Ausschlusskriterien (EWA BAB 2027).pdf

Einsatzwagen für Bundesautobahnen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 08:50 (Europe/Berlin)

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Zusammenstellung der Ausschlusskriterien

ZUSAMMENSTELLUNG DER AUSSCHLUSSKRITERIEN

Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass mit meinem/unserem Angebot die in der Leistungsbeschreibung

Technik aufgeführten Ausschlusskriterien eingehalten werden, nämlich:

 Mit jedem Fahrzeug sind durch die einen Auftrag annehmende Organisation zu übergeben:

sämtliche Unterlagen gemäß Leistungsbeschreibung Punkt 1.2, welche für das

Zulassungsverfahren, respektive die zweifelsfreie Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge

bei der zuständigen Behörde in Berlin erforderlich sind. In Bezug auf das

Abgasverhalten ist die Beibringung von Ausnahmegenehmigungen durch den

Auftraggeber ausgeschlossen.

 Fahrzeugart: Utilities

 Zulässige Gesamtmasse: ≤ 3.500 kg

 Nutzlast (Tatsächliche Zuladung nach Ausbau): ≥ 600 kg

 Gewichtsbilanz gemäß Punkt 3.3.1

 Elektronisches Stabilitätsprogramm

 Bremsanlage

 Sommer- und Winterräder

 Hilfskrafteinrichtung (Servolenkung)

 Mindestreichweite ≥ 500 km

 Allradantrieb

 Getriebe ohne manuellen Schaltvorgang

 Scheinwerfer in LED Technik

 Leistungswerte gemäß Punkt 4.14

Motor- /Systemleistung: ≥ 120 kW

Beschleunigungszeit von 0 auf 100 km/h: ≤ 14 Sekunden

Höchstgeschwindigkeit:  160 km/h

 Fahrzeuglänge: ≥ 5.1400 mm

 3 vollwertige Schlüssel

 Das Fahrzeug ist ohne elektrische Zuziehhilfe und ohne elektrischen Antrieb für die

Schiebetür und Heckklappe zu konfigurieren.

 Airbag und Seitenairbag für beide Frontinsassen

 In Kopfhöhe der Insassen darf der Schalldruckpegel im Innenraum bei Betrieb der

Rundum-Tonkombination 80 dB (A) nicht überschreiten.

 Vorab sind ein Beklebungsentwurf und die Datenblätter der verwendeten Folien zu

liefern.

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Zusammenstellung der Ausschlusskriterien

 Die aufgeführten Forderungen zum Videoaufzeichnungssystem sind einschließlich der

Forderungen in allen Unterpunkten mindestens zu erfüllen.

 Das Gesamtsystem muss die DSGVO konforme Protokollierung der Aufzeichnungen

ermöglichen.

 Die Möglichkeit der Verbindung mobiler Endgeräte zum Mediensystem über die

Applikationen Android Auto™ und Apple CarPlay sowohl mittels einer 15 TM16

drahtgebundenen als auch einer drahtlosen Schnittstelle ist sicherzustellen.

 Das fahrzeugeigene Mediensystem muss es ermöglichen, alle durch die Nutzerinnen

und Nutzer eingegebenen oder im Rahmen der Nutzung erzeugten Daten zu löschen.

 Herstellererklärung über die elektromagnetische Verträglichkeit ausgefüllt.

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