segment

zugeordnet (beispielhaft):

Ford Transit Custom, Mercedes Vito, Peugeot Expert, Toyota Proace, VW T 7, Renault Trafic.

Die Liste der oben aufgeführten Fahrzeuge erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Bei

Unsicherheiten an der Zuordnung des angebotenen Fahrzeuges zu einem Segment sollte

Rücksprache mit dem Auftraggeber gehalten werden.

3.3 MASSEN

Zulässige Gesamtmasse :  3.500 kg (Fahrerlaubnis Klasse B)

Tatsächliche Zuladung nach erfolgtem Ausbau inklusive der Ausstattung gemäß Anlage 4:

Mitzuführende Einsatzmittel (ca. 165 kg) und sämtlicher Füll- und Betriebsstoffe (ohne Insassen) :

 600 kg (z.B. 4 Einsatzkräfte je 120 kg, persönliche Ausrüstung je 30 kg).

Die zulässige Personenanzahl ist im Fahrbetrieb auf vier Personen zu beschränken.

3.3.1 GEWICHTSBILANZ

Eine Berechnung der Gewichtsbilanz ist dem Angebot beizufügen.

Die tatsächliche Zuladung ist nach Abschluss der Ausbauarbeiten durch ein Wiegeprotokoll einer

öffentlichen Waage nachzuweisen und vom amtlich anerkannten Sachverständigen einer

Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr im Gutachten zu dokumentieren.

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Fahrgestell und Antrieb

4 FAHRGESTELL UND ANTRIEB

4.1 FAHRWERK

Elektronisches Stabilitätsprogramm als Fahrdynamikregelung zum Ausgleich des Giermoments,

automatische Antriebsschlupfregelung.

4.2 BREMSANLAGE

Bremsanlage gemäß EU-Verordnung 2018/858 und der ECE-Regelung Nr. 13.

Scheibenbremsen für Vorderachse, vorrangig Scheibenbremsen für die Hinterachse.

4.3 BEREIFUNG

Je ein Satz Sommer- und Winterräder mit lärmarmer und rollwiderstandsverminderter Bereifung,

mit Notlaufeigenschaften, vorzugsweise auf Stahlfelgen mit Radabdeckungen, nicht

laufrichtungsgebunden.

Bei der Bereifung sind die Grenzwerte für den Gehalt an insgesamt 8 polyzyklischen aromatischen

Kohlwasserstoffen (PAK) und Benzo(a)pyren (BaP) als Einzelsubstanz einzuhalten.

 Abrollgeräusch (gerundet): L ≤ 72 dB(A)

 Rollwiderstandsbeiwert: c ≤ 1,10 % R

Der Geschwindigkeits- Index der Winterbereifung ist entsprechend der bauartbedingten

Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs zu wählen.

Die Produktion der Reifen darf bei der Abnahme nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Reserverad als vollwertiges Austauschrad ist zu liefern.

4.4 LENKEINRICHTUNG

Hilfskrafteinrichtung (Servolenkung)

Lenkrad höhen- und möglichst auch längsverstellbar.

Wendekreis : ≤ 14 m

Anzahl Lenkradumdrehungen von Anschlag

zu Anschlag : ≤ 3,7

4.5 ANTRIEB

Der Fahrzeugantrieb ist so zu wählen, dass zum einen alle Forderungen und Leistungskriterien

erfüllt werden und zum anderen das Fahrzeug so emissionsarm wie möglich - möglichst unter

Verzicht auf die Verwendung fossiler Energieträger - genutzt werden kann. Zusätzlich muss bei jeder

Antriebsart gewährleistet sein, dass eine ausreichende Aufheizung des Fahrzeuginnenraumes

möglich ist. Beim Einsatz von Motorölen in den Fahrzeugen müssen diese Leichtlaufeigenschaften

aufweisen (entspricht SAE-Viskositätsklasse 0W30 oder 5W30).

Mit allen Antriebsarten ist unter allen Fahrbedingungen (städtisch, außerstädtisch, gesamt) eine

Mindestreichweite von 500 km pro Befüllung des Betriebsmittelbehälters/Akkumulators zu

garantieren.

Seite 8 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Fahrgestell und Antrieb

4.6 KRAFTÜBERTRAGUNG

Das Fahrzeug muss über einen permanenten Allradantrieb verfügen.

4.7 GETRIEBE UND SCHALTUNG

Getriebe mit automatisierten Schaltvorgängen.

4.8 AUßENBELEUCHTUNG - SCHEINWERFER

Das Fahrzeug ist mit Scheinwerfern in LED-Technik (für Abblend- und Fernlicht)

auszustatten.

4.9 GERÄUSCHEMISSIONEN

Standgeräusch :  84 db (A)

Fahrgeräusch :  76 db (A)

Bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen muss ein akustisches Warnsignal (Acoustic Vehicle

Alerting System) zum Schutz von Fußgängern gemäß Verordnung des Europäischen Parlaments

und des Rates Nr. 540/2014, Anhang VIII installiert sein.

4.10 UMWELTASPEKTE

Bei Verwendung eines Verbrennungsmotors als Antrieb gilt:

Schadstoffarm, Abgasverhalten entsprechend der zum Zeitpunkt der vereinbarten

Fahrzeugübergabe gültigen Richtlinie.

Zum Zeitpunkt der vereinbarten Fahrzeugübergabe zulassungsfähige Abgaseinstufung. Kraftstoffverbrauch (WLTP)6, 7 :  12 l/100 km

Stickoxide NO 7 :  80 mg/km x Partikelmasse7 :  4,5 mg/km

Nichtmethan-Kohlenwasserstoffe NMHC7 :  68 mg/km CO Emission7 :  200 g/km 2

4.11 BETRIEBSMITTELBEHÄLTER/AKKUMULATOR

Zugang zum Lade- oder Befüllstutzen abschließbar.

Zum Abnahmetermin ist der Vorratsbehälter oder der Akkumulator des Fahrzeuges mit dem

entsprechenden Energieträger (z.B. Kraftstoff, Strom oder Gas) des Antriebes so zu befüllen oder

zu beladen, dass die maximale Reichweite erzielt werden kann.

Keine Beeinträchtigung des Fahrgast- oder Laderaums durch zusätzliche

Betriebsmittelbehälter/Akkumulatoren.

6 Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Prozedure 7 Im Rahmen der Angebotsabgabe sind die Emissionswerte für das Basisfahrzeug anzugeben.

Seite 9 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Fahrgestell und Antrieb

4.12 KRAFTSTOFFBEHÄLTER

Tankverschluss abschließbar.

Zum Abnahmetermin ist der Kraftstoffbehälter des Fahrzeuges voll zu betanken.

Keine Beeinträchtigung des Fahrgast- oder Laderaums durch zusätzliche Kraftstofftanks.

4.13 ADBLUE® –TANK

Gilt nur bei Verwendung der AdBlue®-Technik:

Tankverschluss abschließbar.

Zum Abnahmetermin ist der AdBlue®-Tank des Fahrzeuges voll zu befüllen.

4.14 LEISTUNGSWERTE

Die folgenden Leistungswerte müssen mit dem fertig ausgebauten Fahrzeug und einer Beladung

von 2 Personen (240 kg) inklusive der in Anlage 4: Mitzuführende Einsatzmittel aufgeführten

Ausrüstung erreicht werden.

Motorleistung :  120 kW

Beschleunigungszeit von 0 auf 100 km/h :  14 Sekunden

Höchstgeschwindigkeit :  160 km/h

Seite 10 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Aufbau und Karosserie

5 AUFBAU UND KAROSSERIE

Folgende Maße sind mindestens zu erfüllen (Maßbezeichnungen nach DIN 70 020 Teil 1)

5.1.1 AUßENMAßE

Radstand : ≥ 3.200 mm

Fahrzeuglänge : ≥ 5.140 mm

Bodenfreiheit (H 156): ≥ 120 mm

Das Fahrzeug sollte dazu mit langem Radstand konfiguriert werden.

5.1.2 INNENRAUMMAßE

Sämtliche Innenraummaße sollen so bemessen sein, dass es 4 Personen möglich ist, ohne

Beeinträchtigung des Komforts über einen längeren Zeitraum – auch mit persönlicher Ausstattung –

in diesem Fahrzeug Dienst zu tun.

Sitztiefe vorn (L 9): ≥ 480 mm

Sitztiefe 2. Sitzreihe (L 16): ≥ 450 mm

Schulterraum vorn (W 3): ≥ 1.350 mm

Schulterraum 2. Sitzreihe (W 4): ≥ 1.350 mm

Kopfraum Frontsitz (H 61): ≥ 940 mm

Kopfraum 2. Sitzreihe (H 63): ≥ 900 mm

5.1.3 LADERAUMMAßE

Es ist ausreichend Ladevolumen zu berücksichtigen, damit die Ausrüstungsgegenstände

entsprechend der Anlage 4: Mitzuführende Einsatzmittel sicher untergebracht werden können.

Die Laderaummaße sollten die nachfolgend genannten Werte nicht unterschreiten:

Laderaumtiefe (hinter dem Trenngitter): ca. 1.400 mm

Bodenbreite zw. Radkästen: ca. 1.200 mm

Seite 11 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Aufbau und Karosserie

5.2 TÜREN UND KLAPPEN

Vorne zwei Drehtüren, Schiebetür zum Fahrgastraum (mit Kindersicherung) auf rechter

Fahrzeugseite, Laderaumklappe nach oben öffnend.

Zentralverriegelung mit Sicherung für alle Türen und Klappen, bedienbar über Türschloss und

Fernbedienung (möglichst Funk). Keine Entriegelung des Fahrzeuges ohne aktive Benutzung des

Fahrzeugschlüssels. Die Zentralverriegelung ist so zu programmieren, dass nach Antritt der Fahrt

eine automatische Verriegelung aller Türen erfolgt.

Das Öffnen und Schließen aller Türen sollte mit einmaligem Drücken des Fernbedienungsknopfes

möglich sein.

3 vollwertige Schlüssel oder Schließsysteme mit Einschlüsselsystem für Tür-, Zünd- und

Schloss des Lade- oder Befüllstutzens.

Eine Öffnungsbegrenzung ist vorzusehen, sodass die Heckklappe nur bis zur Oberkante des

Fahrzeuges (Sondersignalanlage) öffnet.

Das Fahrzeug ist ohne elektrische Zuziehhilfe und ohne elektrischen Antrieb für die

Schiebetür und Heckklappe zu konfigurieren.

Höhe Laderaumklappe geöffnet (H 251): ≥ 1.800 mm

5.3 SCHEIBEN

Rundum Wärmeschutzverglasung.

Vorzugsweise Schiebefenster in der Schiebetür und der gegenüberliegenden Seitenwand.

Alle Scheiben ab der B-Säule sind zu verdunkelt zu konfigurieren oder zusätzlich von innen mit einer

bauartgenehmigten tiefschwarz getönten Sonnenschutzfolie, Fabr. 3M, Typ Scotchtint NR 20,

SMARL  D 5020 (oder gleichwertig) zu bekleben.

5.4 ANHÄNGEEINRICHTUNG

Betriebsfertige Kugelkopfkupplung nach DIN 74058 mit Prüfzeichen.

Mindestanhängelast für einen gebremsten Anhänger 1.000 kg und für einen ungebremsten 500 kg.

Zulässige Stützlast am Kuppelpunkt min. 90 kg. Mindestens 12% Steigfähigkeit müssen

gewährleistet sein. 13-polige Steckdose, Ausführung und Kontaktbelegung nach DIN V 72570,

Belastbarkeit 20 A bei 12 V und entsprechend der StVZO mit einer zusätzlichen Kontrolle für

Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattet.

5.5 KENNZEICHENSCHILDER

Ein angelieferter Kennzeichenschildersatz ist unter Verwendung von Kennzeichenhaltern aus

Kunststoff (ohne Werbeaufdruck) zu montieren.

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Inneneinrichtung

6 INNENEINRICHTUNG

6.1 SITZE

Höhenverstellbare beheizbare Frontsitze mit verstellbarer Rückenlehne (möglichst stufenlos),

verstellbarer Lordosenstütze und Armlehnen, vorzugsweise AGR- geprüft, serienmäßiger,

atmungsaktiver Bezug.

Sitzkissen und Lehne müssen eine ausreichende Seitenführung gewährleisten. Konstruktion und

Werkstoffe der Sitze müssen der besonderen Beanspruchung genügen. Insbesondere muss das

Tragen der polizeispezifischen Standardausstattung am Gürtel (Funktionsgürtel) durch

Aussparungen und Anpassung der Sitzkonturen ohne Kollisionspunkte und Druckstellen möglich

sein.

3-er Fondsitzbank und –lehne (oder 3 Einzelsitze) in Fahrtrichtung mit Bezug aus Kunstleder oder

Material mit ähnlichen Eigenschaften (evtl. ist auch ein gut befestigter Schonbezug möglich), die

Rückenlehnen müssen sich einzeln und unabhängig voneinander umklappen lassen.

6.2 INSASSENSCHUTZ

Airbag und Seitenairbag für beide Frontinsassen

Dreipunkt-Automatik-Sicherheitsgurte für die Frontsitze und mindestens für die Außensitze im Fond

mit höhenverstellbaren oberen Gurtumlenkpunkten für alle Außensitze, Gurtstraffer für die

Frontsitze.

Die Gurtschlösser der Sitze müssen sich auch mit angelegter Pistole bedienen lassen und dürfen

sich nicht unbeabsichtigt öffnen. Die Funktion des Beckengurtes muss gewährleistet sein, der

Beckengurt darf nicht über die Ausrüstung des Funktionsgürtels laufen.

Verstellbare Kopfstützen für alle Sitze im Fahrgastraum.

Trennung zwischen Lade- und Fahrgastraum durch eine Kombination aus fester Trennwand und

Trenngitter (siehe Punkt 7.4)

6.3 INNENSPIEGEL

Als Innenspiegel ist ein serienmäßig lieferbarer großflächiger „Digitaler Innenspiegel“ in Verbindung

mit einer Kamera am Heck zu verwenden. Dieser soll den Blick für beide Frontinsassen nach hinten

auch bei unzureichender Sicht durch die Heckscheibe erleichtern, die Sicht auch bei schlechter Sicht

und Dunkelheit verbessern, den Blickwinkel nach hinten erweitern und das Einparken erleichtern.

6.4 BODENBELAG

Rutschfeste Gummipassformmatten, Fußraum vorn und durchgehender Gummibodenbelag oder

Abdeckung der Sitzschienen hinten.

6.5 KLIMAANLAGE

FCKW-freies Kältemittel, automatisch oder manuell regelbar.

Seite 13 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Inneneinrichtung

6.6 HECKSCHEIBE

Beheizbare Heckscheibe.

6.7 SCHEIBENWASCHDÜSEN

Nach Möglichkeit beheizbar.

6.8 SCHEIBENWISCHER

Vorne mit Intervallschaltung oder Regensensor und Wisch-Wasch-Automatik.

Scheibenwischer mit Waschfunktion für Heckscheibe (falls erforderlich).

6.9 FENSTERHEBER

Elektrisch vorne mit Einklemmschutz.

Vorhandene Komfortschaltungen, die das Öffnen und Schließen der Fenster mit der Bedienung der

Fernbedienung der Zentralverriegelung kombinieren, sind zu deaktivieren.

6.10 AUßENSPIEGEL

Elektrisch einstell- und beheizbar, asphärische Spiegel oder Zusatzspiegel mit Weitwinkelzone.

6.11 RÜCKFAHRWARNER

Ein Rückfahrwarner mit akustischer Anzeige der Entfernung vom Fahrzeug zu einem rückwärtigen

Hindernis ist zu liefern und entsprechend den Herstellervorschriften einzubauen.

Die Sensoren (horizontaler und vertikaler Wirkungswinkel jeweils ca. 90) sind am Fahrzeugheck an

der am weitesten hervorragenden Stelle so anzubringen, dass die gesamte Fahrzeugbreite

überwacht wird. Als Signalton ist ein Intervall-Warnton vorzusehen, dessen Intervalle beim

Näherkommen an ein Hindernis immer kürzer (bis zum konstanten Ton) werden. Als Messstrecke

ist ca. 1 m vom Fahrzeugheck vorzusehen.

6.12 NOTFALLAUSRÜSTUNG

6.12.1 WARNDREIECK

Ausführung als bauartgenehmigtes Warndreieck gemäß § 53a Abs. 1 i. V. m. § 22a StVZO. Die

Unterbringung erfolgt formschlüssig in der serienmäßigen Aufnahme.

6.12.2 VERBANDKASTEN

Erste-Hilfe-Material gemäß § 35h StVZO entsprechend der aktuellen DIN 13164:2022-02 (oder

gleichwertig). Die Unterbringung erfolgt sicher in der serienmäßigen Aufnahme.

6.12.3 WARNWESTE

Warnwesten gemäß § 53a Abs. 2 Nr. 3 StVZO entsprechend der Norm DIN EN ISO

20471:2013+A1:2016 (oder gleichwertig). Die Unterbringung erfolgt griffbereit in der serienmäßigen

Aufnahme.

Seite 14 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Anforderungen an den Ausbau

7 ANFORDERUNGEN AN DEN AUSBAU

7.1 DACHVERKLEIDUNG

Befestigungsschrauben und Verkabelungen der Sondersignalanlage, der Antennenanlage und der

LED-Wechselverkehrszeichen-Anlage müssen zugänglich sein.

7.2 LADERAUMREGAL

Im Laderaum ist ein Regal- System, HxBxT ca. 1.100x1262x1.400, einzubauen. Die untergliederten

Einbauten dienen zur Aufnahme bzw. individuellen Halterung der mitzuführenden

Ausrüstungsgegenstände (Anlage 4: Mitzuführende Einsatzmittel). Generell ist sicherzustellen, dass

jeder Ausrüstungsgegenstand möglichst lärmarm und crashresistent gehaltert wird. Die

Schubladenböden und Regalböden sind mit einem feingeriffelten Gummibelag vollflächig

auszulegen. Die Aufnahme bzw. Halterung für jeden Ausrüstungsgegenstand ist so auszuführen,

dass dieser individuell, d. h. ohne Entnahme weiterer Gegenstände, entnommen werden kann.

Schubladen sollten über rollengelagerte Teleskopauszüge verfügen und müssen eine

Transportsicherung in Form automatischer Verriegelung aufweisen. Lange „gefährliche“

Gegenstände (z.B. Brechstange, Schaufel) sind quer zur Fahrtrichtung zu positionieren, ggf. am

Trenngitter zu befestigen. Die Schubladen sind nach Möglichkeit an der Front mit Weitwarnfolie zu

versehen (sichtbar bei geöffneter Heckklappe).

Ein Vorschlag zur Aufteilung ist in Anlage 5: Laderaumregal (Beispiel) dargestellt; Details sind in

einer Baubesprechung abzustimmen.

7.2.1 WAFFENSICHERUNG

Im Laderaumregal sind zwei aufgerüstete Maschinenpistolen vom Typ MP 5 A 3 Z jeweils mit

Tragegurt, Rotpunktvisier, Weißlicht, zusätzlichem Handgriff vorne, sowie jeweils einer

Magazineinheit, bestehend aus zwei geklammerten Kurvenmagazinen, unterzubringen.

Die Waffen sollen auch in Abwesenheit der Fahrzeugbesatzung sicher aufbewahrt werden und

gegen unberechtigte Wegnahme gesichert sein.

Hierfür ist eine Schublade im Aufbewahrungssystem als Schließfach auszustatten:

Die Eigenschaften der Schublade sollten der DIN/EN 1143-1 (Stand Mai 1997, Oktober 2002,

Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012) entsprechen. Hierbei wäre sowohl eine verstärkte

abschließbare Klappe mit dreiseitiger Verriegelung, Doppelfalz des soliden Blechgehäuses und

Sicherheitsschloss, als auch ein Verschluss der Schublade mit innen montiertem Panzerriegel (DIN

6N029 oder DIN 6N026) samt Schließzylinder nach DIN 18252/DIN EN 1303,

Angriffswiderstandsklasse 1 denkbar.

Die Schublade muss sicher mit dem Geräteträger verbunden werden, z.B. durch innenliegende

Verschraubung. Eine Herausnahme des kompletten Schließfaches aus dem Geräteträger ist zu

verhindern.

Zur Unterbringung einer MP5 sind folgende Maße mindestens einzuhalten: Länge 520 mm, Breite

Seite 15 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Anforderungen an den Ausbau

300 mm und Höhe 185 mm (Eine Zugabe für die Sicherung gegen Stöße ist vorzusehen). Der

Innenraum des Schließfaches ist mit einer individuell angefertigten Einlage (vorzugsweise

Tiefziehteil, beflockt in der Farbe dunkelgrau) auszugestalten. Der Platz ist so aufzuteilen, dass die

Waffen mit allen Anbauteilen und den Magazineinheiten (je zwei geklammerte Kurvenmagazine)

sicher und formschlüssig untergebracht werden kann.

Die Waffen und die Magazine dürfen während des Transports ihre Lage zu den Wänden des

Schließfaches und zueinander nicht verändern (verrutschen) und müssen gegen Stöße ausreichend

geschützt sein. Eine Beschädigung der Waffen, der Visiereinrichtungen oder des Zubehörs durch

die Halterung oder Teile des Fahrzeugs muss ausgeschlossen sein.

Zu dem Sicherheitsschloss sind drei Doppelbartschlüssel (mit gleicher Nummerierung) erforderlich.

Alle herausnehmbaren Teile sind mit dem jeweiligen B-Kennzeichen des Fahrzuges dauerhaft zu

kennzeichnen.

Eine Lieferung von notwendigen Ersatzteilen und kompletten Systemen als Ersatzbedarf ist 10 Jahre

nach Auslieferung der Fahrzeuge zu garantieren.

Für ein passgenaues Verbauen kann temporär ein gebrauchsunfähiges Modell einer

Maschinenpistole MP 5 A 3 Z mit montiertem Zubehör und Magazineinheit zur Verfügung gestellt

werden.

7.2.2 KLAPPBAKEN

Im Laderaum ist für acht beigestellte Klappbaken (Horizont Art.Nr. 2562245) eine

Transporthalterung auf einem Auszug anzubringen.

Maße einer Bake: Breite: 245 mm, Höhe: 950 mm, Länge: 705 mm

(Anlage 6: FlashMax Stack).

7.2.3 FÜHRUNGSLICHTANLAGE

Im Laderaum sind für acht beigestellte Weitwarnleuchten (Horizont Art.Nr. 22236) einer

Führungslichtanlage Transporthalterungen auf einem Auszug anzubringen.

Maße zusammengeklappt: Breite 190 mm, Höhe 355 mm, Tiefe-Länge 90 mm.

(Anlage 7: Weitwarnleuten).

7.2.4 MOBILES LED – PANNENLEITSET

Ein beigestelltes mobiles Pannenleitset (Horizont Art.Nr. 25260) ist nach Absprache mit dem

Auftraggeber im Laderaum zu haltern. Die Ladeeinrichtung ist mittels Stecker und Zusatzsteckdose

(siehe Pos. 7.13) so an die Fahrzeugelektrik anzuschließen, dass eine Aufladung des Pannenleitsets

bei laufendem Motor erfolgt (Anlage 8: Pannenleitset).

Seite 16 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Anforderungen an den Ausbau

7.3 TISCH

Hinter dem linken Frontsitz ist ein einklappbarer Tisch vorzusehen (im eingeklappten Zustand darf

der Sitzraum der Fondinsassen nicht eingeschränkt werden), der bei stehendem Fahrzeug für

einfache Schreibtätigkeiten genutzt werden kann. Die Abmessungen sind derart auszulegen, dass

ein DIN A 4-Ordner aufgeklappt darauf abgelegt werden kann.

Der Klappmechanismus und die Tischgröße sind so auszulegen, dass bei Verwendung keiner der

Vordersitze verschoben werden muss (Anlage 9: Tisch klappbar).

7.4 TRENNGITTER

Trennung zwischen Lade- und Fahrgastraum durch eine Kombination aus fester Trennwand und

Trenngitter, um den unbefugten Zugriff von der Rücksitzbank auf Ausrüstungsgegenstände im

Laderaum zu verhindern. Das Trenngitter soll sich über den Bereich zwischen der Oberkante der

Rücksitzlehne der zweiten Sitzreihe und Fahrzeugdach erstrecken. Bei der Ausführung des

Trenngitters sind die Bestimmungen der DIN 75410 Teil 2 "Ladungssicherung auf

Straßenfahrzeugen; Ladungssicherung in Pkw, Pkw-Kombi und Mehrzweck-Pkw" zu beachten.

7.5 LED-WECHSELVERKEHRSZEICHEN WENIPOL 2 VORRÜSTUNG

Eine LED-Wechselverkehrszeichen-Anlage des Typs WeNiPol II ist zu liefern und unter

Durchführung sämtlicher Maßnahmen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft zu montieren. Die

Arbeiten umfassen die fachgerechte Erstellung und Anpassung der Dachkonstruktion, welche

spezifisch für die sichere Aufnahme des Systems ausgelegt sein muss. Zusätzlich ist die vollständige

elektrische Installation auszuführen, die neben der fachgerechten Leitungsverlegung auch die

Herstellung aller notwendigen Anschlusspunkte beinhaltet.

(Anlage 10: LED-Wechselverkehrszeichen-Anlage des Typs WeNiPol II).

7.6 ZU HALTERNDE EINSATZAUSRÜSTUNG

7.6.1 FEUERLÖSCHER

Zwei zu liefernde 2-kg-Pulverlöscher nach DIN 14406/DIN EN 3 Euronorm (oder gleichwertig) mit

Manometer; Montage erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber.

Als Halter sind nach Möglichkeit Universalhalter – passend für alle handelsüblichen 2-kg-

Pulverlöscher – zu verwenden.

7.6.2 ANHALTESTAB

Für den beigestellten Anhaltestab ist eine Halterung aus flexiblem Material im Bereich des rechten

Fußraums zu installieren. Durch die Anbringung des Anhaltestabes dürfen andere Bedienvorgänge

und die Bewegungsfreiheit der Insassen nicht behindert werden. Bestehende Ablagemöglichkeiten

sind so weit wie möglich zu erhalten.

Seite 17 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Anforderungen an den Ausbau

7.6.3 BEATMUNGSMASKE

Eine Taschen-Beatmungsmaske für Ersthelfer mit einem Einweg-Ventil und austauschbarem Filter

in Größe L (gemäß EU-Verordnung 2027/745) ist als Ergänzung zum Verbandkasten zu liefern

(Anlage 1: Beatmungsmaske (Beispiel)).

7.6.4 NOTHAMMER

Ein Nothammer mit Gurtschneider (TÜV/ GS geprüft) mit Halterung ist – für beide vorderen Insassen

gut erreichbar – anzubringen. Die Halterung des Nothammers ist anzuschrauben, eine

Klebebefestigung ist nicht zulässig.

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Elektrische Anlage

8 ELEKTRISCHE ANLAGE

8.1 SCHNITTSTELLE

Zur Gewährleistung des störungsfreien Datenaustauschs zwischen der Fahrzeugelektronik und den

Komponenten des polizeitechnischen Ausbaus ist eine CiA 447 (CANopen) Schnittstelle zu liefern.

Ist eine CiA 447 (CANopen) Schnittstelle durch die fahrzeugherstellende Firma nicht lieferbar, ist

eine Schnittstelle in Form eines parametrierbaren Sonder-Moduls (PSM) bzw.

Multifunktionssteuergerät (MMS) über CAN-Bus-Ansteuerung, die einen störungsfreien

Datenaustausch zwischen der Fahrzeugelektronik und nachträglich einzubauenden Komponenten

(z.B. Sondersignalanlage, Anhaltesignalgeber, UDS, elektronische Motorstartverriegelung bei 230V

AC-Fremdstromeinspeisung etc.) gewährleistet, betriebsbereit zu liefern.

8.2 ENERGIEVERSORGUNG

Der Generator und / oder das Batteriesystem müssen den Energiebedarf der gesamten Kfz-Elektrik,

der Sondersignalanlage und der Zusatzausstattungen decken.

Im Fahrzeug ist für die Versorgung von Zusatzausstattungen ein Anschlusspunkt mit 12V

Nennspannung bereitzustellen. Dieser muss auch bei abgestelltem und gesichertem Fahrzeug

funktionsbereit sein. Am Anschlusspunkt ist ausreichend Energie bereitzustellen, um die

Sondersignalanlage und gleichzeitig die Zusatzausstattungen mindestens zwei Stunden betreiben

zu können.

In Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist hierfür eine Zusatzbatterie zwingend erforderlich. Bei allen

anderen Antriebsvarianten kann diese bedarfsweise zum Einsatz kommen, wobei das Folgende gilt:

Als Batterietyp ist AGM zu wählen. Die Zusatzbatterie ist stand- und unfallsicher einzubauen. Die

Batteriepole sind mit Abdeckungen kurzschlusssicher zu gestalten. Wenn die Batterie im

Fahrzeuginnenraum eingebaut wird, ist sie rundum mit einer Kunststoffabdeckung zu kapseln.

Die Zusatzbatterie muss bei laufendem Fahrantrieb unter allen Betriebsbedingungen geregelt

geladen werden. Insbesondere auch dann, wenn die Fahrzeugbatterie vollständig geladen ist.

Hierzu muss bei Bedarf ein geeigneter DC-DC Wandler zum Einsatz kommen. Angeschlossene

Verbraucher, insbesondere die Signalanlage, müssen bei entladener Zusatzbatterie nach dem

Starten des Fahrantriebes sofort wieder einsatzbereit sein. Andernfalls ist die Signalanlage unter

Verwendung eines Tiefentladeschutzes an die Starterbatterie anzuschließen.

Für die Zusatzbatterie ist ein Ladepunkt mit Abdeckung an einer mechanisch geschützten, aber gut

erreichbaren Stelle im Fahrzeuginnenraum zu installieren. Die Leitung vom Ladepunkt zum Pluspol

der Batterie ist mit 30A abzusichern. Der Ladepunkt ist mit einem Stecker des Herstellers Anderson

Power Products, Typ SB50 schwarz, zu versehen.

Unmittelbar vor Auslieferung sind alle Batterien im Fahrzeug in den vollen Ladezustand zu

versetzen.

Seite 19 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Elektrische Anlage

8.3 TIEFENTLADESCHUTZ (TES)

Sofern die Bedarfsabschaltung nicht durch die fahrzeugeigenen Systeme geregelt wird, ist zwischen

dem Anschlusspunkt und der Zusatzausstattung ein Tiefentladeschutz (z.B. Votronic Battery

Protector 100 oder gleichwertig) mit Vorsicherung einzubauen, der die elektrische Verbindung zu

den Verbrauchern im Bedarfsfalle trennt, um die Tiefentladung der Batterie zu verhindern. Der TES

muss sich nahe dem Anschlusspunkt zur Batterie befinden (kurze Anschlussleitungen). Die

Leitungen müssen einen ausreichenden Querschnitt aufweisen, um Spannungseinbrüche am TES

zu verhindern. Die Signalisierung des Abschaltvorganges erfolgt durch eine rot blinkende LED im

Sichtbereich beider Frontinsassen.

Ansprechverzögerung : ca. 12 … 15 sec

Einschaltpunkt : 12,8 … 13 V

Abschaltpunkt (Trennung) : 10,8 … 11,5 V

Stromaufnahme (ohne LED) :  3 mA

Die Schaltleistung ist der maximalen Stromentnahme anzupassen.

8.4 STROMVERSORGUNGSANSCHLUSS ZUSATZEINRICHTUNGEN

Der Stromversorgungsanschluss vom TES zur Zusatzausstattung ist mit Kfz-Leitungen des Typs

FLK und Sicherungsdosen für Flachstecksicherungen (z.B. Merit, Artikelnr. 150203 mit

Zentralstecker oder gleichwertiger Art) herzustellen. Die Stromkreise sind einzeln abzusichern. Eine

selektive Dimensionierung der Sicherungen und der Leitungsquerschnitte ist durchzuführen.

8.5 KLEINSPANNUNGSSTECKDOSEN

Alle Steckdosen sind so anzuschließen, dass eine Stromentnahme ständig möglich ist. Vorhandene

Steckdosen können verwendet werden.

8.5.1 12 V POWER – STECKDOSEN

6 Stück Einbausteckdosen mit Abdeckung (Powersteckdosen) 2-polig, 12 V / 10A, über einen

Sicherungsautomaten schaltbar, sind im Bereich

 1x Armaturenbrett

 1x im Bereich des Klapptisches

 2x im Laderaumregal (nur bei Motorlauf)

 2x für Arbeitsscheinwerfer (Laderaum + Bereich der Schiebetür)

einzubauen und betriebsbereit anzuschließen.

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Elektrische Anlage

8.5.2 STECKDOSEN USB

Zwei USB- Mehrfachsteckdosen mit Deckel und den Anschlussmöglichkeiten Power Delivery 3.0

USB-C (min. 30W) und Quick Charge 3.0 USB-A (min. 18W) sind im Bereich

 1x Armaturenbrett

 1x im Bereich des Klapptisches

einzubauen und betriebsbereit anzuschließen.

Der Ruhestrom soll 5 mA nicht überschreiten. Sie sind als Ladesteckdosen zu kennzeichnen.

8.6 LADERAUMBELEUCHTUNG

Zusätzliche über Ein-/Ausschalter schaltbare Lampen (LED) zur Beleuchtung des Laderaumes. Zwei

im Bereich Dachhimmel und zwei links/rechts auf halber Höhe befestigt. Die Lampen sollen beim

Schließen der Laderaumklappe automatisch abgeschaltet werden. Um die Adaption der Augen bei

nächtlichen Tätigkeiten auf der Autobahn zu unterstützen, ist eine dimmbare Beleuchtung mit

Speicherfunktion der letzten Helligkeitseinstellung erforderlich.

2 abschaltbare Außenfeldleuchten (LED) an der Heckklappe (innen) verbaut. Automatische

Abschaltung bei geschlossener Heckklappe.

8.7 INNENBELEUCHTUNG

Jeweils eine dimmbare Leuchte in LED-Technik, weißes Licht, (z.B. Resolux 140 oder gleichwertig)

zur Beleuchtung des Fonds.

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Elektrische Anlage

8.8 ARBEITSSCHEINWERFER

Ein mobiler LED-Arbeitsscheinwerfer, 12V /15 Watt, Schutzart IP 6K9K und IP X7, geschützt gegen

Verpolung und Überhitzung, Lichtleistung 600 lm / 650 clm Drehwinkel: 180°, Hersteller Hella, Typ

Mega Beam LED, Best.-Nr.: 1GM 996 136-241 (oder gleichwertig), mit Magnetfuß, ca. 3,0 m

hochflexiblem Anschlusskabel inklusive Stecker für 12V-Powersteckdose, ist betriebsbereit zu

liefern und im Laderaum zu haltern, jeweils eine Power- Steckdose im Laderaum und im Bereich der

Schiebetür sind vorzusehen.

8.9 ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT

Die gesamte elektrische Anlage muss gegen elektromagnetische Beeinflussung durch innere und

äußere Störquellen sicher sein. Hierzu ist die Regelung UN/ECE R10 in der jeweils gültigen Form

entsprechend der letzten Änderung und die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor

Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV) und DGUV-V 15 "Elektromagnetische

Felder" zu beachten.

Es ist sicherzustellen, dass sämtliche zusätzlich eingebauten und angeschlossenen Geräte weder

ungewollte HF-Störungen abstrahlen noch durch Störmodulationen das Kfz-Bordnetz negativ

beeinflussen. Die Einschränkungen, Auflagen oder Einbauvorschriften des Fahrzeugherstellers

entsprechend der Erklärung über die elektromagnetische Verträglichkeit sind zu berücksichtigen.

8.10 FUNKENTSTÖRUNG

Eine Funkentstörung entsprechend den internationalen Richtlinien CISPR 25 (DIN EN 55025) und

IEC/CISPR 12 (DIN EN 55012) oder gleichwertig ist vorzunehmen.

Seite 22 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Unfalldatenspeicher

9 UNFALLDATENSPEICHER

9.1 GRUNDGERÄT

Kienzle UDS AT PRO, Typ 3165 (oder gleichwertig), mit E-Zulassung (ECE R10) zum Verbau und

Einsatz in Kraftfahrzeugen. Bei Verwendung alternativer Unfalldatenspeicher sind die

nachstehenden Anforderungen und die Kompatibilität zur bestehenden UDS AT Software der Firma

Kienzle Argo GmbH zu gewährleisten.

Für den Daten- und Manipulationsschutz müssen die Unfalldaten geräteseitig verschlüsselt und

fälschungssicher abgespeichert werden. Eine Extraktion der Unfalldaten aus dem Gerät darf nur mit

spezieller Software, die eine Authentifizierung (Dongle o.ä.) erfordert, möglich sein.

Das Gerät muss die Möglichkeit bieten, die Firmware mittels Update zu aktualisieren.

Die Stromversorgung muss über einen Anschluss an das Fahrzeug- Bordnetz sichergestellt werden.

Eine Spannungsversorgung per interner Batterie ist nur für ein interne Echtzeituhr zulässig. Das

Gerät muss die Möglichkeit bieten, die elektrischen Anschlüsse mittels Plombierung vor

Manipulation zu schützen.

Es muss die Möglichkeit gegeben sein, Fahrdaten und Signalinformationen vom Fahrzeug sowohl

über eine diskrete Verkabelung, als auch über einen Signalabgriff aus einem CAN-Bus System

(CiA447 oder wenn nicht verfügbar: Fahrzeug-CAN) aufzeichnen zu können.

Folgende Signale müssen vom Gerät ohne externe Sensorik aufgezeichnet werden können:

  • Längs-, Quer-, und Vertikalbeschleunigungen bis +/- 100g, Messfrequenz min. 800Hz

  • Achsrotationsdaten bis +/- 500°/s, Messfrequenz min. 800Hz

  • Zeit (batteriegepufferte Echtzeituhr)

  • automatische Erfassung von Kollisionen und kritischen Fahrereignissen

  • Geo-Koordinaten der automatisch erfassten Ereignisse (externe Antenne vorgeschrieben)

  • statistische Erfassung der Fahrzeugnutzung wie Zündungswechsel

Das Gerät muss außerdem die Möglichkeit bieten, mittels abgesetztem Bedienteil (Taster) jederzeit

eine manuelle Ereignisspeicherung auszulösen.

Das Gerät muss fahrzeugspezifisch parametrierbar sein. Die fahrzeugindividuelle Parametrierung

muss sich als Dokumentdatei (xps oder pdf) generieren und auch drucken lassen.

9.2 EINBAU GRUNDGERÄT

Alle zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe gültigen Herstellervorgaben (z.B. Installations- und

Montageanleitung) sind zwingend einzuhalten! Der Einbau darf nur von einer herstellergeschulten

und autorisierten Fachkraft durchgeführt werden.

Einbauort und Einbauposition müssen den Vorgaben des Geräteherstellers sowie ggf. weiteren

Vorgaben des Auftraggebers, z.B. nach Abstimmung etwaiger Vorschläge in einer Baubesprechung,

entsprechen. Hierfür soll ein Vorschlag seitens des Auftragnehmers gemacht und einvernehmlich

abgestimmt werden.

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Unfalldatenspeicher

Das Gerät ist im Fahrzeuginnenraum bodennah, auf ebener, fester und vibrationsarmer Fläche so

nah wie möglich der Fahrzeugmitte zu verbauen. Es müssen rechte Winkel eingehalten werden.

Eine wetter- und flüssigkeitsgeschützte Lage ist obligatorisch.

Die Montage muss kraftschlüssig ausgeführt werden, damit mögliche Unfallszenarien nicht zu

Störungen der Datenaufzeichnung, zur Zerstörung des Geräts oder zum Datenverlust führen und /

oder sich das Gerät aus seiner Halterung / aus seiner Einbauposition löst. Das Gerät muss ohne

Zuhilfenahme von Trennwerkzeugen wieder demontierbar sein. Eine Montage mit technischen

Klebstoffen ist nicht zulässig.

Der Einbauort ist so zu wählen, dass eine mechanische Beeinflussung / Beaufschlagung, z.B. durch

lose Ausrüstungsgegenstände und / oder eng angrenzende sonstige technische Einbauten,

ausgeschlossen ist. Dabei ist auf ausreichenden Abstand zu anderen Einbauten zu achten.

Störungen durch elektromagnetische Einflüsse, wie z. B. Ladegerät, Spannungswandler, oder

unnötige Vibrationen sind ebenfalls wirksam zu verhindern. Zudem sind keinerlei

spannungsführende Kabel direkt am oder auf dem Gerät zu verlegen. Gerät und Auslesekabel

müssen ohne Demontage von Bauteilen mittels Werkzeug sowie frei von mechanischen Einflüssen

sein und sind entsprechend erkennbar zu kennzeichnen.

9.3 ELEKTRISCHER ANSCHLUSS / SPANNUNGSVERSORGUNG

Das Gerät ist über das fahrzeugseitige Bordnetz (12V/24V) in der Art mit Strom zu versorgen, dass

es nicht durch Batterietrennschalter, durch entladene Zusatzbatterien o.ä. zu einem

Spannungsabfall und damit zum Abschalten des Gerätes kommen kann.

9.4 ABGESETZTES BEDIENELEMENT (UDS –TASTER)

Das abgesetzte Bedienelement des Gerätes ist an einer Stelle zu verbauen, die im Blickfeld beider

Frontinsassen schnell, einfach und gefahrlos erreicht werden kann. Zu bevorzugende Optionen

hierfür sind u. a. die Armaturentafel, im Bereich der Sondersignalbedieneinrichtung, die

Mittelkonsole in der Schalttafel oder sonstige Stellen, die schnell und einfach zu erfassen und zu

erreichen sind. Das Bedienelement ist gemäß den Herstellervorgaben zu befestigen.

Die Einbaulage ist so auszuführen, dass keine Flüssigkeiten in das Bedienelement eindringen und

sich dort sammeln können. Der Einbauort und die Umgebungsbedingungen sind mit dem

Auftraggeber im Rahmen der Baubesprechung abzustimmen.

Die Möglichkeit der Datenlöschung mittels des abgesetzten Bedienelements ist zu deaktivieren.

9.5 DATENSCHNITTSTELLE ZUM FAHRZEUG

Das Gerät ist für die Aufzeichnung von Fahrzeugdaten gemäß der nachfolgenden Chronologie mit

dem Fahrzeug zu verbinden.

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Unfalldatenspeicher

Anbindung via:

  1. CiA447 (CANopen) Schnittstelle (bevorzugte Option)

  2. fahrzeugspezifischer CAN-Bus (Option)

  3. diskrete Verkabelung

9.6 SIGNALANBINDUNGEN

Aufzeichnung von Geo-Koordinaten mittels internem GNSS-Empfänger nach Absprache mit dem

Auftraggeber.

9.7 FIRMWARE

Das Gerät ist mit der zum Zeitpunkt der Endabnahme des Fahrzeugs aktuellsten Firmware und dem

fahrzeugspezifischen Setup je nach Anschlussart auszuliefern. Das Setup für das Grundgerät sowie

etwaige noch erforderliche Funktionsmodule sind nach Abschluss der Konfiguration im Gerät

abzuspeichern.

9.8 SIGNALAUFZEICHNUNG

Signale, die nicht über die Anbindung zu 1. oder 2. (siehe Pos. 9.5 Datenschnittstelle zum Fahrzeug)

aufgezeichnet werden können, sind über die Option der diskreten Verkabelung (mindestens 8

Zusatzeingänge) anzubinden. Hierfür ist ein entsprechendes Sonder-Setup für die Berücksichtigung

der Sondereingänge Blaulicht und Einsatzhorn zu verwenden.

Nachfolgend aufgeführte Signale samt Bezeichnungen sind für die Aufzeichnung als jeweils

einzelnes Eingangssignal einzurichten. Andere als die u. g. Bezeichnungen werden nicht akzeptiert.

  • Zündung*

  • Geschwindigkeit*

  • Drehzahl (wenn Verbrennungsmotor)

  • Gaspedalstellung

  • Lenkwinkel

  • Bremslicht*

  • Blinker links*

  • Blinker rechts*

  • Standlicht bzw. Tagfahrlicht

  • Abblendlicht*

  • Fernlicht*

  • Rückfahrlicht*

  • Warnblinkanlage

  • Blaulicht*

  • Einsatzhorn*

Die Aufzeichnung der vorgegebenen Signale ist bei Anschluss via CiA447/CAN sicherzustellen. Die

mit *gekennzeichneten Signale sind bei diskreter Verkabelung sicherzustellen.

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Unfalldatenspeicher

Der Anschluss des Blaulichtes und des Einsatzhorns ist so zu realisieren, dass eine Aufzeichnung

nur bei korrekter Funktion erfolgt.

Eine Aufzeichnung darf für diese Statuseingänge nicht erfolgen, wenn:

  • Blaulicht defekt und Schalter Bedieneinheit Sondersignalanlage betätigt

  • Blaulicht und akustisches Sondersignal defekt und Schalter Bedieneinheit

Sondersignalanlage betätigt.

Bei der Erfassung des Eingangssignals der jeweiligen Tonfolgeanlage (Einsatzhorn) muss der

Anschluss an das Gerät in der Art erfolgen, dass die gesamte wahrnehmbare Laufzeit des Signals

(3,0 ± 0,5 Sekunden nach DIN 14610) im Gerät erfasst wird.

Der Kalibrierfaktor (Wegimpulszahl) ist über eine definierte Kalibrierungsstrecke von mindestens

100m oder durch ein Diagnose-System für Fahrtenschreiberanlagen auf einem Rollenprüfstand zu

ermitteln.

Es ist ein Nachweis der Funktionsfähigkeit der Eingangssignale, z.B. mittels Testfahrt, manueller

Abspeicherung und Datenausdruck anzufertigen und in der Einbaudokumentation abzubilden.

9.9 FAHRZEUGINDIVIDUELLE PARAMETRIERUNG

Das Gerät ist auf das Fahrzeug, in dem es eingebaut ist, explizit und gemäß Herstellervorgabe

einzumessen. Es ist sicherzustellen, dass der km-Stand des Gerätes dem des Fahrzeuges nach der

Parametrierung entspricht.

Besondere Parametereinstellungen

Stillstands-Ereignisse speichern: aktivieren

Sensor Selbsttest: aktivieren

Speicherlöschung: deaktivieren

Stoppereignis in Statistik speichern : aktivieren

Benachrichtigungs-Schwelle : 225

Geschwindigkeitsüberschreitung Statistik: deaktivieren

Signalwechsel Statistik 1 - 3: aktivieren

9.10 VERPLOMBUNG

Das Gerät und / oder die elektrischen Anschlussverbindungen sind nach dem Einbau und der

abschließenden fahrzeugindividuellen Parametrierung zu verplomben. Maßgeblich sind die zum

Zeitpunkt der Endabnahme gültigen Herstellervorgaben.

9.11 AUSLESESCHNITTSTELLE

Die Ausleseschnittstelle ist ohne Demontage von Bauteilen gut erreichbar, geschützt, leicht

erkennbar und gekennzeichnet zu installieren. Das Auslesekabel muss so verlegt werden, dass eine

frei verfügbare Länge von mindestens 600mm – gemessen ab dem USB-Stecker – für den

Anschluss an ein Auslesegerät genutzt werden kann. Das Auslesekabel ist sicher zu befestigen und

dauerhaft mit einem Etikett mit der Aufschrift „UDS“ sichtbar zu kennzeichnen.

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Unfalldatenspeicher

Die Verwendung von zusätzlichen Kabelverlängerungen oder USB-Steckdosen ist ausgeschlossen.

9.12 GERÄTEPASS / GERÄTEINFORMATIONEN

Zur eindeutigen Identifikation der Unfalldaten zum Fahrzeug müssen Merkmale wie das

Behördenkennzeichen (Zulieferung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen) sowie die korrekte

Fahrgestellnummer (VIN) in den Systemdaten des Gerätes abgelegt werden. Der Einbauort des

Gerätes sowie der Ort der Ausleseschnittstelle ist in den Kommentarfeldern im Gerät einzutragen.

9.13 EINBAUDOKUMENTATION UND ENDABNAHME

Ein entsprechender Nachweis ist den Fahrzeugunterlagen bei Auslieferung des Fahrzeugs

beizufügen. Das Gerät ist gemäß der Checkliste des Herstellers zu übergeben. Eine Dokumentation

des Einbaus und der internen Einstellungen ist in geeignetem Umfang in gedruckter und digitaler

Ausführung den Fahrzeugunterlagen bei Auslieferung beizufügen. Ein Ausdruck des Gerätepasses

ist als Nachweis über die fahrzeugindividuelle Parametrierung bei Endabnahme des Fahrzeuges zu

übergeben.

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Lackierung und Beklebung

10 LACKIERUNG UND BEKLEBUNG

10.1 ALLGEMEINES

Es sind handelsübliche Farben und Lacke zu verwenden, die wasserlöslich, schwermetallfrei,

witterungs-, chemikalien- und alterungsbeständig sind.

10.2 LACKIERUNG FAHRZEUG

Innen und außen serienweiß.

10.3 FOLIENBEKLEBUNG

Vorab sind ein Beklebungsentwurf und die Datenblätter der verwendeten Folien zu liefern. Dieser

Beklebungsentwurf ist vom Auftraggeber freizugeben.

Die verwendeten Folien müssen lichtecht, formstabil und waschstraßen- und hochdruckreinigerfest

sowie für die Verklebung auf flachen und leicht gebogenen Untergründen geeignet sein. Die Folien

müssen im jeweiligen Garantiezeitraum eine dauerhafte Haltbarkeit am Fahrzeug sicherstellen. Es

darf weder ein alterungsbedingtes Ablösen erfolgen, noch ein unbefugtes Entfernen möglich sein.

Die Folien müssen in diesem Zeitraum rückstandslos und ohne Lackschäden entfernt werden

können. Das beschriebene äußere Erscheinungsbild richtet sich nach den Erkenntnissen der VESBA8-

Studie, eine Prinzipdarstellung findet sich in Anlage 3: Folienbeklebung und zusätzliche

Warnmarkierung (Prinzipdarstellung).

Die Folienbeklebung besteht aus den folgenden Farben bzw. Elementen:

10.3.1 GELB

Leuchtgelbes Markierungsmaterial (fluoreszierende, retroreflektierende Folie, vergleichbar

RAL 1026, „Neongelb“ mit Reflektionswerten nach ECE R-104, Rückstrahlklasse D) oder

leuchtgelbes Markierungsmaterial (fluoreszierende Folie, vergleichbar RAL 1026, „Neongelb“).

10.3.1.1 LINIENMARKIERUNG „AUFFÄLLIGE MARKIERUNG“

Um die Erkennbarkeit des Fahrzeugs bei Tag zu erhöhen, ist eine Linienmarkierung anzubringen.

Diese soll möglichst horizontal und vertikal in einer Lage angebracht sein, die mit der Form, dem

Aufbau, der Bauart und den Betriebsbedingungen des Fahrzeugs vereinbar ist. Ansonsten müssen

die Markierungen so eng wie praktisch möglich der Außenlinie des Fahrzeugs folgen. Die

Gesamtlänge der am Fahrzeug horizontal angebrachten auffälligen Markierung muss mindestens

70% der Gesamtbreite bzw. Gesamtlänge des Fahrzeugs betragen. Die auffällige Markierung muss

in möglichst geringem Abstand von den Enden des Fahrzeugs, bis zu 600 mm von jedem Ende des

Fahrzeugs, angebracht sein. Eine Anbringung unterhalb von 250 mm über dem Boden ist

8 Verbesserte Erkennbarkeit von Streifenfahrzeugen auf Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen Schriftenreihe der deutschen Hochschule der Polizei, 2013

Seite 28 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Lackierung und Beklebung

unzulässig. Der obere Teil muss so hoch wie möglich angebracht sein. Die Ausrichtung der seitlichen

auffälligen Markierungen muss möglichst parallel zur Längsmittelebene des Fahrzeugs bzw. so eng

wie praktisch möglich der Außenlinie des Fahrzeugs folgen. Die hinteren und vorderen auffälligen

Markierungen müssen möglichst eng der Außenlinie des Fahrzeugs folgen. Auffällige Markierungen

gelten als durchgehend, wenn die Abstände zwischen nebeneinander angeordneten Teilen so

gering wie möglich sind und nicht mehr als 50% der kürzesten Länge eines solchen Teils betragen.

10.3.1.2 RÜCKSTRAHLER

Um das Vorhandensein des Fahrzeugs anzuzeigen, ist am Heck ein gleichschenkliges Dreieck,

dessen Spitze nach oben zeigt und dessen Seitenlänge etwa 2/3 der Fahrzeugbreite beträgt,

anzubringen. Das Trapez ist, in Abhängigkeit vom jeweiligen Fahrzeugmodell, mit seiner Grundlinie

auf Höhe der unteren heckseitigen Linienmarkierung anzubringen. Die Markierung soll so tief wie

möglich, muss jedoch mindestens 250 mm über dem Boden angebracht sein.

10.3.1.3 KONTURMARKIERUNG HECK

Um die Erkennbarkeit im Heckbereich zu erhöhen, ist eine gelbe Konturmarkierung gemäß ECE

R- 104 (z.B. ORAFOL ORALITE VC 104+ oder gleichwertig) als Umrandung des Rückstrahlers in

50 mm Breite anzubringen.

10.3.2 VERKEHRSBLAU

Verkehrsblaue, nicht reflektierende Folie (Farbton RAL 5017) mit glänzender Oberfläche.

Die Folie ist am Seitenbereich des Fahrzeuges konturangepasst zwischen den Linienmarkierungen

über die gesamte Fahrzeuglänge, im verfügbaren Platz vertikal zentriert, im Heckbereich zwischen

dem Rückstrahler und der leuchtgelben Markierung und im Frontbereich großflächig zwischen der

Linienmarkierung zu verkleben.

10.3.3 WEIß

Weißes retroreflektierendes Markierungsmaterial mit Reflektionswerten nach ECE R-104,

Rückstrahlklasse C, jeweils angebracht auf der verkehrsblauen Folie.

10.3.3.1 WEIßE STREIFENMARKIERUNG (GAP´S)

Für die Anzeige der horizontalen Abmessungen des Fahrzeugs ist eine Streifenmarkierung (GAP´s)

vorzusehen. Das Maß für die Streifenmarkierung beträgt L=90 mm x B=30 mm, der Abstand

zwischen den einzelnen Streifen beträgt 15 mm. Die Streifenmarkierung ist möglichst über die

gesamte Länge bzw. Breite des Fahrzeugs anzubringen. Eine Anbringung unterhalb von 250 mm

über dem Boden ist unzulässig.

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Lackierung und Beklebung

10.3.3.2 KENNZEICHNUNG

Schriftzug "POLIZEI" aus Einzelbuchstaben auf rechter und linker Fahrzeugseite sowie vorne und

hinten, Höhe der Buchstaben 175 mm, weiße Folie mit Reflektionswerten nach ECE R-104,

Klasse C.

Sollte aus Platzgründen die Verwendung des Schriftzuges mit Buchstabenhöhe 175 mm nicht

möglich sein, sind als Buchstabenhöhe noch 155 mm oder 140 mm zulässig.

Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, ist zwischen dem Schriftzug und anderen reflektierenden Folien

ein vertikaler Abstand von 5/7 der Schrifthöhe und ein horizontaler Abstand von 6/7 der Schrifthöhe

einzuhalten.

Schriftart: ARIAL, Versalschrift.

10.3.3.3 TELEFONSYMBOL

Telefonsymbol und Notruf, auf rechter und linker Fahrzeugseite, im hinteren Bereich, Höhe der

Buchstaben 80 mm, Retroreflektierend nach Rückstrahlklasse ECE R-104 Klasse „D“ oder nicht

reflektierend und Schutzlaminat.

10.4 BEKLEBUNG

10.4.1 POLIZEISTERNE

Je Fahrzeug werden zwei Polizeisterne ( 150 mm) angeliefert. Diese sind mittig auf der blauen

seitlichen Folie anzubringen. Je nach Lage des Schriftzuges „POLIZEI“ sind die Polizeisterne mittig

auf den vorderen Drehtüren oder mittig auf den hinteren Türen anzubringen.

10.4.2 REIFENDRUCK

Vorgeschriebener Reifendruck als Aufkleber an der Innenseite der Klappe vor dem Lade- oder

Befüllstutzen.

10.4.3 ENERGIETRÄGER (Z.B. KRAFTSTOFF, STROM ODER GAS)

Vorgeschriebener Energieträger (komplette Bezeichnung – z.B. „SUPER BLEIFREI “), bei

Verbrennungsmotoren ergänzt durch die Symboldarstellung nach EU-Direktive 2014/94/EU und DIN

EN 16942 als Aufkleber oberhalb des Lade- oder Befüllstutzens auf dem Außenblech. Schriftart:

ARIAL, Höhe ca. 20 mm, Farbe der Schrift je nach Untergrund.

10.4.4 MAXIMALE ZULADUNG

Im Bereich der Frontinsassen und der Heckklappe (innen) ist je ein Aufkleber mit Angabe der

zulässigen Nutzlast des Fahrzeuges (zulässige Gesamtmasse abzüglich der Masse des fertigen,

ausgebauten Fahrzeuges entsprechend Pos. 3.3) als Aufkleber (schwarze Schrift auf gelbem

Grund) gut sichtbar anzubringen.

Der Aufkleber soll eine Angabe zur max. Zuladung beinhalten.

Seite 30 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Lackierung und Beklebung

10.4.5 FAHRZEUGHÖHE

Im Sichtbereich der Frontinsassen ist ein Aufkleber mit Angabe der Fahrzeughöhe als Aufkleber

(schwarze Schrift auf gelbem Grund) gut sichtbar anzubringen.

10.4.6 ZUSÄTZLICHE BEDIENEINRICHTUNGEN

Alle zusätzlich eingebauten Schalter, Taster und Kontrollleuchten sind durch Beschriftung bzw.

Symbole (schwarz auf weißem Grund) eindeutig zu kennzeichnen.

Seite 31 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Sondersignalanlage

11 SONDERSIGNALANLAGE

Sämtliche zum Einbau und Betrieb der Einrichtung benötigten Bauteile, Kabel und Kleinteile sind zu

liefern.

Alle Elemente der Sondersignalanlage sind den Vorgaben der herstellenden Firma entsprechend

anzuschließen und zu verbinden.

In Kopfhöhe der Insassen darf der Schalldruckpegel im Innenraum bei Betrieb der Rundum-

Tonkombination 80 dB (A) nicht überschreiten.

Dies ist im Bedarfsfall durch eine zusätzliche Schalldämmung zu gewährleisten.

Die Einhaltung eines Überlebensraumes nach Überschlag ist zu gewährleisten.

Bedienungsgrundsätze:

Die Bedieneinheit der Sondersignalanlage ist so im Fahrzeug zu platzieren, dass sie von beiden

Frontinsassen bedient werden kann.

Sämtliche Funktionen müssen optisch kontrollierbar, Fehlfunktionen sollten zusätzlich noch

akustisch registrierbar sein. Bei einem Tastenbedienfeld müssen die Tasten funktional

gegeneinander verriegelt sein, so dass nicht zwei Tasten gleichzeitig gedrückt werden können, die

sich von der Funktion ausschließen. Die Ansteuerung und Bedienung sämtlicher zur

Sondersignalanlage gehörenden Teile muss über eine Bedieneinheit möglich sein.

Die Bedieneinheit für die Sondersignalanlage muss folgende Schaltkombinationen haben:

  1. Aus (RKL ausgeschaltet, keinerlei Signalabstrahlung über die Lautsprecher der

elektronischen Warneinrichtung).

  1. RKL eingeschaltet, Hupe weiterhin über den Hupenkontakt des Lenksäulenkombischalters

zu betätigen.

  1. RKL eingeschaltet. Bei Betätigung des Hupenkontaktes des Lenksäulenkombischalters

erfolgt der Ablauf einer Tonfolge über die Lautsprecher der elektronischen Warneinrichtung.

  1. RKL eingeschaltet und kontinuierliche Signalabstrahlung der Tonfolgen über die

Lautsprecher der elektronischen Warneinrichtung.

Für die Testfunktion ist ein zusätzlicher Taster vorzusehen. Folgender Testablauf ist vorgeschrieben:

  1. Zündung ein.

  2. Testtaster wird gedrückt und in Taststellung gehalten.

  3. Alle beschriebenen Schaltkombinationen der Bedieneinheit können mit verringerter

Lautstärke getestet werden und müssen auch in der dort beschriebenen Art und Weise

funktionieren.

  1. Bei Loslassen des Testtasters erklingt das Signalhorn jederzeit in Normallautstärke.

Die Kontrollleuchte des Bediengerätes ist als Funktionskontrolle anzuschließen.

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Sondersignalanlage

Die Anlage besteht aus den folgenden Elementen:

11.1 OPTISCHE WARNEINRICHTUNG

11.1.1 DACHBALKEN VORN

Entsprechend § 22a Nr. 11 StVZO bauartgenehmigte optische Signalanlage in Balkenform für

Dachaufbau.

Jeweils eine Kennleuchte in LED-Technik mit hoher Farbsättigung und hoher Lichtfrequenz mit

blauer Lichthaube rechts und links.

Dach- und Mittelteil verkehrsblau (RAL 5017).

(zusätzlich mit Arbeitsscheinwerfer siehe 12.1)

11.1.2 DACHBALKEN HINTEN MIT SIGNALGEBER UND BLINKLEUCHTEN

Entsprechend § 22a Nr. 11 StVZO bauartgenehmigte optische Signalanlage in Balkenform für

Dachaufbau.

Jeweils eine Kennleuchte in LED-Technik mit hoher Farbsättigung und hoher Lichtfrequenz mit

blauer Lichthaube rechts und links.

Signalgeber für gelbe Lichtschrift in LED-Technik im Dachbalken integriert (siehe 10.3.2)

Zusätzlich sollten Blinkleuchten für die Fahrtrichtungsanzeige und Warnblinkanlage im Dachbalken

integriert sein.

11.1.3 FRONTBLITZLEUCHTEN

In einer Höhe von ca. 900 mm über der Fahrbahn (Rückspiegelhöhe eines normalen Pkw) sind zwei

bauartgenehmigte LED-Blitzleuchten mit Abstrahlrichtung nach vorne im Kühlergrill anzubringen.

Die Kühlwirkung für den Fahrzeugmotor ist weiterhin sicherzustellen.

Beide Frontblitzleuchten sind so an die Bedieneinheit anzuschließen, dass sie nur bei

eingeschalteten und funktionsfähigen Rundumkennleuchten der Warnanlage auf dem Dach

leuchten.

Ein zusätzlicher Schalter für die Frontblitzleuchten ist nach Absprache mit dem Auftraggeber neben

der Bedieneinheit einzubauen und anzuschließen. Er soll folgende Funktion haben:

  1. Die beiden Frontblitzleuchten, die bei Betätigung der Bedieneinheit zusammen mit den RKL

auf dem Dach eingeschaltet werden, können mittels dieses Schalters aus- und wieder

eingeschaltet werden. Der eingeschaltete Zustand ist den Frontinsassen zu signalisieren.

  1. Beim erneuten Einschalten der RKL auf dem Dach sollen die Frontblitzleuchten wieder

leuchten.

Seite 33 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Sondersignalanlage

11.1.4 HECKKLAPPEN – WARNLEUCHTENANLAGE

In die Unterseite der Heckklappe ist außen rechts und links je eine bauartgenehmigte LED- Blitz-

leuchte einzubauen. Die Blitzleuchten sollen bei eingeschalteten Rundumkennleuchten der

Sondersignalanlage und geöffneter Heckklappe automatisch aktiviert werden. Eine zusätzliche

Kontrollleuchte für die Funktion der LED-Blitzleuchten ist im Bereich der Bedieneinheit der RTK

vorzusehen.

11.2 AKUSTISCHE WARNEINRICHTUNG

Warneinrichtung nach DIN 14610 (Schalldruck in 3,5 m Entfernung und freier Schallausbreitung

 120 dB(A)), Lautsprecher nach vorne und möglichst auch ein Lautsprecher nach hinten gerichtet.

Keine Abstrahlung der Klangfolge bei defekten Rundumkennleuchten oder wenn einer der

Lautsprecher defekt ist,

Möglichkeit der Sprachdurchsage (Vorrang gegenüber Warnsignal) über ein zusätzliches Mikrofon

mit Halter.

Die Lautsprecher sind so anzubringen, dass eine mechanische Beschädigung während der Fahrt

nicht auftreten kann und ein möglichst guter Schutz vor Spritzwasser gegeben ist.

11.3 ANHALTESIGNALGEBER (ASG) MIT YELP – SIGNAL

Die Bedieneinheit des ASG ist im direkten Sichtfeld der Frontinsassen anzubringen; die visuelle

Kontrolle der Statusanzeige und ergonomische Bedienbarkeit des ASG ist zu gewährleisten.

11.3.1 ANHALTESIGNAL NACH VORN MIT YELP – TON

Signalgeber für rote Lichtschrift in LED-Technik, vorrangig mittig hinter der Frontscheibe auf dem

Armaturenbrett mit automatisierter Auf- und Zustellung, alternativ integriert in die Sonnenblende,

ohne Blendwirkung in Richtung Innenraum, mit Signalbild "STOPP POLIZEI" in Spiegelschrift mit

einem in Fahrtrichtung gerichteten roten Doppelblitz im Wechsel mit dem Signalbild „STOPP

POLIZEI“ (2 x rot, 1 x „STOPP“, 1 x „POLIZEI“).

Bei Aktivierung des Signals (Signalbild "STOPP POLIZEI" und roter Doppelblitz) nach vorne und

Betätigung eines zusätzlichen Schalters oder bei Betätigung des Hupenkontaktes soll der Ablauf

einer Tonfolge des Anhaltehorns (Yelp-Ton) über die Lautsprecher der elektronischen

Warneinrichtung erfolgen.

Es muss sichergestellt sein, dass das Anhaltesignal und das Anhaltehorn (Yelp-Ton) nicht

gleichzeitig mit den blauen Kennleuchten betrieben werden können.

Seite 34 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

[Seite 39]

Sondersignalanlage

11.3.2 ANHALTESIGNAL NACH HINTEN

Signalgeber für gelbe Lichtschrift in LED-Technik integriert im hinteren Blaulichtbalken.

Die Funktion des heckseitigen Anhaltesignalgebers (ASG) ist als Informationsgeber mit den

nachfolgend aufgeführten Texten und Symbolen in LED- Matrix- Darstellung zu erweitern; die

Ansteuerung erfolgt über die Bedieneinheit des ASG:

  • „Bitte folgen“ – „follow me“

  • „JEDŹ ZA MNĄ“ (polnisch bitte folgen)

  • Doppel-Richtungspfeil links (linksseitiger Pfeil blinkend, rechtsseitiger Pfeil statisch)

  • Doppel-Richtungspfeil rechts (rechtsseitiger Pfeil blinkend, linksseitiger Pfeil statisch)

  • „STAU“ (Text blinkend)

  • „UNFALL“ (Text blinkend)

  • „KOLONNE“ – „ACHTUNG“ (Text alternierend)

  • „UEBER“ – „BREITE“ (Text alternierend)

  • „GLAETTE“ (Text blinkend)

  • „EIS“ (Text blinkend)

  • „OEL“ (Text blinkend)

  • „GASSE“ – „BILDEN“ (Text alternierend)

  • „NICHT“ – „ÜBERHOLEN“ (Text alternierend)

  • „GEFAHR“ (Text blinkend)

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Videoaufzeichnungssystem

12 VIDEOAUFZEICHNUNGSSYSTEM

Die aufgeführten Forderungen zum Videoaufzeichnungssystem sind einschließlich der

Forderungen in allen Unterpunkten mindestens zu erfüllen.

Lieferung und betriebsfertiger Einbau eines Videoaufzeichnungssystems zur Dokumentation von

Anhalte- und Kontrollvorgängen. Das System im Fahrzeug besteht aus einer Kamera zur Aufnahme

in Fahrtrichtung, einer Aufzeichnungseinheit, einem Farbmonitor für Live-Ansicht und

Systeminformationen sowie den Bedien- und Anzeigeelementen.

Das Videoaufzeichnungssystem ist auch im Fahrbetrieb auf Störungsfreiheit zu prüfen. Bei

auftretenden Störungen sind geeignete technische Gegenmaßnahmen anzuwenden.

12.1 BETRIEBLICHE FORDERUNGEN

Das gewählte Aufzeichnungsverfahren muss hinsichtlich Bildqualität, Aufzeichnungsdauer und

Speicherkapazität den aktuellen Anforderungen der Beweissicherung genügen.

Es sind folgende Funktionsmerkmale sicherzustellen:

 Automatische Löschung der Aufnahmen nach einer vorgegebenen Zeit (z. Zt. 24 Stunden)

 Keine Wiedergabe- und Löschmöglichkeit für aufgezeichnete Daten am Aufzeichnungsgerät

 Dauerhafte Genauigkeit der Systemzeit durch geeignete technische Lösung (z.B. Funkuhr,

GNSS)

 Aktivierung des Systems durch Einschalten der Spannungsversorgung des Fahrzeuges

 Automatisches Abschalten des Systems, wenn die Spannungsversorgung des Fahrzeuges län-

ger als 30 Minuten ausgeschaltet ist und keine Aufzeichnung läuft (nachtriggerbar)

 Statusanzeige durch eine grüne Leuchtanzeige in folgenden Anzeigearten: o Anlage in Bereitschaft : Anzeige dauerhaft leuchtend o Aufnahme aktiv : Anzeige blinkend

 Fehleranzeige nach Eigendiagnose durch eine rote Leuchtanzeige

 Manuelles Starten und Beenden der Aufnahme durch Betätigung eines kombinierten Video-

Start/Stopp-Tasters in der Farbe GRÜN

 Voraufnahme mit einer Aufnahmezeit von 60 Sekunden

 Bei laufender Aufzeichnung keine Aufzeichnungsunterbrechung, wenn die Spannungsversor-

gung des Fahrzeuges ausgeschaltet, der Schlüssel entfernt oder das Fahrzeug verriegelt wird

 Signalisierung der Videoaufzeichnung in Aufnahmerichtung der Kamera durch eine ROTE, hell

blinkende Leuchtanzeige

 Separate Ein- und Ausschaltmöglichkeit für den Farbmonitor durch einen Taster.

 Signalisierung des Schaltzustandes „EIN“ für den Monitor durch eine GELBE Leuchtanzeige.

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Videoaufzeichnungssystem

 Ein LED- Arbeitsscheinwerfer ist als integrativer Bestandteil der Sondersignalanlage zu liefern.

Folgende Vorgaben sind hierbei zu erfüllen: o Ausleuchtung eines Bereiches vor dem Fahrzeug, der für die Kontrolle eines angehaltenen

Fahrzeuges erforderlich ist; Gegenverkehr darf nicht geblendet werden o Automatisches Einschalten für die Dauer der Aufnahme, wenn die Fahrstufenwahl in Stel-

lung Parken und das Standlicht eingeschaltet ist. o Kein Ausschalten des Arbeitsscheinwerfers, wenn während der Aufnahme die Spannungs-

versorgung des Fahrzeuges ausgeschaltet, der Schlüssel entfernt, das Standlicht ausge-

schaltet oder das Fahrzeug verriegelt wird o Ausschalten des Arbeitsscheinwerfers bei Einlegen einer Fahrstufe o Priorisiertes Ein- und Ausschalten des Arbeitsscheinwerfers beim Schalten über die Bedie-

neinrichtung der Signalanlage o Manuelles Ein- und Ausschalten muss auch unabhängig von der Videoaufzeichnung mög-

lich sein und der Arbeitsscheinwerfer muss sich ebenfalls mit Einlegen einer Fahrstufe ab-

schalten.

 Vollständige Kompatibilität zwischen Aufzeichnungsgerät und Auswerteplatz

Die Software zur Nutzung und Archivierung muss in ausreichender Anzahl von Lizenzen für alle

Auswerteplätze (z. Zt. 10 Plätze) im Lieferumfang enthalten sein.

12.2 TECHNISCHE FORDERUNGEN

 Alle Komponenten müssen für den Einsatz in Kraftfahrzeugen geeignet sein.

 Die Stromkreise der Videoeigensicherungsanlage sind einzeln abzusichern. Die Sicherungen

sind an gut zugänglicher Stelle zu montieren und eindeutig zu beschriften. Ein Sicherungswech-

sel ist ohne Demontage anderer Bauteile zu ermöglichen.

 Bei Ein- und Ausschaltvorgängen muss eine signaltechnische Beeinflussung anderer Kompo-

nenten (z.B. Sondersignalanlage, Funk, Kfz-Elektrik) ausgeschlossen sein.

 Alle Schnittstellen sind als Steckverbindung zu liefern.

 Vor unbefugter Wegnahme geschützter verdeckter Einbau des Aufzeichnungsgerätes bei

gleichzeitig guter Erreichbarkeit zum Datenträgeraustausch durch berechtigte Personen. Die

Forderung ist erfüllt, wenn das Aufzeichnungsgerät bei Hineinsehen in den Fahrgastraum nicht

sichtbar ist und der Zugriff nur von den vorderen Sitzen aus, durch den Laderaum oder einen

abschließbaren Zugang von den hinteren Sitzen aus erreichbar ist. Bei der Verwendung von

Schlössern ist auf eine robuste Ausführung für harte Einsatzbedingungen zu achten. Alle

Schlösser sind gleichschließend auszuführen. Es sind mindestens 2 Schlüssel je Aufzeich-

nungsgerät und 10 Ersatzschlüssel zu liefern.

Seite 37 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Videoaufzeichnungssystem

 Verhinderung des direkten Zugriffs auf den Austauschdatenträger ohne Berechtigung.

 Das Zertifikatsmanagement (Verschlüsselung und Signatur) der vorhandenen Auswertetechnik

an allen örtlich auseinanderliegenden Auswerteplätzen (z. Zt. 10 Plätze) wird vom Auftragneh-

mer ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber um die erforderlichen Ergänzungen erwei-

tert. Ist die Kompatibilität zu den bisher verwendeten Auswertesystemen der Polizei Berlin (Fa.

Ternica systems, Trajet) nicht gegeben, so ist ein funktionierendes Auswertesystem mit mindes-

tens 10 Lizenzen kostenfrei zu liefern und auf den Auswerterechnern der Polizei Berlin betriebs-

bereit zu installieren. Diese Arbeiten sind vor Fahrzeugauslieferung beim Auftraggeber vor Ort

durchzuführen.

Die technischen Mindestanforderungen und die Anforderungen für einen komfortablen Betrieb

an die PC-Technik der Auswerteplätze sind im Angebot anzugeben.

12.2.1 BEDIEN- UND ANZEIGEELEMENTE

 Bedienelemente und Leuchtanzeigen müssen für die Frontinsassen in normaler Körperhaltung

sichtbar und gut erreichbar sein.

 Eine Kombination des Video-Start/Stopp-Tasters mit den Statusanzeigen ist zulässig.

 Eine Kombination des Tasters und der Funktionsanzeige für den Farbmonitor ist zulässig.

 Die rote Leuchtanzeige zur Signalisierung der Videoaufzeichnung in Aufnahmerichtung muss

sich im Kameragehäuse oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Kamera befinden. Die An-

zeige muss bei Tag und Nacht aus einer Entfernung von 10m erkennbar sein.

 Alle Leuchtelemente sind in LED-Technik auszuführen.

 Die Bedienelemente (Taster) sind mit einer Auffindbeleuchtung in einer Frontabmessung von

ca. Ø 18 … 22mm zu liefern und eindeutig zu beschriften oder mit Piktogrammen zu versehen.

Seite 38 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Videoaufzeichnungssystem

12.2.2 KAMERA

 horizontaler Öffnungswinkel ≥ 110°. Der Öffnungswinkel muss eine auswertbare Aufnahme bis

zu einer Entfernung von mindestens 10 m und einer Breite von ca. 5 m vor dem Fahrzeug, aus-

gehend von der Fahrzeugmitte ermöglichen

 High Dynamic Range

 Auflösung mindestens 1920 x 1080 Pixel bei einer Bildrate von 25fps

 Anbringung an der Frontscheibe oben in dem vom Scheibenwischer gereinigten Bereich. Das

Kameragehäuse ist mit einer Halterung zu befestigen, die ein nachträgliches Ausrichten ermög-

licht. Die Innenspiegel müssen unabhängig verstellbar bleiben.

 Zur Vermeidung von Reflexionen ist die Kameralinse unmittelbar an der Frontscheibe zu positi-

onieren. Störungen im Kamerabild, die durch Reflexionen aus dem Bereich der Armaturentafel

(z.B. Dekorleisten) hervorgerufen werden, sind durch geeignete Maßnahmen auf ein Mindest-

maß zu reduzieren.

 Vibrationsarme Montage.

12.2.3 FARBMONITOR

 Möglichst Einbau in die Sonnenblende auf der rechten Fahrzeugseite, sonst an einem geeigne-

ten Einbauort, der von der Person auf dem rechten Vordersitz gut zu betrachten ist und ausrei-

chend Schutz gegen Sonnenlicht und andere spiegelnde Lichteinwirkungen bietet. Der Monitor

darf hierbei andere Bedien- und Anzeigeelemente oder Lüftungsöffnungen nicht verdecken oder

deren Betätigung erschweren. Alternativ kann der Monitor eines vorhandenen Multimediasys-

tems verwendet werden, wenn die Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Funktionen des

Systems müssen dabei erhalten bleiben.

 optional: Aktivierung / Deaktivierung durch Herunter- bzw. Hochklappen der Sonnenblende.

 Helligkeit mindestens 100 cd/qm; Video Auflösung HD; Antireflex-Ausführung.

 Bildschirmdiagonale ≥12,5 cm.

Seite 39 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Videoaufzeichnungssystem

12.2.4 AUFZEICHNUNGSSYSTEM

 Kameraeingänge: mindestens 1 x digital IP 1080p und 3 x digital oder analog 1080p

 Monitorausgang: 1x digital oder analog 1080p

 Steuereingänge: mindestens 3 Stück, high- oder low-schaltend konfigurierbar

 Steuerausgang: mindestens ein Schaltausgang zum Einschalten des Arbeitsscheinwerfers

 Das Gerät muss bei Bedarf eine einfache Möglichkeit eines Firmware Updates bieten.

 Kompression: MPEG, 25 Bilder pro Sekunde, Auflösung mindestens 1920 x 1080 Pixel

 Bereitstellung mindestens eines IP-Videostreams pro Kamera an einem Netzwerkanschluss.

Ausreichend ist, wenn die Ausgabe des IP-Streams durch eine Änderung der Software und die

Nachrüstung eines Bestätigungstasters im Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht

werden kann.

 Speichermedium: Je Fahrzeug ist eine handelsübliche SD-Card (16GB) zu liefern

 Automatische Formatierung der SD-Karte durch das Aufzeichnungssystem, falls erforderlich

 Umgebungs-Temperaturbereich: -20°C bis 70°C

 Betriebsspannung: ca. 9 … 15VDC

 Ruhestrom (abgeschaltet) ≤1mA

 Leistungsaufnahme Standby (aufnahmebereit) ≤15W

 kompakte Abmessungen für den Einbau

 geringe Masse.

 Konformität zu den geltenden EMV-Bestimmungen

 Fahrzeugdaten, wie Fahrstrecke, Geschwindigkeit u. ä. dürfen nicht aufgezeichnet werden.

 Konfigurationsschnittstelle über Web-Browser (z. B. Microsoft Edge oder Google Chrome) oder

eine Applikation, jeweils mit Passwortschutz und mindestens den folgenden Möglichkeiten: o Kamera- und Monitorparameter einstellen o Live-Bild der Kameras betrachten o Nachlaufzeit einstellen o Voraufnahmezeit einstellen (mindestens 0…60 Sekunden einstellbar) o ggf. Netzwerkeinstellungen ändern o Zugangspasswort ändern o Rücksetzen auf Werkseinstellung

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Videoaufzeichnungssystem

12.3 FORDERUNGEN ZUM DATENSCHUTZ

Das Gesamtsystem muss die DSGVO konforme Protokollierung der Aufzeichnungen

ermöglichen.

12.3.1 VERSCHLÜSSELUNG VIDEO

 Verschlüsselung während der Aufnahme im Recorder, Entschlüsselung mit privatem Schlüssel  Verschlüsselungsverfahren AES9 mit zufälligen Sessionkeys, RSA10-verschlüsselt

 Schlüsselanzahl: pro Videosequenz ein AES-Schlüssel

 Schlüssellängen: mindestens AES 256 Bit

 Schlüsselerzeugung: AES pro Videosequenz im Recorder zufallsgesteuert

12.3.2 SIGNATUR VIDEO

 Signatur während der Aufnahme, Prüfung der Signatur über öffentlichen Schlüssel  Signaturverfahren: MD511-Hashwert über unverschlüsselten Videodatenstrom mit anschließen-

der RSA-Verschlüsselung

 Schlüssellängen: mindestens RSA 2048 Bit, pro Recorder ein Schlüsselpaar

 Schlüsselerzeugung bei Produktion im Recorder zufallsgesteuert

12.4 AUSWERTESOFTWARE

 Einfache, intuitive und barrierefreie Benutzeroberfläche in deutscher Sprache

 Rollen- und Rechtekonzepte müssen unterstützt und als Nutzerhistorie dokumentiert werden.

 Prüfen der Berechtigung des Nutzers anhand eines Passwortes, das durch den Administrator

festgelegt und durch den Nutzer nach dessen Erstzugang geändert werden kann

 Anzeigen des aufgezeichneten Videos

 Einfache Schnitt- und Bearbeitungsfunktionen

 Bereitstellung der Aufnahme in den aktuellen Industrienormen HD Video MPEG H.264 und AVI

 Eine Auswertung des verschlüsselten Datenträgers aus dem Fahrzeug muss an allen Systemen

gleicher Bauart der Polizei Berlin möglich sein.

 Fahrzeugdaten wie Fahrstrecke, Geschwindigkeit u. ä. dürfen nicht für den Nutzer dargestellt

werden.

Ausgabe einer Videodatei auf Blu-ray und DVD, von dem die Datei mit jedem Standardplayer der gängigen PC-Betriebssysteme abspielbar (ggf. gesonderte Software) mit Kennwerten für eine Datenprüfung und Zeitstempel auf dem Datenträger. Nach dem Datenexport muss mittels einer auf dem Datenträger vorhandenen Prüfdatei die Echtheit des gebrannten Videos verifizierbar sein.

9 Advanced Encryption Standard 10 Rivest, Shamir und Adleman 11 Message-Digest Algorithm 5

Seite 41 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Funkvorrüstung

13 FUNKVORRÜSTUNG

Bei der Installation der Funkvorrüstung sind die Vorgaben der technischen Richtlinie ISO/TS 21609

einzuhalten. Eine sichere Kommunikation unter allen Betriebsbedingungen ist zu gewährleisten.

13.1 HINWEISE ZUR FUNKGERÄTETECHNIK

Folgende BOS- Funkgerätetechnik kommt in diesem Fahrzeug zum Einsatz: Fahrzeugfunkgerät (MRT12) : Motorola MXM 600

Bedienteil : Motorola Bedienteil für MXM 600

13.2 FUNKGERÄTEHALTERUNG

Für die Befestigung des Funkgerätes ist eine Funkgerätehalterung Motorola GLN7324, B&T

Solutions GmbH BT 38117-1 oder Gleichwertige zu liefern. Die Halterung ist betriebsfertig auf einem

Geräteträger an geeigneter Stelle im Fahrzeuginnenraum einzubauen. Das Funkgerät ist zusätzlich

mit einer Masseleitung zu verbinden (siehe auch Installationshandbuch). Der Zugang zu den

seitlichen Funkgerätebefestigungsschrauben ist mit ≥ 60mm Freiraum zu berücksichtigen. Ein

schneller Zugang zu den Schnittstellen des Funkgerätes ist zu gewährleisten. Das Funkgerät ist

gegen Beschädigungen zu schützen. Für Abdeckungen oder Bodenformmatten, die nur hochstellbar

und nicht werkzeuglos entfernbar sind, sind Sicherungsvorrichtungen (Gasdruckdämpfer, Stützen o.

ä.) vorzusehen.

13.3 BSI – SICHERHEITSKARTENLESEGERÄT13

Das Funkgerät wird im Fahrzeug mit einer externen BSI-Sicherheitskarte betrieben. Dafür ist ein

externes BSI-Sicherheitskartenlesegerät des Herstellers Motorola inklusive Verbindungsleitung und

Adapter zur Aufnahme der BSI-Sicherheitskarte zu liefern und im Fahrzeug gut erreichbar und gegen

einfachen Zugriff geschützt betriebsbereit einzubauen.

Die Bauteile in der nachfolgenden Tabelle sind zu verwenden.

12 Mobile Radio Transceiver 13 BSI = Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Seite 42 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Funkvorrüstung

BezeichnungArtikel-Nr.Beschreibung
Externes BSI- SicherheitskartenlesegerätGMLN5246Externes BSI-Sicherheitskartenlesegerät für BSI- E2EE Verschlüsselungskarten für das Motorola MXM 600
Adapter zur Aufnahme der BSI-SicherheitskarteGMLN5101Adapter zur Aufnahme der BSI-Sicherheitskarte mit integrierter Steckverbindung zum Einschieben in das externe BSI-Sicherheitskartenlesegerät
BSI- Sicherheitskartenlesegerät- Anschlusskabel für ET Anschlusskopf, 195cmPMKN4142Kabel zum Anschluss eines externen BSI- Sicherheitskartenlesegerätes an den ET- Anschlusskopf des Motorola MXM 600, Länge: 195cm

Das Kabel PMKN4142 ist am Anschluss zum S/E-Teil mit „SIM“ zu beschriften. Bei einer

Aufbaumontage ist eine Halterung zu liefern und zu montieren.

13.4 BEDIENTEILHALTERUNG

Für das Bedienteil ist eine Halterung zu liefern und sicher zu befestigen. Dabei ist sicherzustellen,

dass das Bedienteil für die Personen auf den Frontsitzen (auch angegurtet) gleichermaßen gut

erreich-, bedien-, und ablesbar ist. Die Kabelenden der Signalleitungen müssen ≥ 20 cm (inkl.

Stecker) auf der linken oder rechten Seite des Einbauortes in den Fahrzeuginnenraum reichen. Der

Einbau in einen DIN-Schacht ist ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Bauteilen des

Herstellers Motorola vorzunehmen. Erfolgt der Einbau auf der Oberseite des Instrumententrägers,

so ist eine geeignete Verkleidung vorzusehen. Diese muss so ausgelegt sein, dass ein DIN-Schacht

nach DIN ISO EN 7736 vorhanden ist. Die Mindesteinbautiefe muss dabei 80mm betragen.

13.5 VERBINDUNGSKABEL FÜR BEDIENTEIL

Es ist ein Verbindungskabel zwischen S/E-Teil und Bediengerät als Originalteil des Herstellers

Motorola in der Variante für MXM600 zu liefern und vom Einbauort des S/E-Teiles zum Einbauort

des Bedienteiles zu verlegen. Falls dies in den Einbauvorschriften gefordert wird, sind

Mantelwellenfilter des Herstellers Motorola zur Unterdrückung elektromagnetischer Störungen zu

liefern und montieren. Das Kabel ist am Anschluss zum S/E-Teil mit „BT“ zu beschriften.

13.6 HAUPTSCHALTER FUNK

Ein gut erreichbarer Schalter zum Ein- und Ausschalten des Funkgerätes ist zu liefern und

betriebsbereit zu montieren. Beim Ausschalten muss das ordnungsgemäße Herunterfahren des

MRT gewährleistet sein. Danach muss die Stromversorgung des Funkgerätes vollständig

unterbrochen sein.

Seite 43 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Funkvorrüstung

13.7 AUTOMATISCHES ABSCHALTEN

In Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotor müssen die Funkgeräte und deren Peripherie bei

abgeschaltetem Fahrantrieb nach 2 Stunden automatisch heruntergefahren und abgeschaltet

werden. Das zwischenzeitliche Einschalten des Fahrantriebes muss die Abschaltzeit zurücksetzen.

13.8 BESPRECHUNGSEINRICHTUNGEN

Die Besprechung des MRT muss sowohl über einen Handapparat, als auch über ein

Freisprechmikrofon möglich sein.

13.8.1 HANDAPPARAT

Ein Handapparat mit Mittel-Sendetaste Motorola MDHLN7016ASP01 inkl. Halterung ist zu liefern

und betriebsbereit einzubauen. Die Installations- und Warnhinweise des Herstellers sind unbedingt

zu beachten. Der Halter ist so zu platzieren, dass der Handapparat von den Frontsitzen aus, auch

aus angegurteter Sitzposition, gut erreichbar ist.

13.8.2 ZUBEHÖRANSCHLUSSKABEL

Für die Verbindung zwischen dem Zubehöranschluss des Bedienteiles und dem Handapparat ist ein

Zubehörkabel Motorola GMDN3836A zu liefern und betriebsbereit einzubauen.

13.8.3 FREISPRECHMIKROFON

Für das MRT ist ein Freisprechmikrofon Motorola PMMN4087 zu liefern und im Bereich des

Innenspiegels bzw. der mittleren Innenraumbeleuchtung vorn einzubauen und betriebsbereit

anzuschließen.

13.8.4 SPRECHTASTER

Ein Sprechtaster in Form eines Wippentasters ist vorzusehen. Der Sprechtaster soll über deutliche

Druckpunkte verfügen und die Besprechung der Funkgeräte ermöglichen. Ein Taster (z.B.

Marquardt 1838. 3402 oder 1838.1402 oder gleichwertig), in der Farbe schwarz, Kontakt beidseitig

tastend, AUS-Stellung in der Mitte, ist zu liefern und im Bereich zwischen den vorderen Sitzen mittig,

für die Frontinsassen gut erreichbar einzubauen. Er ist entsprechend den Platzverhältnissen parallel

oder quer zur Fahrzeuglängsachse anzuordnen und über Flachsteckverbindungen (isoliert)

anzuschließen.

Seite 44 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Funkvorrüstung

13.9 LAUTSPRECHER

Für das MRT ist ein Einbaulautsprecher im Dachbereich zwischen Fahrer- und Fahrgastraum

einzubauen und betriebsbereit anzuschließen. Bei der Wahl des Einbauortes ist darauf zu achten,

dass ein unbefugtes Mithören des Funkverkehrs von außen durch Dritte nicht möglich ist

(Datenschutz).

Die Installation zusätzlicher Lautstärkeregler ist nicht erlaubt. Die Lautsprecherleitungen sind verdrillt

zu liefern. Die Kennwerte des Lautsprechers sind:

Nennbelastbarkeit : 10 W

Scheinwiderstand : 4 Ohm

Schalldruckpegel (1W/1m) :  84 dB

Übertragungsbereich : ca. 150-15000Hz (Kernfrequenzbereich 200-5000 Hz)

13.10 VORRÜSTUNG FÜR LTE / 5G – ROUTER

Für einen LTE / 5G-Router, der im Bedarfsfall durch die Polizei Berlin nachgerüstet wird, ist an

geeigneter Stelle im Fahrzeug ein Einbauraum von 240 x 180 x 60 mm vorzusehen und freizuhalten.

Vom LAN- Anschluss am Aufzeichnungssystem der Videoaufzeichnungsanlage ist ein Patch- Kabel

(Cat. 6) zum Einbauraum des Routers zu verlegen und dort zu befestigen.

13.11 FUNKANTENNEN

Das Fahrzeug ist mit Funkantennen für den Betrieb der eingebauten Sende- und Empfangsanlagen

auszurüsten. Beim Einbau sind die Montagevorschriften des Antennenherstellers zu beachten. Ein

möglichst großer Entkoppelungsabstand ist bei der Wahl der Einbauorte vorzusehen. Ein

Mindestabstand von 300 mm zum Dachabschluss ist einzuhalten. Die Erreichbarkeit von

Stabantennen von außen soll ohne Steighilfe möglich sein, um den Antennenstab im Bedarfsfall

entfernen zu können. An der Auflagefläche des Antennenfußes ist eine einwandfreie

Masseverbindung mit der Dachblechunterseite herzustellen.

13.11.1 FUNKANTENNE TETRA / GPS / WLAN

Auf dem Dach ist, ca. 300 mm vor dem hinteren Dachabschluss, mittig zur Fahrzeuglängsachse,

eine Funkantenne für den Anschluss eines BOS- Digitalfahrzeugfunkgerätes einzubauen. Die HF-

Kabel der Funkantenne sind zu verlängern und in den Bereich des Geräteträgers zu verlegen.

13.11.2 ANTENNE – LTE / 5G / WLAN

Eine Planar-Antenne MIMO 2xLTE/5G und 2xWLAN (z.B. Vimcom 325) ist auf dem Dach des

Fahrzeuges an geeigneter Stelle einzubauen.

Seite 45 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Funkvorrüstung

13.12 HF-KABEL TETRA

Die erforderlichen Hochfrequenz-Koaxialkabel sind zu liefern, zu verlegen und mit den

zugehörigen Steckverbindern anzuschließen. Mindestanforderungen an die HF-Kabel:

 geringe Dämpfung im Frequenzbereich Tetra-BOS,

 doppelt geschirmt

 LSNH/FRNC gemäß dem europäischen Standard HD 50290-2-27; Entzündlichkeit, Flam-

menausbreitung, Wärmefreisetzung, Rauchdichte, Rauchgastoxizität gemäß HD 60754-2;

Flammwidrigkeit gemäß IEC 60332-1

 Innenleiter : Litze aus Cu/Ag, Cu oder Cu/Sn; d = 0,9 … 0,95 mm

 Dielektrikum : PEE; d = 2,7 … 2,95 mm

 1. Außenleiter : Cu/Ag, Cu, Cu/Sn oder Al-PET

 2. Außenleiter : Geflecht Cu/Ag, Cu oder Cu/Sn

 Isolation : Polyäthylen; d = 4,9 … 5,3 mm

 Wellenwiderstand : 50+/-2 Ohm

13.13 ANTENNENANSCHLÜSSE

Die HF-Anschlüsse und die Einbauorte der HF-Baugruppen sind so zu gestalten, dass im Falle

notwendiger Service- und Messtätigkeiten alle Anschlusspunkte leicht zu erreichen sind.

13.13.1 TETRA–ANTENNENANSCHLUSS

Das HF-Kabel des Tetra- Bereiches der Funkantenne ist zu verlängern und zum Einbauort des MRT

zu verlegen. Ein BNC- Stecker (z. B. Fabrikat Telegärtner, Typ J 01000 A 1256 oder gleichwertiger

Art) ist an das HF- Kabel zu montieren.

13.13.2 GPS-ANSCHLUSS

Das HF-Kabel des GPS-Zweiges der Funkantenne ist zu verlängern und zum Einbauort des MRT

zu verlegen. Das Kabelende ist mit einem Kabelstecker FME- Kabelstecker Crimp (z. B. Fabrikat

Telegärtner, Typ J 01700 A 0006 oder gleichwertiger Art) zu versehen. Eine GPS-Adapterleitung

Motorola PMKN4114A oder gleichwertig, ist zu liefern und an die HF-Kabel anzuschließen.

13.13.3 WLAN – ANSCHLUSS

Der WLAN-Anschluss der beigestellten Funkantenne – Tetra / GPS / WLAN des Typs Motorola

PMAE4115A ist an das Funkgerät anzuschließen.

13.13.4 LTE / 5G – ANSCHLUSS

Die LTE/5G-Anschlüsse der Antenne – LTE / 5G / WLAN sind an den geplanten Einbauort für einen

Router zu verlegen und transportsicher zu befestigen.

Seite 46 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Funkvorrüstung

13.13.5 WEITERE ANTENNENANSCHLÜSSE

Sollten für die Aufrechterhaltung serienmäßiger Fahrzeugfunktionen weitere Antennenanschlüsse

notwendig sein, so sind diese zu berücksichtigen und entsprechende Lösungen vorzusehen.

13.14 STROMVERSORGUNG DER FUNKTECHNIK

Der Anschluss an die Zusatzbatterie erfolgt, wie im Abschnitt „Stromversorgung von

Zusatzeinrichtungen beschrieben. Die Sicherungen sind mit „Funk“ zu beschriften. Es ist ein

Funkentstörfilter (z. B. Hersteller B&T Solutions GmbH, Typ EF-D oder gleichwertiger Art), zu liefern

und auf dem Geräteträger betriebsbereit einzubauen. Ein Stromversorgungskabel FLK 2 x 4mm² ist

von der Sicherungsdose zum Funkentstörfilter zu verlegen und betriebsbereit anzuschließen. Für

das Funkgerät ist ein Stromversorgungsanschluss des Herstellers Motorola, Typ PMKN4243A, zu

liefern und betriebsbereit über eine Sicherung an den Funkentstörfilter anzuschließen.

Für einen nachzurüstenden LTE / 5G-Router ist ein Sicherungssteckplatz vorzusehen. Die

Anschlussleitungen für die Stromversorgung des Routers sind bis zum vorgesehenen Einbauraum

zu verlegen und dort beschriftet und isoliert zu befestigen.

Seite 47 Leistungsbeschreibung Technik (EWA BAB 2027) Stand: 26.05.2026

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Mediensystem

Es ist ein im Fahrzeug integriertes Mediensystem zu liefern. Das System muss über die

Funktionalitäten Autoradio, Freisprecheinrichtung für Mobiltelefone und eine Anzeige- und

Bedienfunktion für mobile Endgeräte verfügen. Bei Verfügbarkeit mehrerer Systeme für das

angebotene Fahrzeug ist das System mit der größten Bildschirmdiagonale, mindestens jedoch

20,3cm (8 Zoll), zu liefern. Falls werksseitig verfügbar, soll das Fahrzeug mit einem Head Up Display

ausgestattet sein.

14.1 AUTORADIO

Die Funktionalität Autoradio soll mindestens über die folgenden Funktionsmerkmale verfügen:

  • UKW-Stereo, RDS, Verkehrsfunk, DAB+

  • mindestens 6 Senderspeicher

  • Verstärkerleistung 2x20 W Sinus

  • Lautstärke, Bässe und Höhen getrennt einstellbar

14.2 FREISPRECHEINRICHTUNG FÜR MOBILTELEFONE

Für die Nutzung vorhandener Mobiltelefone ist eine Freisprecheinrichtung inklusive Bluetooth®14 4.0

oder höher als integrativer Bestandteil des fahrzeugeigenen Mediensystems und eine universelle

Gerätehalterung RAM Mounts Quick-Grip XL (B-Kugel) oder voll kompatibel in Art und Güte zu

liefern. Die Gerätehalterung ist so zu montieren, dass sich das Mobilgerät im Sichtbereich der

Frontinsassen befindet und von diesen bedient werden kann. Die Basis mit B-Kugel und die Länge

des Verbindungsarmes ist entsprechend den Gegebenheiten im Fahrzeug zu wählen. Das benannte

Produkt ist zu wählen, um erforderlichenfalls die weitere Verwendung von Basis und

Verbindungsarm mit anderen, teils gerätespezifischen Halterungen zu gewährleisten.

14.3 ANZEIGE- UND BEDIENSYSTEM FÜR MOBILE ENDGERÄTE

Das Fahrzeug muss über ein Anzeige- und Bediensystem des Fahrzeugherstellers verfügen,

welches es gestattet, die Bildschirmdarstellung eines mobilen Endgerätes (z. B. Smartphone,

Tablet-PC o. ä.) auf einen fahrzeugeigenen Monitor zu spiegeln und ausgewählte Anwendungen

des mobilen Endgerätes über die Bediensysteme des Fahrzeuges zu bedienen.

Die Möglichkeit der Verbindung mobiler Endgeräte zum Mediensystem über die Applikationen Android Auto™15 und Apple CarPlayTM16 sowohl mittels einer drahtgebundenen

als auch einer drahtlosen Schnittstelle ist sicherzustellen.

Der Monitor muss über eine Mindestauflösung verfügen, die es gestattet, die

Bildschirmdarstellungen der Applikationen des mobilen Endgerätes problemlos wiederzugeben.

Idealerweise verfügt das Fahrzeug über ein Head Up Display, auf dem Navigationshinweise aus der

14 Bluetooth® ist eine registrierte Marke der Bluetooth SIG Inc. 15 Android™ und Android Auto™ sind registrierte Marken der Google Inc. 16 Apple CarPlayTM ist eine registrierte Marke der Apple Inc.

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Mediensystem

Navigationssoftware des mobilen Endgerätes abgebildet werden. Die Bedienung des Systems soll

vorrangig über eine berührungssensitive Funktionalität des Monitors (Touchscreen) erfolgen.

Zusätzlich sollte die Möglichkeit der Bedienung über Bedienelemente am Lenkrad vorhanden sein.

Andere, in Sicherheit und Komfort gleichwertige, Bedienkonzepte sind zulässig. Durch das

Vorhandensein und die Nutzung des fahrzeugeigenen Anzeige- und Bediensystems für mobile

Endgeräte dürfen über die gesamte Betriebszeit des Fahrzeuges keinerlei zusätzliche Kosten in

Form von Lizenzgebühren, Gebühren für zwangsweise Aktualisierungen oder Ähnliches anfallen.

14.4 MÖGLICHKEIT DER DATENLÖSCHUNG IM MEDIENSYSTEM

Das fahrzeugeigene Mediensystem muss es ermöglichen, alle durch die Nutzerinnen und

Nutzer eingegebenen oder im Rahmen der Nutzung erzeugten Daten zu löschen.

Vorzugsweise soll hierfür eine Funktion zum Rücksetzen des Mediensystems auf

Werkseinstellungen vorhanden sein, die das Löschen aller Nutzerdaten beinhaltet.

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Informationssicherheit und Datenschutz

15 INFORMATIONSSICHERHEIT UND DATENSCHUTZ

15.1 FUNKTION „MOBILER (DIGITALER) FAHRZEUGSCHLÜSSEL“

Ist für den angebotenen Fahrzeugtyp eine Funktion „mobiler Fahrzeugschlüssel“ verfügbar, mit

deren Hilfe ein Betätigen der Schließfunktion des Fahrzeuges durch das Annähern oder Entfernen

eines mobilen Endgerätes (Mobiltelefon, Tablet-PC o.ä.) ermöglicht wird, so ist diese herstellerseitig

dauerhaft zu deaktivieren oder es muss die Möglichkeit bestehen eine dauerhafte Deaktivierung der

Funktion über die Benutzerebene des Fahrzeuges durchzuführen.

15.2 ONLINE – DIENSTE

Besteht für den angebotenen Fahrzeugtyp die Möglichkeit die Verbindung zu einer Anwendung auf

einem mobilen Endgerät (Mobiltelefon, Tablet-PC o.ä.) oder einem Computer über ein Mobilfunknetz

herzustellen (Online-Dienste), so muss die Möglichkeit bestehen Fremdzugriffe dauerhaft durch

geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Diesbezügliche Nutzungsverträge, auch wenn diese

kostenfrei sind, sollen durch den Kauf des Fahrzeuges nicht in Kraft treten. Es ist sicherzustellen,

dass es Unberechtigten nicht möglich ist über eine derartige Verbindungsfunktion, auch nicht in

Verbindung mit einem Benutzerkonto beim Fahrzeughersteller, Daten auszulesen oder gar

Fahrzeugfunktionen zu steuern. Nach Möglichkeit soll bereits in der Konfiguration des

Basisfahrzeuges eine entsprechende technische Vorrüstung entfallen. Die Schutzmaßnahmen

müssen auch nach Soft- oder Firmware-Updates vollumfänglich erhalten bleiben.

15.3 NOTRUFSYSTEM

Das Notrufsystem des Fahrzeuges muss in allen Punkten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Im Besonderen darf, entsprechend den gesetzlichen Regelungen, kein Einbuchen in Mobilfunknetze

erfolgen, wenn keine automatische oder manuelle Notrufauslösung erfolgt ist. Das System ist so zu

konfigurieren, dass der Notruf ausschließlich an die einheitliche europäische Notrufnummer 112

gesendet wird. Herstellereigene Service-Notrufsysteme sollen deaktiviert werden.

15.4 SPRACHSTEUERUNG

Die Möglichkeit der Sprachsteuerung von Fahrzeugfunktionen oder Funktionen des Mediensystems

ist nur dann zulässig, wenn die Auswertung der Spracheingaben ausschließlich lokal im Fahrzeug

erfolgt. Eine Ausleitung der Eingaben auf externe Speichermedien oder Verarbeitungsgeräte (z.B.

Serversysteme) darf nicht erfolgen. Die Nutzung von externen Sprachassistenten (z. B. Chat-GPT,

Amazon Alexa o. ä.) ist nicht zulässig. Derartige Funktionen sind herstellerseitig dauerhaft zu

deaktivieren oder es muss die Möglichkeit bestehen eine dauerhafte Deaktivierung der Funktion

über die Benutzerebene des Fahrzeuges durchzuführen.

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Herstellererklärung

16 HERSTELLERERKLÄRUNG

Das Hinzufügen von RF- Sendern berührt die EG–Fahrzeugtypengenehmigung. Der

Fahrzeughersteller muss eine Erklärung hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Einbaus von

Funkausrüstungen abgeben (siehe UNECE R10, Punkt 3.1.8). Er hat eine Aufstellung über die

Frequenzbereiche, Leistungsniveaus, Antennenstellungen und Einbauvorschriften für den Einbau

von RF- Sendern zu veröffentlichen, selbst wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Genehmigung

nicht mit einem RF- Sender ausgestattet ist.

Eine Erklärung hierzu ist vom Bieter in Form der Herstellererklärung über die elektromagnetische

Verträglichkeit abzugeben. Weiter ist zu erklären, inwieweit eine aktive Nutzung (Sendebetrieb) von

Mobiltelefonen oder/und BOS- Handsprechfunkgeräten im Fahrzeuginnenraum ohne

Außenantenne zulässig ist.

Die ausgefüllte Herstellererklärung über die elektromagnetische Verträglichkeit ist mit dem

Angebot abzugeben.

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ANLAGE 1: BEATMUNGSMASKE (BEISPIEL)

Abbildung 1 Beatmungsmaske

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ANLAGE 2: FUNKVORRÜSTUNG (BEISPIEL)

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ANLAGE 3: FOLIENBEKLEBUNG UND ZUSÄTZLICHE WARNMARKIERUNG (PRINZIPDARSTELLUNG)

Linienmarkierung Telefonsymbol und Notruf (siehe 2. Leuchtgelb) (siehe 5. Weiß)

Blauer Farbstreifen Streifenmarkierung

(siehe 1. Verkehrsblau) (siehe 4. Weiß)

Kennzeichnung Konturmarkierung (siehe 4. Weiß) (siehe 3. Gelb)

Linienmarkierung Rückstrahler Blauer Farbstreifen (siehe 2. Leuchtgelb) (siehe 2. Leuchtgelb) (siehe 1. Verkehrsblau)

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Seitenbereich:  Zw ei leuchtgelbe Linienmarkierungen über die gesamte Fahrzeuglänge, davon eine möglichst hoch und die andere möglichst tief.  Ko nturangepasste blaue Folie zwischen den Linienmarkierungen über die gesamte Fahrzeuglänge, im verfügbaren Platz vertikal zentriert.  Weiße Streifenmarkierung auf der blauen Folie auf dem gesamten oberen und unteren Rand.  Sch riftzug „POLIZEI“ auf der blauen Folie des Farbstreifens (zwischen der weißen Streifenmarkierung und dem Schriftzug ist ein vertikaler Abstand von ca. 5/7 der Schrifthöhe einzuhalten).  Telefonsymbol und 110 in weiß auf der blauen Folie im hinteren Bereich des Fahrzeuges

Heckbereich: Frontbereich:  Zwei leuchtgelbe Linienmarkierungen,  Leuchtgelbe Linienmarkierung. möglichst eng der Außenlinie des Fahrzeugs  blaue Folie auf der Motorhaube zwischen den folgend. Linienmarkierungen.  Zusätzlicher trapezförmiger leuchtgelber  Schriftzug „POLIZEI“ auf der Motorhaube „Rückstrahler“; gelbe Konturmarkierung als mittig im vorderen Bereich. Die Schrifthöhe Umrandung des Rückstrahlers. richtet sich nach der Schrifthöhe im  Blaue Folie zwischen dem Rückstrahler und Seitenbereich. der leuchtgelben Markierung; Breite möglichst 1/6 der Fahrzeugbreite.  Weiße Streifenmarkierung auf der blauen Folie auf dem gesamten unteren Rand.  Schriftzug „POLIZEI“ in einer Größe entsprechend dem verfügbaren Platz und grundsätzlich auf blauer Folie anzubringen. Anordnung linksseitig des gelben Rückstrahlers und möglichst hoch.

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Legende:

  1. Verkehrsblau:

RAL 5017, nicht reflektierend, glänzende Oberfläche

  1. Leuchtgelb:

Vergleichbar RAL 1026, “Neongelb“ fluoreszierend;

Reflexionswerte gemäß ECE R-104 Klasse „D“.

  1. Gelb:

Konturmarkierung gemäß ECE R-104 Klasse „C“.

Die Streifenbreite soll 50 mm betragen.

  1. Weiß:

Retroreflektierend nach Rückstrahlklasse ECE R-104 Klasse „C“.

  1. Weiß:

Retroreflektierend nach Rückstrahlklasse ECE R-104 Klasse „D“ oder nicht reflektierend und

Schutzlaminat.

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ANLAGE 4: MITZUFÜHRENDE EINSATZMITTEL

Tabelle 1 mitzuführende Einsatzmittel

Länge Breite Höhe Masse Ist zu Anzahl [mm] [mm] [mm] [kg] liefern!

Klappbake "Horizont Flashmax Stack"

LED-Weitwarnleuchte Typ Euro-Blitz compact (Fa. Horizont)

Mobiles LED-Pannenleitset

Anhaltestab (Fußraum Beifahrer)

Sicherheitsfackeln (Packung)

Einsatzkoffer

Feuerlöscher (Pulver) 2 kg mit Halter

Kanister mit Ölbindemittel

Höhenmessgerät

Straßenbesen mit Teleskopstiel

Schaufel

Brechstange

Starthilfekabel (Satz)

Radkreuz

Abschleppseil

Erste-Hilfe-Decke

Kadaversack

Ballistische Schutzausrüstung

Waffenkoffer

sonstiges

Stopstick

Gesamt

8705245958 x 6
8185903458 x 1,5
12601601253,0
1200443360,5
11501504001,5
14502103305,0
21101453252 x 3,5x
23502304202 x 5,0
11.0503802,5
1340801.0001,0
11.0301302501,5
11.000Ø 356,0
14004001002,5
1400400502,0
10,5
11,0
11,0
45303102502 x 14,0
157013037010,0
20,0
1600100801,0
ca. 165

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ANLAGE 5: LADERAUMREGAL (BEISPIEL)

Abbildung 2 Beispielansicht Laderaumregal

Abbildung 3 Beispielansicht Laderaumregal

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Abbildung 4 Beispielansicht Laderaumregal

ANLAGE 6: FLASHMAX STACK

Abbildung 5 FlashMax Stack - stapelbar - "Polizei-Design"

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ANLAGE 7: WEITWARNLEUTEN

Abbildung 6 Euro-CompactLED Akku-Synchron-Polizei-Version

ANLAGE 8: PANNENLEITSET

Abbildung 7 StreetFlash | Schnell-Warnsystem | orange | 6er Set mit Tragebox

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ANLAGE 9: TISCH KLAPPBAR

Abbildung 8 Beispieldarstellung für die Ausgangsposition

Abbildung 9 Beispieldarstellung der Zwischenposition

Abbildung 10 Beispieldarstellung für die Endposition

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Anlagen

ANLAGE 10: LED-WECHSELVERKEHRSZEICHEN-ANLAGE DES TYPS WENIPOL II

Abbildung 11 Beispieldarstellung Anlage eingeklappt

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