Druck, Kuvertierung und ergänzende Versand- und Archivierungsleistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
800.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.11.2023
CPV-Codes
Anzeigen
  • Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
  • Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
691565-2023
Verfahrensnummer
a3dec3d7-849b-4916-92f4-acf66a062075

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe in Münster beschaffen Druckdienstleistungen einschließlich Beilagenzusteuerung, Kuvertierung, Unterstützung bei der Freimachung, Bereitstellung für den Versand, Reporting und optionaler Archivierung auf Compact Discs. Für die voraussichtliche Vertragslaufzeit von 36 Monaten plus einer Option von 12 Monaten werden unter anderem rund 9,6 Millionen Druckblätter, 840.000 Beilagen und 4,16 Millionen Kuverts erwartet; eine Mindestabnahme besteht nicht. Der geschätzte Auftragswert beträgt 800.000 Euro, die maximal mögliche Vertragslaufzeit umfasst 48 Monate.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Druckdienstleistungen inkl. Kuvertierung I. Auftragswertschätzung/Auftragsmengen Voraussichtliche Auftragswertschätzung/Auftragsmengen für die gesamte Vertragslaufzeit (36 Monate plus Option von 12 Monate) gem. § 3 Abs. 4 VgV: Druckdienstleistungen/Kuvertieren: - Druck Simplex: Anzahl/Blätter: 1.920.000 - Druck Duplex: Anzahl/Blätter: 7.680.000 - Beilagenzusteuerung: Anzahl/Dokumente: 840.000 - Kuvertieren: Anzahl Kuverts: 4.160.000 - CD-Archivierung: Anzahl/CD´s 3.200 - Erstellung Klischees: 4 - IT-Leistungen, Stunden: 100 Die im Einzelnen voraussichtlichen, geschätzten Auftragsmengen für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind dem Preisblatt zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A -Punkt 4 Leistungsbeschreibung- Angebot). II. Maximaler Höchstwert/Höchstmengen Maximale (optionale) Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit (48 Monate) gem. § 3 Abs. 4 VgV: Druckdienstleistungen/Kuvertieren: - Druck Simplex: Anzahl/Blätter: 2.304.000 - Druck Duplex: Anzahl/Blätter: 9.216.000 - Beilagenzusteuerung: Anzahl/Dokumente: 1.008.000 - Kuvertieren: Anzahl Kuverts: 4.992.000 - CD-Archivierung: Anzahl/CD´s: 3.840 - Erstellung Klischees: 5 - IT-Leistungen, Stunden: 120 Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmengen). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 -Simonsen & Weel.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · KVW-Druckdienstleistungen inkl.Kuvertierung

    Erfüllung der Druckwertschöpfungskette Folgende Leistungen sind zu erbringen: 1. Entgegennahme der Druckstücke 2. Druck der Druckstücke 3. Kuvertierung der Druckstücke, ink. Beilagenzusteuerung 4. drucktechnische Unterstützung einer DV-Freimachung 5. Bereitstellen der Druckstücke zur Abholung durch den Versanddienstleister 6. Reporting gegenüber dem Auftraggeber + optionale Dienstleistungen

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · KVW-Druckdienstleistungen inkl.Kuvertierung

Qualität
40 %
Preis
60 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.