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Erläuterung der
Auswertungssystematik
Einsatzwagen
Bundesautobahn
(EWA BA B) 2027
2020
Polizei Berlin
Direktion Zentraler Service
Abt. Technik und Logistik
Referat Mobilitätsservice
Friesenstraße 16
10965 Berlin
Abt. Informations- und
Kommunikationstechnik
Referat Projektierung,
Betrieb, Planung
Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
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Anlage
Erläuterung der Auswertungssystematik
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mit der nachfolgend beschriebenen Syste-
matik. Es wird die einfache Richtwertmethode angewandt.
Qualität und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-
Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Qualität (Qualitätspunkte) und Preis
(Euro) errechnet.
Für die Auswertung der Angebote ist das komplette Ausfüllen der erforderlichen Datenfelder
in der Datei „Ergänzende Bieterangaben“ essentiell. Es handelt sich um 5 Tabellenblätter
(„Deckblatt“, „Technische Daten“, „Polizeitechnik“, „Reparaturkosten“ und Wartungs- und
Inspektionskosten“) in denen Angaben einzutragen sind. Unvollständige Angaben können zu
einem Ausschluss des Angebotes führen!
1 BEREICH QUALITÄT
Im Bereich Qualität werden die nachfolgenden Kategorien mit unterschiedlicher Gewichtung be-
wertet:
die technischen Fahrzeugdetails (Gewicht der Kategorie 70%)
die Konzeption des Ausbaus mit polizeitechnischer Sonderausstattung (Gewicht der
Kategorie 30%)
Die Kategorien gliedern sich wiederum in Gruppen von Einzelkriterien, die je nach Bedeutung ge-
wichtet werden.
1.1 BEWERTUNG DER TECHNISCHEN FAHRZEUGDETAILS
Durch den Bieter sind die geforderten Fahrzeugdaten in der Datei „Ergänzende Bieterangaben“ dort
im Blatt „Technische Daten“ in der Spalte „Angebot“ einzutragen.
Die Bewertungssystematik enthält reine K.O.-Kriterien (gelb markiert), K.O.-Kriterien als Mindestan-
forderungen mit zusätzlichen Bewertungsmöglichkeiten sowie reine Bewertungskriterien.
Ja/Nein-Kriterien können sowohl K.O.-Kriterien als auch reine Bewertungskriterien sein. Wird ein
diesbezügliches K.O.-Kriterium mit "nein" beantwortet wird das Angebot nicht gewertet und muss
ausgeschlossen werden. Handelt es sich dagegen um ein reines Bewertungskriterium erhält das
Fahrzeug bei Vorhandensein des entsprechenden Fahrzeugmerkmals zehn Punkte. Ist das Merk-
mal nicht vorhanden null Punkte.
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Anlage
Bei den Kriterien bei denen Bandbreiten für die Bewertung vorgesehen sind, stellen die dort vorge-
gebenen Mindestwerte ein K.O.-Kriterium dar, die von dem angebotenen Fahrzeug zwingend ein-
zuhalten sind. Wird der jeweilige Mindestwert nicht erreicht bzw. erfolgt dort keine Angabe, wird das
Angebot nicht gewertet und muss ausgeschlossen werden. Wird der Mindestwert erreicht oder liegt
er darüber, werden bis zum Erreichen eines wirtschaftlich relevanten Maximalwertes zwischen 0 und
10 Punkte vergeben. Der betreffende Punktwert wird linear errechnet und mit dem Gewichtungsfak-
tor in der Spalte „Gewichtung“ multipliziert.
Werden Mindestanforderungen nicht erreicht oder keine erforderlichen Angaben eingetragen wird
als Hinweis auf diesen Sachverhalt das entsprechende Feld in der Spalte "erreichter Punktwert" rot
markiert.
Im Bereich „Technische Fahrzeugdetails“ ist eine Gesamtpunktzahl von 130 erreichbar.
1.2 BEWERTUNG DER KONZEPTION DES AUSBAUS MIT POLIZEITECHNISCHER SONDERAUSSTATTUNG
Durch den Bieter sind die von ihm vorgesehenen technischen Detaillösungen zu den in der Tabelle
beschriebenen grundsätzlichen Forderungen in der Datei „Ergänzende Bieterangaben“ in das Blatt
„Polizeitechnik“ in der Spalte „angebotene Lösung“ zu beschreiben und die geforderten Angaben
einzutragen.
Die beschriebenen Lösungen werden daraufhin bewertet, ob und in welcher Güte die jeweiligen
Forderungen erfüllt werden. Die Bewertung erfolgt mit den Punktewerten 1, 5 oder 10 Punkten, wo-
bei 10 Punkte für eine optimale Lösung, 5 Punkte für eine akzeptable Lösung und 1 Punkt für eine
noch ausreichende Lösung vergeben werden.
Fehlende Angaben bzw., Angaben mit denen eine Bewertung nicht möglich ist, können dazu füh-
ren, dass das Angebot bei der Wertung nicht weiter berücksichtigt wird.
Im Bereich „Polizeitechnik“ ist eine Gesamtpunktzahl von 130 erreichbar.
Die in den Kategorien Technische „Fahrzeugdetails“, „Polizeitechnik“ und „Bewertung der Ge-
brauchseigenschaften“ erreichten Punktzahlen werden unter Berücksichtigung der Gewichtung für
den Bereich Qualität zusammengefasst.
Diese gehen als Qualitätspunkte in die Bewertung ein.
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2 BEREICH KOSTEN
In diesem Bereich werden die für die Nutzung der Fahrzeuge voraussichtlich entstehenden Kosten
ermittelt und zusammengeführt. Als Bezugsgröße wird ein Einzelfahrzeug verwendet.
Im Einzelnen:
2.1 LEBENSZYKLUSKOSTEN (MIT DEN BESTANDTEILEN)
2.1.1 PREIS DES FAHRZEUGES
Der im Angebot ausgewiesene Endpreis für ein Fahrzeug (Brutto ggf. abzgl. Rabatt und Skonto),
ohne Berücksichtigung der Option, geht als eine Position in die Kostenrechnung ein.
2.1.2 UMWELTKOSTEN
Als Umweltkosten werden die (gemäß Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 23. April 2009) zu berücksichtigenden und über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeu-
ges anfallenden Energie- und Umweltauswirkungen auf der Basis der in der EG Übereinstimmungs-
erklärung (ECE-Papier) für das Fahrzeug ausgewiesenen Daten ermittelt. Die benötigten Einzelda-
ten werden im Blatt „Technische Daten“ abgefragt und sind vom Bieter entsprechend aufzuliefern.
Fehlende Angaben können nach sich ziehen, dass das Angebot bei der Wertung der Angebote
nicht weiter berücksichtigt wird.
Folgende Faktoren werden als Umweltkosten berücksichtigt:
a) Energieverbrauch,
b) CO -Emissionen und 2
c) Emissionen von NOx, Nichtmethan-Kohlenwasserstoffen und Partikeln (je nach Antriebsart).
zu a) Energieverbrauch
Die über die gesamte Lebensdauer anfallenden Energiekosten für den Betrieb des Fahrzeuges für
die vorgegebene Gesamtkilometerlaufleistung von jeweils 250.000 Kilometern werden wie folgt be-
rechnet:
Der Kraftstoffverbrauch (gewichtet kombiniert bzw. kombiniert) je Kilometer des Fahrzeuges wird in
Energieverbrauchseinheiten je Kilometer berechnet, gleichgültig, ob dies wie bei Elektrofahrzeugen
direkt erfolgt oder nicht. Soweit der Treibstoffverbrauch in anderen Einheiten angeben ist, wird er in
Energieverbrauch je Kilometer umgerechnet, wobei Umrechnungsfaktoren für den Energiegehalt
von Kraftstoffen verwendet werden.
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Im Einzelnen:
| Energieträger | Energiegehalt | Maßeinheit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dieselkraftstoff | 36 | MJ/l | ||||||
| Ottokraftstoff | 32 | MJ/l | ||||||
| Erdgas (CNG) | 38 | MJ/Nm3 | ||||||
| Autogas (LPG) | 24 | MJ/l | ||||||
| Ethanol | 21 | MJ/l | ||||||
| Biodiesel | 33 | MJ/l | ||||||
| Emulsionskraftstoff | 32 | MJ/l | ||||||
| Wasserstoff (gas) | 11 | MJ/Nm3 | ||||||
| Wasserstoff (flüssig) | 8,46 (33,33) | MJ/l (MJ/kg) | ||||||
| Elektroenergie | 3,6 | MJ/kWh |
Je Energieeinheit wird ein einziger finanzieller Wert verwendet. Dieser Wert entspricht dem Preis für
den ausgewählten Referenzkraftstoff vor Steuern. Als Referenzkraftstoff für dieses Auswertungsver-
fahren wurde Dieselkraftstoff ausgewählt. Als Preis für die Ermittlung des finanziellen Wertes für den
Energieverbrauch wird der für November 2015 veröffentlichte Nettoverbraucherpreis für Dieselkraft-
stoff des Mineralölwirtschaftsverbandes e.V. in Höhe von 0,75 €/l verwendet.
Zur Berechnung der über die gesamte Lebensdauer anfallenden Energiekosten für den Betrieb des
Fahrzeuges werden die Gesamtkilometerleistung, der Energieverbrauch je Kilometer und die Kosten
je Energieeinheit miteinander multipliziert.
zu b) CO -Emissionen 2
Zur Berechnung der über die Lebensdauer für den Betrieb des Fahrzeuges anfallenden Kosten der
CO -Emissionen werden für die Gesamtkilometerlaufleistung von jeweils 250.000 Kilometern die 2
CO -Emissionen in Kilogramm je Kilometer und die Kosten je Kilogramm miteinander multipliziert. 2 Die Kostenberechnung erfolgt mit dem Standardwert in Höhe von 30€/t CO 2.
zu c) Emissionen von NOx, Nichtmethan-Kohlenwasserstoffen und Partikeln
Zur Berechnung der über die Lebensdauer für den Betrieb des Fahrzeuges anfallenden Kosten der
Schadstoffemissionen werden für die Gesamtkilometerlaufleistung von jeweils 250.000 Kilometern
die Kosten der Emissionen von NOx, Nichtmethan-Kohlenwasserstoffen und Partikeln zusammen-
gefasst. Zur Berechnung der über die gesamte Lebensdauer anfallenden Kosten jedes einzelnen
Schadstoffes werden die Gesamtkilometerleistung, die Emissionen in Gramm je Kilometer und die
jeweiligen Kosten je Gramm miteinander multipliziert.
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Für die Kostenberechnung werden folgende Standardwerte verwendet:
NOx 0,0044 €/g
Nichtmethan-Kohlenwasserstoffe 0,0010 €/g
Partikel 0,0870 €/g
Die ermittelten Kosten bei a), b) und c) werden als Umweltkosten zusammengefasst.
2.2 AUFWENDUNGEN FÜR INSTANDSETZUNGEN
Im Blatt „Reparaturkosten“ in der Datei „Ergänzende Bieterangaben“ sind zu dem angebotenen
Fahrzeug die Kosten für die beschriebenen Instandsetzungsleistungen anzugeben, die im Falle der
Instandsetzung in einer Vertragswerkstatt im Land Berlin derzeit entstehen würden.
Bei den Kosten sind – je nach Bedarf – alle erforderlichen Rüstzeiten, De- und Montagearbeiten von
Anbauteilen, Lackierarbeiten und erforderliche Folien- und Schriftzugbeklebungen zu berücksichti-
gen.
Der Klammerwert gibt den spezifischen Häufigkeitskoeffizienten an, der aus der Umrechnung der
Schadenshäufigkeit der Anzahl der untersuchten Fahrzeuge zu der tatsächlichen zu beschaffenden
Fahrzeuganzahl entsteht.
Die ermittelten Reparaturkosten gehen bezogen auf ein Fahrzeug entsprechend in die Kostenrech-
nung ein.
Fehlende Angaben können nach sich ziehen, dass das Angebot bei der Wertung der Angebote
nicht weiter berücksichtigt wird.
2.3 WARTUNGS- UND INSPEKTIONSAUFWENDUNGEN
Im Blatt „Wartungs- und Inspektionskosten“ in der Datei „Ergänzende Bieterangaben“ sind zu dem
angebotenen Fahrzeug die Wartungs- und Inspektionsaufwendungen für einen Nutzungszeitraum
von 48 Monaten bzw. für die genannte Fahrleistung (160.000 Kilometer) anzugeben.
Sind dazu außerdem Bauteile von einer regelmäßigen Prüfung betroffen, so sind auch diese Inter-
valle anzugeben (z.B. jährliche Prüfung der Klimaanlage).
In der Spalte „Art der Wartung/Inspektion“ ist der jeweilige Kilometerstand oder das betroffene Bau-
teil anzugeben.
Bei automatischen Servicesystemen sind Erfahrungswerte anzugeben.
Die ermittelten Kosten gehen für den Nutzungszeitraum bzw. für die genannte Fahrleistung (160.000
Kilometer) bezogen auf ein Fahrzeug in die Kostenrechnung ein.
Fehlende Angaben können nach sich ziehen, dass das Angebot bei der Wertung der Angebote
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Durch Zusammenführung der Kosten aus den 3 Teilsegmenten werden die Gesamtkosten des Fahr-
zeuges für den Betrachtungszeitraum ermittelt und gehen als Lebenszykluskosten in die Bewertung
ein.
3 GESAMTBEWERTUNG UND ZUSCHLAG
Für die abschließende Wertung wird der Quotient aus den ermittelten Qualitätspunkten und den
Lebenszykluskosten errechnet.
Die entsprechende Formel stellt sich folgendermaßen dar:
Qualitätspunkte Wertungsquotient = Lebenszykluskosten
Aus einer Gegenüberstellung aller noch in der Wertung befindlichen Angebote wird dann auf der
Basis des Wertungsquotienten das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt. Dieses ist das Angebot
mit dem höchsten Wertungsquotienten.
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